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C3 Garantiefrage


Empfohlene Beiträge

Gast gelöscht[136]

Hallo Fangemeinde,eine Bekannte von uns fährt ein C3 Bj 2009. Nun hat Sie ein Beleuchtungsausfall in der Mittelkonsole d.h Schalter für Lüftung,Heizung. Mit dem sicheren Gefühl:man hat ja Garantie,ging es zum Händler,aber dann kam die Ernüchterung:So etwas übernimmt die Garantie nicht!!!! Hat jemand von Euch die gleichen Erfahrungen gemacht??Gruss Tatoociticon8.gif

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Glühlampen sind immer Verschleiß und kein Garantiefall.

Wenn aber alle Lampen auf einmal dunkel sind, hat das eine andere Ursache und

das könnte dann ein Garantiefall sein.

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Muss der Händler meiner Meinung nach auf Garantie oder als Service machen. Die Beleuchtung der Mittelkonsole wechselt man ja nicht wie eine Scheinwerfer-Glühlampe mal eben in 5 Minuten selbst und der Vorgang ist wohl auch kaum im Handbuch beschrieben.

Händler wechseln, wenn der sich schon bei so einer Kleinigkeit anstellt.

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Die Beleuchtung der Mittelkonsole wechselt man ja nicht wie eine Scheinwerfer-Glühlampe mal eben in 5 Minuten selbst ...

Händler wechseln, wenn der sich schon bei so einer Kleinigkeit anstellt.

Da beißt sich jetzt aber was! Wenn der Händler dafür auch eine halbe Stunde oder länger benötigt, ist es keine Kleinigkeit mehr. Schließlich muss er es aus eigener Tasche bezahlen.

Er könnte aber im Arbeitslohn etwas entgegen kommen.

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Glühlampen sind immer Verschleiß und kein Garantiefall.

Wo steht diese Weisheit?

Bremsbelag loest sich vom Traeger: Bremsen sind immer Verschleiss?

Reifen bildet Blase in der Flanke ohne aeussere Beschaedigung: Reifen sind immer Verschleiss?

Meinem Verstaendniss nach, ist heute technischer Stand, das die Beleuchtung der Instumentierung ohne hohe Kosten die durchnittliche Lebendsdauer eines Fahrzeug ereicht.

Stichwort: LED! Selbst die Gluehlampen der Instumentierung meines Xantia haben etwa 250 000km, also 6 Jahre gehalten. _Das_ ist(war) Stand der Technik!

Frage mal bei der Schiedstelle des KFZ-Gewerbe nach. Wenn Du dort eine Absage bekommst, hast Du vielleicht trotzdem Recht, es wird aber nicht so leicht das zu bekommen.

Gruss

Matthias

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Schließlich muss er es aus eigener Tasche bezahlen.

Sicher? Es geht um Garantie. Nicht um die Gesetzliche Gewährleisstung wenn ich es richtig verstanden habe. Und Garantie ist eine Herstellerangelegenheit.

Selbst bei der Gewährleistung übernehmen Händler normal nur eine weiterleitung.

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Also bei mir waren 2005 (EZ: 2004) die Rückfahrschweinwerfer defekt. Leuchteten nicht mehr als ich den Rückwärtsgang einlegte. Da war der Schalter in der Schaltung irgendwie defekt. Wurde anstandslos von Fachwerkstatt auf Garantie repariert. Ohne irgendwelche Diskussionen.

Solche Mängel wie hier beschrieben (Ausfall der Glühlampen nach so kurzer Zeit) empfinde ich als mangelhaft an einem Neufahrzeug und sowas darf einfach in der heutigen Zeit nicht vorkommen. Muss ja davon ausgehen, dass der Hersteller hier mangelhaftes und schlechtes Material verwendet und man zahlt einen Batzen Geld für ein Neufahrzeug und darf dann auch davon ausgehen, dass solche Dinge funktionieren. Nach meinem Empfinden muss da einwandfrei Garantie gewährleistet werden. Also Verschleiß nach so kurzer Zeit finde ich einfach nur lächerlichen Grund.

Sich direkt an Citroen Deutschland zu wenden kann auch helfen. Hat mir nach Ablauf der Garantie (nach 3 1/2 Jahren) auch mal geholfen der Wagen Kühlwasserverlust hatte. Bekam dann auch 100,-- EUR Zuschuss von Citroen. Citroen Deutschland hat umgehend auf mein Schreiben reagiert und mit meiner Fachwerkstatt Kontakt damals aufgenommen. Denn nach 3 1/2 Jahren so einen Schaden? Sorry, da gehe ich von mangelhafter Qualität der Teile aus. Auf Anraten meiner Werkstatt bin ich diesen Weg gegangen und es hat was genutzt. Man kann schon was bewegen, wenn man sich selbst bewegt und gute Werkstatt hat und sich auch an Citroen D wendet. Bestimmt und konsequent, aber nie unverschämt. Schließlich ist man jahrelanger Kunde und denen sollte was daran gelegen sein, diese Kunden nicht zu verärgern.

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Sicher? Es geht um Garantie. Nicht um die Gesetzliche Gewährleisstung wenn ich es richtig verstanden habe.

Ja, das nützt dem Händler aber alles nichts, wenn Citroen sich stur stellt und sagt, "ne, zahlen wir nicht, ist kein Garantiefall". Wenn der Händler die Arbeiten dann auf Kulanzbasis trotzdem ausführt, bliebt er auf seinen Kosten sitzen. Mehr wollte ich damit nicht zum Ausdruck bringen. Und das ein Händler, je nach Kunde, so etwas dann auch mal nicht aus Gründen der Kulanz macht, kann ich verstehen.

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Sicher? Es geht um Garantie. Nicht um die Gesetzliche Gewährleisstung wenn ich es richtig verstanden habe. Und Garantie ist eine Herstellerangelegenheit.

Selbst bei der Gewährleistung übernehmen Händler normal nur eine weiterleitung.

Ich denke das es dabei eher um eine Gewaehrleistung geht. Fuer die meisten ist das sowieso das gleiche. Die freiwillige _Garantie_ von Citroen geht nur bei der Durchrostungsgaranie, ueber die gesetzliche _Gewaehrleistung_ hinaus. Da man dort allerdings auch kostenpflichtige Arbeiten verrichten muss, ist es fuer mich eher eine Versicherung.

Den Gewaehrleistungsanspruch hat man allerdings gegenueber dem Haendler. Ob er diese Kosten weiterleiten kann hat nichts damit zu tun ob man diesen Anspruch hat.

Es haengt also im wesentlichen vom Haendler ab, auch wenn es ein Kulanzfall ist, wie er sich fuer den Kunden einsetzt!

Gruss

Matthias

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Es haengt also im wesentlichen vom Haendler ab, auch wenn es ein Kulanzfall ist, wie er sich fuer den Kunden einsetzt!

Gruss

Matthias

Als Händler kann man einen Kulanzantrag bei Citroen stellen und muß anschließend auf die Bewilligung oder Absage warten. Repariert man vor der Antwort von Citroen ist eine Absage so gut wie sicher...

Natürlich kann sein, dass der Händler in dem Fall diesen "Aufwand" gemieden hat, es kann aber ebenso sein, dass er aus einem älteren Fall bereits die Antwort kennt.

Zudem wissen wir ja nicht, wie sich der Kunde dem Autohaus gegenüber früher verhalten hat (nichts gegen die Schwester des TEs hier :)), und wie sehr er/sie die Kulanzbereitschaft bereits zum eigenen Vorteil ausgenutzt hat.

Zusammengefaßt würde ich hier auf jeden Fall einen Kulanzantrag an Citroen stellen, bei Ablehnung eine Vereinbarung mit dem Kunden treffen, aus der beide profitieren können.

zB: Kunde bezahlt eine Komplettreinigung für sein Fahrzeug, im Zuge dieser wird der Schaden behoben etc...

Grüße ausm Alpenländle

;)

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Fuer den Kulanzfall hast Du sicherlich recht! Hier handelt es sich meiner Meinung nach aber um einen Gewaehrleistungsfall (Bj2009), auch wenn der OP von "Garantie" spricht.

Im deutschen Recht ist dafuer der Haendler verantwortlich! Das ist sein unternehmerisches Risiko. Ich wundere mich ein wenig ueber das Verstaendniss fuer den Haendler.

Der Haendler muss solche Risiken in seinen Preis einkalkulieren. Das er nichts dafuer kann das Citroen minderwertige Gluehlampen eingebaut hat und durch den notwendigen Wechsel Kosten entstehen, sollte er bei Citroen einfordern und nicht auf den Kunden abwaelzen.

Instrumentenbeleuchtungen, die innerhalb der Garantiezeit kaputt gehen sind _nicht_ Stand der Technik. Und darum geht es bei Gewaehrleistung! Verschleiss unterliegen alle Teile am KFZ.

Es hilft sicherlich wenn der Kunde freundlich auf sein _Gewaehrleistungsrecht_ hinweisst und ggF das Gespraech mit der Schiedstelle: http://www.kfz-schiedsstellen.de/ sucht.

Auch wen deutsche Gerichte oft sehr verbraucherfreundlich urteilen (Wasserbettrueckgabe, Gewaehrleistung auf Getriebe auch ohne Inspektion) lohnt ein Rechtsstreit sicherlich nicht.

Gruss

Matthias

P.S. die Schiedstellen sind eine Organisation des KFZ-Gewerbes, die "schwarze Schafe" in den eigenen Reihen auf den richtigen Pfad bringen soll ;) und keine Verbraucherorganisation!

Bearbeitet von MatthiasM
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Es sei nur angemerkt: Bei der Gewährleistung dreht sich die Beweispflicht nach 6 Monaten um. Dann muss der Kunde beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war. Und das ist hier ja nunmal eindeutig NICHT der Fall. Denn dann wäre die Beleuchtung von Anfang an defekt gewesen.

Gewährleistung ist praktisch gesehen nach 6 Monaten nichts mehr wert. In den allermeisten Fällen dürfte es für den Kunden unmöglich sein, den entsprechenden Beweis zu erbringen. Und selbst innerhalb der ersten 6 Monate wird die Sachlage bei einer Glühbirne vermutlich auch eindeutig sein.

Von daher geht nichts über eine Herstellergarantie. Da diese aber nunmal komplett freiwillig ist, kann der Hersteller selber auch genau definieren, was dazu gehört und was nicht. Und wenn er Glühbirnen ausschließt, hat man einfach Pech gehabt.

Dass das für den Käufer manchmal unschön ist, darüber brauchen wir nicht streiten.

Gruß

Bearbeitet von BirdOfPrey
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Dann muss der Kunde beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war.

Fast richtig ! Der Fehler muss bereits "angelegt" sein.

Und das ist hier ja nunmal eindeutig NICHT der Fall. Denn dann wäre die Beleuchtung von Anfang an defekt gewesen.

Du hast ja lustige Vorstellungen: Der Getriebeschaden nach 7 Monaten ist eindeutig Verschleiss, sonst waehre das Auto ja nicht vom Hof gekommen! (Ironietags selber einfuegen).

Das es die Beweislastumkehr nicht einfach macht,habe ich nie angezweifelt. Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zwei verschiedene Sachen, aber mit solch einer defensiven Einstellung wird das nie was. Aber ich sehe schon, solange es dich nicht selbst betrifft, haelst Du Verbraucherschutz fuer ueberflussig.

Oder haellst Du es etwa fuer normal das das Birnchen vorzeitig abraucht, obwohl es seit Jahren LED-Technik gibt und auch Gluehbirnchen weit mehr als zwei Jahre halten wenn man nur einigermasen Qualitaet nimmt?

Gruss

Matthias

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Ich halte Verbraucherschutz für alles andere als überflüssig. Ansonsten wäre meine Kritik, dass die Gewährleistung nach 6 Monaten relativ unnütz wird, mir egal und ich hätte es nicht erwahnt. Ich habe aber einen Bezug zur Realität und kann in manchen Fällen auch einen Händler gut verstehen, wenn er auf Kulanzbasis nichts macht. Bei Citroen selber sieht das schon ganz anders aus.

Aber wir sollten die Kirche auch im Dorf lassen. Eine defekte Glühbirne mit einem Getriebeschaden zu vergleichen, ist sicherlich auch etwas übertrieben. Zumal ich denke, dass ein Getriebeschaden nach so kurzer Zeit/Laufleistung dann auch unter die Garantie fällt.

Und einfach als Prämisse voraus zu setzen, dass eine Birne länger hält als 1,5 Jahre, ist auch gewagt. Das es andere Technologien gibt, als Glühbirnen, ist überhaupt kein Argument. Dann musste ein entsprechendes Auto mit der entsprechenden Technik kaufen. Man kann aber nicht voraussetzen, dass die Technik automatisch verbaut ist.

Wie geschrieben, als aller erstes würde ich versuchen mit dem Händler eine, für beide Seiten zufriedenstellende, Lösung zu finden. Parallel dazu mal Citroen selber anschreiben und höflich darum bitten, den Schaden (zumindest Teilweise) zu übernehmen.

Mit der Einstellung "ich habe in jedem Fall recht" kommt man meiner Erfahrung nach im Leben nicht so weit.

Das so ein Birnendefekt, wenn er mit Arbeitsaufwand verbunden ist, immer eine ärgerliche Sache ist, bestreite ich nicht. Und, wie gesagt, bin ich der Ansicht, Citroen könnte da durchaus Kulanz zeigen. Aber wenn wir realistisch sind, kann man nichts daran ändern, wenn Citroen und der Händler es ablehnen.

Außer selbstredend danach den Händler und die Automarke zu meiden. Beides wegen einem defekten Birnchen vermutlich übertrieben. Genauso wie zum Anwalt zu gehen.

Sei's drum. Jedem seine Meinung und jeder kann es so handhaben, wie er möchte. Ich denke, ich habe zu dem Thema genug geschrieben.

Gruß

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Gast gelöscht[136]

Nach viel Reden und Bla,bla..... Mit viel Glück das am Abholtag ein anderer Kundendienstler vor Ort war,der nichts von irgendwelchen Vereinbarungen informiert wurde,bekam Unsere Bekannte ihr C3 repariert und kostenlos zurück!!! Nun ist Sie wieder glücklich und zufrieden- bis zum nächsten malicon12.gif Gruss Tatoocit

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