Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hatte ja vor einiger Zeit um Hilfe gesucht bezüglich der Wohnsitzfeststellung meiner Mieterin. Nachdem ich sie gefunden hatte und ihr irgendwann der Vollstreckungsbescheid auch zugestellt werden konnte, sie ist mehrfach umgezogen, ist ihr jetzt eingefallen Widerspruch einzulegen.

Das ist zum Schreien. In Deutschland wird das Pack bis zum Schluss unterstützt. Nicht nur dass sie jede normale Widerspruchsfrist verstreichen hat lassen, jetzt ist sie zu einem Rechstanwalt gelaufen und hat den Widerspruch im letztmöglichen Moment eingebracht. Damit nicht genug, sie hat auch gleich noch Prozesskostenhilfe beantragt. Weil alles noch viel schöner kommt habe ich jetzt auch gleich noch rund 200€ Prozesskosten vorzustrecken.

So und jetzt brauch ich wieder das Forum denn hier gibt es ja auch ein paar Rechtsverdreher. Wie gehe ich am sinnvollsten vor?

Ich habe nur 8 Tage bis zur Stellungnahme.

Geschrieben

Als Vermieter hast Du doch wohl eine RECHTSCHUTZVERSICHERUNG?

Geh dann zu Deinem Anwalt und lass Dich da beraten.

Zivilklagen kosten Zeit und Geld, dass müsste einem eigentlich klar sein schon bevor man einen Vollstreckungsbescheid ausfertigen lässt.

Es wäre auch das überlegen wert ob die Forderung die Kosten und Mühen wert ist, wenn nämlich nichts zu holen ist bleibst Du so oder so auf den Kosten sitzen.

Geschrieben

Bei ErTäEl haben sie ja jetzt auch eine wöchentliche Sendung über Mietnomaden, der Zwegat hat Sendepause. Vielleicht helfen die Dir. Je abstruser der Fall, desto besser.

Geschrieben

Ich sehe es so wie Harald,

bevor ich, so ärgerlich es auch für mich sein mag, juristische Schritte gegen einen säumigen Zahler(Kunden waren es bei mir)einleite,

erkundige ich mich, ob die Kosten für die Jurister"ei" im gesunden Verhältnis zu dem Ärger, Zeit und Nerven für mich stehen.

Da Deine Mieterin schon Prozesskostenhilfe beantragt hat, und du "vorschiessen " mußt, kannst du dir ja denken, wohin das führt, wenn du weiter machst.

Geht es dann doch vor Gericht, bemüht sich der Richter in der Regel um einen Vergleich und wenn du dann Pech hast, sind die vorgerichtlichen Kosten für dich(SOFERN DU KEINE RECHTSSCHUTZ HAST) höher als die Summe, die du dann vor Gericht zugesprochen bekommst.

Dann hast du aber immer noch keine Kohle, sondern nur ein "vollstreckbares Urteil"

aus dem es aber nichts zu vollstrecken gibt(was du dir ja denken kannst)

Natürlich kannst du deine Mieterin zu der berühmten "eidesstattlichen Vericherung "zwingen(zur Not auch per Haftbefehl) , aber die Kosten hier für hast du wieder Vorzuschiessen, denn ein Gerichtsvollzieer wird nie ohne Geld von Dir tätig werden.

Wenn du Pech hast, dann hat deine Mieterin schon jetzt einen"Offenbarungseid"geleistet und ihr ist so wieso "alles egal", denn zu verlieren hat sie nichts mehr.

ALSO:

Ohne Rechtschutz

Ärger runterschlucken, oder vielleicht auf anderem Wege versuchen(aussergerichtlichen Vergleich, Schuldschein, etc) versuchen zumindest an einen Teil deiner ausstehenden Mietforderungen zu gelangen.

Vielleicht kannst du dir auch jetzt erstmal eine aktuelle SCHUFA-Auskunft deiner Mieterin einholen, damit du weißt, ob du überhaupt eine kleine Chance hast,

was hast du von einem Stück Papier(auch wenn darauf"Im Namen des Volkes"steht) satt wirst du davon auch nicht.

Du könntest dich aber, wenn du das dann doch durchziehen willst, du nach dem Urteil kein Geld siehst, an die Staatsanwaltschaft wenden und sie wegen Betrug anzeigen...

Ich würde an deiner Stelle, überlegen, ob die "Sache" in gesunder Relation zur ausstehenden Forderung steht, ich habe das auch immer "durchgezogen, aber mein Geld habe ich bis heute nicht und ich kann aus Erfahrung nur sagen, dass es selbst in der ersten Instanz(also vor dem Amtsgericht) ewig( bei mir waren es bis zu 8 Jahren)dauern kann, bis es zu einem Abschließendem Urteil kommt.

Ich habe die Juristerei mit einem Nervenzusammenbruch und daraus resultierender Berufsunfähigkeit gebüßt.

Thomas

Geschrieben

Hallo

Ich habe auch einen gerichtlichen Titel vorliegen, gegen einen Schuldner.

Um den Titel zu erlangen, musste ich aaaaber erstmal selbst Geld vorstrecken.

Das ich dann von dem Schuldner auch bekommen müsste.

Aber wo nix ist, kann man auch nix holen.

Also Vorsicht bei Vermietungen.

Recht haben und bekommen, ist die eine Hälfte,

aber das zugesprochene Recht durchzusetzen/umzusetzen ist die andere Hälfte.

Da darf man auch erst wieder in Vorlage gehen.

Das kostet wieder erst mal eigenes Geld und Nerven.

liebe Grüsse

Geschrieben

Da kommen ja genau die Bedenken die ich selber habe zum Vorschein. Die Forderung entspricht etwa einem Monatslohn von ihr.

Rechtsschutzversicherung habe ich "natürlich" nicht, seit rund 20 Jahren nur vernünftige Mieter.

Geschrieben

Also, und die logische Konzequenz für dich bei der geringen Forderung???

Geschrieben

Ein Monatslohn von ihr entspricht dann doch etwa drei Monatsmieten ....... hast Du auch Kaution oder wird das in Frankreich nicht gemacht? Dann würde ich einfach die Mietkaution mit den nichtbezahlten Mieten verrechnen und sie eventuel wegen Mietprellung anzeigen, aber keine Privatklage durchziehen.

Mir wären da die zu erwartenden Kosten viel zu hoch, sicher bei dem Risiko doch nichts eintreiben zu können.

Geschrieben

Russisch Inkasso! Das hilft!

Geschrieben (bearbeitet)

Die Forderung ist die Nettosumme sprich Miete+Entsorgungskosten+Renopvierungskosten-Kaution.

Die Angelegenheit betrifft Deutschland, in Frankreich vermiete ich nichts, bin ja nicht Krösus. Burtenbächler das ist genau der springende Punkt. Was mich daran stört ist dass das ja genau dieses Pack stützt und selbst wenn ich nichts bekomme so würde ich doch gerne dafür sorgen dass nicht noch mehr von dieser Person geschröpft werden. Leider unterstützt der Deutsche Staat aber scheinbar das Pack sehr gut. Dafür bezahlen um Andere vor Schaden zu wahren widerstrebt mir recht stark.

Sense, daran habe ich auch schon gedacht aber leider keinen Kontakt zu einer solchen Inkassofirma in Giessen, dort wohnt die Schlampe nämlich mittlerweile.

Bearbeitet von CX Fahrer
Geschrieben
... ... und sie eventuel wegen Mietprellung anzeigen, ....

In Deutschland gibt es diesen Straftatbestand nicht. Hier kann man nur zivilrechtlich vorgehen.

Gruß, Albert

Geschrieben

Albert, damit habe ich wieder was gelernt, danke für die Info. Hier in Belgien besteht dieser Straftatbestand nämlich, vielleicht einer der Gründe warum man hier weniger Probleme mit "Miet-Nomaden" hat.

CX-Fahrer, dies ist einer der Nachteile wenn man in einem Rechtsstaat lebt ............

Geschrieben

Tja...meine Mutter wartet auch drauf, daß bei einer Freundin eine Mietprellerin auszieht...der Witz daran :

Die ARGE zahlt der säumigen Mieterin brav die Miete, die leitet sie nicht weiter, und der Vermieterin wird die nicht weitergeleitete Miete 1:1 abgezogen(auch H4), die lebt teils von 30Euro im Monat. ARGE weiß Bescheid, interessiert sie aber nicht.

Mittlerweile sind wenigstens die Assikinder ausgezogen, somit muß die Alte jetzt umziehen, weil Wohnung zu groß.

Aber bis die Assis raus sind, sitzt meine Mutter weiter in der schimmeligen Wohnung, die sie jetzt hat, dank Anwalt wenigstens jetzt mietfrei

Geschrieben
... Was mich daran stört ist dass das ja genau dieses Pack stützt und selbst wenn ich nichts bekomme so würde ich doch gerne dafür sorgen dass nicht noch mehr von dieser Person geschröpft werden. Leider unterstützt der Deutsche Staat aber scheinbar das Pack sehr gut. ..

Hallo,

ja, derjenige, der von seinem Ertrag aus seiner Erwerbstätigkeit der Allgemeinheit einen wesentlichen Anteil in der Form von Steuern abgibt, muss abwägen, ob es sich für ihn lohnt einen Rechtsstereit zu führen, den er zweifelsfrei gewinnen wird. Denn er mag den Prozess gewinnen, seine Forderungen jedoch werden unabhängig davon möglicherweise nicht erfüllt und er hat zusätzlich die Prozesskosten zu zahlen.

Derjenige dagegen, dessen Lebensunterhalt von der Allgemeinheit finanziert wird, kann es sich leisten aussichtslose Prozesse zu führen. Denn auch das Prozesskostenrisiko trägt in diesem Fall die Allgemeinheit.

Tipp: Verkaufe Dein Haus oder Wohnung und verprasse das Geld! Hast´mehr davon! Ich mach es auch so! (Bin auch Vermieter seit 8 Jahren)

Gruß, Albert

Geschrieben
Tja...meine Mutter wartet auch drauf, daß bei einer Freundin eine Mietprellerin auszieht...der Witz daran :

Die ARGE zahlt der säumigen Mieterin brav die Miete, die leitet sie nicht weiter, und der Vermieterin wird die nicht weitergeleitete Miete 1:1 abgezogen(auch H4), die lebt teils von 30Euro im Monat. ARGE weiß Bescheid, interessiert sie aber nicht.

Mittlerweile sind wenigstens die Assikinder ausgezogen, somit muß die Alte jetzt umziehen, weil Wohnung zu groß.

Aber bis die Assis raus sind, sitzt meine Mutter weiter in der schimmeligen Wohnung, die sie jetzt hat, dank Anwalt wenigstens jetzt mietfrei

Verstehe ich das jetzt richtig: die Freundin Deiner Mutter hat eine Wohnung zu vermieten, kassiert aber H4 ?

Grübel,

DerDodel

(schimpft nicht über Assis..)

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

Hier ist des öfteren zu lesen: *Rechtschutzversicherung*.

Auch diese Versicherung ist keine Gewähr an sein Geld zu kommen.

Ok, mit einer Rechtschutzversicherung fällt es vielleicht leichter ein Gerichtsverfahren zu bestreiten.

Die Versicherung muss man aber auch v o r h e r Fragen, ob

sie das Gerichtverfahren mittragen, wenn das Verfahren aussichtslos ist, sagen sie dazu nein.

Auch anfallende Kosten übernehmen sie dann nicht, trotz Rechtschutzversicherung.

liebe Grüsse

Bearbeitet von Büestry
Geschrieben

Buestry, natürlich gibt eine Rechtschutzversicherung keine Garantie dass man sein Geld nach einem gewonnen Prozes auch zu sehen kriegt und natürlich muss man die Versicherung vorher fragen.

Aber, und darum geht es doch eigentlich, die Rechtschutzversicherung würde auf jeden Fall die Konsultatie eines Anwaltes bezahlen der sich dann den Fall ansieht und dann die eventuelen Möglichkeiten beschreiben kann. Auf diese Manier kann man sich einen Haufen Sorgen und Kosten sparen und weiss wo man dran ist. Ich würde mich in solchen Fällen nämlich nicht auf juridischem Beistand aus einem Forum verlassen.

Geschrieben (bearbeitet)

@DerDodel: Ja, sie kriegt das Haus nicht los. Gekauft hat sies, wo sie noch Geld hatte in einer Insolvenzversteigerung. Die Mieterin war die Freundin des kurz davor verstorbenen Vorbesitzers. Die bildete sich halt dadurch ein, das Haus stünde ihrzu und hat das Geld versoffen, statt die Miete weiterzuleiten.

Dazu kommt, durch den Tod des Vorbesitzers liegen alle Unterlagen beim Erbschaftsgericht, warum auch immer. Nichtmal den Grundbucheintrag hat sie nach 5 Jahren, weil das Volk beim Gericht nichts tut. In der Einfahrt gammelt ein Schrotthaufen rum und blockiert alles, Papiere - ratet mal wo.

Ich hab ihr jetzt geraten, das Umweltamt anzuschreiben, daß da ein ahrzeug mit Flüssigkeiten auf unbefestigtem Boden steht, was ihr nicht gehört, und weder Gericht noch Gemeinde was gegen die mögliche Bodenkontaminierung machen wollen. Immerhin haben die Umweltämter ja sogar Leuten abgemeldete gepflegte Oldtimer aus den Garagen beschlagnahmt wegen sowas.

Mittlerweile hat die Angelegenheit mit der ARGE aber der Anwalt meiner Mutter in Arbeit und wird die ARGE entsprechend in die Pflicht nehmen, immerhin haben die die Frau mit tatsächlich um die 30Euro teilweise stehenlassen, dazu mitten im Winter ohne Heizöl sogar.

Jetzt wartmer halt noch, daß die sich mal ne Wohnung sucht. Letztens wollte die doch tatsächlich von der Freundin meiner Mutter eine Bestätigung, daß sie immer die Miete gezahlt hat...unglaublich...

Bearbeitet von BX_LeMans
Geschrieben

Hallo --

Russisch Inkasso! Das hilft!

Das ist nicht richtig .. die dürfen nicht mehr und haben selbst Klagen wegen ihres Auftreten am Hals

Aber ich hätte da noch eine Idee die man prüfen sollte -->

Kontopfändung Ich gebe mal zur Erklärung den Link .. http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopfändung

Soweit ich weis kommt dann einiges bei Schuldner in Bewegung

lg xtiger

Geschrieben

Es gibt seit einigen Monaten ein sogenanntes

"P-Konto"

nicht anderes als ein Pfändungsfreies Kono, das Schuldnern auf Antag genehmigt werden muß.

Th.

Geschrieben

Harald, mir geht es nicht um den juristischen Beistand aus dem Forum sondern um die Tipps und Tricks aus dem Forum.

1) sind hier ein paar Rechtsverdreher dabei

2) sind hier einige Vermieter dabei

3) sind hier Geschâftsleute die mit deutschem recht "Erfahrung" haben

4) habe ich bereits 2mal Rechtsanwälte gehabt, in anderen Fällen, die mir ganz klar empfohlen haben einen Prozess durchzuziehen und ich hinterher "erfahren" habe, dass die nur knapp bei Kasse waren. In einem Fall hat sich das Verfahren, es ging um rund 2 mio € Schaden, dann 7 Jahre hingezogen, hätte ich damals nicht geklagt sondern mich selbst drum gekümmert wäre wohl die selbe Lösung in einem Jahr zustande gekommen.

5) Mein Rechtsbeistand sagt mir in diesem Fall: Sachlage klar, Forderung gerechtfertigt und da ich einen Lohnzettel von der Dame habe, Klagen. Ich weiss aber auch in diesem Fall wieder dem Mann geht es finanziell nicht sehr gut.

GSASpecialViersen
Geschrieben

Moin,

ich würde gerne was zu der Problematik von BX Le Mans loswerden, sorry fürs Threadnapping.

Die Freundin Deiner Ma kann eine Abtretung erwirken, sodass die ARGE die Miete der Mieterin direkt an sie zahlen muss. Damit wäre dann die Problematik der säumigen Miete erstmal vom Tisch.

Ich bin ja im Moment auch Umschüler und habe das auch so geregelt. Alle wichtigen Abschläge und Mieten werden vom Arbeitsamt (ich bekomme ALG I und Wohngeld) direkt an die Empfänger gezahlt. Das geht auch problemlos und ich habe mit nix was an der Mütze

Hier in Viersen geht man aber noch einen Schritt weiter. Es gibt die sog. zentrale Fachstelle für Hilfe in Wohnungsnotfällen. Die stellen zum einen diese Abtretungen aus und zum anderen verhandeln die auch mit den Eigentümern. Vielleicht gibt es eine solche Stelle bei Euch ja auch, die helfen kann, dass die Mieteinnahmen gesichert sind. Wichtig ist erstmal, dass die mietende Tuss die Kohle für die Miete nicht mehr in die Finger bekommt.

Geschrieben

Hat sie versucht, habense nicht gemacht. Jetzt kümmert sich Anwalt und Gericht drum.

Zwischendurch nach Druck auch durch die Bild gings paar Monate, jetzt mit der Änderung, daß deren Kinder ausgezogen sind, hat die ARGE wieder an die überwiesen. Das gibt erst ein gutes Ende, wenn die ne Wohnung findet. Mitlerweile willse ja ausziehen.

Aber mal Ende hier, stimmt schon, das wächst sich hier zum Threadnapping aus, sorry. ;)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...