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Das darf doch nicht wahr sein


sven72

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Gast Bert Bröder
Ich habe nirgends etwas von Neuwertersatz geschrieben, sondern davon, dass es einen großen Unterschied macht, ob man um teures Versichertengemeinschaftsgeld eine kleine Delle ausgebügelt bekommt, oder komplett seinen Fahruntersatz verliert und ihn selbst - auf eigene Rechnung - wieder beschaffen muss. Derjenige mit Neuwagen zahlt dennoch nicht mehr in die Haftpflichtversicherung ein, als der mit einem Gebrauchtwagen. Sprich: alle die sich nicht jährlich einen Neuwagen leisten können, finanzieren die Rempler an teuren Fahrzeugen zu einem erheblichen Teil mit, schauen aber durch die Finger, wenn sie selbst so geschädigt werden, dass ihnen das Fahrzeug von der Versicherung genommen wird ohne dass ein entsprechend gleichwertiger Ersatz geleistet wird.

Wir haben hier schon zuhauf Beispiele dafür gehabt. Die geleistete Entschädigung bei Totalschaden steht besonders bei älteren Gebrauchten, die in keiner Eurotax-/Schwackeliste mehr zu finden sind, in keinem Verhältnis zum eigentlichen Wiederbeschaffungswert/Nutzwert eines Fahrzeugs gleicher Güte und gleichen Zustands - regelmäßige Wartungs- und Reparaturkosten werden nicht berücksichtigt. Solange aber eine Reparatur möglich und "wirtschaftlich sinnvoll" ist, wird sie zur Gänze übernommen und der Zustand vor dem Schaden bis auf den virtuellen Wertverlust auch zur Gänze wiederhergestellt. Da herrscht ein Ungleichgewicht, das ich persönlich weit weg von in Ordnung finde.

Wenn schon, dann müsste man als Gebrauchtwagenfahrer eine deutlich niedrigere Haftpflichtprämie zu leisten haben, da man selbst auch nicht in einen entsprechenden Leistungsbezug im Fall eines eigenen Schadens gelangen kann - zumindest in Bezug auf Schäden am eigenen KFZ. Und nein, ich verwechsle nicht Kasko- mit Haftpflichtversicherung, da auch die Haftpflichtversicherung eine Versichertengemeinschaft darstellt, in die aus meiner Sicht jeder anteilsmäßig soviel einzahlen müssen soll, wie er maximal selbst daraus beziehen kann. Man kann ja anteilsmäßig Personen- und Sachschäden trennen - das ist eine rein statistische Rechenaufgabe und keinesfalls unmöglich.

100% Deiner Meinung, danke für die ausführliche Erklärung, die hier anscheinend Einige dringend nötig haben! ;-)

Ich bin als leider schon oft "Geschädigter" der Meinung, daß man in Deutschland bei derzeitiger Rechtslage immer drauf zahlt! Alleine die ganze Zeit die man benötigt, um die gleiche Situation wie vor dem Schaden herzustellen, bezahlt einem niemand! Ich kann mich nicht mehr erinnern, wieviel Stunden ich nach einem guten X2 break gesucht habe, der einigermaßen in der Nähe war!

Bearbeitet von Bert Bröder
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Hallo zusammen,

daß ein Rechtsanwalt gleichzeitig eine gegnerische Versicherung vertritt und einen Anspruchssteller, halte ich für ein Gerücht, siehe hier :

(4) Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.

Gruß

Sven

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