23. November 201213 J. Dafür! obwohl ich nicht kann. Bin von mir sehr nahestehenden Personen darum gebeten worden und konnte diesen Wunsch auch verstehen aber das tun ging nicht. Ich konnts einfach nicht. Solange die Hilfe überprüfbar und professionell , ohne Gewinnabsicht und ohne Erbverhältnis geschieht ist das vollkommen OK und sollte vom Gesetzgeber so geregelt werden. Allderdings darf man niemanden dazu verpflichten werden, Sterbehilfe zu leisten. in der Schweiz, wo dies legal ist, entscheiden sich übrigens weniger als 0,5 % der Schwerstkranken im Enstadium für Selbsttötung. Aber ich muss mich auch den anderen anschließen die festgestellt haben daß es in D kaum vernünftige Schmerztherapie und auch der Zustand der Familie im argen liegt. Bin in der mobilen Krankenpflege tätig und weiß wovon ich rede. Übrigens waren und sind die Religionen lange Zeit die Träger einer Ethik welche bei dem menschlichen EGOismus dringend nötig ist. Der Zustand in der Altenpflege ist übrigens auch ein Resultat des Egoismus des Individuums in unserer Gesellschaft.Ausserdem verdrängen 90 % der Gesellschaft das es ihnen später einmal auch so ergehen wird. Unbequem aber wahr.
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