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Thread für Netzfundstücke

Hervorgehobene Antworten

6 Stunden her, Ronald schrieb:

Warum wird eigentlich davon ausgegangen, dass der Schadenersatz bei Haftung der Sparkasse höher ist als die genannte Deckungssumme?

Das ist doch schon mindestens fuenf mal erklaert worden! Wenn die Bank fahrlaessig handelt, gelten diese Beschraenkungen nicht mehr. Fahrlaessig kann zB sein, dass die technischen Sicherungen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen oder Warnzeichen grob fahrlaessig uebersehen werden.

Ein Beispiel welches belegt, dass eine Bank nicht fahrlaessig war, heisst nicht, dass eine andere auch nicht fahrlaessig war. Ist eigentlich nicht schwer zu verstehen!

Was eine motiviert sein Geld in Bar zu horten, ist sicher vielfaeltig, neben kriminellen Motiven gibt es aber auch noch andere, die vielleicht nicht fuer jeden nachvollziehbar sind, aber trotzdem keine generellen Verdacht rechtfertigen. Misstrauen gegen das Finanzsystem oder Wohlstand in der Familie zu verbergen .... In manchen Kulturen gilt auch: nur Bares ist Wahres.

Und noch ein interessanter Fakt: Selbst wenn das Geld aus krimminellen Aktivitaeten stammt, kann die Bank haftpflichtig sein. Das sind zwei verschieden paar Schuhe. Der Klaeger muss aber damit rechnen, dass duch den Rechtsstreit Behoerden auf das Gels aufmerksam werden.

Bearbeitet ( von MatthiasM)

Vor 22 Minuten, MatthiasM schrieb:

Das ist doch schon mindestens fuenf mal erklaert worden! Wenn die Bank fahrlaessig handelt, gelten diese Beschraenkungen nicht mehr.

Keine Erklärung, nur die Aussage, also Warum bekommt der Schließfachmieter mehr bei "Fahrlässigkeit" der Bank, zumal der höhere Wert des Schließfachinhalts nicht gemeldet bzw. versichert wurde?

Soeben, Ronald schrieb:

Keine Erklärung, nur die Aussage, also Warum bekommt der Schließfachmieter mehr bei "Fahrlässigkeit" der Bank, zumal der höhere Wert des Schließfachinhalts nicht gemeldet bzw. versichert wurde?

Weil die Rechtslage so ist 😄!

Hilfreich ist es manchmal die eigen Links zu lesen:

Was ist ein Bankschließfachvertrag und wann haftet die Bank?

Die Bank schließt mit den Kund:innen einen Mietvertrag über ein Schließfach. Banken sind verpflichtet, den Schließfachraum angemessen gegen unbefugten Zugriff zu sichern und nach dem anerkannten Stand der Technik zu schützen. Wenn die Bank dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss sie unter Umständen für den gesamten Inhalt des Schließfachs haften. Ob dies im Fall des Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen zutrifft, lässt sich derzeit noch nicht abschließend sagen, da die Ermittlungen zum genauen Ablauf des Vorfalls noch andauern.

Bearbeitet ( von MatthiasM)

Vor 10 Minuten, MatthiasM schrieb:

Weil die Rechtslage so ist 😄!

Alles Verhandlungssache

Haftungsbegrenzungen, Beweislast und Mitverschulden

  • Haftungsbegrenzungen (z.B. „max. 40.000 €“) sind nach der Rechtsprechung im Grundsatz wirksam, greifen aber nicht, wenn der Schaden auf einer eigenen Pflichtverletzung der Bank (insbesondere Organisations‑ oder Sicherungsmangel) beruht.

  • Der Schließfachkunde muss grundsätzlich Inhalt und Wert des Faches beweisen; hierbei werden häufig Zeugenaussagen und Indizien (Anschaffungsbelege, Fotos, Depotumschichtungen) herangezogen, wobei die Gerichte bei plausiblen und konsistenten Darstellungen eine Beweiserleichterung zulassen.

  • Mitverschulden kommt etwa bei objektiv riskanter Verwahrung extrem hoher Werte ohne zusätzliche Versicherung oder entgegen klarer vertraglicher Vorgaben in Betracht; in den Hamburger Verfahren hat das Gericht ein Mitverschulden gerade verneint, da weder eine Wertobergrenze vereinbart noch eine Pflicht zum Abschluss einer Zusatzversicherung bestand.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sparkasse-gelsenkirchen-und-wie-ist-die-rechtslage-bei-einem-schliessfachraub-260850.html

2 Stunden her, MatthiasM schrieb:

Schoen, dass Du es jetzt auch verstanden hast!

Wieso? Anwälte verdienen auf Basis unklarer Reglungen.

Die Frau hat keine Wahl, entweder sind 390.000 € weg oder der mit vager Hoffnung angezettelte Rechtsstreit führt dazu, dass abzüglich Gebühren, Anwaltskosten, Steuer, Strafe usw. ein Großteil der Summe in den nächsten Jahren erstattet wird.

Von vornherein müssten solche Klagen abgewiesen werden. Erst Vermögen verschleiern und wenn es gestohlen wird auf sein "Recht" bestehen.

Bearbeitet ( von Ronald)

Vor 50 Minuten, Ronald schrieb:

Von vornherein müssten solche Klagen abgewiesen werden. Erst Vermögen verschleiern und wenn es gestohlen wird auf sein "Recht" bestehen.

Also Du sagst die Klage der Frau, die die 390000 E verloren hat, soll abgewiesen werden, weil Du findest das sie ihr Vermögen verschleiern möchte. Weisst Du genaueres?

Ich weiss nichts über die Gründe* warum die Frau das Geld im Schliessfach hatte, in der Presse gibts auch nix dazu. In dem Gerichtsverfahren, in dem es ja darum ging ob die Bank bzgl. Sicherunseinrichtungen fahrlässig gehandelt hat, hat die Frau Nachweise für den Verkauf der Eigentumswohnung vorgelegt. (Der 63-Jährige , der Gold und Schmuck im Wert von etwa 50.000 Euro verloren hat, hat wohl keine Nachweise, oder es wurde im Bericht nichts dazu geschrieben)
*Aber ich bastle jetzt mal einen möglichen Grund:
- In der Zeit etwa zwischen ca 2015-2022 haben Banken angefangen ab einem gewissen Freibetrag Negativzinsen auf Guthaben auch von Privatkonten zu erheben. Daraufhin haben einige Leute größere Beträge über Freibetrag abgehoben und  (vorrübergehend) in Schliessfächer oder eigene Tresore gestopft. Konntest Du seinerzeit viel in der Presse lesen, inclusive Warnung ob der Gefährlichkeit solcher Aktionen. Selbst Banken haben riesige Geldeträge zur Umgehung der Ezb-Strafzinsen in eigenen Tresoren  gebunkert.
Das war dann ab 2022 wegen der geänderten Ezb-Zinssätze vorbei. ( Diese Praxis der Erhebung von Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten wurde in einem BGH-Urteil 2025 für unzulässig  erklärt, die Strafzinsen konnten zurückgefordert werden)
- Nun stell Dir mal vor die Frau hat die Wohnung z.b, 2013 verkauft und die Kohle lag dann auf dem Konto. Als dann die Negativzinsen kamen, hat sie irgendwann beschlossen, das Geld abzuheben und ins Schliessfach zu packen, um eben die Negativzinsen zu umgehen, wie es damals einige gemacht haben. Und dann später nicht mehr dran gedacht das Geld wieder aufs Konto einzuzahlen.
- Oder zweite (Hardcore)Variante: Sie hat die Wohnung 2019 verkauft. Da sie aber schon von den Negativzinsen wusste, hat sie zum Verkäufer gesagt, gib Cash. Das ging bis 2022 noch, erst ab 2023 gabs Bargeldverbot für Immobilienerwerb. Die Bargeldübergabe wurde dann vom Notar im notariellen Kaufvertrag vermerkt. Dann hat sie das Geld ins Schliessfach gepackt und da liegen gelassen...
 

Bearbeitet ( von 15cv)

Ronald hat enge Verbindungen zur BILD. Und die wissen ja schließlich immer alles !

Soeben, silvester31 schrieb:

Ronald hat enge Verbindungen zur BILD. Und die wissen ja schließlich immer alles !

Ich hau dich zu Hackfleisch ...

..... Bild sprach mit der Frikadelle D

2 Stunden her, Ronald schrieb:

Von vornherein müssten solche Klagen abgewiesen werden. Erst Vermögen verschleiern und wenn es gestohlen wird auf sein "Recht" bestehen.

Abgesehen davon, dass das Verschleiern von Vermoegen nicht immer ein Vergehen ist, hoffe Ich das Du wenigstens konsequent bist. Wenn Du falsch parkst und jemand kachelt die in die Kiste, das Du auf einen Schadensersatz verzichtest. Erst falsch parken und dann auch noch auf sein "Recht" bestehen geht ja gar nicht!

2 Stunden her, Ronald schrieb:

Wieso? Anwälte verdienen auf Basis unklarer Reglungen.

Bis vor kurzem war fuer dich doch die Reglung noch klar, jetzt nicht mehr?

Ich hoffe Du bewirbst Dich nicht als Schoeffe😁!

2 Stunden her, 15cv schrieb:

Also Du sagst die Klage der Frau, die die 390000 E verloren hat, soll abgewiesen werden, weil Du findest das sie ihr Vermögen verschleiern möchte.

Sie hat es anscheinend während der Miete nicht angegeben. Die Miete (Versicherungsbeitrag) der Schließfächer steigt mit dem Wert des Inhalts. Ich würde meine Aussage dahingehend ändern, dass nur auf Basis des bei der Miete genannten Wertes geklagt werden darf.

Vor einer Stunde, MatthiasM schrieb:

Wenn Du falsch parkst und jemand kachelt die in die Kiste, das Du auf einen Schadensersatz verzichtest.

Die erwähnte Rechtsprechung nennt ca.1/3 Mitschuld.

Vor 33 Minuten, Ronald schrieb:

Sie hat es anscheinend während der Miete nicht angegeben. Die Miete (Versicherungsbeitrag) der Schließfächer steigt mit dem Wert des Inhalts. Ich würde meine Aussage dahingehend ändern, dass nur auf Basis des bei der Miete genannten Wertes geklagt werden darf.

Unbeteiligte haben immer die größten Probleme mit diversen Sachverhalten.

Die wesentliche Wahl im Leben, habe ihn sein Vater einst aufgeklärt, sei ohnehin die: Willst du vor der Arbeit duschen – oder danach.

https://taz.de/Zweiter-Roman-von-Sven-Heuchert/!5712858/

Vor 23 Minuten, Auto nom schrieb:

Willst du vor der Arbeit duschen – oder danach.

Kommt auf die Arbeitsstelle an. Und was du vorher im Bett getrieben hast ...

Versicherungsbetrug ist legal, wenn der Schadensverursacher fahrlässig war.

3 Stunden her, magoo schrieb:

Kommt auf die Arbeitsstelle an. Und was du vorher im Bett getrieben hast ...

Immer morgens und falls nötig abends.

1 Stunde her, Ronald schrieb:

Immer morgens und falls nötig abends.

In DEM Alter noch!? Respekt !

Kann man sich nicht ausdenken.

ndr.de
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Wendeburg: Mieter stehlen komplette Wohnungsausstattung

Alles wurde abgebaut und mitgenommen. Allein der Warenwert liegt bei mehreren 10.000 Euro. Die Polizei ermittelt.

Vor 52 Minuten, Auto nom schrieb:
ndr.de
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Wendeburg: Mieter stehlen komplette Wohnungsausstattung

Alles wurde abgebaut und mitgenommen. Allein der Warenwert liegt bei mehreren 10.000 Euro. Die Polizei ermittelt.

Wie kann man nicht bemerken, wenn die Mieter aus der Doppelhaushälfte ausziehen, wenn man direkt nebenan wohnt?

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