Zum Inhalt springen

Anhängelast 2CV6 erhöhen


Empfohlene Beiträge

Es gab in der Vergangenheit schon mehrere Threads zu diesem Thema, jedoch war bislang nichts dabei was mir helfen konnte. Ich möchte bei unserem 1987er 2CV6 die Anhängelast (gebremst) von 400 auf 500 kg erhöhen lassen, das haben einige andere auch schon eingetragen bekommen (habe auch schon 550 kg gesehen). Der Blaukittel meines Vertrauens würde die Eintragung vornehemen, vorausgesetzt ich könnte ihm irgendein Dokument (Kopie FZ-Brief o.ä.) vorlegen, das eine maximale Anhängelast von 500kg ab Werk für ein vergleichbares Fahrzeug (Rahmen, Bremsanlage) aufweist. Die Westfalia-AHK darf lt. Typenschild 700 kg ziehen, da gibt es daher kein Problem. Ich habe mehrfach gelesen, dass eine höhere Anhängelast bei älteren 2CV (16 PS ?) ab Werk eingetragen war. Hat jemand einen Fahrzeugbrief oder irgendein anderes Herstellerdokument aus dem diese höhere Anhängelast hervorgeht und könnte mir dieses als Kopie/Scan zukommen lassen ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

War vielleicht etwas unglücklich formuliert, dass die Bremsanlage bei einer alten Ente anders ist weiß ich auch. Die höhere Anhängelast muß halt an einem Fahrzeug eingetragen sein, das vom Konstruktionsprinzip des Rahmens gleich ist (d.h. alle Enten) und eine Bremsanlage mit der gleichen oder einer schlechteren Leistung hat. Eine 16PS-Ente mit Trommelbremsen rundum würde diesen Anforderungen also genügen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Bild ist leider relativ unscharf, und eine Eintragung bezüglich der Anhängelast kann ich beim besten Willen nicht erkennen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Bild ist leider relativ unscharf, und eine Eintragung bezüglich der Anhängelast kann ich beim besten Willen nicht erkennen...

Hast nicht so viele Pap-Briefe gesehen oder?

Es steht in der Mitte unter 5 Gewichte!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn mich meine Linse nicht täuscht, sehe ich unter "5. Gewichte" nur die hintere Achslast mit 500kg. Bei "8. Anhängerkupplung ja/nein" steht deutlich NEIN.

Wat nu ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach ja, die Anhängelasten wurden bei den alten Briefen weiter hinten im "redaktionellen Teil" eingetragen, da wo auch die allg. Typzulassung steht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann ist meine Brille ja doch noch nicht so schlecht. Die 500 kg Achslast hatte ich nämlich auch entziffern können... Aber einen Pappbrief hatte ich bislang tatsächlich noch nicht gesehen ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ups, ich glaube ich brauche auch mal eine neue Brille,

hier noch mal ein Scan von Seite 7 des Briefes, hoffentlich besser lesbar.

Gruß Markus

post-19873-14484770573672_thumb.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diese Freigaben, daß man mit nem Scheibenbrems-Ente 500kg ziehen darf, bekommt man auch direkt bei Citroen.

Ich war am Samstag mit unserem QEK beim TÜV und hab das Ding gleich mal wiegen lassen.

Jetzt weiss ich genau, was ich immer schon vermutet habe: viel zu schwer für die Ente.

Falls also jemand eine Freigabe als Schriftstück von Citroen hat (Briefkopie reicht meinem Prüfer leider nicht) dann bitte her damit.

Gruß

Torsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich werde voraussichtlich Freitag zur HU fahren und versuchen die EIntragung hinzubekommen, werde berichten...

@Torsten: Hast Du es bei Deinem Prüfer mit dem Brief der 16PS-Ente versucht ? Die hat die 500kg schließlich ab Werk eingetragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Grundsätzlich ist AZ-A ein anderes Auto als AZ-L.

Das ist für einen Prüfer auf dem Papier nicht ersichtlich, welche Bremsen und Achsen usw. verbaut wurden, die dann zu einer höheren Anhängelast führten.

Die wollen also bei mir eine Freigabe von Citroen sehen, wo der Hersteller für den Typ AZ-L die 500Kg bestätigt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal sehen was unsere Prüfstelle sagt. Dass ein 1969er AZ-A mit 16 PS von Bremse und Fahrwerk her besser aufgestellt ist als ein 1987er AZ-L mit 27 PS und daher eine höhere Anhängelast verträgt glaube ich nicht, ich hoffe der Prüfer denkt genauso...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ACCM Gerhard Trosien
...Falls also jemand eine Freigabe als Schriftstück von Citroen hat (Briefkopie reicht meinem Prüfer leider nicht) dann bitte her damit.

...

Früher durften die Prüfer noch mit Sachverstand und Erfahrung sicherheitsrelevante Aspekte beurteilen und Entscheidungen treffen. Heute dürfen sie nur noch überprüfen, ob eine Fahrzeugeigenschaft kompatibel mit Prüfzeugnissen, Zertifikaten und Herstellerangaben bzw. -freigaben ist. Das soll wohl "Gerechtigkeit" schaffen, da es früher vorkam, dass man mit diesem Ansinnen bei einem bekennenden Entenhasser keine Chance gehabt hätte und bei einem Entenfreund schon. Jetzt geht gar nichts mehr...

btw.: der Hänger bremst sich selbst, auf die Kupplung kommt beim Bremsen nur so viel Druck, wie die Auflaufbremse braucht. Und bei erhöhten Anhängelasten ist es durchaus üblich, diese nur bis zu gewissen Steigungen zuzulassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
Diese Freigaben, daß man mit nem Scheibenbrems-Ente 500kg ziehen darf, bekommt man auch direkt bei Citroen.

Wenn Du so ein Schriftstück hättest, dann wäre ich dankbar wenn Du mir eine Kopie davon zukommen lassen würdest. Die Homologationsabteilung kann mir die Möglichkeit einer erhöhten Anhängelast nämlich leider nicht bescheinigen, die höhere Anhängelat am 16-PS AZ-A können sie sich auch nicht erklären...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...