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Der Tag an dem mein Xantia starb, und der Mörder abgehauen ist :(

Hervorgehobene Antworten

Die 2-Kamera-Installation macht leider nur noch 10 Bilder / sek - das ist zu wenig für diesen Zweck. Gruß Stefan

Meint ihr ernsthaft solche Videos wären gerichtsverwertbar ?

10 Bilder pro Sekunde sind für eine Beweissicherung doch wohl ausreichend. Die Frage scheint mir eher die Qualität der Bilder zu sein, kann man z.B. noch Kennzeichen erkennen usw..

Gerichtsverwertbar? Wozu? Karte auslesen, Nummerschild an die Polizei geben und abwarten. Einfacher kann man es denen doch nicht machen.

Wobei, wenn mir den Ausgangspost noch einmal anschaue: Nummerschilder in das Auto gelegt bzw. geklebt. Könnte sich um eine Überführung gehandelt haben, eventuell mit Nummernschildern, die nicht zum Fahrzeug gehört haben - das würde die Flucht erklären. Man könnte jetzt Autobörsen und Renault-Foren wälzen, ob da in letzter Zeit etwas Entsprechendes verlauft/gekauft wurde und versuchen darüber an den Typ ranzukommen.

@Christian

Ich hoffe, dass die Schmerzen bald wieder weg sind und du den Kerl findest...

Gruß

Fred

Bearbeitet ( von Kugelblitz)

Für die Gerichtsverwertbarket von Videoaufnahmen (auch eigener) kommt es wohl auf die richtige Technik an. Die Aufnahme muß manipulationsgeschützt sein. Dafür gibt es offenbar ein sog. LGC Zertifikat. Und das kann ich z.B. bei Torstens verwendeten Aufnahmegerät nicht entdecken. Wenn es dieses Zertifikat hätte, würde sicher auf der Herstellerseite damit geworben.

JA die gibt es (wohl auch in unterschiedlichen Qualitäten). Hier mal zwei Beispiele.

http://www.conrad.de/ce/de/product/840462/VisiondrivesupTMsup-Kfz-Kamera-mit-GPS/?ref=detview

http://www.conrad.de/ce/de/product/857118/ELRO-Innenraumueberwachungssystem-Mobile-DVR/?ref=detview

Möglich, dass es eventueller ist, zwei autarke System vorn und hinten zu installieren.

Danke.

VGA-Auflösung kann es aber nicht sein, finde ich.

Ich stelle mir nix als ein Kästchen vor, an das man zwei Kameras stöpselt. Ein eigenes Display oder gar das komplette Gerät an der Windschutzscheibe will ich nicht.

Die Aufnahmen zweier getrennter Geräte nachträglich zu 'synchronisieren' stelle ich mir schwierig vor, z.B. durch leicht unterschiedliche Frame-Raten.

Wenn man der Polizei das Kärtchen direkt nach einem Unfall in die Hände drückt, dürfte die Möglichkeit der Manipulation ja wohl gering eingeschätzt werden. Eine nachträgliche 'Initiativ-Anzeige' wird aber problematisch sein.

Die 2-Kamera-Installation macht leider nur noch 10 Bilder / sek - das ist zu wenig für diesen Zweck. Gruß Stefan

Stimmt, für die Autobahn ist das etwas knapp. Eine Zehntel-Sekunde sind bei 200km/h immerhin 5,5 Meter.

_R_

Möglich, dass es eventueller ist, zwei autarke System vorn und hinten zu installieren.

Uff, was schreibt man sich da gelegentlich für einen Scheixx zusammen.

Vielleicht gingen auch zwei Webcams und ein Nootebook / Tablet? Wenn man da einen Timecode mitlaufen lässt, ist eine Synchronistation wohl nicht nötig.

Ich weiß nicht, ob solche Aufnahmen gerichtsverwertbar sind. Aber besser als eine reine Zeugenaussage sind sie wohl ganz sicher. Und wie schon gesagt wurde, wenn man mit dem Chip sofort zur Polizei geht (und die dann auch tatsächlich zeitnah ermittelt), sollte man auch physische Beweise am gegnerischen Fahrzeug finden.

  • 1 Monat später...

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