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Gegen-SUV


ACCM_Helge

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Ich habe diese Geschichte geschrieben, weil ich finde, daß sich im Staßenverkehr ein paranoider Kratzerwahn breitmacht. Ein völlig übertriebenes und widernatürliches Verhalten, das die Unversehrtheit eines Gebrauchsgegenstandes über die Unversehrtheit eines Menschen stellt.

Ja auch ich liebe diese Gebrauchsgegenstände in Form von Antiquitäten.

Das perverse ist doch, daß das heilige Blech, wegen dem man mal eben versucht einen Radfahrer totzuschlagen sich wahrscheinlich kürzer im Besitz gerade dieser Personen befinden wird als irgendeine Küchenmaschine. Ich wette der BMWichser fährt heute bereits das übernächste Nachfolgemodell. Wie krank und pervers dieser Spinner war zeigt ja auch die Tatsache, daß beim Versuch mich zu stoppen er einen Schaden an seinem Auto in Kauf genommen hat. Die Knöpfe meiner Jacke sind jedenfalls heftiger gegen die Tür geflogen als er mich dagegen geworfen hat, als beim Vorbeifahren.

Aber das hier einige durch Auslegen der Gesetzestexte mir die moralische und auch faktische Schuld an der Situation zuschreiben wollen ist in der Tat ein Beweis dafür daß dieser Kratzerfetischismus eine breite Basis hat und der BMWichser nicht ein Einzelfall war.

Ach ja, mein Fahrrad ist umgefallen und der Gepäckträger und der Sattel waren verkratzt. Außerdem die Klingel verbogen.

Was hätte ich zur Wiederherstellung meiner Mannesehre vergleichbares tun sollen?

den BMWichser nach Hause verschleppen und in einer mehrtägigen Prozedur im Keller totfoltern?

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"Wenn der Anhänger / Auflieger eines LKW ein Kind überrollt, dann merkt der Fahrer davon auch nichts! Mit der Begründung in 070 kann dem Fahrer des LKW keine schuldhafte Pflichtverletzung im Straßenverkehr vorgeworden werden?!"!

Das kommt auf die konkrete Situation an. Die Vorgabe wurde bewußt (?) viel zu abstrakt gewählt, um rational diskutiert werden zu können: So eignet sie sich nur dazu, Stimmung zu machen!

Wenn der Lastwagenfahrer mit Hänger und hoher Tonnage, bei vorgeschriebenem Tempo 30 durch eine Ortschaft fährt, und hinter ihm flitzt plötzlich ein Kleinkind unter die Räder seines vollbeladenen Hängers, ohne daß er es gemerkt hat, es unter diesen Umständen überhaupt bemerken konnte, so liegt in der Tat keine schuldhafte Pflichtverletzung des LKW-Fahrers vor, sondern eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern. Fährt er zu schnell, ändert sich die Lage. Zu unterscheiden ist aber stets die Schuldfrage hinsichtlich des Unfallhergangs, und eventuell schuldhaftem Verhalten danach, durch Sichentfernen vom Unfallort.

Ich wurde als Kleinkind einmal fast von einem Lastwagen überfahren, weil ich, vermutlich nachdem der Fahrer eingestiegen war, hinter den Wagen gelaufen war, wo er mich im Spiegel nicht mehr sehen konnte. Während des Zurückstoßens zerrte mich eine aufmerksame Nachbarin aus dem Gefahrenbereich. Wäre ich überfahren worden, wäre die Schuldfrage schwerlich eindeutig gewesen. Aber der Fahrer hätte es - leichter LKW ohne Hänger - bemerken müssen. Wäre er, nachdem er mich überrollt hätte, weggefahren, hätte er sich deswegen strafbar gemacht. Unabhängig davon, wie hinsichtlich der Schuldfrage des Unfallhergangs selbst entschieden worden wäre.

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ACCM Oliver Weiß

@ Werner:

Ja, ich wollte provozieren. So wie du es in 079 erläutert hast, sehe ich den Fall auch. Nur das man selbst mit der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit in dem einen oder anderen Fall den §1 der StVO verletzt.

@ Sensemann:

Ich kann dir nur zustimmen, daß das mit dem "heiligen Blech" total überzogen wird. Selbst wenn jemand mit einem LKW einen parkenden Oldtimer zusammen schiebt, hat der Oldtimer überhaupt kein Recht den LKW Fahrer zu schlagen, treten oder sonst was! Und erst recht nicht bei einem Kratzer, egal an welchem Fahrzeug. Das Verhalten des von dir genannten "BMWichsers" ist vollkommen indiskutabel und sowas gehört bestraft. Wenn man schon in so einer Situation ist, hat man durchaus das Recht der Notwehr/Verteidigung, solange sie sich in den nötigen Grenzen hält (nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen).

Was machen so Leute eigentlich, wenn sie sich selber einen Kratzer in den Lacken machen? Sich selbst schlagen und treten???

Meiner Meinung nach ist alles gesagt zu diesem Thema

Gruß

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"Egal ob LKW-, BMW-, Fahrradfahrer oder Fußgänger, § 1 der StVO gilt für alle gleichermassen! Das sollte man sich öfter mal bewußt machen! Leider verhalten sich viel zu wenige daran, aber das gibt einem noch lange nicht das Recht es genauso wenig zu tun."

Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle. Geschenkt! Daß es auch massenhaft unverschämte Radfahrer gibt, die sich nicht daran halten, weiß ich. In Berlin durfte man in den 70ern auf dem Trottoir nicht Rad fahren. Das wurde streng geahndet. Inzwischen kann man sich dort kaum mehr als Fußgänger sicher bewegen, weil zahlreiche Radfahrer Fußgänger auf dem Gehweg wie ein Verkehrshindernis behandeln.

Ich kann aber immer noch nicht erkennen, in welcher Weise Sensenmann, in der geschilderten Situation, gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben soll.

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Ich habe auch nichts gegen Provokationen: Sie können sehr hilfreich sein. Unfruchtbare Provokationen, wie die mit "bemerkt - realisiert" kann man ja unkommentiert liegen lassen, bis der Absender seinen Unfug selber realisiert, oder eben auch nicht.

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ACCM Oliver Weiß

"Ich kann aber immer noch nicht erkennen, in welcher Weise Sensenmann, in der geschilderten Situation, gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben soll."

Die Antwort ist eine Frage, und zwar hat er fahrlässig gehandelt, hätte er den Kontakt seiner Jacke mit dem Außenspiegel wahrnehmen solllen/müssen und hat er Fahrerflucht begannen oder nicht? Das sind Dinge, die ich aus dem hier geschilderten nicht wirklich beantworten kann. Breite der Fahrspur, Radweg ja/nein und noch viel mehr Details wären für eine Antwort darauf notwendig.

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Es war keine Provokation, es war ein Anhaltspunkt.

Es ist erheiternd zu lesen, wie Personen ob ihrer Erlebnisse oder verbalen Ergüsse gerichtet und selektiert werden. Nun ja. Zum Glück hat das Leben auch schöne Seiten.

Im Übrigen scheint es ein Ost-West-Gefälle hinsichtlich der kriegerischen Machenschaften von Verkehrsteilnehmern zu geben. Von einigen Disco2Suicide-Kandidaten mal abgesehen, scheint es hier ein wenig entspannter zuzugehen (v.a. auf Autobahnen).

Unfug in Geld umwandelnd,

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Oliver: ich weiß wo es passiert (sein soll) Der Radfahrstreifen an der Stelle ist breit genug. Ob der BMW über dem Streifen war, ich einem Schlagloch ausgewichen bin oder einer Frau im Minirock hinterhergeguckt habe oder einfach am Morgen noch zu wenig Kaffe getrunken hatte und wie weit meine Jacke aufgeweht war. Das weiß ich alles nicht!

Ich habe es im Nachinein realisiert, daß ich irgendwo, irgendwie diesen Geltungstriebwagen berührt haben muß, aber sonst??? Erst dadurch das ich gerade zusammengeschlagen werde (leichte Schlaäge auf den Hinterkopf erhöhen das Denkvermögen) habe ich eine Verbindung zwischen wehender Jacke, leichtem Klack und bösem BMW-Fahrer gezogen.

So banal ist das manchmal

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"Achtung: das Wort heißt "bemerkt" oder ein Synonym davon. Leider ist auch Dir, lieber hochsprachengewandter Werner, entfallen, daß das englische "to realize" mit dem deutschen "realisieren" wenig gemein hat. Oder ist das Neusprech?"

Ein bekennender Ossi, der sich statt Raumwasserbehälter spacetank nennt, der deutschen Sprache nicht ganz mächtig ist, sich deshalb aber ganz besonders dazu berufen fühlt, die unverstandene, korrekte Sprache anderer herabzusetzen.

Nun gut, er soll seinen dringend nötigen Nachhilfeunterricht erhalten:

Realisieren, verstehen, sich klarmachen, einsehen; ich habe erst lange danach realisiert, was dieser Vorfall eigentlich bedeutete. (frz. realiser, "verwirklichen, ausführen", in der Bed. "verstehen" beeinflußt von engl. to realize, "verstehen, erkennen", <mlat. realis "sachlich, wirklich", < lat. res, Gen. rei, "Sache, Ding Wirklichkeit").

Aus: Knaur, Das deutsche Wörterbuch, 1985.

Es wurde - aus naheliegenden Gründen - ganz bewußt aus diesem schlichten "Volkswörterbuch" zitiert, und nicht aus dem maßgebenden Brockhaus!

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083 - Die Antwort ist eine Frage...

Ja, das ist etwas ganz anderes! Dann frag ihn, Sensenmann, doch genauer.

Hier wurde aber nicht gefragt, sondern geurteilt, ohne das für ein Urteil nötige Detailwissen: Vorverurteilung nennt man das, und wenn das von den dezidierten Rechtsfreunden kommt, dann hat das ein bißchen was Philiströses.

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Werner postete

Ein bekennender Ossi, der sich statt Raumwasserbehälter spacetank nennt, der deutschen Sprache nicht ganz mächtig ist, sich deshalb aber ganz besonders dazu berufen fühlt, die unverstandene, korrekte Sprache anderer herabzusetzen.

Bekennend? Bin ich halt. Außerdem (West-)Sachse, wie andere Westfalen oder Niedersachsen sind. Geographische Einordnung ohne Wertung. Alles andere ist Spaß.

Nun gut, er soll seinen dringend nötigen Nachhilfeunterricht erhalten:

Realisieren, verstehen, sich klarmachen, einsehen; ich habe erst lange danach realisiert, was dieser Vorfall eigentlich bedeutete. (frz. realiser, "verwirklichen, ausführen", in der Bed. "verstehen" beeinflußt von engl. to realize, "verstehen, erkennen", <mlat. realis "sachlich, wirklich", < lat. res, Gen. rei, "Sache, Ding Wirklichkeit").

Aus: Knaur, Das deutsche Wörterbuch, 1985.

Es wurde - aus naheliegenden Gründen - ganz bewußt aus diesem schlichten "Volkswörterbuch" zitiert, und nicht aus dem maßgebenden Brockhaus!

Danke! möchte ich ausrufen, aber auch dieses würde wieder als Provokation gewertet. Hm. Wie stell ich's an?

Ich bin bei weitem kein Verfechter von "Weltnetzerkunder" oder ähnlichen Rückübersetzungen. Allerdings ist es bedenklich, wenn man diskutiert, ob es "gedownloadet" oder "downgeloadet" heißt (als Beispiel). Ich befürchte, daß sich das irgendwann in der Sprache niederschlägt. Das hat nichts mit falsch verstandenem Deutschtum oder dergleichen zu tun.

084 bezog sich nicht auf die Replik, sondern auf die gesamte Vorgehensweise bei dieser Art von Themen. Von Dir selbst in 087 angeprangert (in anderem Zusammenhang).

Ich werde meinen (Klein-)Geist anderen (philiströseren?) Dingen widmen und der hochgelahrten Konversation nicht länger im Wege stehen.

Schnurstracks das Weltnetz erkundend,

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@Sensenmann

Deine Reaktion auf den Angriff kann ich gut verstehen. Aber das geht auch andersrum:

Letzten Sommer musste ich beruflich ins Münsterland. Auf eine Querstrasse zukommend musste ich rechts abbiegen. Die Kreuzung hat eine Ampelanlage mit Fussgängerüberwegen und -ampeln. Der Abbiegewinkel war etwa 40° und der rechte Fusgängerweg war mit überhängenden Bäumen dicht bewachsen, so dass er nur etwa 10m einsehbar war. Ich bin bei Grün normal langsam abgebogen. Als ich mit der vorderen Stossstange in der Mitte des Fussgängerüberweges war, schoss vom rechten Fussweg ein Mountainbikefahrer über den Übergang. Der war so schnell, dass er mit dem Bein mein Nummernschild umbog und in den vor der Ampel wartenden Golf einschlug. Die Fressleiste hat eine dicke Kerbe im Dachholm hinterlassen. Während ich anhielt und vesuchte auszusteigen, war er schon wieder aufgestanden und ich bekam eine volle Rechte durch das geöffnete Fenster auf die Nase. In einer Panikreaktion habe ich die leicht offene Tür mit dem Fuss aufgestossen, so dass er jetzt noch einige Zähne weniger hat. Wenn mich dann nicht andere festgehalten hätten, wäre bei ihm noch einiges mehr ramponiert worden.

Aber es kommt noch dicker: Noch während der Behandlung durch den Notarzt pöbelte er: Du Ar*******, ich mach dich fertig, das bezahlst du mir...usw.

Nach Auslieferung der Kundenteile bin ich dann zur Wache um das Protokoll zu unterschreiben. Da erwartete mich dann ausser den Polizisten noch ein kleines fast haarloses Männchen im grauen Anzug, sein Anwalt. Das Protokoll habe ich so nicht unterschrieben, da ich als Unfallverursacher eingetragen war. Nach einigem Hin- und Her wurde es geändert. Der Anwalt erklärte mir, dass sein Mandant selbständiger Werbekaufmann sei und auf mich erhebliche Kosten für Schmerzensgeld und Verdienstausfall auf mich zukämen. Ich habe ihn gefragt, ob sein Mandant einen Führerschein hat, was er zugab. Daraufhin stellte ich gegenüber: Gefähdungshaftung des KFZ und Köperverletzung bei mir und bei ihm das Fahren eines Sportgerätes im Strassenverkehr(keine Beleuchtung am Bike), Fahren auf dem Bürgersteig( über 8 Jahre alt), in die falsche Richtung/Falsch Seite, nicht Anhalten vor dem Übergang und schieben, sowie Körperverletzung und vorsätzliche oder zumindest grob fahlässige Gefährdung des Strassenverkehrs. Ich vermutete eine mindestens halbjährige Führerscheinsperre und bot dem Anwalt an, auf die Anzeige meinerseits wegen Körperverletzung und den Schadensausgleich am Auto zu verzichten, wenn ich von seiner Seite keinerlei Forderungen zu erwarten habe. Bis heute habe ich nichts mehr davon gehört. Ich hatte dann eine Beule in der Tür und im Gesicht, aber noch immer den vorherigen Schadebfreiheitsrabatt und keine Punkte.

Dieses nicht gerade schöne Erlebnis zeigt aber einmal mehr das teilweise äusserst rücksichtslose Verhalten und das vorsätzliche Missachten der Verkehrsregeln von Radfahreren, wie ich es während meiner Zeit als LKW-Fahrer zu oft erlebt habe. Es war auch nicht meine einzige unschöne Begegnung mit Radfahrern. Das heisst aber nicht, dass ich dich dazuzähle. Ich wollte nur zeigen das es immer zwei Sichtweisen gibt und mit etwas mehr gegenseitiger Rücksichtnahme viele gefährliche Situationen und Unfälle im Strassenverkehr vermieden werden könnten.

Gruss

Robert

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ACCM Oliver Weiß

@ Sensenmann:

Nach 085 warst du vermutlich nicht ganz bei der Sache, kann passieren, dürfte eigentlich nicht passieren. Da sind wir wieder bei "Hättest du es bemerken müssen?", aber das möchte ich hier nicht weiter diskutieren, denn meiner Meinung nach ist dazu alles gesagt worden.

@ all, ach nee, alle, und "@" durch "an" ersetzen:

Mir liegt noch ein "Wer im Glashaus wohnt, sollte sich nicht bei Licht ausziehen" in den Fingern, aber ich verkneifs mir einfach.

In 041 steht eigentlich der Grund warum ich 041 geschrieben habe. Die dort von mir vorgenommene Formulierung war nicht ganz glücklich und schoß übers Ziel hinaus, das gebe ich gerne zu. 'Tschuldige Sensenmann, daß ich dich als verbaler "Prügelknabe" für eine Verallgemeinerung rangzogen haben. Es war nicht meine Absicht dich als "den bösen Radfahrer" hinzustellen. Jeder macht mal Fehler.

Gruß

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Sind Radfahrer nicht schon per se böse?

Schwer zu schnappen, meist zu schnell und

ohne Kennzeichen unterwegs, oft subversiv,

zahlen keine Steuer und wollen als rechtsfähige

aber nicht rechtspflichtige Verkehrsteilnehmer

durchgelassen werden... Ja, eben:

Drum machts Radeln ja auch son Spaß, nur wenn

das Bungee-Seil reißt gibt's großes Geheul! >>D.

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@ magoo 087 - "Du hast auch nicht gefragt, sondern geurteilt."

Richtig, ich habe geurteilt, daß eine Verurteilung ohne präzisierende Nachfrage zwecks Klärung des Sachverhalts, einer Vorverurteilung gleichkommt. Geurteilt, daß so wie hier nicht geurteilt werden kann.

- Wer einen anderen mit juristischem Vokabular wie Fahrerflucht einen Gesetzesbruch vorwirft, der urteilt.

- Wer behauptet, ohne nachfragende Detailklärungen ist ein solches, ohne zureichende Urteilsgrundlagen ausgesprochenes Urteil eine Vorverurteilung, urteilt ebenfalls.

Zwei Urteile, zweimal ohne Nachfagen. Dennoch: Nur das erste Urteil ist unverantwortlich, und abzuweisen, nicht das zweite. Wenn man einen Klatschverbund jemanden aburteilen hört, aufgrund unvollständiger Informationen, so ist das Urteil, daß man das ohne über vollständigere Informationen zu verfügen nicht tun sollte, in jedem Falle ein richtiges Urteil. Ich kann jederzeit über ein Fehlurteil urteilen, ohne den Gegenbeweis antreten zu müssen. Mal ganz simpel: Wenn in einem Dorf die herausgeputzte Dorfschöne aufgrund einiger Anhaltspunkte als Prostituierte bezeichnet wird, so ist es legitim und richtig, zu urteilen, daß aus den wenigen Anhaltspunkten so nicht geurteilt werden darf. Dieses Urteil würde nicht etwa dadurch erst legitim, daß nun der Gegenbeweis angetreten, und nachgewiesen worden wäre, daß die aufgedonnerte Schöne tatsächlich keine Prostituierte ist. Jeder Gerichtsreporter kann die Beweislage der Anklage in Frage stellen, ohne selber den Unschuldsbeweis führen zu müssen. Die Beweislast trägt alleine der Ankläger.

Ich denke, es ist klar geworden, daß über Sensenmann hier etwas zu flott zu Gericht gesessen wurde. Mein Urteil: Da wurde falsch/illegitim geurteilt, ist ein richtiges/legitimes Urteil. Ganz ohne weitere Nachfragen an Sensenmann. Im übrigen hat er selber schon genügend zur Unhaltbarkeit des Vorwurfs nachgetragen, "Fahrerflucht" begangen zu haben.

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@Robert: Meine Geschichte sollte eigentlich nichts über das Verhältnis Radfahrer - Autofahrer aussagen. Ich hätte auch eine andere schreiben können wo man mich in Begleitung eines Kampfhundes aus verletzter Männerehre aus dem Trabbi ziehen wollte. (ich hatte mit Anhänger einen tiefstgelegten Golf überholt)

Deine wie meine Geschichten handeln von Arschl.. Aber es passt natürlich zu dieser gesamten Kriegsberichtserstattung daß die Leute gerne ihre Fronten aufbauen. Ich habe es ja mit dem BMWichser auch getan (hatte mit Citroenfahrer bisher noch nie Ärger). Radfahrer sind aus Autofahrersicht natürlich die beliebtesten Feinde. Dann gibt es noch die Frau am Steuer, den Rentner mit Hut, den pickligen Rollerfahrer, den LKW-Fahrer, den Kleinlasterheizer...

Fallen Euch sonst noch Feinde ein?

Merkt ihr wo das alles hinläuft?

Ein Radfahrer der einen Spiegel berührt und weiterfährt darf totgeschlagen werden. Ein BMW der auch nur kurz auf dem Radweg parkt muß danach zum Lackierer (Dabei ist es bei der Rechtsprechung hier übrigens für den Radfahrer wenn er erwischt wird billiger den BMWichser zu verkloppen) ein zugeparkter Gehweg? Reifen zerstechen! Eine Frau nur mit 110 auf der linken Spur wenn man gerade den neuen Mercedes testet, in den Graben drängen (wenn sie halt so blöd ist das Steuer zu verreissen und stirbt? selbst schuld! natürliche Auslese! soll zu Hause am Herd bleiben) Ein Träumer verschläft die rote Ampel? Ja man könnte bremsen, aber man hat ja einen Rammbügel am SUV.

Ich hoffe daß es bald mal ein so liberales Waffengesetz wie in der Schweiz gibt. Lebensversicherungen lohnen sich dann wohl nicht mehr, also werde ich gefeuert, kann mich aber anderweitig selbstständig machen. Das Auto für den neuen Job habe ich ja schon ;)

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ACCM Oliver Weiß

Deswegen sollte alle mehr miteinander "arbeiten" und auch mal das Hirn dauerhaft einschalten und nicht nur an sich selber denken!

Dann gibts keine auf dem Radweg parkende Autos mehr, genauso wenig wie Reifenzerstecher, wegen Kratzer jemanden Schlagende, Träumer auf der linken Spur, Raser, die zu dicht auffahren, Rammbügelbenutzer, Kleinlasterheizer etc und meinetwegen auch keine in Gedanken fahrende Radfahrer mehr, die mit ihrer Jacke Aussenspiegel verkratzen und dieses nicht mitbekommen.

Ja, das ist nur ein Traum und wohl nie mehr Realität. Mir dennoch lieber als sich "sein Recht" mit Gewalt zu holen. In den USA werden übrigens sehr viele Hausbewohner mit ihren eigenen Waffen erschossen, weil sie sich damit gegen Einbrecher zur Wehr setzen wollen. Auch eine Art der natürlichen Auslese, oder wie?

Es gibt mehr als genug Fehler in unserem Rechtssystem (als Betrunker jemanden überfahren wird nicht so stark bestraft wie als wenn man nüchtern gewesen wäre, weil man betrunken nur bedingt schuldfähig ist), das ist aber ein anderes Thema und gehört nun echt nicht in ein Auto-Forum.

Gruß

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Ja, ja, Sensenmann,

Du hast vollkommen Recht! Eigentlich ist in dieser unserer Gesellschaft ein jeder Feind eines Anderen! Deshalb herrscht ja Krieg auf den Strassen! Sicher hast Du das ironisch gemeint. Aber tatsächlich - und das ist das Schlimme - ertappen wir uns doch alle mal dabei, einem "Gegner" im Strassenverkehr mindestens die Krätze an den Hals zu wünschen (meist aber doch noch Schlimmeres).

Da kommt es gut, manchmal einen ruhigen Beifahrer zu haben, der einen wieder zurück auf den Teppich holt. So wie ich es kürzlich auf dem Weg von Hamburg nach Dortmund (den Beifahrer absetzen) hatte:

Vor mir ein Sonntagsfahrer (es war Sonntag) mit 160 km/h, der nicht nach rechts ausweichen wollte. Ich bin ruhig hinter her gefahren und habe gewartet. Hinter mir tauchte dann eine grosse Limousine auf, die immer wieder mal den linken Blinker gesetzt hat, um mich zum Aufgeben zu überreden. Darauf hin habe ich dann den Warnblinker eingeschaltet, um anzudeuten, dass es vor mir nicht weiterging. Das ging immer so hin und her. Bis mein Beifahrer sagt: "Lass ihn doch fahren, soll er sich abärgern und den Weg frei machen!" Tatsächlich. Das hat gewirkt. Ich bin nach rechts, und hinter der Limousine wieder nach links (ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs! Mein Führerschein ist mir heilig). So bin ich dann ziemlich entspannt weiter gefahren und konnte bald darauf wieder völlig stressfrei 200 fahren.

Seither mach ich das immer so. Das hilft, Situationen und sich selbst zu entspannen. Ja, natürlich reg ich mich auf, wenn jemand die linke Spur partout nicht frei machen will! Aber ich gebe nur ein Mal die Lichthupe (ist erlaubt) und warte dann. Oft gibt es dann allerdings witzige Reaktionen des Vorausfahrenden:

"Dem Zeig ich's jetzt aber! Diesem Zitröhnfahrer!" - Dann gibt er Gas und muss erkennen, dass ich bei 180 immer noch da bin... Die meisten geben dann auf und ich kann fahren. Ich versichere euch, dass ich so etwas nie bei dichtem Verkehr mache, sondern immer nur dann, wenn die rechte Spur wirklich frei ist! Denn wie gesagt: Mein Führerschein ist mir heilig. Bei 60.000 km/Jahr brauchst du einfach einen Führerschein...

Bis zum nächsten Mal, ein völlig entspannter

Helge *Verdammt, wo ist der Sch...-Kaffee!*

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Wenn sie es einem "zeigen" wollen und vor einem Gas geben ist es ja auch ok.

Das schöne am Leichenwagenfahren ist bei diesen ganzen Geschichten, daß es reicht den Leuten die Scheisse auf der Straße bauen, freundlich zuzuwinken ;)

Merke: Immer freundlich sein zur Kundschaft

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Eine andere Geschichte zum Thema Kratzerpanik:

Ich habe mal wirklich einen Spiegel kaputtgemacht. Ein unbedachter Spurwechsel von mir auf dem Kölner Ring mit dem Kurierfahrzeug von links nach rechts. Dabei berührte ich einen neuen Opel Corsa der rechts etwas schneller war. Sein rechtes Spiegelgehäuse hatte einen Lackschaden mein Wagen hatten zudem mit der Gummileiste an der Tür seinen Kunststoffradlauf leicht gestreift. Alles in allem könnte man sagen Glück gehabt und es tat mir auch echt leid. Was dann jedoch aus der weiteren Situation wurde war nicht mehr feierlich. Der Opelfahrer war zwar nicht körperlich aggresiv aber hat mich als Vollidiot und so weiter beschimpft. Er weigerte sich die Straße zu räumen und wollte auch mich daran hindern, "weil das Fahrerflucht wäre".

Nur zur Erinnerung: Die Szene spielt im Berufsverkehr auf dem Kölner Ring!!! Der Fahrer will zu dem daß unbedingt die Polizei kommt und sich bis dahin nicht wegbewegen.

Kurz darauf entwickelt sich eine Beinahe-schlägerei zwischen einem wartenden Autofahrer im Stau und dem Opel-Corsa Fahrer. Ich rufe meinen Chef an schildere die Situation, weil ich ja auch gerade einen Auftrag habe. Der Chef sagt er will den Opel-Fahrer sprechen und droht ihm damit ihn wegen meines Verdienstausfalls zu verklagen. Da der Opelfahrer jetzt erst recht befürchtet ich könnte behaupten er wäre mir reingefahren, schaltet er erst recht auf Stur und kauft in einem naheliegenden Fotogeschäft erst einmal eine Einwegkamera um den gesamten Film mit der Unfallsituation zu verknipsen. Nach 20 Minuten ist endlich ein Motorradpolizist da und stellt den Opelfahrer im Kasernenhofton ins Achtung und scheucht ihn von der Fahrbahn. Glücklicherweise besaß er soviel Augenmaß und Nachsicht mir die 70 DM Unfallverursachergeld nicht abzuknöpfen. Den Schaden am Opel hat die Vollkaskoversicherung bezahlt. Das waren immerhin über 700 DM inklusive der Prüfung durch die Opelwerkstatt ob denn der Türrahmen an dem der Spiegel befestigt war verzogen wäre. Als Strafe für meine Unachtsamkeit mußte ich die Gummileiste an der Tür vom Kurierwagen glattschleifen und den gesplitterten Rahmen von dem nichtlackierten Außenspiegel kleben.

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