25. Mai 201115 J. Hallo Wer kann Licht ins Dunkle bringen. Vollversicherung zahlt den Gegnerschaden UND den eigenen Schaden. Nur besoffen am Steuer schließt die Haftung aus. Es ist alles am Auto versichert, was bei einem Unfallschaden passiert. Die Neuwertigkeit ist des Autos dauert 1 Jahr nach Autokauf. Sei das Auto nicht älter als 1 Jahr bekäme man von der Versicherung, den vollen Neupreis, des Autos. Einige reden davon man erhalte nuuuur den Zeitwert. ############################### Teilversicherung zahlt nur den Gegnerschaden. Den Schaden am eigenen Auto muss man selbst tragen. Was beinhaltet ein Glasbruchversicherung? Ist die bei der Vollversicherung eingeschlossen? ################################### Es verändert sich ja immer und alles ständig, auch bei Autoversicherungen. Weiß jemand etwas genaures ? liebe Grüsse Bearbeitet (25. Mai 201115 J. von Büestry)
25. Mai 201115 J. Haftpflicht zahlt den Schaden des / der von dir Geschädigten Teilkasko (mit oder ohne SB) zahlt Schäden durch Diebstahl, Brand, Hagel, Glasbruch und ähnliche an DEINEM Auto - aber KEINE Unfallschäden (außer Glasbruch) Vollkasko (mit oder ohne SB) zahlt am eigenen Fahrzeug SELBST verschuldete Unfallschäden. Bis zu einem Jahr wird i.d.R. der Neupreis erstattet, danach nicht mehr. Im Groben ist das so.
25. Mai 201115 J. Gegnerschäden sind Sache der Haftpflichtversicherung. Die Neuwertentschädigung ist tarif- und versichererabhängig. Bei meinem Mondeo und der DBV waren es 24 Monate. Die Teilkasko ist für Glasbruch und Wildschäden oder zB Hagelschäden, je nach Tarif auch für Marderschäden verantwortlich und natürlich für Diebstahl. Die Vollversicherung zahlt die Schäden an meinem Auto, die ich selbst verursacht habe oder Fahrerflüchtige. Man sollte übrigens darauf achten, dass die Versicherung auf die Einrede grober Fahrlässigkeit verzichtet, weil sonst bleibt man ruckzuck auf dem eigenen Schaden sitzen, wenn man die Parkhausschranke zu spät erkannt hat. Einem Kollegen ist dies passiert und sein vermeintlicher Supertarif war plötzlich gar nicht mehr so attraktiv. Auch bei den Marderschäden in der Teilkasko gibt es große Unterschiede. So zahlen einige Versicherungen nur die angeknabberten Teile, andere auch die daraus resultierenden Schäden wie Kabelbrand. Hier wird der Nachweis allerdings nicht ganz einfach! T. Bearbeitet (25. Mai 201115 J. von timmy_g)
25. Mai 201115 J. Und was die Leistungen einer HP, TK oder VK ganz genau beinhalten kann dir nur die von dir gewählte Versicherung sagen. Alles andere ist Kaffeesatzleserei, gerade bei Unfällen mit Tieren gibt es da Unterschiede. Wie hast du deine Autos eigentlich bislang versichert, wenn dir die Unterschiede zwischen HP, TK und VK unbekannt sind? Und man kann es gar nicht genug betonen: Es heisst TeilKASKOversicherung und VollKASKOversicherung, nicht Teil- und Vollversicherung Ciao, Daniel
25. Mai 201115 J. Zusammenstöße mit Tieren zahlt die Teilkaskoversicherung. Allerdings wird hier im Kleingedruckten gern das eine oder andere Vieh ausgeklammert. Kollidiert beispielsweise ein Hühnerhabicht mit deinem Fahrzeug und dieses putzige Tierchen ist nicht mit abgedeckt, wird aus dem Teilkaskoschaden ein Vollkaskoschaden mit einer eventuellen Verschlechterung deines Schadenfreiheitsrabattes. http://www.nez.de/nez-galerie/wildwechsel-im-herbst-hoeheres-risiko.html?tx_ttnewsextender_pi5%5Bpage%5D=0&tx_ttnewsextender%5BimgIndex%5D=0&cHash=731743ccc57a23249d137aadff50ea1e T.
25. Mai 201115 J. Zusammenstöße mit Tieren zahlt die Teilkaskoversicherung. Allerdings wird hier im Kleingedruckten gern das eine oder andere Vieh ausgeklammert. Genau das meine ich: Kaum ein Buch über die Fauna auf dieser Erde kennt soviele unterschiedlich Tierarten wie eine Versicherungspolice. Da ist von Haar-, Damm-, Rot-, Schwarz- und sonstwelchem Wild die Rede, da werden Vögel unterschieden und auf Wirbeltiere nochmal gesondert eingegangen. Da müsste ein Gutachter eigentlich einen Biologen mitbringen, um das zweifelsfrei für die Versicherung zu klären Ciao, Daniel
25. Mai 201115 J. Deshalb heißt es bei mir auch in den Bedingungen "infolge eines Zusammenstoßes des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art versichert..." Da ist der Hühnerhabicht mit dabei. Aber leider findet man in der Tat die kuriosesten Ausschlüsse bei den verschiedenen Autoversicherern. T.
25. Mai 201115 J. Genau das meine ich: Kaum ein Buch über die Fauna auf dieser Erde kennt soviele unterschiedlich Tierarten wie eine Versicherungspolice. Da ist von Haar-, Damm-, Rot-, Schwarz- und sonstwelchem Wild die Rede, da werden Vögel unterschieden und auf Wirbeltiere nochmal gesondert eingegangen. Da müsste ein Gutachter eigentlich einen Biologen mitbringen, um das zweifelsfrei für die Versicherung zu klären Ciao, Daniel Käse, alle genannten sind Wirbeltiere - Schnecken machen keinen Schaden! Gruß
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