21. Oktober 201114 J. Stimmt aber trotzdem, es dürfen nur 4 Fernscheinwerfer gleichzeitig in Betrieb sein, es sei denn, zwei davon sind versenkbar, dann dürfen es 6 sein. Zusätzlich dürfen bei "Doppelbestückung" des Fernlichts die Leuchtflächen der Scheinwerfer auf einer Fahrzeugseite max. 200mm voneinander entfernt sein. Soweit die deutschen Vorschriften, nach ECE gibt es andere Regeln.
21. Oktober 201114 J. Fernscheinwerfer dürfen höchstens 1,20 übern Asphalt liegen. Die Lichtstärke darf höchstens 225000 Candela betragen. Die Kennzahlen auf den Scheinwerfern dürfen zusammenaddiert nicht über die Zahl 75 gehen. Bist du Sicher, das du die Höhenangabe jetzt nicht mit Nebelscheinwerfern verwechselst? Die haben dann auch noch die Einschränkung, das sie nicht höher als die Spiegelfläche der Hauptscheinwerfer angebracht sein dürfen. Bei zusätzlichen Fernlichtern sind mir abgesehen von parallel zur Fahrzeuglängsachse und nach vorne leuchtend keine Einschränkungen bekannt. Wieauchimmer, vor einigen Jahren fand mal ein Wachtmeister meine Fernlichter am Dach unschön......... und ist dann vor Gericht ganz gewaltig auf die Schnauze gefallen. Seitdem hab ich ein Urteil im Namen des Volkes zu Lasten der Staatskasse, worin mir bescheinigt wird, das die sein dürfen, der TÜV Bayern hat mir deshalb auch schon mal 2 Monate einen Leihwagen finanziert, weil ein Prüfer einen Mängelbericht nicht abgesegnet hat ........... und alle meine Fahrzeuge sind Erstzulassung VOR dem damaligen Gerichtstermin. Somit tangiert mich das nur noch äusserst peripher
21. Oktober 201114 J. Hab grad nochmal nachgelesen. Hast Recht: Abblendlicht und Nebelscheinwerfer dürfen nicht über 1,20m übern Asphalt sein, Standlicht (Begrenzungsleuchten) nicht über 1,50m und Fernscheinwerfer darf man auch noch über 2m anbringen. Siehe auch StVZO §50, §51 und §52
23. Oktober 201114 J. Wie wäre es denn, die Zusatzfernscheinwerfer neben den Neblern in den Quasi Kühlergrill zu versenken? Das wäre optisch noch am vertretbarsten... Oder? Aber brauch ich dann eine extra starke Batterie oder irgendwas besonderes wenn ich dort die Hella 3000 oder ähnliches montiere? Bzw. wie wäre es mal mit stärkeren Leuchtmitteln im Scheinwerfer? Was halten die Reflektoren noch aus? Auch wenns illegal ist, das wird sehr selten kontrolliert!
24. Oktober 201114 J. Na geht ja weniger um eine Kontrolle wobei man erwischt wird. Würde eher sagen das das Problem im Falle eines Unfalles besteht. Im Kühlergrill neben den Neblern ist in sofern nicht ratsam, da dann Kühlfläche und effektiv Kühlleistung verloren geht. Mag im Winter kein Problem sein, im Sommer sieht das aber schon anders aus.
24. Oktober 201114 J. #29 Alte Metallscheinwerfer/Reflektoren haben da kein Problem damit..... neuere aus Kunststoff könnten im wahrsten Sinn des Wortes dahinschmelzen
24. November 201114 J. Hier sieht man, wie der Schwede das Problem gelöst hat: Nein, nicht der Mercedes. Hinterm Schild, der rouge pivoine farbene Xantia... Viele Grüße Fred Bearbeitet (24. November 201114 J. von Kugelblitz)
24. November 201114 J. Hallo Hier sieht man, wie der Schwede das Problem gelöst hat: Viele Grüße Fred Was macht das Eichhorn da auf dem Schild? Gruß
24. November 201114 J. Was macht das Eichhorn da auf dem Schild? Spiegel.de kurz&krass: "Achtung, Eichhörnchen kreuzen! Schwedisches Dorf setzt auf Verkehrssicherheit für Eichhörnchen"
24. November 201114 J. Für Bastler: man nehme 2 Originalscheinwerfer, trennt sie im Bereich des Übergangs Abblend-Fernlicht auseinander und setzt sie dann neben die Originale in den Kühlergrill...:-) Gruß
24. November 201114 J. Ich blätter grad in einem französischem Accessoirie-Heft. Da gab es damals von Citroen spezielle Kühlergrills, damit man dort die Nebler und Fernlichter einlassen konnte - für CX, Visa, C25, GSA
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