9. Mai 201214 J. Hallo zusammen, für meinen XM Y3 V6 ist die Winterbereifung 195/65/15 91 T zugelassen. Kann ich dann diese Größe als Sommerbereifung 195/65/15 91 V fahren? Danke im voraus!!! Gruß Hermann
9. Mai 201214 J. Welche Höchstgeschwindigkeit und zulässige Achslast (vorn) ist eingetragen? Davon hängt ab, ob es den Bestimmungen nach möglich ist. Bei Höchstgeschwindigkeit über 210km/h reduziert sich die Tragfähigkeit des Reifens (lineare Interpolation) prozentual mit der bbH (bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit). Das wird bei dem "T" -Reifen nicht berücksichtigt und du hast ja den Aufkleber mit der zulässigen Geschw. im Sichtbereich. Bei den letzten Y4 XM V6 (190 PS) wurde vom Hersteller von 205 60 R15 91V auf 205 65 R15 94V geändert. Das sollte dir zu denken geben. Möglich (nach den bestimmungsmäßigen Vorgaben) sollte das aber schon sein...nur ob es dir ein Prüfer einträgt ???
10. Mai 201214 J. Ersteller Welche Höchstgeschwindigkeit und zulässige Achslast (vorn) ist eingetragen?Davon hängt ab, ob es den Bestimmungen nach möglich ist. Bei Höchstgeschwindigkeit über 210km/h reduziert sich die Tragfähigkeit des Reifens (lineare Interpolation) prozentual mit der bbH (bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit). Das wird bei dem "T" -Reifen nicht berücksichtigt und du hast ja den Aufkleber mit der zulässigen Geschw. im Sichtbereich. Bei den letzten Y4 XM V6 (190 PS) wurde vom Hersteller von 205 60 R15 91V auf 205 65 R15 94V geändert. Das sollte dir zu denken geben. Möglich (nach den bestimmungsmäßigen Vorgaben) sollte das aber schon sein...nur ob es dir ein Prüfer einträgt ???[/quote Höchstgeschwindigkeit ist mit 220 km/h eingetragen und die Achslast vorne mit 1085Kg. Und eingetragen sind die Reifen 205/60/15 90V, in der Betriebsanleitung steht dass ich 195/65/15 91T als Winterreifen fahren kann. Diese Reifengröße dürfte doch dann auch als Sommerreifen in 91V zu fahren sein auf meinem XM. Ich habe die Reifen schon drauf und 300 € bezahlt und muss in den nächsten Tagen zum Tüv weil die HU fällig ist. Jetzt befürchte ich dass der Tüv/Dekra da nicht mitspielt und die Reifengröße nicht eintragen will somit hätte ich 300€ in den Sand gesetzt.
10. Mai 201214 J. Ersteller Höchstgeschwindigkeit ist mit 220 km/h eingetragen und die Achslast vorne mit 1085Kg. Und eingetragen sind die Reifen 205/60/15 90V, in der Betriebsanleitung steht dass ich 195/65/15 91T als Winterreifen fahren kann. Diese Reifengröße dürfte doch dann auch als Sommerreifen in 91V zu fahren sein auf meinem XM. Ich habe die Reifen schon drauf und 300 € bezahlt und muss in den nächsten Tagen zum Tüv weil die HU fällig ist. Jetzt befürchte ich dass der Tüv/Dekra da nicht mitspielt und die Reifengröße nicht eintragen will somit hätte ich 300€ in den Sand gesetzt. Gruß Hermann
10. Mai 201214 J. Gerade beim V6 würde ich die 205-er Grösse beibehalten, ich hab mir damals sogar auf menem Durbo D 12, eintragen lassen.... Macht Sinn. Gruß Martin
10. Mai 201214 J. Die Citroen-Freigabe für die 195er bezieht sich ausschließlich auf Winterbereifung, als Sommerbereifung sind die auch mit Geschwindigkeitsindex V nicht zulässig.
10. Mai 201214 J. Ersteller Das wäre natürlich ganz schön beschissen wenn ich jetzt 300€ in den Sand gesetzt hätte. Weil ich Borbet Alufelgen habe mit einer ET35 und 205 Reifen da hätte ich die Schittkante im Radhaus bearbeiten müssen. So dachte ich mache ich 195 mit 91V drauf die Größe ist eh als Winterreifen zugelassen und dann passt das ganze schon ohne nachbearbeiten.
10. Mai 201214 J. ...ich teile die Argumente der Herrn aus HN und AUR ! Aber möglich ist die Eintragung schon, da die Bestimmungen nicht überschritten werden. Fehlt nur der Prüfer der dem TE das >downsizing< einträgt. Frag doch mal bei den verschiedenen Organisationen (GTÜ, KÜS, DEKRA, TÜV...) nach (mit Brief u. Kfz-Schein vor Ort den Ingenöör fragen), ob er dir das eintragen kann. Berechnung für bbH 220km7H, Achslast vorn 1085kg: - Geschwindigkeitsindex: bbH + Sicherheitszuschlag von 9 km/h (da über 210km/h) also: 220 km/h + 9 km/h = 229 km/h. --> V Reifen notwendig. - Tragfähigkeitsindex: 1085kg / 2 = 542,5kg pro Vorderrad. Da bbH 220 km/h, reduziert sich die Tragfähigkeit des V-Reifen auf 97%. Also: 542,5kg / 97% = 559,3 kg (notwendige Tragfähigkeit). Bis 560kg ist sogar Traglast 88 notwendig. Traglast 91 geht bis 615kg ! --> also möglich! Viel Erfolg!
10. Mai 201214 J. eingetragen in meinem Brief und Schein sind 205/60 R15 91V keine Sondereintragung. Steht auch so auf service citroen Gruß Thomas 195er sind nur für Winterreifen zugelassen
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