10. November 201114 J. Hallo, liebe Leute Heute hätte ich gerne mal einen Rat von Euch ! Folgendes Problem: Ein bekannter, hat seinen Wagen verkauft, als Teielspender, dummerweise ohne Vetrag für kleines geld. Abgesprochen war mit dem neuen Besitzer das Fahrzeug innerhalb von 2 wochen abzuholen, es tat sich nichts, nach diversen telefonaten und geplatzten terminen steht das fahrzeug immer noch da, mittlerweile sind 9 wochen ins land gestrichen. Mittlerweile ist er telefonisch auch nicht mehr zu erreichen ! Was tun ? der neue besitzer hat auch schon alle papiere und die Fahrzeugschlüssel. Da das Fahrzeug bei mir abgestellt ist und mein Hallenvermieter mir deswegen viel streß macht, frage ich euch wie ich weiter verfahren sollte ? Was tun, welche möglichkeiten gibt es ? Danke im Vorraus, onkelDS
10. November 201114 J. Einfach die Adresse die auf dem Kaufvertrag steht ins Navi einhämmern und vor die Tür stellen!
10. November 201114 J. Und noch einer, der nicht lesen kann Alex, kein Kaufvertrag Zudem sind die Schlüssel ja auch weg
10. November 201114 J. ...kenn' ich auch Jetzt aber konkret: Habe ICH da was überlesen - ist Name und Adresse des Käufers bekannt? Könnte man die Adresse zur Not über die bekannte Rufnummer ermitteln? Gibt es einen Kaufvertrag? Leider ist es so, dass auch mündliche Absprachen verbindlich sind und Vertragscharakter haben. Besitzer ist der Käufer. Durch Bezahlung des KFZ ist dieser Teil des Vertrags erfüllt. Du, bzw. eigentl. dein Bekannter als Verkäufer, muss dem Käufer jetzt nämlich erstmal schriftl. einen Termin setzen - der ganze nervige Bürokram. Und wenn nichts passiert noch einen usw. Anwälte wissen zwar, wie es genau geht - allerdings wollen die Kohle und der Vorgang wird so nicht unbedingt beschleunigt ;-))) Praktikertipp: Wenn deine Halle sonst einigermaßen sauber aussieht, würde ich mal PERSÖNLICH beim Ordnungsamt vorbeischauen - da sitzen Leute, die manchmal durchaus hilfsbereit sein können (hab' ich schon erlebt). Denen schilderst du das Problem - so wie es war, gibst durchaus zu, dass du nicht so schlau gewesen bist bei dem Deal, aber jetzt den Schrott umweltgerecht entsorgen willst/musst etc. Was ist zu tun? Besonders interressiert ist das Amt sicher, wenn von dem Teil eine AKUTE UMWELTGEFÄHRDUNG ausgehen KÖNNTE, wenn es noch länger da steht. "Könnte" ist wichtig, damit du dir kein weiteres Eigentor schiesst ;-))) Ziel dieser Aktion soll sein, dass trotz des gültigen Vertrags mit dem Verkäufer, DU agieren kannst - mit amtl. Rückendeckung. Sonst dauerts ewig, bis was passiert. Das Amt hat auch andere Kontaktwege zum Käufer; die dich nix kosten. Ganz wichtig an dieser Stelle: Die obigen Zeilen sind kein RECHTLICHE BERATUNG, sondern nur meine Meinung. Ich habe auf diese Weise schon mal ein ähnl. gelagertes Problem entschärft. Wenn deine Halle aber eher gerümpelig ist, einer vom Amt vorbeikommt, könnte sich dein Problem sonst vergrößern Also vorher aufräumen... Viel Erfolg! Bearbeitet (10. November 201114 J. von Philbert Brunot)
10. November 201114 J. Wurde die Karre schon bezahlt? Einfach die Adresse die auf dem Kaufvertrag steht ins Navi einhämmern und vor die Tür stellen! Und noch einer, der nicht lesen kann Alex, kein Kaufvertrag ... Noch sone Antwort und Image der XA Fahrer hier ist total im A**** ! ;-) Klar wurde ein KV geschlossen: ein mündlicher KV! (an den sich der Käufer leider nicht hält... Stichwort: Zug um Zug), s. auch Philbert. Bearbeitet (10. November 201114 J. von Oberhesse)
10. November 201114 J. "Klugscheisser-Modus an": wer so agiert und sich nicht einmal den Ausweis des Käufers zeigen läßt und die entsprechenden Daten notiert, darf sich nicht wundern, wenn solche Dinge passieren. "Klugscheisser-Modus aus".
10. November 201114 J. Ersteller "Klugscheisser-Modus an": wer so agiert und sich nicht einmal den Ausweis des Käufers zeigen läßt und die entsprechenden Daten notiert, darf sich nicht wundern, wenn solche Dinge passieren. "Klugscheisser-Modus aus". Danke sehr, das hilft jetzt ungemein, ich habe ihn ja weder verkauft noch bessen, ich habe den aus gutmütigkeit bei mir auf'n hof stehen
10. November 201114 J. Klar wurde ein KV geschlossen: ein mündlicher KV! (an den sich der Käufer leider nicht hält... Stichwort: Zug um Zug), s. auch Philbert. Ich meinte damit, einen Kaufvertrag, aus dem man eine Adresse entnehmen könnte
10. November 201114 J. Auf Privatgelände wird das Ordnungsamt das nicht interessieren. Das Problem haben wir auf dem Firmenparkplatz seit zwei Monaten, alter Benz, zwei Reifen platt, voll Müll und keine Schilder. Ordnungsamt sagt, Privatgelände, interessiert sie nicht. Bullen sagen, sie dürfen nicht an die FG-Nummer, weil die Haube zu ist. Oder anders gesagt, denen geht das auch am Arsch vorbei. Übrigens, Ordnungsamt, würd ich eh rauslassen. Denn ohne KV nachzuweisen, daß Dein Bekannter NICHT der Besitzer ist, dürfte problematisch werden, und das Entsorgen zahlt der letzte nachweisliche Besitzer.
10. November 201114 J. @OnkelDS was hält dich ab, eine Schrottkarre (fremdes Eigentum) die in deiner Halle steht einem Schrotti mitzugeben? Da macht kein Gericht was, weil dein Kumpel dir die Verfügungsgewalt über die Sache übertragen hat. (Du darfst natürlich nie zugeben, daß du von dem Verkauf wußtest). Du bist dann nur zur Herausgabe des Erlangten (was der Schrotti dir gegeben hat), an deinen Freund verpflichtet. Und der muß nur dieses Erlangte an den "Käufer" abgeben.........Alles klar? Von mir bekäm der dann € 5,-- ....und ich würd mit meinem Kumpel mal schön feiern !
10. November 201114 J. Was spricht dagegen den Wagen einfach an die Strasse vor der Halle zu rollen und über die Beifahrertür zu verschliessen? Dem Käufer wurde sicherlich nicht zugesagt, das der Wagen warm und trocken in der Halle bleibt, bis er ihn mal abholt. Abholen kann er ihn da jederzeit, und ein Platz wo er nicht im Halteverbot o.ä. steht sollte sich da ja finden lassen. Ciao, Daniel
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