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Zeitungsfund: Citroen XM 3.0 V6 Exclusive LEDER SITZHEIZUNG


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"VERKAUF NUR AN WIEDERVERKÄUFER / EXPORT / GEWERBETREIBENDE", wie ernst muss man sowas eigentlich nehmen? Bestehen die darauf, wenns drinsteht? Ich frag nur so aus Interesse, aber nicht am Fahrzeug.

Gruß Daggi

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Ich glaube das schreiben die nur um die Gebauchtwagen- Garantie zu umgehen. Da dann der Widerverkäufer dafür gerade stehen muss und es im Export keinen interessiert. Ist sozusagen eine Klausel um sich rückzuversichern. Kaufen kann man den Wagen als Privatperson trotzdem, halt nur ohne Garantie.

LG Kleini

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Kaufen kann man den Wagen als Wagen aber nur, wenn man, entgegen der Rechtssprechung, die Gewährleistung ausgeschlossen bekommt, was aber wieder nicht möglich ist.

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"VERKAUF NUR AN WIEDERVERKÄUFER / EXPORT / GEWERBETREIBENDE", wie ernst muss man sowas eigentlich nehmen? Bestehen die darauf, wenns drinsteht? Ich frag nur so aus Interesse, aber nicht am Fahrzeug.

Gruß Daggi

Sehr ernst ist das zu nehmen. Die beschreiben ja nicht mal was funktioniert und was nicht. Sie sagen nicht mal ob der XM fährt. Da sollen sich andere (kleinere Händler) drum kümmern, mit Endkunden wollen die gar nicht erst was zu tun haben.

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Die Rechtssprechung sagt die Gewährleistung ist nur unter Selbstständigen und unter privat Personen auszuschlißen dieses muss im Kaufvertrag stehn unter ausschluß der Sachmängelhaftung. kauft eine privat Person diesen Wagen so muss der Händler gewährleistung geben er kann diese von 2 Jahren auf 1 Jahr reduziren. im esten halben Jahr muss der Händler dem Kunden nachweisen das der Mangel bei kauf noch nicht bestand danach umgekärt. Andes bei arglistiger täuschung oder bei gefährdung kann der Verkäufer haftbar gemacht werden sowie bei Personen und Sachschäden. Aber recht wird vor Gerichten und Richtern sowie Richterinnen gesprochen. So ist zumindestens mein Kentniss stand.

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Der Händler sollte es ernst nehmen und die meisten tuen es auch weil Sie schon schlechte Erfahrungen gemacht haben.Es is in Deutschland nicht ganz leicht als Händler um die" Gewährleistung" herum zu kommen.

So genannte "Bastler- oder Schrottautos" gibt es im juristischen SInne nicht bzw. dürfen pri.Endkunden nicht verkauft werden ohne Gewährleistung.

Autohändlern wird ein gewisses "Sachwissen" unterstellt, was selbst bei Aufzählung von vielen Mängeln im Kaufvertrag und dem nichterkennen eines anderen schnell zur Gewährleistungsfalle für den Händler wird.

Beispiel: Privat kauft einen XM mit Automatikschaden vom Händler für 400 Euro der Händler schliesst die Gewährleistung im Kaufvertrag aus mit Angabe des Schadens und der nicht weiteren Prüfung des Fahrzeuges.Beisatz gekauft wie gesehen unter Ausschluß aller Garantie - und Ersatzansprüche. Man kauft das liebe Wägelchen und tauscht den Automaten und stellt fest dass viele Hydraulikkomponeten defekt sind. Und schon hat der Händler ein Prob" versteckte" Mängel.Nichtwissen zählt nich da "Fachmann". Und schon streiten wir nicht mehr nur um ein 400€ Auto sondern um die ganzen Folgekosten Automatikgetriebe,Einbau, Ausfall, Instandsetzung der defekten Teile oder Rücknahme mit Wertausgleich.Des weitern gibts da immer schnell die Frage nach der Verkehrsicherheit bzw. Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer durch den Verkauf zur Gewinnmaximierung des Händlers was auch sehr Unangenehm sein kann.

Wenn ein Händler so einen Fall mal hatte wird er priv. kein so ein AUto mehr verkaufen. So die ungefähre Zusammenfassung von 2 Händleraussagen warum Sie priv. keine solchen Autos mehr verkaufen.

Was noch gerne gemacht wird ist der Verkauf " Im Auftrag" sprich der Wagen wird vom Vorbesitzer als Privat an Privat verkauft dort sind die Gewährleistungsansprüche nicht gültig. Nachteil dabei ist dass meist die Preise nicht so interesant sind da der Händler den Wagen für X € in Zahlung genommen hat und so auch weiter verkaufen will.

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Wer weiß, was er da kauft, kann meist auch zum Zug kommen.

Dazu muß er dann unterschreiben, das er zu den genannten Personengruppen gehört. Falls er nicht wirklich dazu gehört, macht er wissentlich falsche Angaben und dürfte kaum Chancen vor Gericht haben.

Oder er muß seinen Gewerbeschein vorlegen. Egal, was für ein Gewerbe. muß nichts mit KFZ zu tun haben, was die meisten fälschlicherweise annehmen.

Oder er muß einen Freund mitnehmen, der einen Gewerbeschein hat und der ihn dann kauft.

Wer Endverbraucher ist, nicht selber schraubt , keine Ahnung hat oder hofft billig einen Schlitten zu schießen den er sich eigentlich nicht leisten kann bzw. dann jemanden sucht dem er die Reperaturen aufs Auge drücken kann, sollte gar nicht erst den Kontakt zu solchen Fahrzeugen suchen.

Alte Fahrzeuge mit Garantie gibt es kaum. So spuckt autoscout für das Baujahr vor 2000 aktuell gerade mal 33 Fahrzeuge mit Dekra-Siegel aus, über alle Hersteller gesehen. Der billigste kostet 3000.- euro.

Alte und billige fahrzeuge können aber auch mit einer Gebrauchtwagengarantie erworben werden, die aber dann meist zusätzlich erworben werden muß. Damit ist der Händler selbst raus aus der Nummer. Der Umfang der Garantien ist aber meist eher dürftig. Hier GENAU die Garantiebestimmungen lesen. Etliche Fahrzeugtypen schließen diese Garantiefirmen jedoch auch aus.

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