Zum Inhalt springen

Das darf doch nicht wahr sein


sven72

Empfohlene Beiträge

Ich könnte ausflippen.

Da war mein Xantia Kombi endlich super am fahren.

Hatte vor 5 Monaten 1300 Euro reingesteckt.

Alles super.

Und dann fährt meiner Frau auf der Autobahn ein Holländer hinten rein.

Auto Totalschaden.Und mein Anwalt meinte heute dass ich mir erst ein Auto kaufen muss,damit die gegnerische Versicherung weiß dass ich auch wirklich ein Auto haben will.Habt Ihr sowas schonmal gehört??

Wo soll ich denn jetzt das Geld herholen?

Was ist das für ein Blödsinn??

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würd den Anwalt wechseln ;)

Du hast den Schaden, der muss dir ersetzt werden (Schuldfrage scheint ja geklärt). Da ist es ganz egal ob du dir danach wieder ein Auto, ein Fahrrad oder eine Packung Kaugummi holst.

Alles unter der Voraussetzung, dass dies auf deutscher Seite passiert ist. Wie das die Holländer rechtlich handhaben, weiß ich natürlich nicht ;)

So oder so wirst du aber vermutlich nur mit einigen wenigen 100 Euro rechnen müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja.Passiert ist das in Deutschland.

Und der Anwalt hat einen super Ruf.Gerade in so Sachen.

Ich könnte platzen.Der zeitwert von dem Wagen wird nicht so hoch sein.Das sagte der Gutachter heute auch.

Frau und Tochter hatten zum Glück nicht viel.Sind heute aus dem Krankenhaus gekommen.Das ist ja mal die Hauptsache.

Aber ich werd nicht viel bekommen und kann unter umständen 6Monate warten.

p><p><img src= Uploaded with ImageShack.us

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Güte, der ist ja kurz und klein. Da haben Frau und Tochter einen guten Schutzengel gehabt. da ist die Hauptsache.

Mein Beileid zum zerstörten Xantia. :(

Viele Grüße

Fred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einen günstigen (500 Euro oder drunter) Break gibt's in Göttingen bei einem Freund. Ist ein 1.8er, der manchmal (selten) nicht anspringt, vermutlich ein Fehler der Magneti Marelli.... wenn es für kleines Geld wieder ein Xa Break sein soll. Farbe rot, innen Velours, Klima, fährt schön.

Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aua, da hatten die beiden aber wirklich Glück. Mit solchen Bildern hätte ich nicht gerechnet. Mit was ist der Holländer da rein gerauscht? Mit nem Panzer?

Was deinen Anwalt angeht, so eine Aussage habe ich noch nie gehört. Wir hatten schon so manchen Unfall und auch eine Hauptagentur einer Versicherung bei uns in der Familie. Normalerweise kommt da ein Gutachter und schätzt den Schaden ein. Falls eine Reperatur noch wirtschaftlich ist, kannst du reparieren lassen und kriegst das dann bezahlt oder du kannst dir Geld auf Kostenvoranschlag abzgl. Mehrwertsteuer auszahlen lassen.

In deinem Fall wird normal der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert angesetzt, wobei der Wiederbeschaffungswert eines gut erhaltenen Xantia mangels guter Fahrzeuge am Markt meist zu niedrig ausfällt.

Falls man einen richtig gut durchreparierten und gepflegten Xantia sein Eigen nennt, sollte man dies auf jeden Fall gut dokumentieren oder ggf. hin und wieder mal ein Wertgutachten anfertigen lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Wagen sieht ja echt übel aus. Hauptsache deiner Familie ist nichts Ernstes passiert. Ich weiß nicht, was du für den Wagen bekommst, aber mit etwas Glück könnte es in Summe für einen neuen Wagen reichen. Als erstes wird der Wiederbeschafffungswert des Fahrzeugs minus Restwert ausgezahlt. Irgendwelche Mehrwertsteuerabzüge sind bei Privatpersonen meines Wissen nicht zulässig. Das heißt in Zahlen: Wiederbeschaffungswert = 1000 €; Restwert 50 €; Auszahlung 950 €. Dazu kommen noch mal ein paar Tage Nutzungsausfall.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist es ja alles.

Ich hatte noch nie einen Unfall.Und für meine Frau war es der erste seit 15 Jahren.

Also Ahnung haben wir nicht gerade.

Mein Chef meinte nur dass wir ne Menge Geld bekommen würden.Sieht wohl nicht so aus.Naja.Der fährt auch andere Autos.

Der Holländer ist mit seinem Seat Ibiza Kombi angeblich mit 130km/h gefahren. Total Gefühlskalt der Mensch.Hat nicht einmal nachgefragt und grinste noch blöd im Krankenhaus.

Restwert ist Null Euro.Schade das war ein echt gutes Auto.Ich werde später nochmal mit dem Anwalt telefonieren.Vielleicht hab ich auch was falsch verstanden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Guenni: Märchensteuer wird normal nur gezahlt, wenn auch repariert wird. Weiß ich aus eigener mehrfacher Erfahrung.

@Sven: wenn der Gegner sich schon so blöd verhalten hat, würde ich alle Möglichkeiten prüfen, da z.B. noch Schmerzensgeld o.ä. raus zu holen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Nightmare.

bitte unterscheiden:

Bei Abrechnung aufgrund eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens, bei dem die Reparaturkosten ermittelt wurden, wird die MWSt nur nach erfolgter Reparatur bezahlt.

Bei wirtschaftlichem Totalschaden wird der geschätzte Fahrzeugwert minus Restwert bezahlt, also ohne Abzüge! Und so ein Fall dürfte hier wohl vorliegen - Reparatur zwecklos.

Die Besatzung hatte jedenfalls richtig Glück!

Gruß

Bernhard

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Reparatur zwecklos.

Ich sehe schon die Ebay-Anzeige: "Zur Versteigerung kommt ein gepflegter Xantia Break. Hat ein paar Kratzer und Dellen. Ich bin kein Fachmann, aber mit etwas Farbe und Spachtel müsste man das problemlos wieder hinbekommen können..." ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Wiederbeschaffungswert kommt meines Wissens noch ein paar Tage Mietwagen (zumindest bis der Wagen vom Gutachter "freigegeben" wird) + Auslagen für Abmelden des Wracks, Anmelden des "neuen" Autos, ggf inkl. neuer Kennzeichen dazu (also Ausgaben, die ohne Unfall nicht da wären)

Gruß

Marco

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Nightmare.

bitte unterscheiden:

Bei Abrechnung aufgrund eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens, bei dem die Reparaturkosten ermittelt wurden, wird die MWSt nur nach erfolgter Reparatur bezahlt.

Bei wirtschaftlichem Totalschaden wird der geschätzte Fahrzeugwert minus Restwert bezahlt, also ohne Abzüge! Und so ein Fall dürfte hier wohl vorliegen - Reparatur zwecklos.

Die Besatzung hatte jedenfalls richtig Glück!

Gruß

Bernhard

Und nichts anderes habe ich oben geschrieben, bitte genau lesen ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und nichts anderes habe ich oben geschrieben, bitte genau lesen ;-)

Dann solltest Du nochmals den Beitrag von Guenni lesen, auf den Du Dich bezogen hast. Der hatte niemals was von "reparieren" geschrieben. ;-)

Gruß

Bernhard

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So hatte gerade mit dem Anwalt telefoniert.

Dass ich mir so schnell wie möglich ein Auto kaufen muss liegt an der Nutzungsausfallentschädigung.

So wie er mir erklärte liegt es daran wenn ich zb im Krankenhaus liegen würde,dann hätte ich keinen Anspruch auf diese Entschädigung weil ich ja kein Auto nutzen würde.

Ist schon der Hammer.Ich kann jetzt evtl.6Monate warten.Das liegt daran dass ,jetzt kommts, der Holländer eine Holländische Versicherung hat die über die Schadenregulierungsbehörde in Köln vertreten wird.Diese hat aber ihren Hauptsitz in England.

Jetzt kann man sich ja vorstellen was das für ein hin und her gibt.

Ich bin auf jedenfall der doofe,auch wenn ich keine Schuld hab.

Mein Anwalt meinte ich solle mir ein billiges Auto bei einem Autohaus kaufen,dem die Sache erklären und dann zahlen wenn das Geld angekommen ist.

Haha.Den Händler möchte ich mal kennenlernen.

Jetzt kann ich sehen wie ich mir ein Auto kaufe.Mal gerade so nebenbei und vor Weihnachten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie bewegst du dich derzeit auf den Strecken fort, für die zuvor das Auto zuständig war? Zu Fuß? Wenn nicht, dann sind alle Kosten, die dir dabei entstehen der Nutzungsausfall. Und ich verstehe nicht, wieso dein Anwalt rät, ein neues Auto zu kaufen - dann hast du ja ohnehin keinen Nutzungsausfall mehr... oder wird das bis zu einer endgültigen Entschädigungsentscheidung hochgerechnet? Besser wäre wohl ein Mietwagen oder Taxifahrten, die fein säuberlich dokumentiert werden.

Mehr Geld als für das Fahrzeug könntest du an Schmerzensgeld bekommen. Mein kleiner Bruder hatte mit unserem 97er V230 einen Unfall - Entschädigung für den Totalschaden: 1800 Euro, Schmerzensgeld für Kontrolle auf Verletzungen im Krankenhaus: 2000 Euro.

Wie auch immer - als Gebrauchtwagenfahrer bist du wirklich der Angesch... bei der derzeitigen Versicherungsrechtslage. Wenn bei einem Neuwagen die Stoßstange eingedellt wird, zahlt die Versicherung anstandslos tausende Euros für die Reparatur, wenn man aber komplett seinen älteren Gebrauchten verliert, in den ja auch meist Etliches an Reparaturen investiert wurde, bekommst du gerade soviel, dass es sich für einen ähnlichen Gebrauchten aber in erbärmlichem Zustand ausgeht.

Zumindest müssten Anschaffungskosten und Reparaturkosten abschreibungsdauerbereinigt in die Entschädigung miteinbezogen werden. Sprich: alles was in den letzten sechs Jahren in das Auto investiert wurde. das würde sogar den Fachwerkstätten was nützen, weil dann Selberschrauben tendenziell finanziell ungünstiger wäre im Falle eines Unfalls.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie auch immer - als Gebrauchtwagenfahrer bist du wirklich der Angesch... bei der derzeitigen Versicherungsrechtslage. Wenn bei einem Neuwagen die Stoßstange eingedellt wird, zahlt die Versicherung anstandslos tausende Euros für die Reparatur, wenn man aber komplett seinen älteren Gebrauchten verliert, in den ja auch meist Etliches an Reparaturen investiert wurde, bekommst du gerade soviel, dass es sich für einen ähnlichen Gebrauchten aber in erbärmlichem Zustand ausgeht.

Soll dir die Versicherung (auf kosten aller Beitragszahler) bei einem 10 Jahre alten Wagen etwa den Neupreis auszahlen? Die Fahrzeuge werden mit zunehmendem Alter weniger wert, das ist nunmal eine Tatsache.

Es steht jedoch jedem frei, sich alle zwei Jahre ein Neufahrzeug zu kaufen, dann tritt dieses Problem nicht auf ;) .

Mit freundlichen Grüßen,

Cit-Fahrer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein Beileid, mir grade was Ähnliches passiert .

Wiederbeschaffungswert meines X 2 Break exclusiv bj 99 , Laufleistung 272 tkm lt Gutachten Dekra Uelzen 1500 minus 80€ Restwert.

Viel Glück

c

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soll dir die Versicherung (auf kosten aller Beitragszahler) bei einem 10 Jahre alten Wagen etwa den Neupreis auszahlen? Die Fahrzeuge werden mit zunehmendem Alter weniger wert, das ist nunmal eine Tatsache.

Es steht jedoch jedem frei, sich alle zwei Jahre ein Neufahrzeug zu kaufen, dann tritt dieses Problem nicht auf ;) .

Mit freundlichen Grüßen,

Cit-Fahrer

Ich habe nirgends etwas von Neuwertersatz geschrieben, sondern davon, dass es einen großen Unterschied macht, ob man um teures Versichertengemeinschaftsgeld eine kleine Delle ausgebügelt bekommt, oder komplett seinen Fahruntersatz verliert und ihn selbst - auf eigene Rechnung - wieder beschaffen muss. Derjenige mit Neuwagen zahlt dennoch nicht mehr in die Haftpflichtversicherung ein, als der mit einem Gebrauchtwagen. Sprich: alle die sich nicht jährlich einen Neuwagen leisten können, finanzieren die Rempler an teuren Fahrzeugen zu einem erheblichen Teil mit, schauen aber durch die Finger, wenn sie selbst so geschädigt werden, dass ihnen das Fahrzeug von der Versicherung genommen wird ohne dass ein entsprechend gleichwertiger Ersatz geleistet wird.

Wir haben hier schon zuhauf Beispiele dafür gehabt. Die geleistete Entschädigung bei Totalschaden steht besonders bei älteren Gebrauchten, die in keiner Eurotax-/Schwackeliste mehr zu finden sind, in keinem Verhältnis zum eigentlichen Wiederbeschaffungswert/Nutzwert eines Fahrzeugs gleicher Güte und gleichen Zustands - regelmäßige Wartungs- und Reparaturkosten werden nicht berücksichtigt. Solange aber eine Reparatur möglich und "wirtschaftlich sinnvoll" ist, wird sie zur Gänze übernommen und der Zustand vor dem Schaden bis auf den virtuellen Wertverlust auch zur Gänze wiederhergestellt. Da herrscht ein Ungleichgewicht, das ich persönlich weit weg von in Ordnung finde.

Wenn schon, dann müsste man als Gebrauchtwagenfahrer eine deutlich niedrigere Haftpflichtprämie zu leisten haben, da man selbst auch nicht in einen entsprechenden Leistungsbezug im Fall eines eigenen Schadens gelangen kann - zumindest in Bezug auf Schäden am eigenen KFZ. Und nein, ich verwechsle nicht Kasko- mit Haftpflichtversicherung, da auch die Haftpflichtversicherung eine Versichertengemeinschaft darstellt, in die aus meiner Sicht jeder anteilsmäßig soviel einzahlen müssen soll, wie er maximal selbst daraus beziehen kann. Man kann ja anteilsmäßig Personen- und Sachschäden trennen - das ist eine rein statistische Rechenaufgabe und keinesfalls unmöglich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zur Zeit sind wir mit dem Wagen von meiner Tochter unterwegs.Ist natürlich doppelte Fahrerei.

Ich wollte eigendlich einen Leihwagen holen.Aber da sagte mein Anwalt dass ich es nicht machen solle, da ich das Geld für den Leihwagen trotzdem bekomme.

Jetzt sagt er ich solle mir halt einen Wagen holen.Ich weiß auch nicht mehr was ich machen soll.

Ich dachte oder ich hab gehofft dass es alles sehr schnell gehen würde.Vor allemweil ja alles klar ist.Der andere ist zu 100% Schuld.Der Wagen ist Totalschaden mit Restwert 0Euro.

Was gibt es da noch zu warten?

Ich denke dass es 1000Euro für den Wagen gibt.(Auch Super.1300 Euro reingesteckt und nen Satz Winterreifen vor 6Wochen drauf)

Wenn ich wüsste wann das Geld kommt könnte ich anders Rechnen.

So muss ich ne Schrottkiste kaufen für so wenig wie möglich Euros.Und dann kommt das Geld und ich muss die Kiste wieder los werden.Wo ist da die Logik??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Haftpflichtversicherung zahlt den entstandenen Schaden - Personen-, Sach und Vermögensschäden. Da man mit einem Gebrauchtwagen genauso einen großen Schaden anrichten kann wie mit einem Neuwagen, gibt es dort kein Unterschiede. Die Unterschiede spiegeln sich maximal in den Typenklassen wider, die von jahr zu Jahr überprüft werden und in den persönlichen Schadenfreiheitsklassen. So wird für eine gewisse Gerechtigkeit im Sinn der Gemeinschaft der Versicherten gesorgt.

Was den Erstattungsanspruch angeht, hat jeder Geschädigte nach BGB einen Anspruch auf Ausgleich im Sinne von "in gleicher Art und Güte". Es gibt Versicherungsgesellschaften, die Abzüge machen, wenn ein äteres Auto repariert wird ( "Abzug alt für neu" - ein sogenannter Vorteilsausgleich ). Der Gesetzgeber sagt, dass sich grundsätzlich der Geschädigte nicht verbessern darf, sich aber auch nicht verschlechtern muss. Daher wird vor einer Reparatur zunächst der Zeitwert des Autos festgestellt und dann mit den kalkulierten Rep-Kosten verglichen. Hier spielt es keine Rolle, wie alt der Wagen ist. Sollten die Rep-Kosten den Zeitwert übersteigen, wird maximal der Zeitwert erstattet. Damit wird sichergestellt, dass sich der Geschädigte nicht verschlechtert, denn er bekommt den kompletten Wert des Wagen unmittelbar vor dem Unfall ausgezahlt.

Für den in Ansatz gebrachten Abzug für den Restwert nach dem Unfall garantiert die Versicherungsgesellschaft einen Aufkäufer und unterbreitet dem Geschädigten ein Kaufangebote in Höhe diese Restwertes, das der Geschädigte annehmen kann, aber nicht muss.

Wenn der Restwert oder der Wiederbeschaffungswert wegen enger Marktlage oder Fahrzeugalter nicht genau feststellbar ist, dann können alternative Methoden zur Feststellung herangezogen werden. Dazu dienen z.B. Anzeigen aus Mobile.de oder Autoscout.de. Vorraumsetzung ist, dass die Autos in den Anzeigen in etwa vergleichbar sind ( Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung). Wurde vor dem Unfall eine größerer Reparatur durchgeführt, ist diese per Rechnung zu belegen und führt in den meisten Fällen zu einem Aufschlag.

Zusätzlich werden Wiederbeschaffungskosten und Nutzungsausfall erstattet - gerne auch pauschal. Hier ist übrigens der Neuwagenkäufer eher im Nachteil, da der Nutzungsausfall nicht für die Zeit bezahlt wird, wie üblicherweise die Lieferzeiten der Hersteller betragen.

Insgesamt läßt sich also feststellen, dass rein rechtlich und auch sachlich kein Unterschied zwischen Neuwagen - und Gebrauchtwagenfahrer gemacht wird. Unterschiede - insbesondere in der Abwicklung und bei der Erstattung der Nebenkosten liegen eher bei den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften. "Günstige" Versicherungsgesellschaften zahlen in der Regle schlechter, weil die Beitragseinnahmen grundsätzlich niedriger sind und somit strenger kalkuliert werden muss, um dieses günstige Beitragsniveau halten zu können. Leider kann man sich aber nicht aussuchen, welche Versicherungsgesellschaft der Unfallgegner hat.In solchen Fällen ist eine eigene Rechtsschutzversicherung sinnvoll, den sie schont Nerven und stellt sicher, dass man ohne Kostenrisiko zu seinem Recht kommt.

Bearbeitet von KaiACCM
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielen Dank @KaiACCM

Warum hat es mein Anwalt nicht so erklärt??

Das Gutachten scheint ja fertig zu sein.Aber ich wurde nicht nach irgendeiner Rechnung gefragt.

Mein Anwalt sagte es sein egal wieviel ich vorher reingesteckt habe da ich ja die 1300 Euro zum größten Teil für Reparaturen gebraucht habe.Dadurch Unterscheidet sich der Wagen nicht von anderen und es wäre ja keine Wertsteigerung.OK.Da muss ich wohl mit Leben.

Einzig die Rückfahrkamera bekomm ich wohl erstattet.

Bin auf das Gutachten gespannt.Ich hoffe das kommt die Tage.

Trotzdem könnte ich mich aufregen.Handy von meiner Frau und die Brille liegen wohl irgendwo im Wald oder sind zerquetscht worden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stecke mal den Kopf nicht in den Sand. Du hast das Recht dir einen unabhängigen Gutachter zu nehmen wenn dir das "Angebot" der Versicherung nicht passt. Die Versicherungen versuchen oft erstmal einen kleineren Betrag zu nehmen, da ist oft noch Handlungsspielraum!

Du bekommst einen Nutzungsausfall für 7-14 Tage, je nachdem wie schwer es ist gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Ich habe dem Gutachter bei einem ähnlichen Fall wirklich alle Rechnungen unter die Nase gehalten und verhandelt - mit Erfolg!

Lass dich nicht abspeisen, du musst einfach ein bisschen poltern!

In meinem Bekanntenkreis sind mir zwei Unfälle im EU-Ausland bekannt, da ging die Abwicklung erstaunlich schnell und reibungslos. Ging auch über dieses Versicherungszentralendingens.

@Cit-Fahrer: Ich glaube keine will den Neupreis. Ich habe dem Gutachter erklärt, dass ich exakt die Kohle will, um mir einen gleichwertigen Ersatz zu kaufen. Wenn er mein es reicht dafür weniger Geld, dann solle er mit die gleichwertigen Fahrzeuge zeigen! Das Argument ließ er gelten.

Viele Grüße

Joe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...@Cit-Fahrer: Ich glaube keiner will den Neupreis. Ich habe dem Gutachter erklärt, dass ich exakt die Kohle will, um mir einen gleichwertigen Ersatz zu kaufen. Wenn er meint es reicht dafür weniger Geld, dann solle er mir die gleichwertigen Fahrzeuge zeigen! Das Argument ließ er gelten.

Viele Grüße

Joe

Das ist genau der Punkt! Kai formuliert so salopp, dass geschaut wird, dass sich "der Geschädigte nicht verschlechtert". Genau das ist aber bei Fahrern von älteren Autos meist der Fall. Ich glaube kaum, dass mein durchreparierter und rostfreier XM mit Vollausstattung soviel Zeitwert aufweisen würde, dass ich mir einen ähnlich guten XM damit kaufen kann.

Auch das Aufkaufen mittels Restwertbörse ist ein Hohn.

Bsp:

Zeitwert: 1000 Euro

Repkosten lt. Werkstatt: 2000 Euro

Restwert lt. Aufkäufer: 400 Euro

Versicherung bezahlt mir: 600 Euro

Repkosten wenn ich selbst gemacht hätte: 900 Euro

Das heißt, will ich den Wagen behalten (weil ich weiß, was dran gemacht wurde etc.) und selbst reparieren, muss ich selbst nochmal 300 Euro drauflegen (weil ja die 400 des Aufkäufers dann nicht ausbezahlt werden, sondern nur die 600 der Versicherung)! Oder ich muss mir um 1000 Euro einen "neuen" mit unbekannter Herkunft und Reparaturstau kaufen.

Oder bekomme ich von der Versicherung die 1000 Euro ausbezahlt, wenn ich selbst repariere?

Bearbeitet von badscooter
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...