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Umgang mit Bußgeldstellen - wer hat Erfahrung?


schneidc

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Hallo zusammen,

habe eine allgemeine Frage zur Taktik nach einem Tempoverstoß:

Ich war kürzlich auf der AB unterwegs, Fahrt in den Urlaub, schönes Wetter, leichter Verkehr, gute Fahrbahn - also Tempomat auf 160 und recht entspannt über Berg und Tal. Hinter mit in einigem Abstand ein BMW mit lokalem Kennzeichen, so weit so streßlos, bis eben dieser BMW das Blaulicht anstellt und mich rauszieht.

Im ersten Moment wusste ich selbst nicht, was los ist, dann hat mich der freundliche Beamte aufgeklärt, dass ich eine auf 100 beschränkten Abschnitt mit 156 im Schnitt, Spitzenwert 162 passiert habe. Abstreiten war natürlich zwecklos, zumal das ganze als wunderschönes Video existiert, habe daher auch gar nicht versucht, zu diskutieren. Tatsächlich habe ich, da es ja auch von den äußeren Umständen (Verkehr, Wetter oder sonstiges) keinen zwingenden Grund gab, das Tempo runterzunehmen, einfach das Schild (Grund war Lärmschutz) nicht wahrgenommen. Gedrängelt oder sonstwie gefährlich gefahren bin ich sicher nicht. Shit happens!

Der Officer hat wohl gemerkt, dass ich reichlich verdattert war und meinte, dass eine Strafe von 160€ (ärgerlich!), 3 Punkte (belastet mich nicht, da ich seit locker 15 Jahren keinen Punkt mehr hatte und auch nicht vorhabe, weitere zu sammeln) sowie 1 Monat Fahrverbot anstehen (bricht mir zwar nicht das Genick, ist aber schon extrem nervig). Dann meinte er, dass die Bußgeldstelle unter Umständen auf das Fahrverbot verzichten könne, wenn ich nicht als Wiederholungstäter bekannt sei. Meine Argumentation wäre in Etwa:

- Ich bin normalerweise kein Schnellfahrer, sondern fahre vorausschauend und im Fluß (ca. 130); die 160 bin ich nur deswegen gefahren, weil der Verkehr leicht und die Fahrbahnverhältnise gut waren. Man kann mir also sicher nicht vorwerfen, dass ich mich gefährdend verhalten habe.

- Das Schild habe ich wohl einfach nicht bewusst wahrgenommen, auch weil von den Umständen nichts auf eine Notwendigkeit hingedeutet hat, das Tempo zu reduzieren.

- Ich gebe den Verstoß ohne Wenn und aber zu und schalte daher keinen Anwalt ein, um irgendwelche juristischen Mätzchen durchzuziehen.

Dazu meine Fragen an euch:

Denkt ihr, damit habe ich eine Chance? Oder bin ich zu naiv und sollte auf jeden Fall einen Anwalt einschalten? Springt der Verkehrsrechtsschutz in einem solchen Fall überhaupt ein? Könnte man mir insbesondere aus meinem (ehrlichen) "habe Schild nicht gesehen" einen Strick drehen (Motto: Wer ein Schild nicht sieht, ist ohnehin eine Gefahr)?

Bin für alle Antworten dankbar! Christoph

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Allein mit der von dir genannten Argumentation wirst du nicht durchkommen.

Entscheidendes Pro-Argument auf deiner Seite: es ist bisher noch nichts passiert, das VZR ist leer.

Hlifreich wäre noch, wenn du zwingend auf deinen Führerschein angewiesen bist (Stichwort: sonst bin ich meinen Job los bzw. bekomme erhebliche Probleme...). Wenn man dann mit den Jungs von der Bußgeldstelle redet und beispielsweise eine Verdopplung des Bußgeldes anbietet, kann man ein Fahrverbot durchaus aus der Welt schaffen.

Ohne eine entsprechende Erhöhung des Bußgeldes wirst du um das Fahrverbot im Normalfall nicht herumkommen.

Nach meiner Erfahrung sind Bußgeldstellen oft rechthaberisch und beharren auf Fahrverboten. Wenn die Sache dann zu Gericht geht und so aussieht wie deine, besteht in der mündlichen Verhandlung oft die Möglichkeit, ein Fahrverbot noch wegzubekommen.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die das abdeckt, würde ich damit einen Rechtsanwalt deiner Wahl beauftragen. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich erstmal bei der Bußgeldstelle nachhören und deine Möglichkeiten "abtasten".

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Falls tatsächlich ein Fahrverbot kommt:

a den Zeitraum kannst Du in gewissen Grenzen selbst festlegen,

b das Fahrverbot gilt nur für das Gebiet der Bundesrepublik.

Ich würde in diesem Fall das Ganze in den Urlaub legen, ab der Grenze darfst Du dann ohne weiteres fahren. Erforderlich ist eine Bestätigung, daß Du im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis bist. Das Ding wird von der Führerscheinstelle ausgestellt.

Noch einfach ist es natürlich, wenn du "zufällig" den vor Jahren verlorenen Führerschein wiederfindest oder "vergessen" hast, den internationalen Führerschein mit abzugeben.

(Das ist aber in beiden Fällen illegal)

In der Sache selbst dürften Deine Chancen aus der Nummer ohne ohne Fahrverbot raus zu kommen relativ schlecht sein.

Bearbeitet von Xantiaheinz
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Hallo,

meine Erfahrung bei Bußgeld und Punkten ist, das ohne zu lamentieren hinzunehmen und etwas daraus zu lernen. Die Schilder sind wirklich groß und rot umrandet und es bricht einem kein Zacken aus der Krone, wenn man sie beachtet, auch wenn man es nicht kapiert, wofür das gerade gut ist. Verkehrsregeln sind nicht zum Kapieren gemacht.

Mein letztes Bußgeld ist aber so lange her, daß ich mich nicht mehr richtig daran erinnere und die letzten Punkte waren im letzten Jahrtausend.

Gernot

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Hm - da Du ja von den freundlichen Herren gleich angehalten und identifiziert wurdest, besteht zumindest keine Möglichkeit zu Verschleierungstaktiken. An der Messung selbst wird i.d.R. auch nicht zu zweifeln sein.

Waren die genannten Werte das, was sie Dir vor Ort vorgehalten haben?

Ansonsten: Wie war die Beschilderung genau?

Wenn da wirklich nur ein Schild war, läuft´s auf "Augenblicksversagen" hinaus, also Verzicht auf Fahrverbot ohne Bußgeldverdoppelung.

Falls das Limit aber wiederholt oder getrichtert wurde, fällt die Möglichkeit weg. Voraussetzung für den Verzicht auf´s FV - bei Bußgeldverdoppelung - sind dann: Keine Vorbelastung & berufliche Notwendigkeit.

Wie das dann konkret aussieht, ist dann von Bundesland zu Bundesland, von Bußgeldstelle zu Bußgeldstelle und manchmal auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich...

Am besten, Du wartest, bis der Anhörungsbogen ankommt und rufst dann bei der Bußgeldstelle durch - vielleicht klappt es gleich.

Wenn Du dafür aber vor Gericht willst, würd ich ´nen Anwalt dazu empfehlen.

Oder, bei der richtigen Auswertung und Abzug der Meßtoleranzen kommst Du doch noch unter +41. Manchmal kann man ja auch Glück haben...

Grüße,

N_W

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Hallo

Wenn die Umstände klar sind und in Deiner Person zu finden sind.

Denn Dein Fuss hat ja das Gaspedal durchgedrückt.

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen. Ich war auch zu schnell

wurde bepunktet und hatte ein Monat Fahrpause. :) Eine Geldstrafe kam noch dazu.

Wobei ich sagen muss ein Fahrverbot, tut weher, ist schmerzhafter, als eine Geldstrafe.

Deine Karten sind sehr schlecht in deeer Sache.

Nimm es hin und lerne daraus.

liebe Grüsse

Bearbeitet von Büestry
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...Wobei ich sagen muss ein Fahrverbot, tut weher, ist schmerzhafter, als eine Geldstrafe....

...war ja auch der Sinn der >Übung< .icon11.png*

*wenn ich das in meinem Club erzähle, mit welchen Leuten ich hier verkehre......icon10.png

und.........bist du jetzt mit den 4 Wochen eigentlich vorbestraft ??icon12.png

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Hallo

Vorbestraft ? Vorbestraft ?

Egal, über fünfzig darf man sowieso machen was man will,

auch Mülltonnen umtreten und kleine Kinder verdreschen. :)

>>Das juckt doch niemand.<<>>interessant sind nur Menschen bis 49 Jahre. :)

liebe Grüsse

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Hallo

50 ? Dann

Willkommen im Club, :) der Unerschütterlichen. :)

liebe Grüsse

PS

JETZ ABER MAL ERNSTHAFT:

Ist man bei Führerscheinentzug>>vorbestraft oder nicht vorbestraft,

in dem Sinne des Strafgesetzbuches?

Bearbeitet von Büestry
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er hat nach entzug der fahrerlaubnis gefragt und nicht nach einem fahrverbot. das ist ein großer unterschied.

der entzug der fahrerlaubnis ist sowohl straf- als auch verwaltungsrechtlich geregelt. ob man dann vorbestraft

ist, kommt darauf an, warum man den lappen weg hat. am besten liest man sich hierzu man den wikipedia-artikel durch-

http://de.wikipedia.org/wiki/Entziehung_und_Neuerteilung_der_Fahrerlaubnis

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