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3-Achser Loadrunner und das Finanzamt

Hervorgehobene Antworten

Hallo Hallo

Hat jemand die genauen Bestimmungen wie ein LKW laut "Finanzamt" auszusehen hat????????

Fahre meine beiden Loadrunner 1+2 teilweise schon länger als 10 Jahre und immer gab es vereinzelte Vorführtermine

beim Finanzamt um abzuklären ob LKW oder nicht.

Nachdem ich im Herbst letzten Jahres die Fzge in den Winterschlaf geschickt hatte, habe ich dann eine erneute Einladung zum Vorführtermin beim Finanzamt erhalten.

Beide Fzge haben 5 Sitzplätze eingetragen und daran stört sich jetzt der Sachbearbeiter beim Finanzamt.

Vielleicht weiß jemand Rat.

Merci et à bientôt

Thomas

Moin Thomas,

ob ein Fahrzeug als LKW seitens des Finanzamtes anerkannt wird oder nicht liegt in deren Ermessen. Ein häufig angewandtes Kriterium ist die Länge des Passagierraumes im Verhältnis zu der des Laderaumes. Hierbei muss der Laderaum länger sein als der Fahrgastraum. Des Weiteren besteht der eine oder der andre Finanzbeamte darauf, dass die hinteren Seitenscheiben demontiert und die Fensteröffnungen dauerhaft mit Blechen verschlossen werden. Bei "normalen" Kombis oder Transportern verlangen sie meist auch den irreversiblen Ausbau der hinteren Sitze und den Umbau der hinteren Seitentüren insofern dass sie von innen nicht mehr zu öffnen sind. Einer der Menschen beim hiesigen Finanzamt verlangte sogar das Ersetzen der Heckscheibe durch eine verschweißte Blechtafel. Angeblich soll es eine ministerielle Anweisung geben die Fahrzeuge kritisch zu prüfen. Allerdings ist gerade bei Fahrzeugen mit großem Hubraum, meist Dieselfahrezugen, in früheren Jahren auch Schindluder getrieben worden. Es geht halt darum das KFZ-Steueraufkommen nicht zu sehr sinken zu lassen, da dies durch die immer mehr abgasoptimierten neuen Fahrzeuge pasiert. Einem Freund hat man übrigens die Versteuerung seines Pritschenwagens verweigert weil er kein Gewerbetreibender ist und somit keine kommerzielle Nutzung des Fahrzeuges vorläge. Er nutze ihn wie einen PKW und müsse ihn auch dementsprechend versteuern. Auf schriftliche Anfrage wurde ihm beschieden dass ihm ja der Rechtsweg vor dem Finanzgericht offen stehe, wenn er mit der Entscheidung nicht einverstanden sei. Ein solches Verfahren ist bis jetzt, soweit ich weiß, noch nicht in einer höheren Instanz entschieden worden.

Übrigens fahre ich einen C15 mit LKW-Zulassung, allerdings mit nur zwei Sitzen. Deswegen vielleicht hat mich das Finanzamt noch nicht zu einem Besuch eingeladen.

Fröhliche Grüße

N :-)

An den 5 Sitzplätzen allein kann es eigentlich nicht scheitern, da es ja auch kleine LKW, Transporter und Pritschenwagen mit 5 oder sogar 6 Sitzplätzen gibt. Gerade Baufirmen nutzen so etwas häufig, und ich kann mir nicht vorstellen das diese wie PKW besteuert werden. Es muss also an etwas anderem liegen.

Wenn sich der zuständige Sachbearbeiter arg querstellt würde ich mal nach den Richtlinien in schriftlicher Form fragen, müsste es ja sicherlich geben. Es kann ja nicht Lieschen oder Gerd Müller einfach sagen "Das ist kein LKW" und damit hat es sich.

Ciao, Daniel

Ich versuchs mal, ich fürchte aber, das hilft dir auch nicht weiter: http://www.dekra.de/de/1478

Trotzdem... viel Glück!

Gruß Daggi

Leider kann die Zulassungsstelle/Finanzamt eine Eintragung als LKW, die nicht ab Werk besteht (Celle) widerrufen. Es geht um Steuern, da sind die einfallsreich. Meinem Freund wurde diese sogar ohne Ankündigung entzogen, einfach höherer Steuerscheid/Abbuchung. Alter Nissan Petrol. TÜV war auch schwierig, obwohl technisch ok, aber die Optik!!

HY, sollte ich da nicht auf dem Laufenden sein; hat sich da soviel geändert?!?

Bisher war m. W. die letzte Grundlage das Gutdünken des jeweiligen Finanzamts-Sachbearbeiters - und wieweit solche Auslegungen gehen können, sollte zumindest jede/r wissen der/die Unterhaltsansprüche für eigene Kinder und deren unterschiedlichste Bemessungen erlebt hat; ein dreifach Hoch auf unsere Gesetze und deren Auslegung !!!

Ich habe mir vor einigen Jahren den Spaß (haha) erlaubt, mit dem exakt gleichen Anliegen alle Sachbearbeiter/innen telefonisch zu befragen , jeweils mit dem entsprechend der Zuständigkeit beginnenden Nachnamen ( A-D, E-H, etc..). Die Antworten glichen sich nicht einmal, nicht einmal beim Selbstbehalt.

Ohne Worte

grüßt,

Stone

(dem schon der Verkauf des gerade erworbenen bescheidenen Eigenheims angedroht wurde, obwohl ich mit der gleichen Sachbearbeiterin ein halbes Jahr zuvor alles klargemacht hatte..)

Hallo Thomas, keine Sitzplätze im Laderaum, Trennwand dazwischen und Laderraum von Lehne zur Heckklappe muß länger sein wie vom Gaspedal zur Lehne (Fahrgastraum). Die Trennwand ist nicht ein MUSS aber die Abmessungen! Anzahl der Sitzplätze vorne ist egal und die Verblechung hinten nicht mehr zwingend notwendig. War mal so.

War bei meinem Loadrunner auch nicht einfach. Da half nur Einbau der Mittleren Sitzreihe aus dem Familiale. Verblecht hinten ist er und Trennwand/ Gitter zum reinschrauben hatte ich auch.

Ach und was hilft, hat mir schon vor Jahren der Finanzamtbeamter gesagt...als die LKW Vorführung vorbei war "Nicht abmelden...angemeldet lassen". Gruß Micha

Bearbeitet ( von ACCM Michal Neruda)

Bananenrepublik.

Schade dass man die Loadrunner nicht in Frankreich zugelassen bekommt sonst würde ich dir jetzt einen Briefkasten anbieten.

HY, sollte ich da nicht auf dem Laufenden sein; hat sich da soviel geändert?!?

Bisher war m. W. die letzte Grundlage das Gutdünken des jeweiligen Finanzamts-Sachbearbeiters - und wieweit solche Auslegungen gehen können, sollte zumindest jede/r wissen der/die Unterhaltsansprüche für eigene Kinder und deren unterschiedlichste Bemessungen erlebt hat; ein dreifach Hoch auf unsere Gesetze und deren Auslegung !!!

Ich habe mir vor einigen Jahren den Spaß (haha) erlaubt, mit dem exakt gleichen Anliegen alle Sachbearbeiter/innen telefonisch zu befragen , jeweils mit dem entsprechend der Zuständigkeit beginnenden Nachnamen ( A-D, E-H, etc..). Die Antworten glichen sich nicht einmal, nicht einmal beim Selbstbehalt.

Ohne Worte

grüßt,

Stone

(dem schon der Verkauf des gerade erworbenen bescheidenen Eigenheims angedroht wurde, obwohl ich mit der gleichen Sachbearbeiterin ein halbes Jahr zuvor alles klargemacht hatte..)

Irgendwie gehört das hier überhaupt nicht hin!

Gruß Michael

Wenn sonst nichts helfen sollte: SoKfz Wohnmobil geht immer und ist in der Versicherung günstiger statt in der Steuer.

Solange du den nicht gewerblich nutzen willst kannst du den Einbau nach Abnahme wieder 'rausfeuern und ab- und anmelden wie es dir beliebt.

Das interessiert das Finanzamt dann nicht mehr...

Volker

Galt nichtmal die Aufteilung von 30/70?

Also maximal 30% Fahrgastraum und mindestens 70% Laderaum?

Bananenrepublik.

Schade dass man die Loadrunner nicht in Frankreich zugelassen bekommt sonst würde ich dir jetzt einen Briefkasten anbieten.

Hi,

wieso kann man Loadrunner in F nicht zulassen? grübel

lg micha

Moin Moin

Aus eigener Erfahrung (ich habe 3 Wagen die in das Schema passen) weis ich, dass es nicht so einfach ist mit dem Finanzamt und der LKW Eintragung ist.

Jedem hier ist es klar, das es hier nur um Geldsparen geht. Und hier sollte im Sinner uns allen schon wichtig sein, das unsere Beamte vom Fiskus die Sache richtig prüfen. Aber wie einige hier als "Tatsache" festhalten, das der Beamte nach Ermässen die Sache pürfen darf, ist nicht so. Er darf und soll auch! Sachverhalte in Frage stellen. Aber im Regelfall kann man selber schon im voraus wissen was als Entscheidung herauskommt, wenn man mal ehrlich zu sich selber ist und nicht nur seinen Gunsten sieht.

Da heist nicht, dass ich nicht versucht habe meine Fahrzeuge so günstig wie möglich zuzulassen.

Die erste Frage die zu klären ist, ob Privat oder als Unternehmer.

Beim Privatmann:

Wieso sollte ein Privatmann einen Last Kraft Wagen (ich weise auf LAST = Beladung) genutzen? Wenn dieser nur zu zwecken der Fahrzeugerhaltung genutzt wird, so ist die im Gesetzt geregelt und sie sollten das Fahrzeug bei Finanzamt als "Hobby - Fahrzeugerhaltung" erklären. Wenn Sie es für den Transport von Sportgeräte - Freizeitgeräte oder Einrichtung benutzt wird, ist das grenzwertig, aber sollten Tragevorrichtungen oder Sonderhalter fest eingebaut sein (fest bedeutet nur mit erheblichen Auswand zu demeontieren) ist die Sachlage eindeutlich in Richtung LKW.

Wenn das Fahrzeug für den Transport von Personen - Einkauf - Heute Dies morgen Das - Brennholz für eigenbedarf - Grosspackung Tolettenpaier zum Eigenbedarf oder andere alltägliche Transport genutz werden kann ohne das eine feste Bestimmung klar festgelegt ist, dann ist das halt nur eine PKW - (Personen Kraft Wagen)

Beim Unternehmer:

Wenn man einen LAST Kraft Wagen anmelden will, fragt sich, wieso dann eine Mehrsitzer? Wenn sie die hinteren Sitzreihen nicht brauchen, lassen Sie diese Austragen und Jegliche Fragen haben sich erledigt. Wird das Fahrzeug zum Transportieren von Personen und Ware genutzt, ist es davon abhängig, welche Ware transportiert wird. Als 6 Maler und 6 Eimer mit Frabe wird nicht asl Lastfahrzeug gelten. Wir zum Beispiel haben hinten ein größer Stanze eingebau, die den Laderaum hienter den Sitzreihen ausfüllt und auch die zusätzlich Zuladung des Fahrzeug (incl. Personen) ausnutzt (wenn ich mitfahre sind wir meist überladen), dann bezeichnit man als Personenfahrzeug mit Nutzlastfäche und wird auch als LKW eingestuft.

Alle anderen Lösungen von Werbeflächenträger bis zum Luftverdrängungfahrzeug sind nur als PKW zubezeichnen.

Für alle die auf die H Zulassung warten und dann das Fahrzeug künstig nutzen wollen. Bitte beachtet das Nutzfahrzeuge zwar mit H Kennzeichen zugelassen werden dürfen, aber nicht als Nutzfahrzeuge betrieben werden füren. Zur Schauzeichen darf Ladung mitgenommen werden, aber nicht als Transport. Wir haben hier eine deutlich Klasche bekommen. Wir haben einen 3 achser Piops CX 6,5 Meter mit H Kennzeichen gehabt (nun mit normalen Kennzeichen) 2 Mitarbeiten hatten ein Maschienteil geladen und waren auf dem Weg zu einem Kunden. Bei einen Unfall wurde einer unser Mitarbeit leicht verletzt.

Und nun kommst:

1. unsere Oldtimerversicherung schmiss uns Raus, da es sich ja nur um eine H Zulassung handelt. Laut Gesetzt dient diese nur zum Erhalt des Automobilgutes und nicht als Lastenförderrung. Wir habe dagegen geklagt uns in 2 Instanzen verloren. Hier wurde eindeutlich festgehalten, dass unabhängig von Gewerbe oder Privaten gebraucht, H Zulassugen nicht zum Nutzlasttransport benutzt werden darf.

2. Das Gewerbeaufscihtsamt hat mit als Geschäftsführer ein Bussgeld von 1500 Euro überreicht, das das Fahrzeug nicht als " Arbeitsplatzt " oder Dienstfahrzeug zugelassen war und ich meine Mitarbeiter damit einem unzurechenden Versicherungsschutz ausgesetzt habe.

Zu der Frage ob das Fahrzeug in Frankreich zugelassen werden kann, sollte man wissen, dass Franzosen immer technische Unterlagen vom Hersteller haben möchten in Ihrer Sprache (Nichts Deutsch oder Englisch) Da Mike's Garage

offentsichlich nicht mehr an seiner sehr guten Schaffensfase der 80er intressiert ist und das Fahrzeug kein Citroen mehr ist, wird es schwierig hier den Behörden unterlagen zuzukommen lassen. LLeider habe ich noch keinen anderen Loadrunner in Frankreich zugelassen gesehen, den dann wäre die Sache einfacher.

Gruss Gerd Meyer - Meykell - www.gerd-meyer.de

Moin,

das macht mir alles graue Haare was ich hier so lese. Ich werde nächsten Monat eine CX Ambulance aus Frankreich anmelden. Hoffentlich habe ich den/die richtige Bearbeiter/In bei der Zulassung!

Hallo Dirk,

bei der Zulassung einer Ambulance geht es NICHT um die Zulassung als LKW, sondern um Zulassung eines "Sonder Kfz Krankentransport" (oder so ähnlich). Wie auch bei Bestattungswagen. Für die gelten zwar die gleichen Steuer-Sätze wie für LKW, es ist steuertechnisch noch schwieriger. Selbst wenn der komplette originale Ausbau hinten drin bleibt, kann Dir das Finanzamt immer noch einen Strick aus der bei Privatpersonen nicht bestimmungsgemäßen Nutzung drehen. Aber geh mal auf die Seite Leichenwagen-Forum (oder so ähnlich), die hatten ein Schreiben online, mit dem man gegen eine zu hohe Steuerforderung Einspruch einlegen kann. Bei mir hat's geholfen....

Gruß

Bernhard

Danke Bernhard, werde mich mal schlau machen.

  • Ersteller

Suche aus gegebenem Anlaß

3 Notsitze von CX Break Familiale incl. Befestigungsleiste und Gurte.

Möglichst in der Nähe von Stuttgart, da wahrscheinlich nur Selbstabholung Sinn macht.

Merci

Angebote unter spiegeleifabrik@yahoo.de

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