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Probleme mit "CarGarantie" - Schalter separate Heckklappe C5 II


krischan

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Hallo,

ich habe beim Kauf eines gebrauchten C5 II eine CarGarantie mit abgeschlossen. Davon abgesehen, dass der Umfang der Garantie nicht gerade ansprechend ist - man könnte auch sagen, dass was gerne mal kaputt geht, ist nicht enthalten - steht unter § 2 (Umfang) in abschließender Aufzählung folgendes:

1.

...

...

m) Komfortelektrik

...

...

Zentralverriegelung: Schalter, elektrische Motoren, steuergeräte, Magnetspulen, Türschlösser

Bei mir ist der Schalter der separaten Heckklappe kaputt. Eine erste Anfrage meinerseits bei der CarGarantie brachte eine positive Antwort. Der Werkstattmeister solle jedoch nochmal bestätigen, dass der Schalter kaputt ist. Gesagt getan, Kostenvoranschlag beläuft sich über 99,16 EUR. Der Meister bekam aber keine Kostenübernahmezusage. Der Schalter sei nicht vom Umfang der Garantie umfasst.

Eine weitere Nachfrag meinerseits und längere Diskussion brachte kein Ergebnis. Der Kollege von CarGarantie stellte sich auf den Standpunkt, dass mit dem aufgezählten Schalter nur ein solcher gemeint ist, welcher die Zentralverriegelung auch öffnet und schließt, bspw. der im Innenraum.

Ich werde mich jetzt schriftlich an CArGArantie wenden, es geht auch ein wenig ums Prinzip. Meiner Meinung nach ist der Wortlaut der Umfangsbestimmung so ungenau, dass jedenfalls auch der Schalter der Heckscheibe mit umfasst ist.

Habt ihr schon den Schalter über eine Garantie abgerechnet?

Gruß

krischan

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CarGarantie - ist wohl ein Nicht-Citroen-Vertrag ? Eigentlich ein ÜberDenTischZieh-Vertrag, da doch eine Garantie beim Gebrauchtfahrzeug ohnehin kostenfrei enthalten ist !

Ist das der C5-II Break ? und dann die Heckscheibe ??

Wenn es die Heckscheibe ist, liegt es in den meisten Fällen an einer gebrochenen Leiterbahn auf der Scheibe ...

Bearbeitet von c5_klaus
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Ein Garantie?

Sicher nicht!

Gesetzlich geregelt ist nur ein Pflicht zur Gewährleistung für 6 Monate.

Ich hab jetzt keine Lust hier alles haarklein zu erklären, bitte informiert Euch selbst dazu; Wikipedia hilft.

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Gesetzlich geregelt ist nur ein Pflicht zur Gewährleistung für 6 Monate.

Grundsätzlich richtig.. Dauer der Gewährleistung ohne AGB 24 Monate, mit AGB 12 Monate.

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Ein Garantie?

Sicher nicht!

Gesetzlich geregelt ist nur ein Pflicht zur Gewährleistung für 6 Monate.

Ich hab jetzt keine Lust hier alles haarklein zu erklären, bitte informiert Euch selbst dazu; Wikipedia hilft.

Hallo,

die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Ein privater, nicht gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung durch Kaufvertrag ausschließen. (sog. Gewährleistungsausschluss) (Ausnahme: arglistiges Verschweigen von Mängeln) Hat er dies versäumt, muss auch er 2 Jahre gewährleisten.

Bei gebrauchten Gütern kann durch Vertrag die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt werden. Wurde dies versäumt, so gilt auch hier die gesetzliche Gewährleistungsfrsit von 2 Jahren.

Die Beweislast für die Mangelhaftigkeit bei Übergabe liegt beim Käufer. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt jedoch die Beweislastumkehr gem. §476 BGB.

Gruß, Albert

Bearbeitet von -albert-
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Hast du eine Citroen Select-Garantie? Die geht nämlich im Edeffekt auch über CarGarantie, das erfähhrt man aber erst, wenn man die Unterlagen bekommen hat.

Zuerst war ich auch erschrocken, weil man im Netz doch einiges nicht unbedingt Vorteilhafte über diesen Laden lesen kann...

Der Vorteil ist wohl, dass man nicht direkt mit Cargarantie verhandelt, sondern, dass das der Cit-Händler tut (war jedenfalls bei mir so). Bislang habe ich EGR-Ventil, Softwareupdate und Heckklappendämpfer (!), einschließlich eines Leihwagnes für die zwei Tage der Reparatur bekommen - möchte mich insofern nicht beschweren. Diese Woche sind (wahrscheinlich) ein oder mehr Parksensoren dran - mal sehen, ob das auch wieder problemlos geht.

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also Citroen arbeitet wenn die Herstellergarantie ausgelaufen ist ausschließlich mit der CarGarantie zusammen. Wie schon beschrieben ist auch die Selectgarantie nichts anderes.

Für meinen C5 habe ich jährl ca. 300 Euro zu berappen und werde mir überlegen ob ich dies nochmal tun soll.

M.e. ist es aber zum einen so, dass die Garantie dort nur durch einen Händler/kauf abgeschlossen werden kann und zum anderen die abwicklung eines Schadens auch direkt über den Händler führt oder bin ich da falsch informiert? Mir wurde gesagt, dass bei einem Fall die Werkstatt dort selbst abklärt ob diese dafür aufkommen.

Im großen und ganzen sind halt in erster Linie Verschleißteile ausgeschlossen, hierzu zählte leider auch meine Kupplung...

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Hallo,

danke für die Antworten.

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir bekannt, insofern ist Albert zuzustimmen, auch was die Beweislastumkehr anbelangt. Hinzuzufügen ist, dass der Gewährleistungsanspruch zunächst erst mal einen Mangel voraussetzt. Hier kann man der Kommentierung der gesetzlichen Regelungen zum Mangel beim Kaufvertrag entnehmen, dass bspw. kaputte Verschleißteile beim Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen. Die gesetzliche Gewährleistung hilft also, wenn nicht gerade das Getriebe nach 3 Monaten den Geist aufgibt, nicht weiter.

Mir ging es nur um die extra vereinbarte Garantie, welche bei jedem Mangel an den bezeichneten Bauteilen eingreift. Das ganze wurde mir von Citroen-Gebrauchtwagenhändler auch als select-garantie verkauft.

Es scheint unterschiedliche Umfangsaufzählungen zu geben - Heckklappendämpfer und Softwareupdate, da würde ich nicht im Traum dran denken...

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heute ging auch ein defekter Parksensor anstandslos auf die Select-Garantie. Kann mich also über die Garantie (oder über die Art und Weise, wie der Händler die Garantie auslegt) wahrlich nicht beschweren.

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Hmm,

also da musst du einen anderen Umfang der garantierten Baugruppen haben. Bei mir ist der Parksensor nicht einmal ansatzweise vorhanden, auch nicht in den Unterpunkten Elektrische Anlage bzw. Komforelektrik... Ist deine Select-Garantie eine von der Fa. CarGarantie?

Vielmehr habe ich nach einer schriftliche Anfrage/Beschwerde folgende Auskunft enthalten:

(ich zitiere, um nicht in Verdacht eines Plagiats zu kommen)

"...Bei den (es steht wirklich den, nicht der) in den Garantiebedingungen benannten Zentralverriegelung handelt es sich um die Einrichtung, die es möglich macht, alle Türen des Fahrzeuges gleichzeitig zu ent- und verriegeln. Hierbei wird nicht die Funktion des Öffnens von Türen, Klappen und Scheiben benannt. Weiterhin sind Taster nicht vom Garantieumfang umfasst."

Diese Interpretation des oben in #1 aufgezeigten Wortlauts der Garantievereinbarung dürfte zu weit gehen.

Ist ein Taster im elektrischen Sinne kein Schalter?

Jetzt überlege ich, ob ich hier aus Prinzip weiter dran bleibe oder die Sache lasse...

gruß

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Hallo,

ich habe eine "stinknormale" Select-Garantie mit Laufzeit 2 Jahre. Laufleistung ist derzeit 95tkm. Den c5 gekauft habe ich im September (also vor 5 Monaten) mit 83tkm.

Mir wurde nach der Rep. vom Meister nur gesagt "das geht auf Garantie - für Sie ist die Sache erledigt". Ob er es schafft, das mit CarGarantie abzudealen oder ob es auf Kulanz des Händlers selbst ging, weiss ich also nicht. Ich habe auch keinen Grund gesehen, hier nachzufragen ('nem geschenkten Barsch...)

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