13. April 201115 J. Da ich wohl keine Abdeckung kriege, im Forum hat wahrscheinlich Keiner was, da die Dinger sehr gerne stiften gehen(bei den Spielzeugschräublein kein Wunder) und Cit dafür unverschämte Preise aufruft, werd ich bissle basteln. Heißt, ich mach die Aussparung komplett zu und möchte nur entweder ein Loch lassen für einen Anschraubhaken oder eine FIA-Öse verbauen, wies früher bei der Prollfraktion gerne aus optischen Gründen gemacht wurde. Beides läßt nur eine kleine Öffnung der Stoßstange frei, die nicht so auffällt, wie die Lücke jetzt. Frage nur, ist son FIA-Teil zulässig im normalen Verkehr?
13. April 201115 J. Ich meine, hier mal gelesen zu haben das eine Änderung an der vorderen Öse nicht zulässig ist. Weder das Versetzen, noch das Verändern, schon gar nicht das Entfernen. Finde es aber nicht mehr wieder, und mein Gedächtnis reicht leider nicht als Referenz bei einer Kontrolle der Rennleitung Ciao, Daniel
13. April 201115 J. Ersteller Beim XM ist die auch etwas verlegt, war bei der Schürze dabei. Ich wills ja auch nicht Entfernen, nur so machen, daß ich die Öse vor der Stoßstange hab oder zumindest wie beim XM eine Einschrauböse habe und nicht die Riesenlücke in der Stoßstange, weil Cit zu geldgeil ist, um Ersatzteile zu vernünftigen Preisen anzubieten, oder den Mist gleich so zu konstruieren, daß die Abdeckung nicht beim kleinsten Steinschlag wegfliegt.
13. April 201115 J. §43(2) StvZO: Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen – ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist – auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. Bearbeitet (13. April 201115 J. von Kugelblitz)
13. April 201115 J. Hättest du Google befragt, wüsstest du die Antwort schon. Ich weiß sie. Ich würde mich aber nicht auf Google verlassen. Auf die Antworten hier je nach Quelle auch nicht. Das einfachste wäre, den TÜV zu befragen. Nach meiner Erfahrung geben die sogar kostenlos Auskunft.
14. April 201115 J. Ersteller Laut Händler muß ich die nur eintragen lassen. Mal sehn, ob der mir ein Gutachten schickt zum Fragen.
16. April 201115 J. Ersteller Kein Gutachten. Der Händler kann offenbar auch nicht lesen. Auf meine Frage, ob er mir ein Gutachten, sofern vorhanden, mailen kann, schreibt der Depp zurück, er schickt keine Ware zur Ansicht. Plemplem. Seit wann läßt die FIA Teile ohne Festigkeitsgutachten für Rennfahrzeuge zu?
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