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Frage an die Versicherungsexperten

Hervorgehobene Antworten

Moin allerseits,

habe ein Problem mit meiner Versicherung und bräuchte mal ein paar Ratschläge.

Ich schreibe das mal in Stichworten:

- Juli 2010 ist mein Baum bei einem Sturmumgefallen und hat Schäden am Nachbarhaus gemacht

- Ende November kam Dachdeckerrechnung vom Nachbarn

- Habe gleich die Rechnung bei meinem Vertreter abgegeben mit der Bitte um Bearbeitung

- Anfang Januar kam die Rückmeldung vom Nachbarn, das noch nicht bezahlt ist

- Vertreter angerufen, der sagte, es wäre schon erledigt

- Endlose Telefonate mit dem Vertreter von ca. 6 Wochen Dauer

- am 25. Februar kam dann Rechtsanwaltschreiben vom Nachbarn, das ich bis zum 9. März zahlen müßte

- habe dann überwiesen um mir weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen

- am 2. März kam dann ein Schreiben meiner Versicherung um Auskunft über meinen Baum zu erfragen

- ich habe ein Schreiben aufgesetzt mit der Beantwortung der Fragen und denen gleichzeitig mitgeteilt, das der Vertreter die ganze Sache nicht bearbeitet hat

- heute kam die Absage der Versicherung, da der Baum gesund war, hätte der Nachbar kein Anspruch auf Zahlung

Jetzt meine Fragen an euch:

Hätte der Vertreter meine Sache sofort bearbeitet, hätte ich wohl keine Zahlungen leisten müssen

Kann ich bei der Versicherung Einspruch erheben?

Kann ich das Geld vom Nachbarn wieder zurückbekommen?

oder ist das Geld jetzt weg und ich verbuche die ganze Sache unter dem Konto " Lebenserfahrung"

Gruß HD

schiebt nen riesen Hals

Ob Du es glaubst oder nicht, fällt Dein Baum auf Nachbars Grundstück, so geht dieser durch bzw. nach "überschreiten der Grenze" automatisch in den Besitz des Nachbarn über; so jedenfalls ist m.W. die Gesetzeslage.

Dazu erst einmal Frage an Dich:

a) wie hoch war der Baum?

B) in welchem Abstand stand der Baum zur Grenze

c) hat Deine Versicherung den Schaden besichtigt bzw. begutachtet?

d) war der umgestürzte Baum zu diesem Zeitpunkt noch "vor Ort"?

Gruß, Peter

  • Ersteller
Dazu erst einmal Frage an Dich:

a) wie hoch war der Baum?

B) in welchem Abstand stand der Baum zur Grenze

c) hat Deine Versicherung den Schaden besichtigt bzw. begutachtet?

d) war der umgestürzte Baum zu diesem Zeitpunkt noch "vor Ort"?

Moin Peter,

Der Baum war rund 15 m hoch, riss die Oberleitung ab verursachte durch den Abriss Schäden beim anderen Nachbar.

Geguckt hat da keiner, laut meinem Vertreter wäre das ja alles kein Problem

Gruß HD

- heute kam die Absage der Versicherung, da der Baum gesund war, hätte der Nachbar kein Anspruch auf Zahlung

ist der baum gesund freut sich die versicherung!

Windstärke ?

Gruß Herbert

  • Ersteller
Windstärke ?

keine Ahnung Herbert,

war ein Gewitter

Gruß HD

  • Ersteller
ist der baum gesund freut sich die versicherung!

willkommen in der Muppetshow, Fotzibär,

endlich mal ein echter Muppet hier dabei ;)

Gruß HD

Guck doch mal in deinen Vertrag.

Wenn da solche Schäden mit aufgeführt sind, muss dir deine Versicherung den Schaden erstatten - wenn nicht: Bist du reicher

und zwar an Erfahrung.

Versicherungen müßen nur zahlen, wenn z.B. bei Sturm eine bestimmte Windstärke erreicht oder überschritten wird.

Bei einem Gewitter, das lokal starke Windböen erzeugt wird es schwierig.

Wir hatten, als ich noch kleiner und jünger ;) war, mal zu Hause plötzlich eine Windhose ums Haus herum.

Die zog eine komplette Wäschespinne aus dem Boden und hat sie flach gelegt.

Ich stand daneben und hab überhaupt nichts mehr verstanden. Das Teil war von jetzt auf gleích da und nach getaner Arbeit, also 5 sek. später wieder weg.

Versuch mal Aufzeichnungen von der Geschichte zu bekommen, sofern es nicht auf einen ganz kleinen Raum begrenzt war.

Vielleicht kann dir die Unwetterzentrale weiterhelfen ?

Gruß Herbert

  • Ersteller

Die Versicherung hat mir geschrieben, das ich nicht verpflichtet bin Schadenersatz zu leisten.

Das gleiche haben die ja meinem Nachbarn geschrieben. Da ich aber auf Druck des Rechtsanwaltes bezahlt habe, wird dies meinen Nachbarn nun köstlich amüssieren.

Denen hatte ich mitgeteilt, das ich die Summe bereits bezahlt habe.

Hätte der Versicherungvertreter meine Sache gleich bearbeitet, wäre die Sache wohl anders gelaufen.

Scheinbar habe ich da jetzt runde 900 Euro in den Sand gesetzt.

Gruß HD

  • Ersteller
- wenn nicht: Bist du reicher

und zwar an Erfahrung.

Wahrscheinlich bin ich jetzt nominiert für das "Rindvieh der Woche" :D

lass dich nicht verkackeiern.

Die drehen das immer so, wie es ihnen in den Kram passt.

Fährt dir jemand ins Auto, dann bist du verpflichtet die Rep.-Kosten gesetzt dem Fall vorzustrecken um weitere "vermeidbare" Kosten wie z.B. Mietwagen so gering wie möglich zu halten.

Sie sagen dir aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht, in wie weit du überhaupt mit Leistungen rechnen kannst.

Wie gesagt, versuch rauszukriegen wie das war, mit dem Wind und such dir nen neuen Anwalt.

Dein jetziger ist keinen Pfifferling wert.

Gruß Herbert

Wahrscheinlich bin ich jetzt nominiert für das "Rindvieh der Woche" :D

schönen gruß an die versicherung. hatte der baum fieber?

@fotzibär:

DU hättest DICH wenigstens

fRotzibär

nennen sollen!!

Deine Beiträge sind doch wohl fehl am Platze!

Th.

Bist du bereits anwaltlich vertreten?

Wenn nein, würde ich mich an deiner Stelle anwaltlich beraten lassen. Hier wirst du eher nur Halbwissen und Halbwahrheiten bekommen.

Möglicherweise hast du ja auch zurecht an deinen Nachbarn gezahlt und kannst das Geld nun von deiner Versicherung (um welche handelt es sich? Gebäudehaftpflicht?) zurückholen.

  • Ersteller
Bist du bereits anwaltlich vertreten?

Werde morgen mit meinem Anwalt einen Termin vereinbaren.

Hatte das über die Privathaftpflicht gemacht

Gruß HD

Hatte das über die Privathaftpflicht gemacht

Das dürfte mit Sicherheit Schwierigkeiten geben.

...- heute kam die Absage der Versicherung, da der Baum gesund war, hätte der Nachbar kein Anspruch auf Zahlung...

Das ist Quatsch !

Egal ob dein Baum erkannbar marode war oder nicht und er fällt bei einem Sturm: Du haftest! (Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az. 4 U 73/01).

Wohnst du selbst auf dem Grundstück wo dein Baum stand, muß deine deine Privathaftpflicht dann einspringen. (Bei vermieteten Grundstücken muß deine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zahlen - hast du diese nicht, dann zahlst du leider selbst!).

Da du in Vorlage (Kopie! Beleg) getreten bist, mußt du dir das Geld bei deiner Versicherung holen. Eine Rechtsschutzversicherung hat man immer bei einer Konkurrenzversicherung!

Tipp: egal wo ein Schaden entsteht (KFZ, Haftpflicht, Unfall oder was auch immer): Den Schaden direkt telefonisch (mit Versicherungs-Nr.) an die Schadensstelle bei der Hauptverwaltung melden. Die schreiben dich dann an und erbitten eine Unfallbeschreibung. Am besten einen Fachmann deines Vertrauens um Mithilfe dabei bitten - bedenke dabei: Dein Vers. Vertreter/Makler erhält sein Gehalt von deiner Versicherung für den Verkauf von Verträgen und hat von der Schadenregulierung keine Ahnung !

An den Schadenstellen sitzten Spezialisten die immer wieder versuchen werden den Versicherten zu übervorteilen/bescheis.... Ja, auch die erhalten Erfolgsprovision.

Genug Insiderwissen.

Viel Erfolg !

Moin Peter,

Der Baum war rund 15 m hoch, riss die Oberleitung ab verursachte durch den Abriss Schäden beim anderen Nachbar.

Geguckt hat da keiner, laut meinem Vertreter wäre das ja alles kein Problem

Gruß HD

Abstand zur Grenze ?????

Vermutlich wirst Du auf Deinen Kosten hängen bleiben, so bedauerlich das auch ist. Ärger mit dem Nachbarn taugt auf Dauer (im privatem, nicht im gesetzlichen Bereich) auch eigentlöich nix. Das (Schadenersatz-) -problem leigt leider daran, dass Du nicht unmittelbar nach Schadenseintritt Deine Versicherung aufgefordert hast, eine örtliche Schadensbesichtigung vorzunehmen. Nebenbei: Bei Sturmschaden muss mind. eine Windstärke von Bft. 8 geherscht haben = Nachweis schwierig, wenn nicht spgar aussichtslos in Deiner Wohngegend.

Vermutlich wird es für Dich am einfachsten sein, die Angelegenheit als Lebenserfahrung zu verbuchen. Einfach nochmal 10 Minuten kräftig ärgen, dann Schwamm drüber.

Gruß aus dem sturmerprobten Norden

Peter

Hallo HD,

selbst wenn Deine Versicherung nicht zahlt: als Depp der Woche würde ich Dich nicht bezeichnen. Denn mit Deiner Zahlung hast Du vermieden, daß Du mit Deinem Nachbarn ewig Streit hast. Denn immerhin hat Dein Baum bei ihm einen Schaden angerichtet - und der ist beglichen. Nachbarschaftsfrieden wieder hergestellt. Wenn Deine Versicherung zu Recht oder Unrecht rumzickt: Versicherungsvertreter wechseln!

Gruß

Bernhard

PS: Wenn meine Kinder beim Spielen das Auto vom Nachbarn verkratzen, kann ich es auf einen Prozeß ankommen lassen oder versuchen, das Ganze einvernehmlich zu regeln. Aber das ist in einer Gesllschaft, in der zwar jeder genau seine Rechte kennt und einen Anwalt leider sehr schwierig...

Auch ich würde als wohl einzige Erfahrung daraus die Konsequenz ziehen, entweder den Versicherer zu wechseln, oder zumindest die Deckung überprüfen zu lassen. Man bekommt zwar meist fix und fertige Promotionprodukte vorgesetzt, die Versicherung kann aber so gut wie alle Bestandteile frei hinzufügen oder wegnehmen. So könntest du auch Gefahren rausnehmen, die es eigentlich nie lohnt zu versichern und dafür andere Spezialgefahren dazunehmen, die ein höheres Risiko mit sich bringen. Es kommt dann eben auf die Verhandlungsposition und das Verhandlungsgeschick an.

Grundsätzlich ist das Ganze aber sicher mehr als schwammig und ziemlich unglücklich abgelaufen - wenn niemand von der Versicherung zur Begutachtung vor Ort gewesen ist, woraus entnehmen sie dann die Feststellung, dass der Baum gesund gewesen sei? Ein 15 Meter hoher Baum, der bei Wind umfällt, war entweder eben NICHT mehr gesund, oder der Wind war kein Wind, sondern ein Sturm. Wie lange hat der Baum da gestanden? Gibt es Fotos? Sind Teile des Baums noch vorhanden?

Glücklicherweise sind es in diesem Fall "nur" 900 Euro Lehrgeld. Sicher ist das auch ein ganzer Batzen, aber es hätte schlimmer kommen können. Einen Krieg mit dem Nachbarn würde ich nicht riskieren, wenn das Verhältnis bisher ok war. Da er aber ein Anwaltsschreiben schickt und sich nicht selbst erkundigen kommt, scheint mir ja das nachbarschaftliche Verhältnis ohnehin maximal "korrekt" gewesen zu sein. Andererseits ist es aus seiner Sicht natürlich auch irgendwie klar: wenn dir der Baum vom Nachbarn ins Haus kracht, fragst du zuerst mal dort um Ersatz nach, bevor du das Ganze als "höhere Gewalt" einstufst und den Schaden selbst trägst.

Außerdem ist bei dieser geringen Schadenssumme zu berücksichtigen, dass es vermutlich auch einen Selbstbehalt bei der Rechtsschutzversicherung gibt, der eine Mindestsumme ausmacht. Bitte also zuerst abwägen, ob du dir das finanziell und vor allem nervlich leisten möchtest. So eine langwierige Sache, die wohl letztlich nur vor Gericht enden wird, mit vielen unangenehmen/unwilligen Beteiligten, führt nicht unbedingt zu einem gesunderen Gemütszustand.

Die Versicherung hat mir geschrieben, das ich nicht verpflichtet bin Schadenersatz zu leisten.

Das gleiche haben die ja meinem Nachbarn geschrieben. Da ich aber auf Druck des Rechtsanwaltes bezahlt habe, wird dies meinen Nachbarn nun köstlich amüssieren.

Denen hatte ich mitgeteilt, das ich die Summe bereits bezahlt habe.

Hätte der Versicherungvertreter meine Sache gleich bearbeitet, wäre die Sache wohl anders gelaufen.

Scheinbar habe ich da jetzt runde 900 Euro in den Sand gesetzt.

Gruß HD

Ja, hast Du.

Haftpflichtig wärest Du bzw. Deine Versicherung nur, wenn der Baum erkennbar eine Gefahr dargestellt hätte, also sichtlich morsch, hohl oder ähnliches.

Dein Nachbar hätte im Zweifel lediglich einen Anspruch darauf, daß Du den Baum von seinem Grundstück entfernst, anderfalls dürfte er sich den Baum aneignen und in seinem Ofen verwerten.

Was der Anwalt schreibt ist völlig Banane, er teilt Dir im Auftrage seines Mandandanten seine Rechtsauffassung mit - und die ist nicht unbedingt verbindlich.

Die Aussage der Versicherung, daß keine Zahlungsverpflichtung vorliegt ist völlig korrekt, der Schaden wurde durch ein unabwendbares Naturereignis verursacht. Falls Dein Nachbar sich davor schützen will, muß er selbst eine entsprechende Elementarschadens-Versicherung abschließen.

Die von Dir rechtsirrtümlich geleistete Zahlung würde ich in jedem Fall zurück fordern, die Chancen sind wohl nicht so ganz schlecht, als Stichwort fiele mir da "ungerechtfertigte Bereicherung" ein.

Nur der Ordnung halber: ich bin kein Jurist, ich erteile hier keinen Rechtsrat sondern äußere nur meine persönliche, laienhafte Meinung ohne jede Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

....Nur der Ordnung halber: ich bin kein Jurist, ich erteile hier keinen Rechtsrat sondern äußere nur meine persönliche, laienhafte Meinung ohne jede Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Schön ! Dies läßt unsere Staats-und Rechtsform ja auch zu.

Unsere Regeln (hatte ich ja schon oben geschrieben) sehen aber oft anders aus:

Zitat:

Wenn Bäume fallen

Rechtsfragen bei Schäden

lps/Du. Wer auf seinem Grundstück einen großen, mächtigen Baum besitzt, der muss unter Umständen auch für einen Sturmschaden aufkommen. Auch dann, wenn dieser Baum gepflegt wurde und von außen keine Schäden erkennbar waren. Das war im Falle einer alten Silberweide so, die vom Wind gefällt worden und auf ein Gebäude des Nachbargrundstücks gestürzt war. Der Schaden war nicht unerheblich und das mit dem Fall befasste Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 4 U 73/01) sprach dem Geschädigten einen Schadenersatz in Höhe von 7500 Euro zu. Die Juristen sprachen von einem im Grundstück angelegten „Gefahrenpotential“. Nachdem der Sturm kein Orkanpotenzial gehabt habe, sei es hier recht und billig, dem Baumbesitzer die Verantwortlichkeit zuzuweisen und den eingetretenen Schaden zu ersetzen.

Zitat Ende.

Quelle (von gestern 16.03.2011): http://www.boehme-zeitung.de/ratgeber/baum-und-gehoelzschnitt.html

Interessant auch noch das Urteil zur Umlage der Baumfällkosten auf die Nebenkosten der Mieter...

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Edith: Hat Heinz keine Nachbarn mer?

Käthe: Jep, rundum Meer !

Edith: Wie die Japaner ?

Käthe: Die Todeskandidaten hat`s grad erst ein Stück Richtung Festland verschoben...

Edith: Ob das noch was nützt ?

Käthe: Hoffentlich uns !

Edith: Inseldenken ist also doch wieder angesagt ?

Käthe: Seit wann ist Österreich eine Insel? Dort sind AKWs lt. Grundgesetz verboten !

Bearbeitet ( von Oberhesse)

Vielleicht kannst Du ja auch über die außergerichtliche Schlichtungsstelle für Versicherungen was erreichen: http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Nachbar schon, aber keine Bäume, die lege ich um, ehe sie zu hoch werden:D

Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an, ein anderes Gericht könnte einen anderen Fall auch anders sehen, es gibt da Entscheidungen, die zu Gunsten des Baumbesitzers ausgegangen sind.

In jedem Falle wäre bei der von Dir von genannten Entscheidung die Grundstückshaftpflicht regulierungspflichtig.

Bearbeitet ( von Xantiaheinz)

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