29. November 20187 J. Herr, schmeiss Hirn runter...... (vielleicht brauch ich auch davon) Diese Plaketten (rot,gelb,grün) sind doch jeweils auf das betreffende Fahrzeug bezogen, werden also von den Zulassungsstellen unter Vorlage der Fahrzeugpapiere, die ja auch Fahrzeugbezogen sind, herausgegeben. Stimmt das so weit, oder gibts da schon mecker ? Die Plakette gehört also zum Fahrzeug. Zumindest würde ich so schlußfolgern. Einwände ? Wenn jetzt ein Halterwechsel erfolgt und die Zulassungstelle gibt keine neue Plakette aus oder der Halter vergißt sie einzukleben, dann gilt doch die alte Plakette immer noch für dieses Fahrzeug. Oder ist sie jetzt plötzlich nicht mehr fahrzeugbezogen ?
29. November 20187 J. vor 1 Minute schrieb Wurzelsepp: Oder ist sie jetzt plötzlich nicht mehr fahrzeugbezogen ? Zitat Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV) § 3 Kennzeichnung (1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün. (2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/35._BImSchV.pdf Ronald
29. November 20187 J. vor 12 Minuten schrieb Ronald: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/35._BImSchV.pdf Ronald Darin wird meine Frage auch nicht beantwortet.
29. November 20187 J. vor 19 Minuten schrieb Wurzelsepp: Darin wird meine Frage auch nicht beantwortet. Die Plakette ist ohne Kennzeichen (ausgeblichen) oder mit falschem Kennzeichen (Wechsel) ungültig. -> 80 € Bußgeld Ronald
29. November 20187 J. vor 23 Minuten schrieb Ronald: Die Plakette ist ohne Kennzeichen (ausgeblichen) oder mit falschem Kennzeichen (Wechsel) ungültig. -> 80 € Bußgeld Ronald Mit welcher Begründung ?
29. November 20187 J. vor 17 Minuten schrieb Wurzelsepp: Mit welcher Begründung ? Die Stadt Augsburg benötigt Geld? Auf der Belehrung des Knöllchens ist nicht mal ein Paragraf angegeben, gegen den ich verstoßen habe. Es steht nur folgendes da: Aufgrund der Höhe des Bußgeldes ist ein Verwarnungsangebot nicht möglich. Es muss deshalb ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Der Halter des Fahrzeuges wird in den nächsten Tagen schriftlich aufgefordert sich zum Vorgang zu äußern. Ggf. wird ein zusätzlich begangener Halt- / oder Parkverstoß in Tateinheit geahndet. Mit freundlichen Grüßen Fachbereich Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst.
29. November 20187 J. vor einer Stunde schrieb Wurzelsepp: Mit welcher Begründung ? Die Ausführung der Plakette entspricht nicht 35. BImSchV §3 Absatz 2 Kennzeichnung und wird als nicht vorhandene Plakette ausgelegt: Umweltzone verkehrswidrig befahren (ohne Umweltplakette) 80 € https://www.bussgeldkatalog.org/umweltplakette/ Da dies "schwammig" ist bzw. war gibt es Rechtsbeistandsangebote: https://www.recht-hilfreich.de/verkehrsrecht/bussgeld-wegen-falschem-kennzeichen-auf-umweltplakette-ist-rechtswidrig/ Ronald
29. November 20187 J. vor 4 Stunden schrieb Ronald: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.panne-in-schwaebisch-gmuend-zu-unrecht-geblitzt-stadt-lenkt-bei-bussgeldern-ein.2eac0d4b-be9c-46bf-91e3-b154a0c1d65a.html Ronald Im Grunde kann man ein Fehlerhaftes Strafverfahren immer dann wieder aufnehmen oder in Revision, wenn man einen Grund hat. Dieser kann zum Beispiel eine wesentliche Tatsache sein, die während des Verfahrens nicht bekannt war. Falsche Sachverhaltsfeststellung würde zudem zumindest in CH mit einiger Wahrscheinlichkeit als Verstoss gegen das Willkürverbot in der Bundesverfassung gesehen, und käme, so es denn einen Weg dahin gäbe, spätestens vor Bundesgericht zur Geltung, wenn der Anwalt auch nur durchschnittlich begabt wäre. Kann die Auffassung, man könne erwiesenermassen ergangene Fehlurteile nicht korrigieren, gerade nicht nachvollziehen. Zu Unrecht eingesperrte lässt man doch auch wieder raus, wenn erwiesen ist, dass sie die ihnen zur Last gelegte Straftat nicht begangen haben oder nicht begangen haben können? Warum um alles in der Welt sollte das bei einem Bussgeldbescheid anders laufen? Wobei die meisten eher nicht das Geld, sondern der zu Unrecht erhaltene Punkt schmerzen wird... Würde es auch nur möglicherweise darum gehen, dass auch nur demnächst mein Führerschein an so einem Fehlurteil hinge, mir wäre kein Weg zu weit, und unter den 4000 zu Unrecht gebüssten dürfte es doch zwei, drei geben, für die das nicht der erste Punkt war... Ich verstehs nicht, dass sich sowas Rechtsstaat schimpfen darf.
29. November 20187 J. vor 16 Minuten schrieb bluedog: Warum um alles in der Welt sollte das bei einem Bussgeldbescheid anders laufen? Weil man mit Zahlung des Bußgeldes seine Schuld eingesteht? Ansonsten hätte man ja Widerspruch einlegen müssen. https://de.wikipedia.org/wiki/Bußgeldbescheid Ronald
29. November 20187 J. vor 16 Minuten schrieb Ronald: Weil man mit Zahlung des Bußgeldes seine Schuld eingesteht? Ansonsten hätte man ja Widerspruch einlegen müssen. https://de.wikipedia.org/wiki/Bußgeldbescheid Ronald Ein falsches Geständnis reicht aber nicht, um jemanden rechtsgenüglich (rechtskräftig geht, ist aber was anderes) zu verurteilen. Und nun erklär mir mal einer, was das in dem Fall anderes sein soll. Die Fahrer haben keine Straftat begangen, aber mit der Zahlung des Bussgeldes gestanden, sie hätten genau das getan. Dann kommt, gerichtlich und amtlich bestätigt, heraus, sie haben etwas gestanden, was sie nicht taten. So, was nun? Ich sehe da Fälle, die exakt gleichgelagert sind, wie ein falsches Geständnis. Zu Gunsten der Bussenzahler und somit Falschgesteher muss man dann aber auch noch beachten, dass die Sache ja nie einen Richter gesehen hat, wenn im Ordnungsbussen- oder Strafbefehlsverfahren erledigt. Ich bleibe dabei: Wenn sich sowas nicht korrigieren lässt, hat man es sicher nicht mit einem Rechtsstaat zu tun.
29. November 20187 J. vor 40 Minuten schrieb bluedog: Ich bleibe dabei: Wenn sich sowas nicht korrigieren lässt, hat man es sicher nicht mit einem Rechtsstaat zu tun. Kannst Dich ja hier mal "einarbeiten": Gesetz über Ordnungswidrigkeiten https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/index.html speziell: Zweiter TeilBußgeldverfahren https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/BJNR004810968.html#BJNR004810968BJNG000091309 Ronald
29. November 20187 J. Verdammt, da fällt mir ein, meine fliegt auch noch lose auf der Ablage rum. Einfach auch der Tatsache geschuldet, dass man die blöden Dinger überhaupt nicht von der Scheibe bekommt. Vogeldreck ist nix gegen diesen Klebstoff. Bearbeitet (29. November 20187 J. von Yvonne2202)
29. November 20187 J. Die Plaketten lassen sich mit Ethanol lösen und die Klebereste gehen wunderbar mit Zitronensäure weg.
29. November 20187 J. vor 2 Stunden schrieb Yvonne2202: die blöden Dinger überhaupt nicht von der Scheibe bekommt https://www.amazon.de/Ablösbare-Trägerfolie-Feinstaubplakette-Finest-Folia-Umweltplakette/dp/B01MF5YWXG Ronald
29. November 20187 J. Solche Trägerfolien sind meines Wissens nicht nur in Ö verboten. Desweiteren scheinst du mich nicht verstehen zu wollen. Ich möchte/will nicht bescheißen, so weit es um die Plakette geht. Ich will/möchte nur mein Recht gewahrt wissen. Mittlerweile hat jedes Auto in der Familie den korrekten Aufkleber auf der Scheibe. Am Bus hat sich die untere Hälfte abgelöst und ist im Nirvana darunter verschwunden. Wer dieses kontrollieren möchte/will, der muss sich eben den Fahrzeugschein ansehen. Einfach ein Knöllchen schreiben funktioniert eben nicht, weil die Fehlermöglichkeit "Aufkleber" viel zu groß ist. Da ich aber diese Version der Überprüfung nicht selbst erfunden habe und eh nicht für sinnvoll halte, da damit dem Beschiss Tür und Tor geöffnet wird, bleibt meine Meinung unverändert. Eine ein mal für ein Fahrzeug vergebene Einstufung darf auch durch Halterwechsel/Ummeldung in einen anderen Bezirk (also anderes Kennzeichen) nicht verloren gehen. Ich denke doch nicht auch noch daran und subventioniere durch die jedes mal fälligen Gebühren für den Babber die jeweilige Zulassungsstelle.
29. November 20187 J. Wurzelsepp da kann ich dir nur zustimmen. Die Einstufung steht in den Fahrzeugpapieren, diese Fensterzukleberei ist unverschämte Geldmacherei. Ich als Ausländer habe da sogar ein ganz besonderes Problem. Ich muss regelmässig Abends/Nachst und am Wochenende nach D habe aber in F nicht die Möglichkeit so eine Plakette zu erwerben. Es kann nicht angehen dass ich extra nach D fahren muss um mir so eine Plakette zu kaufen die Auslânder nur bei TÜV-Stellen erwerben können. Ich fahre daher wenn ich mit dem Cabrio in D bin Auch mit dem falschen Kennzeichen auf der Plakette oder mit den anderen Autos OHNE. Vielleicht male ich mal selbst Eine.
29. November 20187 J. Ich hab noch eine. Die brauch ich aber irgendwann für meinen Bus. Der muss ja irgendwann dann doch "Gesetzeskonform" sein. Bearbeitet (29. November 20187 J. von Wurzelsepp)
29. November 20187 J. vor 6 Minuten schrieb CX Fahrer: Ich muss regelmässig Abends/Nachst und am Wochenende nach D Dazu würde ich dir gern eine Frage stellen, die sich aber leider, da wir uns noch nicht persönlich kennen, verbietet.
29. November 20187 J. vor 30 Minuten schrieb CX Fahrer: Vielleicht male ich mal selbst Eine. Plaketten gibt es für'n 5er bei ebay Zitat Bei ausländischer Zulassung: Kopie des Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Wenn keine EURO Norm ersichtlich ist, erfolgt die Zuteilung nach dem Datum der Erstzulassung) Ohne diese Daten erfolgt keine Auslieferung! Ronald
29. November 20187 J. vor 8 Minuten schrieb Ronald: Plaketten gibt es für'n 5er bei ebay Ich vermeide Plastikmüll und boykottiere die Plaketten!
29. November 20187 J. vor 46 Minuten schrieb Wurzelsepp: Dazu würde ich dir gern eine Frage stellen, die sich aber leider, da wir uns noch nicht persönlich kennen, verbietet. Da liegst du gar nicht mal falsch. Dieses Haus steht aber nicht in einer Zone, Auch bin ich dort nicht als Kunde
29. November 20187 J. vor 13 Minuten schrieb Ronald: Plaketten gibt es für'n 5er bei ebay Ronald Plaketten gibts für nen 5er bei jeder Zulasssssssssungsstelle. Die nerven mich übrings eh, da fast immer zu wenig Tinte im Drucker und von "in vorgegebene Stellen" eines doch so wichtigen Papierstücks wie zB. eines Fahrzeugscheins haben die anscheinend noch nie etwas gehört ?
29. November 20187 J. vor 2 Minuten schrieb CX Fahrer: Da liegst du gar nicht mal falsch. Dieses Haus steht aber nicht in einer Zone, Auch bin ich dort nicht als Kunde Du spielst doch nicht etwa "Himmlisch federndes Taxi" für eine bestimmte Klientel ?
29. November 20187 J. vor 5 Minuten schrieb CX Fahrer: Da liegst du gar nicht mal falsch. Dieses Haus steht aber nicht in einer Zone, Auch bin ich dort nicht als Kunde Angestellter?
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren