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Brauch mal Rechtshilfe bzgl. Kauf von Ware für einen dritten

Hervorgehobene Antworten

Hallo,

Ich hab grad etwas Stress mit einem bekannten, für den ich hier über das Forum von Privat 2 Ersatzteile gekauft habe. Es handelt sich um einen Blinker und einen NSW für einen Xantia. Wert: 40€.

Nun ist der bekannte der Meinung er könnte mich in die Mangel nehmen weil ihm das ganze etwas lage gedauert hat und er sich zumindest den Blinker zwischenzeitlich anderswo besorgt hat. Nun will er die inzwischen angekommene Ware garnicht mehr haben sondern irgendwie sein Geld zurück. Dass ich im Vorfeld schon mehrere Abende an der Karre geschraubt hab für nen kasten Bier, Geld für Diesel investiert habe und wegen so einem kleinvieh und seiner Undankbarkeit nun mit ihm zerstritten bin ist leider nun ein unangenehmer Nebeneffekt und man denkt sich wieder: wer hilft kriegts noch aufn Sack. So sterben Freundschaften. Der Kerl ist für mich jedenfalls gestorben. :(

Nun dreht sich das ganze um die rechtliche Sache. Ich sehe mich keinesfalls in Haftung. Ich habe beim Kauf der Teile schon angegeben dass sie nicht für mich sind und bezahlt hat auch der bekannte. Also wer ist nun eigentlich der Käufer? Da ich keinen Vertrag mit meinem bekannten geschlossen habe mangels Gegenleistung (nur vermittelt, ich hab dafür ja nix bekommen ausser Stress) halte ich mich in der Sache für unbelangbar.

Um das ganze etwas zu präzisieren hier der Ablauf:

-2.5. Kaufvertragsschluss (Annahme des Angebots)

-10.5. Überweisung durch den bekannten

-18.5. wegen Eingabefehler bei der Überweisung Neuüberweisung

-21.5. Geld kommt an

-5.6. der bekannte wird ungeduldig, ich schreibe den Verkäufer nochmal an. Verkäufer meint "er schick die Woche die Ware raus". Er bräuchte nochmal die Adresse.

-9.6. Wegen technischen Problemen (Postfach voll) kommen die Kontodaten erst jetzt nochmal beim Verkäufer an

-12.6. der Bekannte verlangt dass ich dem Verkäufer mitteilen soll er will umgehend das Geld zurück überwiesen haben (ohne setzen einer Frist für die Erfüllung), sollte er bis zum 20.6. keinen Geldeingang bekommen wolle er "rechtliche Schritte" einleiten. Ich schreibe dem Verkäufer was denn nun ist, ich bekomm Stress wenn das nicht klappt muss das Geld zurücküberwiesen werden. Ich habe ihm nicht gesagt er solle sofort zurücküberweisen weil meines Wissens nach eh rechtlich nicht machbar ohne vorherige Fristsetzung. Einige Tage keine Antwort (und auch tatsächlich kein Einloggen hier).

-16.6. Der Verkäufer teilt mit er habe das Päckchen versandt

-26.6. das Päckchen kommt an. Der Bekannte weigert sich das Päckchen von mir anzunehmen und will sein Geld zurück, wofür ich ja angeblich verantwortlich wäre.

Das ganze ist jetzt so festgefahren und ich find auch im BGB nichts direktes bzgl. den Kauf für dritte, Lieferfristen und Fristsetzungen für einen PRIVATverkauf, dass ich hoffen muss einer von euch kann mir helfen. Ganz unwissend bin ich aber eigentlich nicht was das BGB angeht.

Lg,

Christian

Kein auch nur halbwegs ausgelasteter JURIST wird sich ernsthaft die MÜHE machen, in dem geschilderten Fall den Sachverhalt aufzuklären, und anschliessend zu prüfen.

Überweise dem Bekannten 40 EUR.

Oder warte schweigend ab, ob er ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Dich anstrengen wird - was ich als ziemlich unwahrscheinliche erachte ... wahrscheinlicher erscheint da schon die in Mode kommende Erstattung einer Strafanzeige, beliebte, kostenfreie METHODE vermeintlich übervorteilter, unzufriedener Geschäftspartner ... aber auch da würde ich mir keine großen Gedanken machen.

Bearbeitet ( von cx-forever)

In meinen Augen bist du nur Vermittler.. Ich würde deinem bekannten sein Päckchen vor die Haustüre stellen, und in den Briefkasten ein "netter" Brief werfen, wie du das so siehst. Erwähne darin ruhig, was du für ihn getan hast....

Ich selber habe durch uneinsicht eines Freundes, diesen Freund verloren.. Da hab ich von Montag bis Mittwoch überstunden gemacht, und wusste, dass ich am Freitag nochmal überstunden machen kann. Da wollte er dass ich an dem Donnerstag, in dem ich mal Pünktlich heim kam, dass ich zu ihm komme, wegen seinem PC....

  • Ersteller
Kein auch nur halbwegs ausgelasteter JURIST wird sich ernsthaft die MÜHE machen, in dem geschilderten Fall den Sachverhalt aufzuklären, und anschliessend zu prüfen.

Überweise dem Bekannten 40 EUR.

natürlich, das wird keinen Juristen interessieren, soll es ja auch garnicht. Im Zweifelsfall bin ich aber eh rechtsschutzversichert.

Und genau das, nachgeben und 40€ bezahlen will ich eben NICHT. Ich schulde ja nichts. Der Vertrag ist ja nun eh erfüllt ohne dass irgendeine korrekte Frist nicht eingehalten wurde. Ich denke eine "Lieferzeit" gibts es nur von gewerblichen Verkäufern, abgemacht war auch keine.

Bearbeitet ( von Saehrimnir)

wegen 40 euro streiten. leute...

Hallo Christian,

lies mal hier:

Titel 12 - Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste (§§ 662 - 676c)

http://dejure.org/gesetze/BGB/662.html

Willst Du mehr spannenden Lesestoff, frag danach. Rechtshilfe kriegst Du nur beim Rechtsanwalt.

Viele Grüße

Carsten

Andere Freunde suchen ist wohl das einzige, was man hier machen kann. Habe noch nie mit Freunden Stress wegen Geld gehabt, und ich gehe teilweise mit mehr als 1000 Euro für manche Personen in Vorleistung.

Aber ich sehe das richtig: Du hast dem Bekannten einen Gefallen getan, in dem in seinem Auftrag etwas gekauft hast, und jetzt will er dich drankriegen? Das ist schon sehr skuril. Du scheinst aber auch nicht unkompliziert zu sein, denn sonst hättest du auf die 40 Euro verzichtet und den Typen seiner Wege ziehen lassen.

Ciao, Daniel

1. papiertüte besorgen.

2.in den park gehen, dicken hundehaufen suchen.

3. hundehaufen in die tüte

4. zu besagtem freund fahren

5.tüte mit haufen auf die türschwelle legen,tüte anzünden und klingeln.

5. unmittelbar nach schritt 4 gutes versteck in sichtweite suchen.

6. reaktion abwarten, wenn die tür aufgeht-viel mehr als 40 euro wert...

Du scheinst aber auch nicht unkompliziert zu sein, denn sonst hättest du auf die 40 Euro verzichtet und den Typen seiner Wege ziehen lassen.

Ihr scheint alle ganz schoen viel Geld zu haben! Ich haette den Aufwand vielleicht auch gescheut, die 40 Euro einzutreiben, aber er moechte sie ja zurueck!

Und dazu hat er meiner Meinung nach nicht nur keinen rechtlichen Anspruch, sondern , wenn die Darstellung so richtig ist, waere es auch nicht sehr "paetagogisch" ihm das Geld des lieben Friedens willens zu ueberlassen.

Ein grosser Teil der Verzoegerung ist ja auch durch den Bekannten verursacht. Scheint ja auch eher ein Schwachmat zu sein, den Blinker kann er sich ja noch als Reserve hinlegen. Christian kann ja nu mal gar nix damit anfangen!

Gruss

Matthias

@coyote: Ich würde lieber zu einem Reitstall gehen... ;-)

... Christian kann ja nu mal gar nix damit anfangen!....

Och doch.... Rechtlich schon!

Wie schon in #2 geschrieben: überweise dem Bekannten die 40,-€

..und dann verkaufe die Ersatzteile für 50,-€..

..am besten hier über´s Forum, dann kann die Gaudi weitergehen ;)

Gruß,

DerDodel

Wie schon in #2 geschrieben: überweise dem Bekannten die 40,-€

..und dann verkaufe die Ersatzteile für 50,-€..

..am besten hier über´s Forum, dann kann die Gaudi weitergehen ;)

Gruß,

DerDodel

am besten an Detze 55, dann haben wir alle unseren Spass ...

http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?122043-Originale-Ersatzteile-für-jedes-Citroen-Model-30-40-Rabatt/page3&highlight=ersatzteile

Bearbeitet ( von oldshat)

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