2. April 201115 J. War gerade beim TÜV zum Eintragen der AHK Westfalia für meine Ente Haben die nicht gemacht, weil Die ABG-NR.F: 756 2074 TP8 war und nicht wie in der Anbauanweisung TP8 W5A Hat jemand die richtige Anbauanweisung oder muss ich mich da an Westfalia wenden?
2. April 201115 J. Ersteller Kannste mal schauen und mir per Email schicken? Email: Christian.ulrich@t-online.de Danke im Voraus
3. April 201115 J. Wenn du einen AH ziehen willst,musst du sie eintragen. Nutzt du sie lediglich als "Transporständer" (Fahrrad und dgl.) ist eine Eintragung nicht nötig. Gruß Volker
3. April 201115 J. Wenn du einen AH ziehen willst,musst du sie eintragen.Nutzt du sie lediglich als "Transporständer" (Fahrrad und dgl.) ist eine Eintragung nicht nötig. Gruß Volker Wo hast Du das denn her?
3. April 201115 J. Wie alt ist den Deine Kupplung? Auf meiner Westfalia-Kupplung steht TP8 W5A, sie ist Baujahr 1982. Gruß DS
3. April 201115 J. HY nochmal, hab grad nachgeschaut. Also bei meiner Kupplung steht in der Bauanleitung: Typ: 304014 ABG-Nr.F: TP8W5A Der TÜV-Prüfer hat in der Anleitung handschriftlich rein geschrieben: Prüf-Nr.: 756 2879 TP8 Schau mal an der Plakette an Deiner Kupplung, ob der vielleicht nicht die andere Nummer übersehen hat. Gruß DS
3. April 201115 J. Ersteller Genau Daniel, das hab ich auch. Aber die Prüfnummer is 756 2074 TP8, wobei TP8 für die Prüfstelle steht. 756 2074 ist die Prüfnummer und die will mein Prüfer haben. Ich ignorier ihn aber einfach, da die AHK sowieso in den neuen Briefen nicht eingetragen wird. Gutachten und Anbauanleitung leg ich mir ins Fach und warte mal ab. Baujahr is, gehe gerade mal gucken, bin wieder da, KW 52 in 1980 Bearbeitet (3. April 201115 J. von Culrich)
3. April 201115 J. Da wäre ich vorsichtig!!! Abgenommen (durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation) werden muss sie NUR dann nicht mehr, wenn sie eine E-Prüfnummer bzw. -Kennzeichnung hat, und die haben nur die neueren AHKs. Diejenigen , die noch die Kennung mit der Wellenlinie haben müssen immer abgenommen werden! Auch wenn die dann nur für den Fahrradträger genutzt werden! Eingetragen werden muss das wohl nicht mehr unbedingt, die Anbauabnahmebescheinigung der Prüfstelle ist dann aber immer mitzuführen (wie eine ABE auch...) Bearbeitet (3. April 201115 J. von ACCM Visamarkus) was vergessen...
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