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Xenon im Y3 TD XM- Hält die Streuscheibe ?


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"Warum 100W Xenon Lampen Superwhite?

Redline Superwhite Lampen wurden entwickelt, um ein helles weißes Licht (5000K) zu produzieren.

Gefüllt mit Xenon-Gas und komplett mit einem blauen Filter, werden diese Lampen eine grosse Menge an Licht erzeugen, mit keinem zusätzlichen Stromverbrauch.

Leistungsaufnahme: keine zusätzliche Stromversorgung verglichen mit herkömmliche Glühlampen"

So so, 100W ohne mehr Strom zu verbrauchen als mit 55W H1. Da bräuchte es wirklich etwas mehr Licht - im Dunkel des Horizonts des Anbieters.. :D

Ebay ist doch immer wieder herrlich. Man muss nur aufpassen, dass das Dauergrinsen nicht zu auffällig wird. :D

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Hi Ihr.

Sehtmal was ich grad gefunden hab :

Kann man Xenon nachrüsten ?

JA und NEIN

JA wenn man sich an die bestehenden Gesetze hält. Das heisst für den Betrieb im KFZ ist seit

Juni 2000 vorgeschrieben das PKW mit Gasentladungslampen eine vom Beladungszustand abhängige Leuchtweitenregulierung haben müssen. Diese muss automatisch funktionieren und darf auch nicht manuell verstellbar sein. Desweiteren muss der PKW eine Scheinwerferreinigungsanlage haben, damit Schmutz keine Lichtbrechung und somit Gegenverkehrblendung erzeugen kann.

Genau hier tut sich eine vermeintliche Lücke im Gesetz auf, denn der Gesetzgeber hat versäumt dies auch für bereits bestehende Fahrzeuge festzuschreiben. Das heisst alle PKW die vor 06/2000 zugelassen worden sind und keine ALW und SWR haben, dürfen ohne Probleme weiterfahren und müssen dies auch nicht nachrüsten. Denn einmal gewährtes Recht bleibt bestehen. Im Juristendeutsch heisst dies "Besitzstandswahrung".

Weiss da ernsthaft wer genaueres ?

Quelle war: http://mobile-freiheit.foren-city.de/topic,1030,-wissenswertes-ueber-xenon-licht.html

(Mir is des sowieso wurscht, nur vielleicht findet sich ja ernsthaft ne Gesetzeslücke um das VERNÜNFTIG ! (Richtig eingestellt, richtige Farbtemperatur) einbaubar zu machen ...) Ohne Gefahr Kopf und KRagen zu Riskieren.

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Nächste Gesetzes Hürde: Im Scheinwerfer dürfen nur Leuchtmittel angewand werden die auch vorgesehen sind. Baust du Xenon brenner in einen H1 scheinwerfer ein, erlischt sofort die Betriebserlaubnis, und somit der Versicherungsschutz.

Ich habe so einen H1 Xenon satz mit Steuergerät "Testweise" im Xm getestet. 10000K (bläulich) Trotz Höheneinstellung am Lichttester, blenden die brenner wie sau. Das ist auf keinen Fall zumutbar. Uralte Karre mit Xenon, das Fällt ohnehin sofort auf, und gibt Richtig ärger.

gruß

Tim

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Xenon kannst nur nachrüsten, wenn Du einen KOMPLETTEN Scheinwerfer mit Xenon bekommst für das Fahrzeug UND ALW und SWR drin hast.

Das hat auch nichts mit Besitzstandswahrung aufs Baujahr zu tun. Damit kommt man nicht durch.

Diese HID-Kits sind definitiv NICHT eintragungsfähig, weil der Lichtaustrittspunkt sonstwo liegt, nur nicht im Brennpunkt des Reflektors.. Egal was Manche erzählen. In Deutschland gehts nicht und wirds hoffentlich nie gehen. Diese Tuningtrottel mit ihren Blendkanonen würd ich am Liebsten mit ihren Köppen in die Scheinwerfer schlagen!

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Ich hatte auch mal 100 Watt Birnen im Auto, das ging ne Weile gut und dann waren die Kabel und die Stecker im Eimer, verbrannt.Zum Glück waren die Scheinwerfer nicht defekt.

Ein guter Reflektor mit einer guten Glühlampe ist immer das Beste, Billigkram bringt es nicht

Grüße

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