vor 2 Stunden2 h Wie gesagt, den Käufer trifft da wohl keine Schuld, da gutgläubig. (Schuld träfe ihn ja nur bei Fahrlässigkeit oder Absicht). Das ist wohl nicht so.Aber bei gestohlenen Dingen ist auch ein gutgläubiger Erwerb nicht möglich, was im Verhältnis zu dem Vorgang des vom Mieter/"Betrüger" verkauften Mietewagens ungerecht ist.Aber es wird eben nicht als Diebstahl gewertet, weil bewusst übergeben von Vermieter an Mieter/Betrüger.Wäre der Wagen "normal" von der Straße geklaut worden, dann weiter verkauft mit genau den selben gefälschten Papieren und Schildern und der Käufer hätte sich genau gleich verhalten, hätte er den Wagen nicht behalten dürfen. Da ist § 935 vor, betrifft aber eben keine Unterschlagung.Durch das Vermieten hat der Eigentümer den Besitz freiwillig abgegen im Gegensatz zum Diebstahl. Das steht ja auch im ersten Artikel (glaube ich).Das ist die Krux an unseren Gesetzen. Bearbeitet (vor 2 Stunden2 h von Nitsrekds)
vor 2 Stunden2 h Die Verkäufer nutzen gestohlene Original-Fahrzeugpapiere. Es wurden in letzter Zeit Tausende davon gestohlen. Diese werden ausgefüllt und dem Käufer vorgelegt.Hinweis auf die "Fälschung" sollen kleinere Schreibfehler der ansonsten originalgetreuen Formulare sein.Zum Stichtag 02.01.2025 waren 182.332 Blanko-Dokumente zur Fahndung ausgeschrieben.SWRVorsicht bei Gebrauchtwagen: unterschlagene Mietwagen im...Über Gebrauchtwagen-Portale werden Autos verkauft, die dem Verkäufer nie gehört haben - als Leihwagen angemietet, mit gefälschten Papieren angeboten. Was Autokäufer wissen müssen.
vor 1 Stunde1 h 1 Stunde her, Kugelblitz schrieb:Aus meiner Sicht wäre es gut, wenn man auf einfache Weise im Internet prüfen kann, ob eine VIN mit einem Nummernschild verknüpft ist und ob zu einem der beiden Einträge ein Eintrag vorliegt. Das Checken solch einer Seite sollte obligatorisch sein. Ich stelle mir das so vor:VIN und Kennzeichen auf einer Seite eingeben.Die Seite meldet zurück, ob VIN und Kennzeichen zueinander passen, dann grüner Haken. Andernfalls roter Haken und ggfs. ein kurzer Hinweis: z.B. Kennzeichen gestohlen. Anhand einer Datenbank wäre auch darstellbar, ob der Fahrzeugtyp zur VIN passt. Datenschutzprobleme sehe ich da keine.Sowas in der Art?https://www.kentekencheck.nl/
vor 54 Minuten54 Min. Es soll von den Versicherungen eine Abfrage geben, um zu erkennen welche Schäden bereits abgerechnet wurden. Wurde in einer dieser report, plus-minus, markt-Sendungen thematisiert: Hintergrund war ein Heckschaden, welcher vom Verkäufer selbst repariert wurde und dem Käufer nach Wiederholung nicht gezahlt wurde, weil es keinen Reparaturnachweis gab. Die genannte Web-Seite habe ich aber vergessen: https://www.carfax.eu/de https://www.carlytics.eu/de/unfallhistorie-pruefenhttps://www.autodna.de/fahrgestellnummer-pruefen Bearbeitet (vor 47 Minuten47 Min. von Ronald)
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