11. November 201213 J. Ersteller Ach ja, was müßte man denn eigentlich tun, um für diesen Wagen wieder Papiere zu bekommen?
11. November 201213 J. Mit einem Eigentumsnachweis mal zum TÜV gehen. Da sagen sie dir dann was weiter zu tun ist. In meinem fall hat er dann im pc alles weitere zu dem Auto gefunden und eine vollabnahme gemacht. Dann zur Zulassungstelle und fertig.
11. November 201213 J. Ersteller ... und könnte man den gegebenenfalls ohne Papiere mit rotem Kennzeichen, bzw. mit Kurzzeitkennzeichen überführen?
11. November 201213 J. Ich denke, wenn du den Eigentumsnachweis dabei hast und die Fahrzeugdaten in die Papiere einträgst, sollte es gehen. Aber am besten mal bei der Zulassung nachfragen.
11. November 201213 J. kurzzeitkennzeichen gehen immer, auch ohne papiere/eigentumsnachweis. am besten angeben das man den brief selbst verloren hat, das spart rennerei und ggf die eidesstattliche versicherung des vorbesitzers. die gibt man dann zur not einfach selbst ab. datenblatt gibts bei citroen oder beim tüv, zur zulassung brauch er eine gültige HU(macht der tüv auch ohne papiere mittels besagtem datenblatt) dann zur zulassungsstelle, neuen brief beantragen und abwarten. dauert, mit besagter eidesstattlicher versicherung , zwischen 2 und 6 wochen. Bearbeitet (11. November 201213 J. von coyote)
22. November 201213 J. Könnte es sein, dass das ein 'prämiertes Abwrackexemplar' ist - der Brief also nicht zufällig fehlt und: es auch keinen neuen geben wird? und Dank an OooSubbooO für den Bericht Gruß Stefan
22. November 201213 J. Müsste dann aber nicht die Fahrgestellnummer fehlen? Das Typschild mit VIN ist aber defintiv noch da und die VIN auch noch lesbar. Habe die VIN glaub ich sogar notiert. Muss nochmal schauen. Grüße David
23. November 201213 J. Könnte es sein, dass das ein 'prämiertes Abwrackexemplar' ist - der Brief also nicht zufällig fehlt und: es auch keinen neuen geben wird?und Dank an OooSubbooO für den Bericht Gruß Stefan Nein, dann müßte der BX bei einem Autoverwerter stehen und danach sah/sieht es nicht aus. Außerdem gibt es jetzt eine neue Regelung, die ich letztens in einer Autozeitschrift las, daß die Autoverwerter bei entwerteten Fahrzeugbriefen nach Ablauf von 3 Jahren einen neuen Fahrzeugbrief beantragen und damit das Fahrzeug wieder in den Verkehr bringen können. Das erklärt auch, warum viele Autoverwerter die guten "Abwrack-Autos" nicht geschlachtet (soviele Ersatzteile würden die sowieso nicht verkauft bekommen, da die passenden Autos ja fast alle aus dem Verkehr verschwunden sind) oder geschreddert haben. Die lassen sie jetzt diese vorgenannten 3 Jahre stehen und versuchen sie dann gebraucht zu verkaufen. Und da der Gebrauchtwagenmarkt durch die Abwrackprämien-Aktion mit solchen "günstigen" und doch guten Fahrzeugen leergefegt ist, werden sie sicherlich auch ihre Abnehmer finden. Mit besten Grüßen ACCM R. Pätzel
23. November 201213 J. Müsste dann aber nicht die Fahrgestellnummer fehlen?Das Typschild mit VIN ist aber defintiv noch da und die VIN auch noch lesbar. Habe die VIN glaub ich sogar notiert. Muss nochmal schauen. Grüße David Nein, bei den "Abwrack-Prämien"-Autos sind die Typenschilder mit den Fahrgestellnummern nicht entfernt worden meines Wissens. Die sind alle dran geblieben. Die Fahrzeuge müssen ja noch irgendwie identifizierbar sein, ob sie normal zum Autoverwerter gekommen sind oder über die Abwrackprämie. Das muß alles ja irgendwie nachweisbar sein. Mit besten Grüßen ACCM R. Pätzel
23. November 201213 J. Nein, bei den "Abwrack-Prämien"-Autos sind die Typenschilder mit den Fahrgestellnummern nicht entfernt worden meines Wissens. Die sind alle dran geblieben. Die Fahrzeuge müssen ja noch irgendwie identifizierbar sein, ob sie normal zum Autoverwerter gekommen sind oder über die Abwrackprämie. Das muß alles ja irgendwie nachweisbar sein.Mit besten Grüßen ACCM R. Pätzel Beim BX oder Xantia müsste man die rausflexen...
23. November 201213 J. Wieder was gelernt. Mal schauen, ob wir im neuen Wohnort bald eine Unterstellmöglichkeit finden. Falls dem so ist, denke ich werden wir die VIN bei der Zulassung prüfen lassen und danach (so denn alles OK ist) uns diesen BX holen, so er denn nicht schon ein neues Zuhause gefunden hat bis dahin. Grüße David
23. November 201213 J. selbst wenns ein "abwracker" ist-die westen monate wurden die nicht separat gelistet, können also jederzeit wieder zugelassen werden. bei späteren wurde die FIN vermerkt, diese daten werden aber maximal 5 jahre gespeichert, ab sommer/herbst 2014 kann man auch diese fahrzeuge mittels vollabnahme und neubeantragung der fahrzeugpapiere wieder zulassen.
23. November 201213 J. Das KBA löscht nach 5 Jahren alle Daten eines Fahrzeugs. Wird nun ein Fahrzeug danach wieder angemeldet, bekommt man neue Papiere ausgestellt und das wars. Wenn der oben genannte BX länger als 5 Jahre abgemeldet ist, fährt man zum TÜV, besorgt sich ein Datenblatt und bekommt bei der Zulassungsstelle neue Papiere ausgehändigt. So weit, wenn man von Privat kauft. Abwrackautos siehe Romans Beitrag.
24. November 201213 J. Also müsste man bei dem BX ja nur zum TÜV Datenblatt holen usw. und dann auf die Papiere warten. Der stand ja jetzt schon 10 Jahre.
24. November 201213 J. Also ihr stellt euch an. Auto holen und Tüv-fertig machen. Dann mit Kurzzeitkennzeichen oder Hänger zum TÜV,Vollabnahme machen. Anschließend zur Zulassungsstelle,die stellen euch neue Papiere aus. Ein Abwracker isses mit ziemlicher Sicherheit nicht,er steht schon seit zehn Jahren in einer Halle. Ich frag mich,wo da das Problem ist?
24. November 201213 J. Ich stelle mich nicht (hinten) an und ich drängele mich auch nicht vor ... es gibt gefühlt 1 Million interessante Autos, die es zu retten lohnen würde - brauchen tue ich keines davon - also wie treffe ich eine Auswahl? Da werden ein paar vorsichtige Fragen erlaubt sein, um böse Überraschungen zu vermeiden, oder nicht?! So sieht das jedenfalls hier von meiner Seite aus. Gruß Stefan
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