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Vollstreckungsbescheid ... wie gehts weiter ? Rechtsfrage


_blossom_

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Ich bin Gläubiger einer Firma, die ihre Postanschrift in Hamburg, die Geschäftsräume aber in Berlin hat.

Leider sind postalische Zustellungen in HH mangels zweifelsfreier Zuordnung der Postschachtel nicht möglich.

Die Geschäftsräume in Berlin sind auch "inkognito" - also nicht ordnungsgemäß beschriftet.

Ich habe jetzt einen vollstreckbaren Titel, der auf die Firma ausgestellt ist.

Der GV war in dem Gebäude, der die Geschäftsräume in B enthält (ich war da selbst schon), konnte aber die Räume nicht finden.

Mir liegen 3 Kontoverbindungen vor, die ich jetzt mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Eis legen möchte, um mein Geld zu kriegen.

Anwalt: Habe ich nicht

Wie gehts jetzt weiter ?

Wenn ich den GV richtig verstanden habe, schickt der mir den Titel nebst:"Ich konnte nix finden" zurück und ich beantrage den PfÜB.

a) Wo beantrage ich den ? zuständiges Amtsgericht ?

B) Kann ich eine vorläufige Sperrung für alle 3 Konten durchsetzen ? (3 auf einen Streich)

c) An welcher Stelle sind die Sperr-Gebühren auf die Schuldsumme anrechenbar ?

Fragen über Fragen...

Aber bei Gerichtsvollziehern mit 2 Stunden telefonischer Sprechzeit je Woche und Mahngerichten, die recht inkooperativ sind und ich keine Leute bei den Banken kenne, ist die Rechtslage nicht ganz durchschaubar.

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Guest DerDodel

Ich glaube, Du musst Dir eines der drei Konten zum pfänden auswählen. Alle drei geht nicht.

Wenn Du Pech hast, ist das Konto leer und der Rummel geht von vorne los.

Kostet wieder Zeit und Geld..

Sowas hatte ich mal (und ich hatte einen Anwalt..)

Viel Erfolg,

DerDodel

(Um welchen Betrag geht´s denn?)

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Für mich ganz ordentliche 5,5 t€.

Dann werde ich mal das Gericht belagern :)

Ich dachte immer, Rechtspfleger wären die Jungs, die einem Bürger - ohne Anwalt - die Sachlage so halbwegs plausibel erklären.

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Welches Gericht zuständig ist, hängt u.a. davon ab, ob Du die Forderung privat oder geschäftlich erhebst.

Im Geschäftsverkehr wird üblicherweise ein Gerichtsstand vereinbart, privat kannst Du das Deines Wohnortes nehmen.

Wenn der Gerichtsvollzieher den Mahnbescheid nicht zustellen kann, solltest Du zur Fristwahrung eine öffentliche Zustellung bei Gericht beantragen. (Heiß im Klartext, an der "Pinwand" im Gericht wird eine Mitteilung ausgehängt, daß für Herr-Frau-Firma XYZ eine Nachricht im Geschäftszimmer hinterlegt ist). Ob der Schuldner diese Nachricht liest und das Ding abholt kann Dir egal sein, es gilt jedenfalls als zugestellt und die Widerspruchsfrist läuft.

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Ich hatte gegen Ex - Chef Vollsteckungstitel - habe alle 4 Konten (Firmen und privat) gepfändet gleichzeitig - aber mit Anwalt und hatte Rechtsschutz.

Er wollte erst in Raten zahlen - rate mal wann das Geld kommt, dann immer wenn der Gv da war, war auch die Firmenkasse leer - so ein Zufall aber auch - dann hatte ich meinen Anwalt alle mir bekannten Konten mitgeteilt, er fand noch ein 4. - und es wurden alle gesperrt.

Rechtspfleger wissen auch nicht alles - Fachanwalt kann dir bestimmt weiterhelfen

Anfallende Gebühren werden oben drauf gesetzt - also Steit / Pfändungssumme + Gv Kosten + Gerichtskosten + sonstige Kosten, z.B. Sperrgebühren. Setzt dich mal mit den Obergerichtsvollzieher in Verbindung, der kann dir evt. auch paar Tipps geben.

In einen anderen Fall aus der Familie wollte der Chef auch nix zahlen / Restaurant - 2 Löhne offen - keine Anmeldung pp. , auch da war immer die Kasse leer. Sind da mit nen Club zum Essen hin, und beim Bezahlen war zufällig der GV vor Ort *grins und das Samstagsabends.

Tipp in der Transportbranche - falls der Chef nicht zahlen will / kann - mit RA absprechen und die Frachtpapiere dort als Sicherheit hinterlegen. LKW oder Ladung darf man nicht dran, über die Frachtpapiere wird abgerechnet und ist wie Bargeld. Aber nicht eigenmächtig, sondern muss mit RA abgesichert sein, ansonsten kann es als Unterschlagung gewertet werden. Der Chef wird sich dann sehr schnell überlegen ob er zahlt oder nicht, macht nen guten Eindruck beim Auftraggeber, wenn die nen Schreiben vom RA erhalten, von wegen offene Lohnzahlungen pp. und gepfändete Franchtpapiere / Frachtraten

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@Heinz: Nen Titel hab ich ja schon.

@miguel: Und mit welchem Handgriff hat der Typ

a) "noch ein Konto fegunden " und

B) 4 auf einen Streich gesperrt ?

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Hallo,

Hast Du denn noch Kontaktmöglichkeiten zu dem Geschäftsführer. Weißt Du ob die Firma noch liquide ist?

Wenn Du Kontakt hast, versuch Dich rigendwie so zu einigen. Ich komme aus der Baubranche und ,glaub es oder glaub es nicht, wenn einer nicht zahlen will, ist es so gut wie unmöglich an Dein verdientes Geld ranzukommen......

Ob Du einen Anwalt einschaltest, solltest Du gut abwägen. Die Gefahr dem "schlechten" Geld noch Gutes hinterher zu werfen ist enorm.

Nochmal, versuch ins Gespräch mit denen zu kommen!!! Lieber schmerzhaft auf etwas verzichtet, als ganz leer auszugehen bzw. noch eigene Kosten obendrauf zu haben!!

Gruß Michael

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@Heinz: Nen Titel hab ich ja schon.

@miguel: Und mit welchem Handgriff hat der Typ

a) "noch ein Konto fegunden " und

B) 4 auf einen Streich gesperrt ?

Mein RA hatte damals noch was rumtelefoniert, so kam das 4. Konto zu Tage.

Bzgl. der Sperre hatte er Formulare - kannst du auch im guten Schreibwarenhandel kaufen - Kosten glaub um die 10 Eus - dann hatte er sich den Titel mehrfach in Kopie beglaubigen lassen und den zu den Banken geschickt, allerdings mit den Hinweis das auch Titel zu den andernen Kto / Banken gesandt hatte. So wusste die Banken untereinander auch Bescheid. Trotz Pfändung alle Ktos hatte es damals nicht kpl. gereicht., hatte noch etwa 2 - 3 Wochen gedauert, bis alles bezahlt war, aber das hatte damals alles mein Anwalt für mich erledigt. Auch seine Kosten wurden mit oben drauf gesetzt.

Edit: die Formulare heissen glaub: Konto und Überweisungsbeschluss

Edited by miguel64
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Guest DerDodel

Ein RA kann Akteneinsicht beantragen (z.B. beim Konkursgericht) und so auf weitere Konten stoßen.

Du als Privatmann kannst das , meines Wissens nach nicht...

Gruß,

DerDodel

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Ich glaube, Du musst Dir eines der drei Konten zum pfänden auswählen. Alle drei geht nicht.

Wenn Du Pech hast, ist das Konto leer und der Rummel geht von vorne los.

Kostet wieder Zeit und Geld..

Sowas hatte ich mal (und ich hatte einen Anwalt..)

Viel Erfolg,

DerDodel

(Um welchen Betrag geht´s denn?)

Bist Du da sicher? Ich bin der Meinung, er kann alle ihm bekannten und auf den Firmeninhaber lautenden Konten pfänden. Warum sollte es auch nicht gehen? Ich habe auch mal gepfändet, kann mich aber leider nicht daran erinnern, ob wir da wählen mussten.

Anosnten kann ich nur beitragen, dass Du auch die Insolvenz beantragen kannst. Das hilft manchmal auch, jedenfalls reagiert das Gegenüber dann bestimmt.

War das Urteil ein Versäumnisurteil?

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So:

Ich habe dann mal die eine der beiden Stunden je Woche mit dem GV konferiert:

Ich habe ihm 3 Konten angegeben, die er per Vorläufigem Zahlungsverbot erstmal abdichtet.

Ob dann genug Schotter da ist, weiss ich dann, wenn mir die Kreditinstitute mitgeteilt haben, ob ich meine Forderungen begleich kann.

Wenn dem so ist, werde ich binnen 30 Tagen den PfÜB beantragen und kriege hoffentlich die Asche,

Jetzt drückt mal die Daumen, dass auf einem der 3 Konten Geld ist ...

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Guest DerDodel

@ Xantom II: Ja ich bin mir sicher, weil auf dem von mir getippten Konto leider kein Geld war...

Die Aktion war allerdings noch zu D-Mark-Zeiten. Kann sein, dass sich da was geändert hat.

Insolvenz beantragen konnte ich nicht, der Insolvenzverwalter war schon zu Gange ;)

Gruß,

DerDodel

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@ blossom: ich drück die Daumen

@ DerDodel: Ich kann nur sagen, dass es bei ging, als ich Vollstrecken lassen durfte.

Insolvenz beantragen ist auch wohl mit Gebühren verbunden. Das sind natürlich Mahnnescheid und Vollstreckung auch.

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Jetzt drückt mal die Daumen, dass auf einem der 3 Konten Geld ist ...

Ist den Dein Schuldner eine (Kapital)Gesellschaft (GmbH?), oder eine natürliche Person?. Wenn es eine natürliche Person ist, ist ja noch weitaus mehr möglich, als Konten zu pfänden. Wenn es eine GmbH ist, musst Du hoffen, das irgendwo Kapital ist (notfalls Stammkapital bzw. Stammeinlage). Da verlassen mich aber meine Kenntnisse.

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Der Pfändungs-und Überweisungsbeschluß muß auch nicht zwingend bei einer Bank eingereicht werden, er gilt für alle Quellen, aus denen der Schuldner möglicherweise Geld zu bekommen hat. (Renten-)Versicherungen, Steuererstattungen, Forderungen gegen seine Kunden (falls er welche hat - ist dann sehr hilfreich für seine weiteren Geschäftsbeziehungen)

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Der Pfändungs-und Überweisungsbeschluß muß auch nicht zwingend bei einer Bank eingereicht werden, er gilt für alle Quellen, aus denen der Schuldner möglicherweise Geld zu bekommen hat. (Renten-)Versicherungen, Steuererstattungen, Forderungen gegen seine Kunden (falls er welche hat - ist dann sehr hilfreich für seine weiteren Geschäftsbeziehungen)

Ist es tatsächlich möglich, aus Versicherungen (speziell Rente) zu pfänden? Steuererstattungen stelle ich mir schon schwer vor, die würden ja grundsätzlich bei Kontenpfändung abgegriffen.

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Wenn die so klamm sind, dürfte da nicht viel ins Stammkapital geflossen sein... :(

Wir sollten blossom die Hoffnung nicht nehmen. Aber Du hast natürlich recht.

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Das ist ein etwas wirres Konstrukt, das LKA versucht schon seit 3 Jahren, da durchzusteigen.

Der Typ dort stochert aber immernoch im Nebel.

Die beiden GF waren zwar vor kurzem für 3 Monate mal in der Heilanstalt für gestrauchelte Personen, sind aber wieder freien Fußes unterwegs.

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Wer ist denn Holger Böhmer ?

Die GF lassen sich wohl noch nichtmal von mitgebrachten Motoorradfahrern einer bekannten Gruppe Umherziehender aus der Ruhe bringen.

Von daher ist wohl mehr als ne Dachlatte von Nöten.

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