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AMI 8 - keine Papiere


Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe mir einen AMI 8 Break (Bj, 78) gekauft, leider sind die original französischen Papiere anscheinend nicht mehr auffindbar. Der Wagen lief bis vor zwei Jahren noch in Südfrankreich (34) und steht jetzt hier in Paderborn. Wie sieht das Prozedere aus, um an deutsche Papiere zu kommen und ihn zuzulassen? Was benötige ich und wie hoch sind in etwa die Kosten?

Danke an euch,

Max

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Die Bestätigung vom Vorbesitzer dass der Wagen nicht geklaut wurde und am besten Papiere vom einem gleichen Modell für den TÜV.

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Okay, selbst, wenn die Bescheinigung vom deutschen Erstbesitzer ist, und nicht vom letzten französischen Eigner, auf den der Wagen als letztes zugelassen war? Und dann eine Kopie von einem "beliebigen" AMI 8 Break zur Datenerfassung? Das wäre ja mal einfach... Wo fange ich denn an, zu beantragen. Das Straßenverkehrsamt stellt den Schein ja erst mit TÜV aus, die Versicherung einen Schutz für eine Fahrgestellnummer (die ich ja noch habe). Ist dann der TÜV -Mann das erste Glied in der Kette? Oder doch das StVA, das den Brief ausstellt?

Danke!

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Okay, selbst, wenn die Bescheinigung vom deutschen Erstbesitzer ist, und nicht vom letzten französischen Eigner, auf den der Wagen als letztes zugelassen war? Und dann eine Kopie von einem "beliebigen" AMI 8 Break zur Datenerfassung? Das wäre ja mal einfach... Wo fange ich denn an, zu beantragen. Das Straßenverkehrsamt stellt den Schein ja erst mit TÜV aus, die Versicherung einen Schutz für eine Fahrgestellnummer (die ich ja noch habe). Ist dann der TÜV -Mann das erste Glied in der Kette? Oder doch das StVA, das den Brief ausstellt?

Danke!

Hallo,

bei unserem Straßenverkehrsamt (Aachen) wird Folgendes verlangt:

Kaufvertrag und Erklärung, dass der Verkäufer das uneingeschränkte Eigentum am Fahrzeug besitzt.

Dazu die Erklärung des Verkäufers, dass keine Papiere existieren bzw , dass er diese verloren hat. Hinzu kommt eine Ausweiskopie des Verkäufers! (Erklärungen müssen eigentlich eidesstattlich erfolgen).

Normalerweise wollen sie noch eine offizielle Bestätigung der Zulassungsstelle, dass keine Papiere für dieses Fahrzeug existieren.

All diese Dinge sind im Maßen verhandelbar, d.h. , mit etwas Glück wird man Dir in den einem oder anderem Punkt entgegenkommen. Frage aber besser unbedingt vorher an, was sie bei Deiner Zulassungsstelle haben wollen und notiere Dir den Namen des Sachbearbeiters. So ganz problemlos bekommt man nämlich keine neuen Papiere, zumal das Auto ja importiert wird.

Der TÜV trägt die Daten aus dem von Dir vorgelegten Musterbrief bei der Vollabnahme in sein Gutachten ein. Dieses ist dann die Basis für den neuen KFZ-Brief.

Falls Du also einen entsprechenden deutschen Brief haben solltest, ist das beim TÜV sicher hilfreich.

In jeder Hinsicht ;-), Typenschilder gibt es bei ebay...

Gruß

V.

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hallo, der Tip, bei der zuständigen Zulassungsstelle nachzufragen, was sie gerne hätten, wenn die orig. frz. Papiere nicht mehr da sind, ist zweckmässig, da hier jede Behörde anders gestrickt ist . Bei uns im Saarland wird auch einfach die orig. carte grise einfach einbehalten !

Bestätigung des Verkäufers ist sinnvoll, aber auf jeden Fall ist - zeitnah vor der Zulassung , da sie zeitlich verfällt- eine Anfrage ans KBA ( Kraftfahrtbundesamt ) zu machen, sonst wird das Autochen auf keinen Fall zugelassen .

Vorher aber die Freunde vom Tüv kontaktieren, ob die für die Vollabnahme ( § 21 Untersuchung zur Erstellung deutscher Papiere , ggf. H- Gutachten, falls gewünscht ) Unterlagen benötigen. Eine solche Vollabnahme macht auch normalerweise nicht jede TüV Stelle, vorher nachfragen . Die , die es machen , sollten Unterlagen solcher nicht exotischen Fahrzeuge haben, ansonsten Datenblatt oder technische Beschreibung aus alten Katalogen etc. oder natürlich Briefkopie besorgen .

Das Auto muss natürlich technisch und in Bezug auf Rost völlig in Ordnung sein, sonst nützt die Papiermühe gar nix . Warnblinkanlage war schon montiert in F ? , die deutschen Zulassungsbestimmungen müssen erfüllt sein , bei der § 21 Untersuchung sehen die ziemlich genau hin ! Bei fast allen Ami 8 , da meist nach 1969 gebaut , ist leider auch die Abgasuntersuchung zu bestehen, notfalls muss man das Leerlaufgemisch dazu ziemlich abmagern, nachher einfach wieder höher drehen, falls er sonst nicht gut läuft .

Wenn die Papiere beisammen und der TüV Segen auf dem Blattgutachten steht, braucht man nur von seiner Versicherung telefonisch eine CodeNummer ( frühere Versicherungsdoppelkarte ) anzufordern , dann steht der Zulassung nichts mehr im Weg .

Viel Erfolg und dann Freude mit dem schnurrigen Teil . Gruss Thomas

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ich hatte die gleiche Situation vor Jahren mal bei einem aus Frankreich importierten CX. Bei meinem zuständigen Straßenverkehrsamt ( in NRW) war das höchst problematisch, gegebene Auskünfte in jedem Fall schriftlich oder per Mail bestätigen lassen, ich mußte erst einen mittleren Aufstand proben und war froh, die Mails zur Dokumentation der Auskünfte vorlegen zu können.

Auf dem deutschen Kaufvertrag hatte der Verkäufer zugesichert, über das Fahrzeug auch ohne Papiere ohne Einschränkung als Eigentümer verfügen zu können, dann wurden die Deutschen Papiere ausgestellt, die dann schwachsinnigerweise gleich dem Aufgebotsverfahren unterzogen wurden, ich durfte dann an Eides statt versichern, keine Papiere zu dem Fahrzeug zu haben, die KBA-Anfrage verlief im Vorfeld natürlich ohne Ergebnis. Das Fahrzeug wurde dann auf meinen Namen zugelassen, die Papiere bekam ich allerdings erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist von 4 oder 6 Wochen. Das war das Ergebnis meines besagten Aufstandes, zunächst bestand das StVA darauf, eine Bescheinigung der französischen Behörden ( natürlich dann noch amtlich übersetzt) vorgelegt zu bekommen, daß das Fahrzeug auch in Frankreich nicht gestohlen war. Bei mir war nur das Problem, daß nicht mehr eindeutig zu klären war, in welchem Departement die letzte Zulassung erfolgte. Das Fahrzeug stammte ursprünglich aus der Nähe von Paris, ging dann aber in den Süden ohne daß klar war, ob es dort noch zugelassen wurde. Alleine darüber, daß es wohl kaum zumutbar sei, theoretisch rd. 90 Departements anzuschreiben, ob das Fahrzeug dort zugelassen war, hat mich diverse Mails und Nerven gekostet.

Fazit: in jedem Fall vorher schriftlich mit dem Amt klären, sonst hat das höchstes Stresspotential bei der Zulassung

Möglicherweise erwarten Dich dann bei der Zulassung noch so Kuriositäten, daß die versuchen die Kennzeichen einzuziehen weil sie angeblich nach Frankreich zurück geschickt werden müssen. Auch darüber habe ich schon intensiv diskutieren müssen und man wollte mir nicht glauben, daß die Kennzeichen auf dem Fahrzeug aufgemalt sind ( Ich durfte das Fahrzeug deswegen extra beim StVA vorführen)

Wie Thomas schon schrieb wird die KBA-Anfrage seit Jahren online gemacht, das ist also unproblematisch, ein 78er AMI 8 hatte ab Werk eine Warnblinkanlage und jeder durchschnittlich begabte TÜV-Prüfer findet alle relevanten Daten in seiner Datenbank, ich habe in den letzten Jahren rd 10 Autos aus Frankreich importiert und bei keinem mußte ich eine Briefkopie vorlegen, alle Daten waren verfügbar.

In Deinem Fall geht es aus meiner Sicht in folgender Reihenfolge:

1. Klärung des Zulassungsweges mit dem Amt und zwar schriftlich

2. Fahrzeug TÜV-Vorbereiten

3. Fahrzeug dem TÜV vorführen

4. mit dem Datenblatt des TÜVs zum Straßenverkehrsamt und zulassen

Gruß

Andreas

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

habe von einem freundlichen Forumsmitglied deutsche Papiere bekommen, sollte jetzt kein Problem sein. Das Prozedere, das mir die franz. Behörden abfordern wollten, war nicht erfüllbar. Aber so ist hoffentlich schon in wenigen Wochen ein neuer Ami 8 Break auf den Straßen unterwegs.

Danke an euch!

Max

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