18. August 201115 J. Hallo in die Runde, ich hatte vor einigen Wochen wieder das Vergnügen, meinem Xantia eine neue Plakette spendieren zu dürfen. Und siehe da, das erste Mal in 15 Jahren hat es tatsächlich nicht zum Durchmarsch gereicht! Die hinteren Bremsscheiben wurden bemängelt, etwas zuviel Rost. Die Bremswirkung war allerdings in Ordnung. Beim 2ten Anlauf ist mein Auto dann auf dem Bremsenprüfstand mangels Sachkenntnis beschädigt worden, der Schaden dürfte so bei 1500,00€ liegen. Der Verursacher prüft gerade, ob er sich verantwortlich erklärt. Meine Frage: Das Fahrzeug ist zu einer Sichtprüfung einbestellt worden, und eine solche ist auch auf der Rechnung ausgewiesen. War die zweite Abnahme auf dem Prüfstand überhaupt rechtens? Mehr möchte ich bei dem schwebenden Verfahren erst einmal nicht äussern, ich sammel lediglich Argumente. Danke vorab. Gruss, Martin
18. August 201115 J. Hallo Martin, also jetzt mal ohne jede juristische Grundlage, nur von der Logik her: Die Bremswerte waren bei der ersten Vorführung in Ordnung, es gefiel nur die Optik der Bremsscheiben (Rost) nicht. Daraufhin wurde eine erneute Sichtprüfung angeordnet. Das heißt für mich: Bremsen funktionierten rostig schon einwandfrei, man wollte später nur noch mal SEHEN, ob auch neue Scheiben eingebaut worden sind. Demnach: Nein, Bremsenprüfstand nicht gerechtfertigt. Sicht heißt gucken - Prüfstand heißt Messung. Zwei paar Schuhe. Gruß Peter
18. August 201115 J. Ich glaube nicht, daß das rechtlich eine Rolle spielt. Entscheidend wird der Nachweis der ordnungsgemäßen Beauftragung der Nachprüfung, sowie ganz wesentlich des Hergangs des Geschehens sein. Da hätte ich vor Ort zeugen eingesammelt. Was auch immer der Prüfer mit dem ihm anvertrauten Auto anstellt, die Prüforganisation ist bei schuldhaftem Verhalten des Prüfers für selbiges verantwortlich. Keine Ahnung, wie die Rechtsstellung des Prüfers ist, und ob eigene Verantwortlichkeit in Betracht kommt. Ich würde mir direkt einen Anwalt nehmen, um Druck zu machen. Den zahlt bei berechtigter Forderung die Gegenseite. Bearbeitet (18. August 201115 J. von drhehn)
18. August 201115 J. Wie hat er das Fahrzeug beschädigt? Was ist nach dem Prüfstand defekt? Gruß Fred
18. August 201115 J. Wenn Neuteile eingebaut werden, geht er selbstverständlich wieder über den Prüfstand, könnte ja jemand beim montieren was an der Bremse falsch gemacht haben( Scheiben nicht entfettet oder so) ,also muß die Wirkung nochmal überprüft werden . Auch die Frage was haben die beschädigt?
18. August 201115 J. Wenn Neuteile eingebaut werden, geht er selbstverständlich wieder über den Prüfstand, könnte ja jemand beim montieren was an der Bremse falsch gemacht haben( Scheiben nicht entfettet oder so) ,also muß die Wirkung nochmal überprüft werden . Dann haben bei mir die Prüfer des Öfteren gepfuscht. Beim Austausch von rostigen oder porösen Bremsleitungen könnte man ja auch was verkehrt machen - wurde bei mir aber nie nochmals auf den Prüfstand gefahren. Nur auf die Bühne, "Aha, neue Leitungen, gut!" wieder runter, Stempel und Plakette und ab dafür. War bei zwei Prüfstellen in unterschiedlichen Orten bei unterschiedlichen Prüffirmen so. Und strenggenommen müßte man bei dieser Argumentation nach jeder Reparatur an sicherheitsrelevanten Teilen wieder die HU wiederholen - Menschen können immer Fehler machen. Aber der Schaden würde mich auch interessieren. Bei 1.500 € kann es ja nicht nur eine abgerissene Leitung sein...
18. August 201115 J. Meines Wissens kann der Prüfer entscheiden, welchen Weg er geht. Das heißt, wenn er nur eine Sichtprüfung macht ist das genau so o.k. wie vorher noch auf den Prüfstand fahren und dann die Sichtprüfung. Mich würde nur mal interessieren, wie man so einen Schaden am Fahrzeug dabei zustande bringt.
18. August 201115 J. Meines Wissens kann der Prüfer entscheiden, welchen Weg er geht. Stimmt, ich erinnere mich dunkel an eine Diskussion vor einiger Zeit wo es um die "Schraubendreherprüfung bei mutmaßlicher Durchrostung" ging. Da hatte jemand die entsprechende Textgrundlage zitiert, wonach der Prüfer zur Aufdeckung von Mängeln Methoden nach eigenem Ermessen anwenden darf - sinngemäß. Demnach wäre die erneute Prüfung auf dem Bremsenprüfstand ebenfalls nach Ermessen des Prüfers notwendig gewesen und damit rechtens - eine derartige Beschädigung, die den Zeitwert des Fahrzeugs vermutlich halbiert aber wohl kaum.
18. August 201115 J. Mein Xanti kann bei sowas ganz fuchtig werden. <3 Der hätte glatt ne LHM Leitung platzen lassen, das wär in den Bremsenprüfstand gelaufen und hätte ihn kaputt gemacht, hähä.
18. August 201115 J. Ersteller Danke für die vielen Einlassungen in so kurzer Zeit! Scheint also wirklich so zu sein, dass aus dem Widerspruch Sicht-/Funktionsprüfung kein anwendbarer Hebel erwächst. Eure Neugier werde ich befriedigen, sobald sich der Verursacher abschliessend erklärt. Noch hoffe ich ja auf eine kulante Lösung. Gruss, Martin
18. August 201115 J. Ich hab meinen Xantia bei der TÜV-Prüfung verfolgt. Denm Bremsenprüfstand hab ich mir aus der Entfernung angesehen.Ab der AU bin ich nicht mehr von der Seite gewichen. Hat auch nur eine halbe Stunde gedauert der ganze Zauber. Bei der Bremsenprüfung hats das Heck ordentlich nach unten gezogen.... Viele Grüße Fred
18. August 201115 J. Das Heck zieht nach unten, bis fast auf Grundeis, daß einem Angst wird. Aber es kann nicht aufgehen, dazu ist zuviel Luft. Der Prüfer wird wohl eher beim Einfahren oder Ausfahren aus der Rinne wo angeeckt sein.
19. August 201115 J. Stimmt, ich erinnere mich dunkel an eine Diskussion vor einiger Zeit wo es um die "Schraubendreherprüfung bei mutmaßlicher Durchrostung" ging. Da hatte jemand die entsprechende Textgrundlage zitiert, wonach der Prüfer zur Aufdeckung von Mängeln Methoden nach eigenem Ermessen anwenden darf - sinngemäß. Demnach wäre die erneute Prüfung auf dem Bremsenprüfstand ebenfalls nach Ermessen des Prüfers notwendig gewesen und damit rechtens - eine derartige Beschädigung, die den Zeitwert des Fahrzeugs vermutlich halbiert aber wohl kaum. Hi, derjenige war wohl ich :-) Also wir verfahren grade bei erneurungen an der Bremsanlage auch immer so wie in #1 geschildert und führen eine Sicht- und funktionsprüfung durch. Sicher ist sicher. Im letzten halben Jahr habe ich es 2 x erlebt das es auch notwendig war. Einmal wurden wie oben die Bremsscheiben u Beläge bemängelt. Die Funktionsprüfung bei der Wiedervorführung ergab keinerlei Abweichungen, bei dier Sichtprüfung allerdings stellte sich herhaus, das ein Belag falschherum montiert wurde...und zwar der innere. Das sieht man auch nur auf Bühne, grube etc...aufm Platz sieht man da nichts. ein anderes mal wurde eine ungleichmäßige Bremswirkung festgestellt. Der Kunde hatte dauraufhin einen neuen Bremssattel montiert(...warum auch immer)...sichtprüfung OK, Wirkungsprüfung durchgefallen...lag letztendlich an dem Bremsschlauch, der nach innen zugequollen war. Es kann also so oder so sein. Aber zur eigentlichen Frage: Ich möchte der NK die gleiche Rechtgrundlage zusprechen. Und egal ob bei der HU oder NK, wenn etwas beschädigt wurde muss es erstattet werden. Beschädigungen können immer mal passieren, da ist kein Prüfer vor befreit. Damit sind natürlich nicht die platzende Bremsleitung bei der Wirkungsprüfung oder der abreißende Bremschlauch gemeint, sonder z.B ausversehen beim Rückwärtsfahren in ein anderes Auto gefahren, Motorrad umgefallen o.ä.....bin zum Glück von sowas bisher verschont geblieben... viele Grüße Janbo
19. August 201115 J. Ich kann hier nur von der Lage in Belgien sprechen. Bei einer Wiedervorführung durch erhebliche Mängel, wird die gesamte Baugruppe untersucht. Das heisst bei einem Mangel an den Bremsen wird eine Sicht- und eine Funktionskontrolle auf dem Prüfstand ausgeführt, bei einem Mangel an der Aufhängung wird die gesamte Aufhängung neu geprüft und nicht nur das bemängelte Teil. Was ich jetzt aber nicht begreife ist, warum der Threadersteller uns im Dunkel lassen will über den vermeintlich verursachten Schaden. Diesen Schaden hier zu beschreiben würde an dem laufenden Vorgang nichts veränderen. Auf der anderen Seite, wenn bei einer TÜV-Prüfung ein Schaden am Fahrzeug entsteht, würde man normalerweise diesen Schaden sofort feststellen und dokumentieren lassen, alles andere hat einen "leichten Geruch". Irgendwie lässt mich diese Geschichte an Steinschläge in der Windschutzscheibe oder Lackschäden durch Kieselsteine die von einem LKW gefallen sein sollen. Zum Glück werden diese Steinschlaggeschichten von den Versicherungen inzwischen beinahe immer abgewiesen. Um diese Kosten durch auf die Versicherung eines LKW's abzuwälzen muss man inzwischen ja mehr als nur das Kennzeichen des angeblichen Übeltäters haben. Über die Haftung der Prüforganisationen bei Schäden bei der Prüfung sind schon Bücher geschrieben. Geplatzte Bremsleitungen, verbogenen Aufhängungen, selbst geplatzte Motoren nach der AU wo die Motoren bis in den Begrenzer gedreht werden sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen, wenn solche Teile die Prüfung nicht überleben, wären sie kurze Zeit später beim normalen Gebrauch gestorben und würden dann unter Umständen Andere in Lebensgefahr bringen.
21. August 201115 J. Ersteller @ IRS Belgium "Geruch" hat hier nur Dein scheinbar unstillbares und zwanghaftes Verlangen, aus einem Minimum an Information ein Maximum an Spekulationen und kruden Vorwürfen zu generieren. War ja schon im Russfilter-Thread nicht anders. Teil einer kulanten Regelung kann ja eben auch Verschwiegenheit sein. Zur Erläuterung für Dich: Verschwiegenheit ist, wenn man einfach mal die Fr*$$/e hält.
21. August 201115 J. Meine Spekulation im Russfilter-Thread hat sich ja leider im Nachhinein als garnicht so spekulatif herausgestellt, oder hat schon jemand einen alten grünen Diesel Dank dieser Aktion? So wie es aussieht waren es nur leere Versprechungen, viel heisse Luft und die ganze Aktion hat eigentlich nur einer einzigen Person geholfen, nämlich der Person die durch diese Initiatiefe eine Job bei dem Betrieb bekommen hat. Wenn Du Spekulationen vermeiden willst, leg dann entweder die Karten auf den Tisch oder halte selber Deine Fr*$$/e, so einfach geht das. Wenn Du doch eine kulante Regelung für den Schaden bekommen hast, warom dann die Frage nach der Rechtslage? Solche Fragen stellt man dann an seinen Anwalt, die sind da nämlich die richtige und kompentende Anlaufstelle. Jetzt kommt es eher rüber dass Du Dich noch brüsten willst den TÜVlern ein Ei gelegt zu haben dass Dir einen finanziellen Vorteil verschaft hast. Es ist natürlich auch begreiflich dass Du jetzt auf Verschwiegenheit pochst, stell sich mal ener vor dass einer der TÜVler hier mitlesen würde und deutlich werden würde dass sie entweder viel zuviel bezahlt haben für den Schaden oder einfach verarscht worden sind.
21. August 201115 J. Da kann ich Harald im Moment nur beipflichten! Solange hier nicht klar gesagt wird, was kaputt gegangen ist, kann auch keine richtige Aussage gemacht werden... Ich hab jedenfalls noch nix von geheimen Schäden beim TÜV gehört...
21. August 201115 J. Hallo, ich habe das auch schon öfter beobachten können dass der tüv dann nur ne sichtprüfung macht!Aber ich denke auch dass es in der macht des Prüfers liegt welchen weg er da geht! LG Christian
28. August 201115 J. Ersteller Hallo Markus! Da kann ich Harald im Moment nur beipflichten! Solange hier nicht klar gesagt wird, was kaputt gegangen ist Der konkrete Schaden ist im Zusammenhang mit meiner Fragestellung erst einmal vollkommen unerheblich. Der überwiegende Teil der Foristen hat das ja auch richtig erfasst und entsprechend geantwortet. Nur Hercule Poirot wittert natürlich wieder Unlauterkeit und schlechte Absichten. Ich hab jedenfalls noch nix von geheimen Schäden beim TÜV gehört... Tja, woran das wohl liegen könnte? Gruss, Martin
28. August 201115 J. Ich schon, mir hat auch der TÜV die frisch gerichteten Wagenheberaufnahmen umgelegt, mit dem Ergebnis, daß Detlef das halbe Auto aufflexen mußte. Der Spacken beim TÜV hat das Maul nicht aufbekommen und die Folgeschäden stillschweigend in Kauf genommen. Leider ist sowas nach einiger Zeit nicht mehr nachweisbar.
28. August 201115 J. Über die Haftung der Prüforganisationen bei Schäden bei der Prüfung sind schon Bücher geschrieben. Geplatzte Bremsleitungen, verbogenen Aufhängungen, selbst geplatzte Motoren nach der AU wo die Motoren bis in den Begrenzer gedreht werden sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen, wenn solche Teile die Prüfung nicht überleben, wären sie kurze Zeit später beim normalen Gebrauch gestorben und würden dann unter Umständen Andere in Lebensgefahr bringen. dieser meinung schliesse ich mich ausdruecklich an. sofern es nicht eine absolut eindeutige sache ist (pruefer faehrt mit auto durch geschlossenes tor, fahrzeug wird auf buehne beim hochnehmen beschaedigt, etc.) liegt die haftung zunaechst mal beim auftraggeber. mir ist ein fall bekannt, da sind jemandem bei einer abnahme neuer raeder/reifen selbige abgefallen (falsche radbolzen verbaut) bei einer testfahrt des pruefers, auto natuerlich erstmal schrott - haftung liegt beim kunden. was war jetz eigentlich kaputt am fahrzeug ? gruesse vom doc
28. August 201115 J. Ich zerbreche mir immer noch krampfhaft den Kopf welchen Schaden ein TÜV-Prüfer auf dem Bremsenprüfstand wegens "mangelnder Sachkenntnis" verusachen könnte, wie sich dieser Schaden dann auf 1.500€ belaufen kann aber vor allem warum man dann so ein Geheimnis über diesen Schaden machen muss. Solch eine Geheimniskrämerei öffnet natürlich die Türen für Spekulationen in alle Richtungen und ich habe die Erfahrung gemacht dass getroffene Hunde immer sehr laut bellen. Auch sind Empfehlungen, so als zum Beispiel "die Fr*$$/e zu halten" nicht gerade von der Art um ein positiefes Bild zu bekommen, im Gegenteil.
28. August 201115 J. Immer wieder seltsam, wie auf den TÜV reagiert wird: Würde eine Werkstatt die Bremsen wechseln und ihre Arbeit nicht kontrollieren, wäre das Geschrei riesengross. Wenn der TÜV aber kostenlos besonders gründlich nachschaut wird direkt geschaut, ob das rechtens und zulässig war. Was das mit der Schuldfrage zu tun hat erschliesst sich mir nicht. Ciao, Daniel
28. August 201115 J. Immer wieder seltsam, wie auf den TÜV reagiert wirdCiao, Daniel eine gewisse absurditaet kann man der story hier in der tat nicht absprechen... gruesse vom doc
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren