25. September25. Sep Zeit: 9.9.2026 um 21:18, Auto nom schrieb:Wo ist die Goldmünze?Der Thomas Heise und sein anderer Kollege Claas Meyer-Heuer drehen auch öfters mal über die Hells Angels. Mut haben die Beiden.
25. September25. Sep 4 Stunden her, Ronald schrieb:Eventuell sind die Zutatenlisten und die Bezeichnungen zu klein geschrieben?Was für einem Kurzsichtigen kein Problem ist: ist die Schrift zu klein, nimmt er zum Lesen einfach die Brille ab 😁Viele Grüße von einem Kurzsichtigen👋🤓
25. September25. Sep Vor 36 Minuten, EntenDaniel schrieb:Was für einem Kurzsichtigen kein Problem ist: ist die Schrift zu klein, nimmt er zum Lesen einfach die Brille ab 😁Viele Grüße von einem Kurzsichtigen👋🤓Absolut richtig.Aaaaber : Mittlerweile ist das echt so mini, daß ich es nicht mehr lesen kann. Oder nur mit allergrößter Mühe. Oft muss man das Handy als Lupe benutzen.
25. September25. Sep Vor 26 Minuten, silvester31 schrieb:Aaaaber : Mittlerweile ist das echt so mini, daß ich es nicht mehr lesen kann. Oder nur mit allergrößter Mühe. Oft muss man das Handy als Lupe benutzen.Ich kaufe am liebsten Artikel mit wenigen Zutaten, da kann man die Inhaltsangaben oft noch gut lesen.
25. September25. Sep Vor 39 Minuten, Auto nom schrieb:Ich kaufe am liebsten Artikel mit wenigen Zutaten, da kann man die Inhaltsangaben oft noch gut lesen.Das stimmt. Wenn da 💯 Sachen drin sind, wird der Platz knapp.
25. September25. Sep 5 Stunden her, MatthiasM schrieb:Du hast es immer noch nicht verstanden! Mit deiner Herangehensweise kann man auch belegen, dass der Storch die Kinder bringt.Wenn Du deine Artikel gelesen hast, sollte Dir schon beim Ersten aufgefallen sein:Und gerade das Beispiel mit den Eskimos (nicht nur die Inuit) wird in dem Artikel, den ich leider gerade nicht finde, als Hinweis darauf gesehen, das der Aufentalt im Freien, in der Kindheit (!) der entscheidende Einfluss ist. Dort ist das Auge im Wachstum und durch Hormone wird der Augapfel so lange laenger bis er im Ruhezustand focusiert. Wenn der Focus aber immer nur sehr nahe ist, wird es auch darauf ausgerichtet. Muskulaer kann das Auge aber immer nur naeher sehen und nicht ferner. Kleine Kinder sind sogar so weitsichtig, dass sie mit einer Lesebrille in der Ferne fokussieren, wie ich durch ein Experiment mit eigenem Kind erstaunt feststellte. Nach der (fruehen?) Kindheit ist dieser Prozess abgeschlossen und kann auch nicht mehr durch Ernaerung beeinflusst werden, wie manche suggerieren, die damit Geld verdienen wollen und die Du auch verlinkt hast. Bei einem anderen Link gilt die Zuckerkorrelation nur fuer Maedchen nicht fuer Jungs. Und warum werden die Jungs dann trotzdem Kurzsichtig? Auch der Unterschied zwischen Kulturen ist wenig beruecksichtigt. Essen Asiaten aus den "Lernlaendern" viel mehr Zucker als wir, weil dort die Quote wesentlich hoeher ist?Suchmaschinen sind auch Bestaetigeungmaschinen. Wenn ich suche "macht Zucker impotent" gibt es sicherlich auch genug Treffer. Eine Korrelation ist naheliegend, Menschen die sich viel im Freien bewegen ernaehren sich oft anders als Stubenhocker. Eskimo die nicht mehr Jagen, kaufen ihre Nahrung im Supermarkt und da ist eben viel mehr Zucker drin als im Jagderfolg.Der Wunsch koerperliche Gebrechen mit Ernaehrung zu beeinflussen ist sicherlich so alt wie die Menschheit. Bei vielen Gebrechen kann man damit sicher vorbeugen aber leider selten heilen. Fuer die Augen finde ich keine wissenschaftliche Studie die einen ursaechlichen Zusammenhang sieht. Da helfen alle statistischen Korrelationen nicht weiter, selbst wenn sie wissenschaftlich begleitet waeren, was sie meisten eher nicht sind.Eine Chinesische Studie stellt eine Korrelation zum Einkommen der Eltern her. Essen Reiche mehr Zucker? Das Klischee besagt doch eher das Gegenteil!https://www.spektrum.de/news/china-erforscht-seine-kurzsichtigkeits-epidemie/1330917https://www.spektrum.de/suche/#/q/kurzsichtigkeitDer König unter den Fehlschlüssen ist die Korrelation als Kausalität,..Wenn du meinst. Ich weiß jetzt wieder, was ich nicht vermisse: die Rumdiskutiererei mit dir. Da bekomm ich nur Puls.
25. September25. Sep Vor 6 Minuten, Kugelblitz schrieb:Da bekomm ich nur Puls.Hab noch mal drueber geschlafen! Wenn das so ist hast Du vielleicht doch recht. Bearbeitet (26. September26. Sep von MatthiasM)
26. September26. Sep 6 Stunden her, MatthiasM schrieb:Das ist aber eher dein Problem. Wenn du meinst.
26. September26. Sep https://en.wikipedia.org/wiki/Cement_shoesCement shoes, concrete shoes, or Chicago overcoat[1] is a method of murder or body disposal, usually associated with criminals such as the Mafia or gangs. It involves placing the victim's feet into wet cement or concrete, allowing it time to set, and then throwing them into water in the hope the body will never be found. In the US, the term has become a tongue-in-cheekeuphemism for a threat of death by criminals. It is a common trope in fiction.
26. September26. Sep Radikale Jugendliche und ErwachseneRechte Männer, linke Frauen – der neue GeschlechterkampfIn Deutschland und der Welt öffnet sich ein Graben zwischen den Geschlechtern. Das hat dramatische Folgen für die Politik und die Zukunft der Liebe. SPON/ PaywallSch.... endlich Frauenueberschuss und ich bin alt 😂.
Donnerstag 12:363 Tage Mann verkauft seinen Mietwagen – Käufer darf ihn behaltenDer Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft. Dass die Fahrzeugpapiere gefälscht waren, sei für einen Laien nicht erkennbar gewesen, befand das Gericht. Auch ein beim Kauf fehlender Zweitschlüssel sowie die verlangte Barzahlung und der Kaufpreis hätten noch keinen Anlass zu Misstrauen geben müssen. ...Dem Käufer sei insofern keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, er habe den Wagen deshalb gutgläubig gekauft, so das Gericht.Ein sogenannter gutgläubiger Erwerb sei zwar bei Sachen ausgeschlossen, die dem Eigentümer unfreiwillig abhandengekommen seien, etwa durch Diebstahl. Die Autovermietung habe den Wagen aber freiwillig an den späteren Verkäufer vermietet.Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.Köln: Mann verkauft seinen Mietwagen – und der Käufer dar...Ein Mann mietet einen Audi – und verkauft ihn an einen ahnungslosen Kölner. Zwar gelang es der Autovermietung, den Wagen zurückzuholen. Doch das war nicht rechtens, urteilt das Kölner Landgericht.
Donnerstag 18:393 Tage 6 Stunden her, Ronald schrieb:Mann verkauft seinen Mietwagen – Käufer darf ihn behaltenKöln: Mann verkauft seinen Mietwagen – und der Käufer dar...Ein Mann mietet einen Audi – und verkauft ihn an einen ahnungslosen Kölner. Zwar gelang es der Autovermietung, den Wagen zurückzuholen. Doch das war nicht rechtens, urteilt das Kölner Landgericht.Die Masche ist nicht ganz neu. Es wurden auch schon Leasingfahrzeuge mit gefälschten Papieren weiterverkauft.
Samstag 12:481 Tag Wo Rauch ist ist nicht immer auch Feuer....Eine starke Rauchentwicklung von der Bahnlinie zwischen Erlangen und Baiersdorf hat am Samstag, 3. Oktober, einen Großeinsatzausgelöst. Ein Beobachter meldete den Rauch von der A73 aus. Ob S-Bahn, ICE, IC oder Regionalexpress: Das war zunächst offen; vorsorglich rückten deshalb zahlreiche Kräfte aus.Allein die Freiwillige Feuerwehr Baiersdorf war mit vier Fahrzeugen vor Ort. Hinzu kamen die Feuerwehren aus Erlangen, Wellerstadt, Igelsdorf und Herzogenaurach sowie Rettungsdienst und Polizei.Rasch stellte sich heraus: Der Rauch stammte von einer historischen Schnellzug-Dampflok des Bayerischen Eisenbahnmuseums. Der Sonderzug war von Nördlingen ins oberfränkische Neuenmarkt-Wirsberg unterwegs. Ein Feuer gab es nicht – der Qualm gehörte zum regulären Dampflokbetrieb.Am Abend sollte der Zug zwischen 20 und 21 Uhr erneut durch die Gegend fahren. Dann sei die Rauchentwicklung ausdrücklich erwünscht, so die Feuerwehr auf ihrer Facebookseite.NN.deZugbrand zwischen Erlangen und Baiersdorf? Feuerwehr entd...Baiersdorf - Rauch an der Zugstrecke zwischen Erlangen und Baiersdorf hat am Samstag, 3. Oktober, zu einem Großeinsatz geführt. Was zunächst nach einem Brand aussah, entpuppte sich vor Ort als ungewöh Bearbeitet (Samstag 12:501 Tag von SeppCx)
Samstag 12:551 Tag Gibts öfter ;-)https://bsaktuell.de/top-nachrichten/vermeintlicher-grossbrand-in-donauwoerth-dampflokomotive-sorgt-fuer-fehlalarm/356795/https://www.radiogong.com/wuerzburg-dampflok-sorgt-fuer-grosseinsatz-100931/https://www.ffh.de/nachrichten/hessen/nordhessen/453129-alle-raus-lok-legt-bahnhof-kassel-wilhelmshoehe-lahm.html
Samstag 14:191 Tag Mal gucken, in welchem Jahr Autos mit Verbrennermotor mit selber Unkenntnis behandelt werden.
Samstag 17:571 Tag Könnte man ja mal mit einem Dampfkraftwagen testen 😁Gibt es ein Museum, wo man sich mal einen Stanley Steamer ausleien könnte? Oder einen Sentinel DG4? 🤭
vor 14 Stunden14 h Zeit: 1.10.2026 um 20:39, Kugelblitz schrieb:Die Masche ist nicht ganz neu. Es wurden auch schon Leasingfahrzeuge mit gefälschten Papieren weiterverkauft.Trotzdem krasse Sache. Gutgläubiger Erwerb an gestohlenen Sachen ist eigentlich nicht möglich. Weil es gemietet und damit nicht gestohlen, entscheidet ein Gericht, dass das doch geht?Sollte das Urtel bestätigt werden, könnten die Versicherungskosten für und bei Autovermietungen explodieren.Auch deutsche Gesetze sind eben Auslegungssache und viel vom Richter abhängig. Es gibt nicht umsonst soviele Widersprüche und Revisionen.
vor 11 Stunden11 h 2 Stunden her, Nitsrekds schrieb:Auch deutsche Gesetze sind eben AuslegungssacheHab mich mal mit beschäftigt, ist eigentlich ganz einfach. (Ich finds aber trotzdem gaga) :- 1) Überlässt eine Autovermietung, Leasingfirma, Privatperson (zb Probefahrt vor Kauf oder aus Gefallen für ein Fahrt) einer anderen Person FREIWILLIG Auto und Schlüssel, und diese taucht dann unter, verhökert die Karre, sagen die Gerichte die Geschichte mit dem "Kauf in gutem Glauben" auf. Käufer darf den Wagen behalten.- 2) Klaut die Person das Fahrzeug, (Diebstahl, Einbruch, Raub) usw. hat der Vorbesitzer NICHT FREIWILLIG herausgegeben. Wenn der Dieb nun verkauft, darf der Käufer den Wagen nicht behalten, Gerichtsspruch: "Gutgläubiger Erwerb an gestohlenen Sachen ist nicht möglich."- Es gibt sicher Nuancen usw in verschiedenen Fällen mit anderen Richtersprüchen, aber mir gings hier nur ums "Grundprinzip" der Urteilsweise.Geschädigte bleiben wenn der "Zwischenhändler" nicht geschnappt wird, auf dem Schaden sitzen. Gewerblichen Firmen wie Autovermietungen oder Laesingfirmen können (sauteure) Veruntreuungsversicherungen abschliessen. Bearbeitet (vor 11 Stunden11 h von 15cv)
vor 10 Stunden10 h Vor 40 Minuten, 15cv schrieb:Hab mich mal mit beschäftigt, ist eigentlich ganz einfach. (Ich finds aber trotzdem gaga) :- 1) Überlässt eine Autovermietung, Leasingfirma, Privatperson (zb Probefahrt vor Kauf oder aus Gefallen für ein Fahrt) einer anderen Person FREIWILLIG Auto und Schlüssel, und diese taucht dann unter, verhökert die Karre, sagen die Gerichte die Geschichte mit dem "Kauf in gutem Glauben" auf. Käufer darf den Wagen behalten.- 2) Klaut die Person das Fahrzeug, (Diebstahl, Einbruch, Raub) usw. hat der Vorbesitzer NICHT FREIWILLIG herausgegeben. Wenn der Dieb nun verkauft, darf der Käufer den Wagen nicht behalten, Gerichtsspruch: "Gutgläubiger Erwerb an gestohlenen Sachen ist nicht möglich."- Es gibt sicher Nuancen usw in verschiedenen Fällen mit anderen Richtersprüchen, aber mir gings hier nur ums "Grundprinzip" der Urteilsweise.Geschädigte bleiben wenn der "Zwischenhändler" nicht geschnappt wird, auf dem Schaden sitzen. Gewerblichen Firmen wie Autovermietungen oder Laesingfirmen können (sauteure) Veruntreuungsversicherungen abschliessen. Ja, sag ich ja. Irre. Und unlogisch in der Sache. Da Gesetzte aber aufs Wort "gelten", ist der Unterschied, dass der Wagen nicht vorher gestohlen wurde sondern nach der Leihe/Miete und der natürlich freiwilligen Übergabe an den Mieter von diesem nach den gesetzlichen Begrifflichkeiten unterschlagen wurde.Und unterschlagen ist eben nicht stehlen. Im Gesetz steht das nicht explizit. Das sind nur Urteile.Dass es eine strittige Entscheidung ist, erkennt man daran, dass ähnliche Fällle schon bis zum BGH gegangen sind. Und solche Urteile werden dann gerne als Präzedenzfälle herangezogen, aber nur als Vergleich. Wirksamkeit in der Sache hat einem ein Präzedenzfall in Deutschland nicht. Das gibt es nur in den USA. Bei uns entscheidet das Gericht nach dem Gesetz und der eigenen richterlichen Unabhängigkeit. Bearbeitet (vor 10 Stunden10 h von Nitsrekds)
vor 6 Stunden6 h 5 Stunden her, 15cv schrieb:Hab mich mal mit beschäftigt, ist eigentlich ganz einfach. (Ich finds aber trotzdem gaga) :- 1) Überlässt eine Autovermietung, Leasingfirma, Privatperson (zb Probefahrt vor Kauf oder aus Gefallen für ein Fahrt) einer anderen Person FREIWILLIG Auto und Schlüssel, und diese taucht dann unter, verhökert die Karre, sagen die Gerichte die Geschichte mit dem "Kauf in gutem Glauben" auf. Käufer darf den Wagen behalten.- 2) Klaut die Person das Fahrzeug, (Diebstahl, Einbruch, Raub) usw. hat der Vorbesitzer NICHT FREIWILLIG herausgegeben. Wenn der Dieb nun verkauft, darf der Käufer den Wagen nicht behalten, Gerichtsspruch: "Gutgläubiger Erwerb an gestohlenen Sachen ist nicht möglich."- Es gibt sicher Nuancen usw in verschiedenen Fällen mit anderen Richtersprüchen, aber mir gings hier nur ums "Grundprinzip" der Urteilsweise.Geschädigte bleiben wenn der "Zwischenhändler" nicht geschnappt wird, auf dem Schaden sitzen. Gewerblichen Firmen wie Autovermietungen oder Laesingfirmen können (sauteure) Veruntreuungsversicherungen abschliessen. Das Problem bei der Sache ist ja, dass man immer zwei Geschädigte hat. Und egal wie entschieden wird, einer von beiden ist der Dumme (wenn nicht doch mal der Täter erwischt wird).
vor 4 Stunden4 h 1 Stunde her, Kugelblitz schrieb:Das Problem bei der Sache ist ja, dass man immer zwei Geschädigte hat. Und egal wie entschieden wird, einer von beiden ist der Dumme (wenn nicht doch mal der Täter erwischt wird).Das ist natürlich auch das Problem, aber das ist ja bei Diebstahl genauso. Egal wie teuer irgendwas ist, da ist der Käufer einer gestohlenen Ware, die er ohne Ausgleich zurückgeben muss, der Dumme.
vor 3 Stunden3 h Bei Unterschlagung hat der Bestohlene aber die Moeglichkeit Einfluss zu nehmen. Er kann einen Pfand nehmen oder sorgfaeltig pruefen, wer der Mieter ist und ob er vertrauenswuerdig ist. Der gutglaubige Kaeufer kann natuerlich letzteres auch machen, einen Pfand wird aber kaum jemand akzeptieren. Ich denke, es ist eine Abwaegung, wer ein wenig mehr Schuld traegt.
vor 3 Stunden3 h Vor 22 Minuten, MatthiasM schrieb:Bei Unterschlagung hat der Bestohlene aber die Moeglichkeit Einfluss zu nehmen. Er kann einen Pfand nehmen oder sorgfaeltig pruefen, wer der Mieter ist und ob er vertrauenswuerdig ist. Der gutglaubige Kaeufer kann natuerlich letzteres auch machen, einen Pfand wird aber kaum jemand akzeptieren.Ich denke, es ist eine Abwaegung, wer ein wenig mehr Schuld traegt.Ja, das stimmt natürlich und Autovermieter bekommen ja Miete, aber es ist trotzdem der selbe Schaden, wenn man ein Auto stiehlt oder es "nicht zurück bringt". Privat gilt das ja sogar auch.Im Grunde ist das für die Käufer gestohlener Sachen gegenüber nicht gerecht. Gutgläubig kaufen kannste nix, was gestohlen wurde, musste ersatzlos zurückgeben. Gutgläubig kaufen und behalten kannste bei ner unterschlagenen Sache. Gerecht ist das nicht.Und für Verleiher, die alles prüfen, so gut es geht, ist das auch katastrophal.Die Begründung ist ja ausschließlich, dass man es bewusst vermietet hat, nicht, dass man dabei nachlässig war.Mir war das nicht bewusst, dass Gerichte bereits so entschieden haben.Es ging mir nicht darum, ob der Käufer eine Schuld trägt. Das wird ja durch die gesetzlich notwendige Gutgläubigkeit gelöst. Bearbeitet (vor 3 Stunden3 h von Nitsrekds)
vor 1 Stunde1 h Man könnte als Käufer natürlich versuchen, die Fahrzeugidentnummer (VIN) durch einen der Services laufen zu lassen. Wobei der Fall schon Fragen aufwirft: wie hat der Käufer den Wagen zugelassen? Oder war er zu dem Zeitpunkt der Rückführung durch die Autovermietung noch gar nicht umgemeldet? Die Spiegel Zusammenfassung des Berichts wirft mehr Fragen auf, als Antworten zu geben. Zentrale Frage wäre für mich: wurde das Fahrzeug umgemeldet? Das Detail bleibt auch der Bericht des Express (ursprüngliche Quelle) schuldig, wobei hier schon mehr Futter zu finden ist:https://www.express.de/koeln/koeln-mann-verkauft-mietwagen-bizarrer-fall-landet-vor-gericht-1385617Um vorzugaukeln, dass alles rechtens ist, legte der Verkäufer seinen Personalausweis vor. Die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2, die das gestohlene Kennzeichen, die FIN des Pkw und den Namen des Verkäufers auswiesen, waren allerdings gefälscht. Der Kölner Käufer glich die angegebene FIN mit der Fahrgestellnummer des Pkw ab – passte!Wenn der Versuch des Ummeldens unternommen worden wäre, hätte der Käufer wissen können, dass irgendetwas nicht stimmt...Aus meiner Sicht wäre es gut, wenn man auf einfache Weise im Internet prüfen kann, ob eine VIN mit einem Nummernschild verknüpft ist und ob zu einem der beiden Einträge ein Eintrag vorliegt. Das Checken solch einer Seite sollte obligatorisch sein. Ich stelle mir das so vor:VIN und Kennzeichen auf einer Seite eingeben.Die Seite meldet zurück, ob VIN und Kennzeichen zueinander passen, dann grüner Haken. Andernfalls roter Haken und ggfs. ein kurzer Hinweis: z.B. Kennzeichen gestohlen. Anhand einer Datenbank wäre auch darstellbar, ob der Fahrzeugtyp zur VIN passt. Datenschutzprobleme sehe ich da keine. Bearbeitet (vor 58 Minuten58 Min. von Kugelblitz)
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