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Thread für Netzfundstücke

Hervorgehobene Antworten

Der Vertrag ist aber nur gültig wenn alle relevanten Daten drinn sind. Kann halt sein das es nicht lohnt im Ausland den " Käufer " ausfindig zu machen.

Vor 55 Minuten, Ronald schrieb:

Welchen "Verkäufer", wenn der "Käufer" nicht über die Zulassungstelle erfasst wurde?

Wieso sollte ein Käufer von der Zulassungsstelle erfasst werden ? Dazu müsste der ja das Auto auf sich zulassen. Und dann auch noch in D. Wenn das in Polen, Rumänien, Italien, Frankreich zugelassen war, gucken die deutschen Behörden in die Röhre. Deren Faxe werden im Ausland nicht ankommen....

Ich versteh das Problem nicht, die Hersteller sind verpflichtet den Schrott zu entsorgen:

https://www.gesetze-im-internet.de/altautov/BJNR166610997.html

§ 3 Rücknahmepflichten

(1) Hersteller von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke vom Letzthalter zurückzunehmen. Satz 1 gilt im Fall der Bevollmächtigung nach § 10a für den Bevollmächtigten mit der Maßgabe, dass alle Altfahrzeuge der Marke des jeweils vertretenen Herstellers vom Letzthalter zurückzunehmen sind. Die Hersteller von Fahrzeugen oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 10a die Bevollmächtigten müssen die in Satz 1 bezeichneten Altfahrzeuge ab Überlassung an eine anerkannte Rücknahmestelle oder an einen anerkannten Demontagebetrieb, der vom Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 10a vom Bevollmächtigten zur Rücknahme bestimmt worden ist, unentgeltlich zurücknehmen.

(2) Dem Letzthalter gleichgestellt sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Sinne des § 20 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in den Fällen, in denen der Halter oder Eigentümer der in § 20 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bezeichneten Kraftfahrzeuge nicht festgestellt werden konnte. Absatz 4 Nr. 1, 2 und 5 gilt in diesen Fällen nicht.

Vor 38 Minuten, Auto nom schrieb:

Ich versteh das Problem nicht, die Hersteller sind verpflichtet den Schrott zu entsorgen:

Tun die Hersteller ja auch, meist durch zertifizierte Schrottis. Die Hersteller müssen den Schrott aber nicht selbst abholen, dafür ist der letzte Halter oder Besitzer verantwortlich. Oder wenn der bei nem Wrack am Strassenrand nicht zu ermitteln ist, die zuständige Behörde (als dann ergo Letzthalter/besitzer). Die bleibt dann wenn sie auch durch weitere Ermittlungen nicht an den letzten Halter oder Besitzer kommt, auf den Kosten wie Abtransportieren, Verwahren... sitzen. (Steuerzahler zahlt...)

Bearbeitet ( von 15cv)

Vor 54 Minuten, silvester31 schrieb:

Wieso sollte ein Käufer von der Zulassungsstelle erfasst werden ?

Der Verkäufer, ehemalige Halter wird für ein veräußertes Auto keine Steuer/Versicherung zahlen, deshalb wird das Auto abgemeldet/umgemeldet/stillgelegt. Somit sollte dem Auto ein Besitzer/Halter zugeordnet sein.

Vor 26 Minuten, 15cv schrieb:

Tun die Hersteller ja auch, meist durch zertifizierte Schrottis. Die Hersteller müssen den Schrott aber nicht selbst abholen, dafür ist der letzte Halter oder Besitzer verantwortlich. Oder wenn der bei nem Wrack am Strassenrand nicht zu ermitteln ist, die zuständige Behörde (als dann ergo Letzthalter/besitzer). Die bleibt dann wenn sie auch durch weitere Ermittlungen nicht an den letzten Halter oder Besitzer kommt, auf den Kosten wie Abtransportieren, Verwahren... sitzen. (Steuerzahler zahlt...)

Immer noch besser, als die Erde ausheben zu müssen, weil irgendwann Betriebsstoffe auslaufen.

2 Stunden her, Ronald schrieb:

Welchen "Verkäufer", wenn der "Käufer" nicht über die Zulassungstelle erfasst wurde?

Der, der als letzter Halter in den Papieren eingetragen ist/war.

Der „Käufer“ schraubt sich raus was er brauch.

„Käufer“ deshalb weil ich mir leicht einen Kaufvertrag mit falscher Käuferanschrift und Unterschrift selbst basteln kann, dann stelle ich den Wagen ab und gut ist.

Vor 24 Minuten, Kronberger schrieb:

Der, der als letzter Halter in den Papieren eingetragen ist/war.

Der „Käufer“ schraubt sich raus was er brauch.

„Käufer“ deshalb weil ich mir leicht einen Kaufvertrag mit falscher Käuferanschrift und Unterschrift selbst basteln kann, dann stelle ich den Wagen ab und gut ist.

Könnte man eindämmen, indem Verkäufer eindeutig die Identität des Käufers belegen müssen, z. B. indem man ein Bild eines Ausweisdokuments des Käufers vorlegen können muss.

Bearbeitet ( von Auto nom)

Vor 49 Minuten, Auto nom schrieb:

Könnte man eindämmen, indem Verkäufer eindeutig die Identität des Käufers belegen müssen, z. B. indem man ein Bild eines Ausweisdokuments des Käufers vorlegen können muss.

Ja, weil in D ja auch sonst nichts übereguliert ist und bisher alles total unbürokratisch läuft.

Vielleicht nehme ich beim nächsten Autoverkauf noch die Fingerabdrücke (alle 13) des Käufers.....

1 Stunde her, silvester31 schrieb:

Ja, weil in D ja auch sonst nichts übereguliert ist und bisher alles total unbürokratisch läuft.

Vielleicht nehme ich beim nächsten Autoverkauf noch die Fingerabdrücke (alle 13) des Käufers.....

Besser wäre eine DNA Probe.

Im Kaufvertrag werden Name, Adresse, Personalausweisnummer des Käufers und der Zeitpunkt der Übergabe notiert und danach Zulassungsstelle und Versicherung informiert.

https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/auto-service/pdf/broschueren-und-flyer/kaufvertrag-gebrauchtes-kfz-formular.pdf

Es muss ja nicht die illegale Entsorgung sein, aber z. B. Einspruch gegen Bußgeldbescheide für Vehrkehrsregelverstöße des Käufers.

Vor 28 Minuten, Ronald schrieb:

Im Kaufvertrag werden Name, Adresse, Personalausweisnummer des Käufers und der Zeitpunkt der Übergabe notiert und danach Zulassungsstelle und Versicherung informiert.

Das echte Leben kann man sich nicht ergoogeln.

Im Kaufvertrag kann auch die Schuhgröße drinstehen, oder nur ein Vorname. Je nachdem, wie sich die zwei Parteien lustig fühlen. Oder statt Zettel ausfüllen einfach Hände schütteln, zum Beispiel.
Hier stehen ja nur Schrottaustos rum. Für Schrottautos macht sich kaum jemand die Mühe eines Vertrages.

Bearbeitet ( von schwinge)

Ich denke mal, das die Autos nicht alle abgemeldet da hin gestellt wurden,

8 Stunden her, schwinge schrieb:

Für Schrottautos macht sich kaum jemand die Mühe eines Vertrages.

Haftpflicht und Steuer fallen trotzdem weiter an und die will der Verkäufer vermeiden.

Ebendrum wird halt der Versicherung und der Zulassungsbehörde ein freihändig ausgefüllter Kaufvertrag vorgelegt.

Die Klägerin Rita M. hatte nach eigenen Angaben mehr als 390.000 Euro in ihrem Schließfach. Hier ließ das Gericht durchblicken, dass es der Klägerin glaubt, weil sie Nachweise für den Verkauf einer Eigentumswohnung vorlegen könne.

Die 83-jährige Rentnerin sagt, sie sei seit dem Sparkassen-Einbruch mittellos. Sie könne nicht einmal ihre eigene Beerdigung bezahlen. Als sie vor Prozessbeginn gefragt wurde, wie es ihr ging, als sie von dem Einbruch gehört habe, sagte sie: "Ich habe gedacht, ich muss sterben."

tagesschau.de
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Sparkassen-Einbruch: Streitparteien lehnen Vergleich ab

Die ersten Zivilprozesse um den spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen haben begonnen. Zwei Kunden fordern Schadenersatz für den Inhalt ihrer Schließfächer. Einen Vergleich lehnten

Für 390.000 € gibt es aktuell 7.800 € Tagesgeld-Zinsen pro Jahr.

Hm, hiess es nicht hier, grosssere Geldsummen koennen ausschliesslich (!) durch illegale Taetigkeiten vorhanden sein? Ist das jetzt ein Eingestaendnis?

Der Erlös aus dem Verkauf ist einkommensteuerpflichtig.

Auch wenn der Betrag anerkannt wird, ist die Versicherungssumne bislang wesentlich geringer. Bei einem ähnlichen Einbruch wurde kürzlich zu Gunsten der Sparkasse entschieden.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/nach-schliessfach-einbruch-in-norderstedt-haspa-muss-nicht-haften,bankraub-102.html

Warum wird eigentlich davon ausgegangen, dass der Schadenersatz bei Haftung der Sparkasse höher ist als die genannte Deckungssumme?

Die Bedingungen sind doch eindeutig:

Sparkasse_de
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Bankschließfächer richtig nutzen

Das sollten Sie wissen

Bearbeitet ( von Ronald)

4 Stunden her, Ronald schrieb:

Der Erlös aus dem Verkauf ist einkommensteuerpflichtig.

Nicht zwingend. Das kommt drauf an, wie lange man die Immobilie besessen hat und/oder ob sie von einem selbst bewohnt wurde.

12 Stunden her, Ronald schrieb:

Für 390.000 € gibt es aktuell 7.800 € Tagesgeld-Zinsen pro Jahr.

390.000,-- EUR Das sind ja nur 780 500-Euro-Scheine. Wer bezahlt so viel Geld in bar? Da würde mich ja interessieren, wo das Geld herkommt. Das riecht schon nach Geldwäsche...

Vor 28 Minuten, Kugelblitz schrieb:

390.000,-- EUR Das sind ja nur 780 500-Euro-Scheine.

Aber auch 39 Wege zum Bankschalter zwecks Einzahlung.

Nachweispflicht bei Bareinzahlungen: Was muss man beachten?

Der Schwellenwert für die Nachweispflicht liegt bei 10.000 Euro. Bei Beträgen ab 2.500 Euro kann die Bank zusätzliche Informationen verlangen, besonders wenn sie aus einer Barauszahlung hervorgeht.

Bei Überschreitung dieser Grenze müssen Kunden der Bank die Herkunft des Geldes nachweisen.

Typische Anforderungen der Banken

Banken verlangen üblicherweise solche Dokumente wie Verkaufs- und Rechnungsbelege, Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen als Nachweis.

Als akzeptierte Nachweisen gelten:

  • Kontoauszüge

  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen

  • andere aussagekräftige Belege, die die Herkunft des Geldes belegen

Seit August 2021 sind die Regelungen noch strenger geworden. Banken verlangen oft einen aktuellen Kontoauszug als zusätzlichen Nachweis.

Was dient als Herkunftsnachweis?

Akzeptierte Dokumente und Belege umfassen:

  • Verkaufs- und Rechnungsbelege

  • Schenkungsverträge

  • Kontoauszüge

  • andere Dokumente, die die Herkunft des Geldes plausibel erklären

Kein Herkunftsnachweis: Was passiert?

Wenn kein Herkunftsnachweis erbracht wird, kann die Bank Verdacht schöpfen und dies den Behörden melden. Dies kann zu einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt führen. Darüber hinaus können diese Folgen auch auf das Fehlen eines Herkunftsnachweises zurückzuführen sein:

  • Kontosperrungen

  • Geldwäscheuntersuchungen

  • rechtliche Konsequenzen für den Kontoinhaber

https://finom.co/de-de/blog/wie-oft-kann-man-10000-euro-einzahlen-ohne-nachweis/

Vor 48 Minuten, Ronald schrieb:

Aber auch 39 Wege zum Bankschalter zwecks Einzahlung.

Nein, nur ein einziger Gang zum Schliessfach mit der Aldi-Tüte.

Immobilien können und dürfen in D nicht bar bezahlt werden. U.a. deswegen läuft auch alles über einen Notar.

Vor 12 Minuten, SeppCx schrieb:

Nein, nur ein einziger Gang zum Schliessfach mit der Aldi-Tüte.

Der kostet nun 379.700 €

6 Stunden her, Ronald schrieb:

Warum wird eigentlich davon ausgegangen, dass der Schadenersatz bei Haftung der Sparkasse höher ist als die genannte Deckungssumme?

Verbraucherzentrale.de
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Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für m...

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen

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