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Mörder Gäfgen erhält Foltervorwürfe aufrecht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
komm hinterher nicht hierher zum rumheulen. ich lache dich dann aus.

Ich habe beschlossen, es angesichts vieler "Meine kleine Welt"-Posts, nicht nur in diesem Thread, genau so zu halten. Lachen.

Es hat schon seine Gründe, warum im Kindergarten nicht Lesen und Schreiben gelehrt wird.

- deshalb das Schweigen.

Ja, richtiger Gedanke.

Vieles hier scheint mächtig Hollywood-inspiriert zu sein.

_R_

Geschrieben
Andere Gewalttäter kriegen Dutzendmale hintereinander Bewährung, Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit und sogar Freispruch. Aber dieser arme Polizist wird über Jahre vorgeführt für seinen Versuch das Leben des Jungen zu retten. Pfui! über diesen Verräterstaat!

Der Polizist hat ein sauberes Verfahren bekommen, in dem das Gericht seine außergewöhnliche Zwangslage in vollem Umfang berücksichtigt und massiv mildernde Umstände geltend gemacht hat. Er erhielt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt und gilt nicht (!) als vorbestraft.

Der Staat kam seiner Verantwortung nach und hat sich vorbildlich verhalten.

Du aber vergleichst den Polizisten mit "anderen Gewalttätern". Pfui!

mg

Geschrieben
Wer glaubt eigentlich, dass Gäfgen den Aufenthaltsort des Jungen nicht herausgerückt hätte, wenn der Junge noch am Leben gewesen wäre? Überführt war er schon, er hätte die Wahl zwischen Kindermörder oder gescheitertem Entführer - eine sehr simple Wahl.

Den Jungen konnte man mit noch so vielen Schlägen oder widerrechtlichen Drohungen nicht wieder lebendig machen. Solange die Leiche nicht gefunden war, war Gäfgen wenigstens kein überführter Mörder - deshalb das Schweigen.

Es ging und geht nicht um die Beweggründe des Verbrechers sondern um das Wohl des Kindes, das man zu dem Zeitpunkt noch retten zu können glaubte. Frag doch nicht immer nach dem Verbrecher, sondern bring doch wenigstens halb so viel Mitgefühl auch für das Opfer auf! Dieses ganze Herumgeeiere um die "armen" Täter ohne Rücksicht auf die Opfer finde ich widerlich!

Geschrieben
Dieses ganze Herumgeeiere um die "armen" Täter ohne Rücksicht auf die Opfer finde ich widerlich!

Keiner !!! hier eiert wegen dem "armen" Täter herum. Ist das bei dir noch nicht angekommen?

mg

Geschrieben

Doch - kommt sehr gut an, wie die Menschenrechte eines Verbrechers hier betont werden!

Gute Nacht Forum - magoo faselt wieder!

Geschrieben

Hallo Selbstentlarver. Was ist ein Menschenrecht wert, das nicht für alle Menschen gilt?

Gruß an alle, die nicht überfordert sind, wenn Einzelschicksal (wäre es mein Kind gewesen, hätte ich den Kerl auch in die Mangel genommen) gegen Wahrung der Rechtsstaatlichkeit steht (Der Staat darf NICHT ! foltern). Es gibt in diesem Fall keine Lösung, die allen Aspekten gerecht wird. Hoffe, dass diese Feststellung jetzt nicht wieder irgendwen intellektuell überfordert.

mg

Geschrieben
Fred, ich muß dir leider widersprechen.

Das ist dein gutes Recht.

Mich hätte in dieser konkreten Situation nichts mehr gehalten. Das fiese Grinsen und kranke rumgeeiere wäre dem Typ schon nach kurzer Zeit vergangen.

Ist das Grinsen amtlich bestätigt oder nur eine "Urban Legend"? Ich persönlich tu mich schwer mit einer Treibjagd in einer Angelegenheit, die ich eventuell nicht 100% überblicke. Man braucht schon alle Fakten für ein Urteil.

Ich hab übrigens auch 5 Kinder.

Find ich gut! Die statistischen 1,75 (?) sind ja kein Maßstab. Mit 5 Kids lernen die auch Sachen, die sie als Einzelkinder oder als 2er Team mit 5 Jahren Abstand nie lernen. :)

Geschrieben
zum Zeitpunkt der Folterandrohung hoffte man ja noch, daß der Junge lebt. Wieso war der Beamte überfordert? Er tat alles, um den Jungen zu retten. Soll er das nächste Mal "bitte, bitte" sagen?

Nein, er soll einen Psycho-Quatscher holen. Jeder hat eine Schwachstelle. Beim Knacken einer Nuss, bevorzuge ich die Methode, bei der der Kern heil bleibt und die Schale geknackt wird. Man kann natürlich die Nuss auf einer harten Unterlage mit dem Hammer bearbeiten, meist aber mit dem Resultat, dass Schale und Nuss hinterher in Pulverform vorliegen. Das muss nicht sein. Als Kind hab ich die Jobs meinem Daddy zugeschanzt. Wenn der Beamte klug gewesen wäre, hätte er sich jemanden geholt, der solche Aufgaben besser bewältigen kann. Wozu hat man die Leute, wenn man sie nicht ranholt?

Geschrieben
Wenn der Beamte klug gewesen wäre, hätte er sich jemanden geholt, der solche Aufgaben besser bewältigen kann.

was heißt "besser"? Gäfgen hat doch gesagt, wo das Kind ist, leider aber tot.

Geschrieben
Keiner !!! hier eiert wegen dem "armen" Täter herum. Ist das bei dir noch nicht angekommen?

mg

Bis zu wievielen Leuten ist bei Dir "keiner" ?

Geschrieben
was heißt "besser"? Gäfgen hat doch gesagt, wo das Kind ist, leider aber tot.

Das schon. Man ging aber zu dem Zeitpunkt noch davon aus, dass er lebt (was elementarer Bestandteil der Argumentationskette ist).

Geschrieben

...

Lächerlich, auf den allzu große Rücksicht zu nehmen, wie es hier verschiedentlich gefordert wird. Und wer fragt nach dem Opfer? Gilt das Grundgesetz für das Kind und seine Familie nicht, oder nur nachrangig? Wie müssen sich die Eltern fühlen, wenn sich der Staat, welcher ihrem Kind nicht helfen konnte, lt. GG ja nicht mal den Versuch machen durfte, jetzt so rührend um den Täter bemühen? Ist das nicht auch eine Form von Folter für die?

Es ist eine schwierige Problematik, die sich nicht einfach lösen läßt, aber vor Verbrechern zu kuschen und denen allein die Herrschaft über den Fortgang einer Straftat zu überlassen, kann's wohl auch nicht sein. Wenn es so ist, stimmt etwas an dem Grundgesetz nicht.

...

Jochen

Es geht doch nicht darum, "allzu große Rücksicht zu nehmen". Es geht um die Anwendung von geltendem Recht, ist die Botschaft denn so schwer zu verstehen? Rechtsbeugung darf sich der Staat nicht leisten. Dass die Straftat von Gäfgen schlimm war, bestreitet hier niemand, und es wird hier auch niemanden geben, der sich "rührend um den Täter" kümmern möchte oder die Opfer vergisst. Das sind billigste Unterstellungen, genauso wie die Aussage, "der Staat kusche vor Verbrechern".

fl.

Geschrieben

@Kugelblitz & Co.:

In diesem Falle mußten zwei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten gegeneinander abgewägt werden: Ist es schlimmer, einen Schwerverbrecher mit einem rein verbalen "Buh" zu erschrecken oder ein gefangenes und gefoltertes Kind jämmerlich krepieren zu lassen?

Die Freiheit des einzelnen Menschen endet da, wo die des nächsten beginnt. Freiheit kann man auch durch Unversehrtheit oder andere Begriffe ersetzen, aber eines bleibt: Dieser eine Mensch namens Gäfgen soll 100 % Schutz geniessen? Das ging und geht aber nur, wenn die Freiheit, die Unversehrtheit oder was auch immer vieler anderer Menschen eingeschränkt wird. Das finde ich nicht richtig.

Wenn sich jemand beklagen kann, dann die beteiligten und letztlich nur aus politischen Gründen verurteilten Polizeibeamten, die mit viel Augenmaß drohten und blufften, um ein Menschenleben zu retten. Eine Verurteilung, die den Mobb der Straße beruhigen sollte, mehr nicht.

Für die Beamten ist das sicherlich eine lebenslange Demütigung und schwere Belastung.

Das Verhalten von Gäfgen hätte nach meiner Überzeugung sicher mehrfach eine Affekthandlung gerechtfertigt - deshalb bleibe ich dabei, der Gäfgen kann froh sein, sich nicht ordentlich eine eingefangen zu haben. Auch Polizisten im Dienst haben Menschenrechte, nicht nur Mörder!

Gruß Michael

Geschrieben
Doch - kommt sehr gut an, wie die Menschenrechte eines Verbrechers hier betont werden!

Gute Nacht Forum - magoo faselt wieder!

Stell Dir vor, auch Mörder haben Menschenrechte, das steht sogar in der Verfassung ... sag ich ganz ohne Rührung. Na sowas. Dagegen kannste faseln, aber es steht trotzdem drin, und das ist gut so.

magoos Beiträge sind klasse, finde ich. Er eiert so gar nicht rum, sondern bringt's Richtige auf'n Punkt

fl.

Geschrieben

@fluxus

NICHT jede erdenkliche Möglichkeit zu nutzen wäre ebenfalls ungesetzlich gewesen. Es war eine tragische Situation, JEDES mögliche Verhalten der Beamten wäre angreifbar gewesen. Diese tragische Situation wurde von Gäfgen aktiv und bewußt herbeigeführt - und nun beklagt sich dieser Typ auch noch, daß sich die Beamten entschieden, den kleinstmöglichen Verstoß zu wählen? Und das quält das arme arme Menschlein Gäfgen nun so schwer...? Och, Du armes Hascherl...!

Wie gesagt, die Qual der Beamten ist um ein vielfaches größer, aber das interessiert ja nicht. Sind ja die Bösen, sind ja die Folterbullen. Das arme arme Mörderlein Gäfgen, das und seine Menschenrechte müssen geschützt und geachtet werden. Gilt für Polizeibeamte natürlich nicht, die haben keine Rechte und Achtung haben sie eh keine verdient.

Mal ganz abgesehen von den Qualen des Kindes, das laut sachverständiger Meinung minutenlang in größter Todesangst um Luft rang, bis die gnädige Bewußtlosigkeit eintrat. Auch das ein Mensch ohne Rechte. Denn die Rechte von Gäfgen konnten nur durch Mißachtung der Rechte dieses Kindes geschützt werden.

Gruß Michael

Geschrieben
Stell Dir vor, auch Mörder haben Menschenrechte, das steht sogar in der Verfassung ... sag ich ganz ohne Rührung. Na sowas. Dagegen kannste faseln, aber es steht trotzdem drin, und das ist gut so.

magoos Beiträge sind klasse, finde ich. Er eiert so gar nicht rum, sondern bringt's Richtige auf'n Punkt

fl.

Schön, Mörder haben Menschenrechte. Und die müssen auch auf Kosten des Lebens und der Gesundheit eines Kindes geschützt werden? Ehrlich? Sehe ich NICHT so. JEDER Mensch hat Rechte, auch Opfer und Polizeibeamte.

Gruß Michael

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
Diese Frage hätte nur eine Rolle gespielt, wenn Jakob noch am Leben gewesen wäre. Was nützt es jemanden zu foltern, nur um herauszubekommen, dass derjenige den man sucht tot ist? ...
Was ist den DAS für ein Argument? Nur dieser Drecksack wusste, dass sein Opfer bereits tot war. Die Polizisten wollten ein OPFER RETTEN!

Der hat mit der Polizei gespielt, hat sie am Nasenring rumgeführt, sie verspottet, ich kann mir das provokativ-arrogante Grinsen vorstellen, mit dem er die Beamten bis auf Blut gereizt hat. Wahrscheinlich ist er stinksauer, dass sie sich so weit in der Gewalt hatten, dass sie ihrem verständlichen, nachvollziehbaren und vollkommen menschlichen Impuls NICHT gefolgt sind, ihm die widerliche Fresse zu polieren.

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
Gäfgen wurde nicht gefoltert und wenn, würde er mir auch nicht leid tun ...
So leid es mir in diesem Zusammenhang tut: Androhung von Folter IST Folter. Das sahen bereits die weniger zimperlichen Fachleute im europäischen Mittelalter so, und schon in der Antike wurde es so gesehen. Es ist "Drohung mit einem empfindlichen Übel", und das heißt landläufig "Erpressung".

btw: MIR hätte er auch nicht leid getan.

Es ging hier NICHT um Aufklärung eines Verbrechens mit dem Risiko, einen eventuell Unschuldigen mittels Folterandrohung zu einem Geständnis zu erpressen.

Geschrieben
....ich kann mir das provokativ-arrogante Grinsen vorstellen, mit dem er die Beamten bis auf Blut gereizt hat...

Sind das Fakten? Oder ist das eure Phantasie? Kann das mal einer klären? Immer diese nicht belegbaren Behauptungen.

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
... Frag doch nicht immer nach dem Verbrecher, sondern bring doch wenigstens halb so viel Mitgefühl auch für das Opfer auf! ...
Im Neuen Deutschland geht Täterschutz bei Vorliegen bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse vor Opferschutz. Das muss man verstehen. Der Täter kam aus schwierigen Verhältnissen, wahrscheinlich hat ihm als Kind mal ein Huhn in den Mund geschissen. ER ist das wirkliche Opfer, seine Tat der Schrei nach Liebe und Verständnis, das die Gesellschaft, die schuld daran ist, dass es so geworden ist, ihm schuldet. Das angebliche "Opfer" kam aus besseren Verhältnissen, war also selber schuld.
Geschrieben

Ein "Meine kleine Welt"-Post.

Klasse GT, hahaha.

Denk daran noch ein paar zusätzliche Beamte an Deine Grenzen zu stellen.

_R_

Geschrieben

Wenn man das Erpresser-Schreiben von Gäfgen kennt, kann man den Beamten sicher verstehen:

"Wir haben Ihren Sohn entführt. Es ist nicht unsere Absicht, das Leben Ihrer Familie oder das Ihres Sohnes zu zerstören: Es geht uns lediglich ums Geld. Daher bieten wir Ihnen folgenden Deal an: Bringen Sie in der Nacht von Sonntag auf Montag um 01.00 Uhr die Summe von einer Million Euro als Lösegeld. Das Geld in gebrauchten, nicht gekennzeichneten Scheinen (gemischt bis 500 Euro) in Aldi-Einkaufstüten. Verpacken und an der Haltestelle der Linie 14 Oberschweinstiege in Richtung Neu-Isenburg an das Schild der Haltestelle legen. Danach verlassen Sie den Ort und gehen auf direktem Weg nach Hause. Ihr Sohn wird dann am nächsten Morgen wohlauf nach Hause kommen. Es ist für Sie unter Mithilfe von Polizei o.Ä. sicher gut möglich, uns zu überführen. Wir haben jedoch nichts zu verlieren: Wir wollen Ihrem Sohn nichts tun und ihn fair behandeln, wir wollen nur das Geld. Und dies in einer Höhe, die Ihnen Ihr Sohn wert sein sollte. Lassen Sie uns mit dem Geld das Land verlassen und unternehmen sie keine Nachforschungen. Wenn wir mit sauberem Geld in Sicherheit sind, werden Sie Ihren Sohn wieder sehen: Das ist für alle Seiten das Beste. Sollte uns das nicht gelingen, wird Ihr Sohn auch nicht wieder auftauchen. Als Zeichen Ihres Einverständnisses damit parken Sie bitte in der Nacht auf Samstag ein Auto mit eingeschaltetem Standlicht vor Ihrer Einfahrt."

Die Kripo hat also abgewartet, ob Gäfgen nicht doch noch den Sohn freilässt und hat erst am Flughafen zugegriffen. Da war ja klar, dass er ein Einzeltäter war und wohl niemals die Absicht hatte, den Jungen leben zu lassen.

Das positive an seiner Klage ist ja, dass sich Gäfgen nur ins eigene Bein schiesst.

Mit solchen Aktionen wird er ganz sicher nicht beliebter bei seinen Mitinsassen. Er beweist nur noch mal erneut, was für ein gefühlsleerer Mensch er ist.

Die Geschichte noch einmal hochkochen zu lassen, wird auch seine Eltern sicher schwer belasten - von der Bankerfamilie natürlich ganz zu schweigen.

So beweist er wenigstens, dass das Urteil richtig war. So schlecht kann unsere Justiz also nicht sein.

Gruß

Markus

Geschrieben

Noch mal zusammengefaßt:

Der Täter war gesichert festgestellt,

der Tod des Kindes war nicht bekannt, man mußt also davon ausgehen, daß dieses Kind irgendwo eingesperrt ist.

Es galt also die Rechtsgüter: Leben und Freiheit des Kindes einerseits und körperliche (oder meinethalben auch seelische) Unversehrtheit des Täters gegeneinander abzuwägen.

Für mich persönlich wäre dieser Fall klar!

Hat einmal jemand daran gedacht, was der kleine Junge gelitten hat?

Wer einem Kind so etwas antut, dokumentiert nach meiner Auffassung, daß ihn die Menschenrechte, deren höchstes doch wohl das Recht auf Leben ist, nicht interessieren.

Geschrieben
Das positive an seiner Klage ist ja, dass sich Gäfgen nur ins eigene Bein schiesst.

So beweist er wenigstens, dass das Urteil richtig war. So schlecht kann unsere Justiz also nicht sein.

Da hast Du recht. Seine Jammerei wird sich sicherlich auch dahingehend auswirken, ob er als reifer Herr mit grauen Schläfen das Gefängnis verläßt oder als alter Mann am Stock

Geschrieben
Bis zu wievielen Leuten ist bei Dir "keiner" ?

Keiner ist keiner. Nenn doch mal EINEN, der hier den "armen" Herrn Gäfgen bedauert hätte.

Ist doch das übliche Gesumse: Sag Menschenrecht und schon kommt einer daher und nennt dich Verbrecherversteher, sag Religionsfreiheit und irgendwer wird dich Islamistenfreund nennen.

Freu dich über den schönen BVB Fußball in dieser Saison und lass dich "Zecke" nennen. ;-)

Das halte ich locker aus. Es wird weiter differenziert. Basta.

mg

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