18. Juni 201214 J. Es gab in der Vergangenheit schon mehrere Threads zu diesem Thema, jedoch war bislang nichts dabei was mir helfen konnte. Ich möchte bei unserem 1987er 2CV6 die Anhängelast (gebremst) von 400 auf 500 kg erhöhen lassen, das haben einige andere auch schon eingetragen bekommen (habe auch schon 550 kg gesehen). Der Blaukittel meines Vertrauens würde die Eintragung vornehemen, vorausgesetzt ich könnte ihm irgendein Dokument (Kopie FZ-Brief o.ä.) vorlegen, das eine maximale Anhängelast von 500kg ab Werk für ein vergleichbares Fahrzeug (Rahmen, Bremsanlage) aufweist. Die Westfalia-AHK darf lt. Typenschild 700 kg ziehen, da gibt es daher kein Problem. Ich habe mehrfach gelesen, dass eine höhere Anhängelast bei älteren 2CV (16 PS ?) ab Werk eingetragen war. Hat jemand einen Fahrzeugbrief oder irgendein anderes Herstellerdokument aus dem diese höhere Anhängelast hervorgeht und könnte mir dieses als Kopie/Scan zukommen lassen ?
18. Juni 201214 J. Ersteller War vielleicht etwas unglücklich formuliert, dass die Bremsanlage bei einer alten Ente anders ist weiß ich auch. Die höhere Anhängelast muß halt an einem Fahrzeug eingetragen sein, das vom Konstruktionsprinzip des Rahmens gleich ist (d.h. alle Enten) und eine Bremsanlage mit der gleichen oder einer schlechteren Leistung hat. Eine 16PS-Ente mit Trommelbremsen rundum würde diesen Anforderungen also genügen.
18. Juni 201214 J. Diese Freigaben, daß man mit nem Scheibenbrems-Ente 500kg ziehen darf, bekommt man auch direkt bei Citroen.
19. Juni 201214 J. Ersteller Das Bild ist leider relativ unscharf, und eine Eintragung bezüglich der Anhängelast kann ich beim besten Willen nicht erkennen...
19. Juni 201214 J. Das Bild ist leider relativ unscharf, und eine Eintragung bezüglich der Anhängelast kann ich beim besten Willen nicht erkennen... Hast nicht so viele Pap-Briefe gesehen oder? Es steht in der Mitte unter 5 Gewichte!
19. Juni 201214 J. Wenn mich meine Linse nicht täuscht, sehe ich unter "5. Gewichte" nur die hintere Achslast mit 500kg. Bei "8. Anhängerkupplung ja/nein" steht deutlich NEIN. Wat nu ?
19. Juni 201214 J. Ach ja, die Anhängelasten wurden bei den alten Briefen weiter hinten im "redaktionellen Teil" eingetragen, da wo auch die allg. Typzulassung steht.
19. Juni 201214 J. Ersteller Dann ist meine Brille ja doch noch nicht so schlecht. Die 500 kg Achslast hatte ich nämlich auch entziffern können... Aber einen Pappbrief hatte ich bislang tatsächlich noch nicht gesehen
20. Juni 201214 J. Ups, ich glaube ich brauche auch mal eine neue Brille, hier noch mal ein Scan von Seite 7 des Briefes, hoffentlich besser lesbar. Gruß Markus
25. Juni 201214 J. Diese Freigaben, daß man mit nem Scheibenbrems-Ente 500kg ziehen darf, bekommt man auch direkt bei Citroen. Ich war am Samstag mit unserem QEK beim TÜV und hab das Ding gleich mal wiegen lassen. Jetzt weiss ich genau, was ich immer schon vermutet habe: viel zu schwer für die Ente. Falls also jemand eine Freigabe als Schriftstück von Citroen hat (Briefkopie reicht meinem Prüfer leider nicht) dann bitte her damit. Gruß Torsten
26. Juni 201214 J. Ersteller Ich werde voraussichtlich Freitag zur HU fahren und versuchen die EIntragung hinzubekommen, werde berichten... @Torsten: Hast Du es bei Deinem Prüfer mit dem Brief der 16PS-Ente versucht ? Die hat die 500kg schließlich ab Werk eingetragen.
26. Juni 201214 J. Grundsätzlich ist AZ-A ein anderes Auto als AZ-L. Das ist für einen Prüfer auf dem Papier nicht ersichtlich, welche Bremsen und Achsen usw. verbaut wurden, die dann zu einer höheren Anhängelast führten. Die wollen also bei mir eine Freigabe von Citroen sehen, wo der Hersteller für den Typ AZ-L die 500Kg bestätigt.
26. Juni 201214 J. Ersteller Mal sehen was unsere Prüfstelle sagt. Dass ein 1969er AZ-A mit 16 PS von Bremse und Fahrwerk her besser aufgestellt ist als ein 1987er AZ-L mit 27 PS und daher eine höhere Anhängelast verträgt glaube ich nicht, ich hoffe der Prüfer denkt genauso...
26. Juni 201214 J. ...Falls also jemand eine Freigabe als Schriftstück von Citroen hat (Briefkopie reicht meinem Prüfer leider nicht) dann bitte her damit.... Früher durften die Prüfer noch mit Sachverstand und Erfahrung sicherheitsrelevante Aspekte beurteilen und Entscheidungen treffen. Heute dürfen sie nur noch überprüfen, ob eine Fahrzeugeigenschaft kompatibel mit Prüfzeugnissen, Zertifikaten und Herstellerangaben bzw. -freigaben ist. Das soll wohl "Gerechtigkeit" schaffen, da es früher vorkam, dass man mit diesem Ansinnen bei einem bekennenden Entenhasser keine Chance gehabt hätte und bei einem Entenfreund schon. Jetzt geht gar nichts mehr...btw.: der Hänger bremst sich selbst, auf die Kupplung kommt beim Bremsen nur so viel Druck, wie die Auflaufbremse braucht. Und bei erhöhten Anhängelasten ist es durchaus üblich, diese nur bis zu gewissen Steigungen zuzulassen.
5. Juli 201214 J. Ersteller Diese Freigaben, daß man mit nem Scheibenbrems-Ente 500kg ziehen darf, bekommt man auch direkt bei Citroen. Wenn Du so ein Schriftstück hättest, dann wäre ich dankbar wenn Du mir eine Kopie davon zukommen lassen würdest. Die Homologationsabteilung kann mir die Möglichkeit einer erhöhten Anhängelast nämlich leider nicht bescheinigen, die höhere Anhängelat am 16-PS AZ-A können sie sich auch nicht erklären...
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