11. Dezember 201213 J. ..hm, wieviele von den 161 wohl weiß sind? also ich kenn schon 3 davon ;-) ...hammer...!
11. Dezember 201213 J. Ersteller gesehen hab ich einen in Lörrach und einen in Böblingen dann Meinereiner dann 2 hier sind 5
11. Dezember 201213 J. Das Problem wird in 20 bis 30 Jahren nicht die Mechanik sein, sondern die Elektronik für die es dann kein Ersatz mehr gibt, oder die relativ schwer zu reparieren sein wird, da die damals verbauten IC nicht mehr erhältlich sind. Interessant wird auch zu sehen sein ob die elektrisch wiederprogrammierbaren FLASH-Speicher der Steuergeräte noch die Daten korrekt behalten haben. Bei Premium Marken kann ich mir vorstellen dass neue funktionsgleiche Steuergeräte mit dann aktuellen Bauteilen für veschiedene selektierte Modelle nachgebaut werden. Aber für einen C6 der in einigen zehntausend Exemplaren gebaut wurde wahrscheinlich nicht. PSA wird es wahrscheinlich wie beim Xm machen : Ab jetzt wird langsam die Ersatzteilversorgung heruntergefahren, spätestens in 10 Jahren wird Ersatz der prismatischen Frontscheibe (für die Wagen mit Head-up Display) nicht mehr zu erhalten sein, für die anderen C6 spezifischen Teile wird es auch so gehen, siehe Domlager beim Xm.
11. Dezember 201213 J. Mich würde interessieren, ob hier jemand abschätzen kann, wie lange die Elektronik des C6 noch von den Werkstätten und danach von Spezialisten reparierbar sein wird?? Auch wenn kein eigentlicher Defekt auftritt, ist die Lebensdauer vielleicht durch flash-speicher-Fehler, geplante Obsoleszenz bestimmter Komponenten, nicht mehr verfügbare Software, usw. kürzer als man denkt? Fahrzeuge aus den 80ern oder 50 Jahre alte DS kann man am Laufen halten, aber ob ein 50jähriger C6 mehr als ein lahmes Ausstellungsstück sein kann?
11. Dezember 201213 J. Also lieber möglichst schnell aufbrauchen, quasi der Beaujolais unter den Autos?
11. Dezember 201213 J. Also lieber möglichst schnell aufbrauchen, quasi der Beaujolais unter den Autos? Witziger Vergleich! Ich hätte bei der Elektronik nicht solche großen Bedenken, weil man in 10 Jahren vermutlich so eine Art EPROMS brennen kann, die die gesamte Schalttechnik subsummieren kann. Ein paar Cracks werden das schon hinkriegen. Aber in 20 Jahren gibt es keine Benzinautos mehr. Das dürfte eigentlich klar sein. zurigo
11. Dezember 201213 J. Bei sicherheitsrelevanten Baugruppen wie ABS/ESP oder Airbagsteuergerät ist es nicht so einfach nachzubauen. Das Bauteil muss ja schliesslich zertifiziert werden um die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs zu erhalten.
11. Dezember 201213 J. Muss den rechtlich gesehen ein ehemaliges Airbag-Auto im Oldtimer Status auch einen haben? Oder darf man den dann weglassen? zurigo
12. Dezember 201213 J. Bei sicherheitsrelevanten Baugruppen wie ABS/ESP oder Airbagsteuergerät ist es nicht so einfach nachzubauen. Das Bauteil muss ja schliesslich zertifiziert werden um die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs zu erhalten. Hinzu kommt, dass die Hersteller keine standardisierten Protokolle, sondern proprietäre Systeme verwenden, deren Codes die Cracks erst cracken wollen und können müssten. :-(
12. Dezember 201213 J. Dann die Kardinalfrage: wie lange ist ein Hersteller gesetzlich verpflichtet, alle Bauteile, auch Fahrwerk usw. vorzuhalten? zurigo
12. Dezember 201213 J. Dann die Kardinalfrage: wie lange ist ein Hersteller gesetzlich verpflichtet, alle Bauteile, auch Fahrwerk usw. vorzuhalten?zurigo Null Zeiteinheiten lang. Es gibt nur eine freiwillige Selbstverpflichtung von 10 Jahren.
12. Dezember 201213 J. Null Zeiteinheiten lang. Nach der Garantie bzw. gesetzl. Gewährleistung- ja. T.
12. Dezember 201213 J. Nach der Garantie bzw. gesetzl. Gewährleistung- ja.T. Sicher? Wodurch ist das geregelt? Im BGB jedenfalls nicht. Demmnach muss der Verkäufer in der Garantiezeit den Mangel beheben - und wenn er das nicht kann, den Vertrag wandeln.
12. Dezember 201213 J. Zitat: "Die EU-Richtlinie 1999/44/EG über den Verbrauchsgüterkauf, die von den Mitgliedsstaaten zum 1. Januar 2002 in nationales Recht umgesetzt wurde, hat zur Folge, dass sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert hat. Das bedeutet, dass Ersatzteile selbstverständlich mindestens für diesen Zeitraum zur Verfügung stehen müssen." Quelle: http://www.heilbronn.ihk.de/ihkhnbetrieblichepraxisvertragsrecht/infothek.aspx?idIT=1673
12. Dezember 201213 J. Zitat:"Die EU-Richtlinie 1999/44/EG über den Verbrauchsgüterkauf, die von den Mitgliedsstaaten zum 1. Januar 2002 in nationales Recht umgesetzt wurde, hat zur Folge, dass sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert hat. Das bedeutet, dass Ersatzteile selbstverständlich mindestens für diesen Zeitraum zur Verfügung stehen müssen." Quelle: http://www.heilbronn.ihk.de/ihkhnbetrieblichepraxisvertragsrecht/infothek.aspx?idIT=1673 Die Betonung liegt aber schon sehr auf dem Wort selbstverständlich. Womit der Autor wohl meint, dass dies zwar nicht so geregelt ist, aber wie er glaubt, auch keiner Regelung bedarf, weil dies doch ohnehin "selbstverständlich" sei. Ich finde das aber gar nicht selbstverständlich.
12. Dezember 201213 J. Also ich sehe es auch als selbstverständlich an. Die Alternative wäre eben die Wandlung. Das könnte wohl manchem Autohersteller u.U. das Genick brechen und ist deshalb wohl eher eine theoretische Variante. Wenn das Genick schon gebrochen ist, wie damals bei Rover sieht es schon schwieriger aus. Damals hat sich Caterpillar bereit erklärt, die Ersatzteilversorgung für Rover zu übernehmen, wenn ich das recht entsinne. Dieser Tage las ich irgendwo, dass erste Ersatzteile für den Audi A2 nicht mehr verfügbar seien. Der wird seit 2005 nicht mehr gebaut. T.
12. Dezember 201213 J. Na ja, 2 Jahre ist kein Zeitraum. Aber so 5 Jahre möchte ich meinen Wal schon noch fahren. Und falls bezahlbar noch länger. Das mit dem Youngtimer scheint ja im Prinzip auszufallen, weil die C6-Technik zu komplex ist. Wir haben alle einen Saurier vor der Tür stehen. Interessantes Gefühl. zurigo
12. Dezember 201213 J. Also ich sehe es auch als selbstverständlich an. Die Alternative wäre eben die Wandlung. ... So wird das ja auch oft praktiziert. Wie viele Produkte speziell im Unterhaltungselektronikbereich gibt es denn, die schon alleine deshalb irreparabel sind, weil ihre Gehäuse verklebt sind und aus diesem Grund nicht schadlos geöffnet werden können? Die Händler reagieren hier bei Garantiefällen so gut wie immer mit dem Austausch gegen ein Neugerät. Wäre die IHK-Interpretation korrekt, so dürfte ein Verkäufer Waren, für die keine Ersatzteile verfügbar sind, gar nicht anbieten. Das verhält sich aber sicherlich nicht so.
12. Dezember 201213 J. Ja klar, bei IPhone und elektr. Zahnbürste, aber hier geht es doch um die Frage, wie lange ich ein Auto am Laufen halten kann?! Kein Hersteller wird ein Auto wandeln, weil die Ersatzteile während der Gewährleistungsfrist ausgehen...?! T. Bearbeitet (12. Dezember 201213 J. von timmy_g)
12. Dezember 201213 J. ...Kein Hersteller wird ein Auto wandeln, weil die Ersatzteile während der Gewährleistungsfrist ausgehen... T. Wo fängt das an? Wo hört das auf? Als bei meinem C5 sich das Heck im Laufe von Stunden allmählich absenkte, weil mutmaßlich eines der vielen Ventile der Hydraulikeinheit leicht undicht war, konnte dieser Defekt nicht repariert werden, weil es für die Hydraulikeinheit keine Ersatzteile gibt. Es musste die gesamte Einheit zu rund 1.000,- € getauscht werden, obwohl nur ein untergeordnetes Bauteil darin defekt war.
12. Dezember 201213 J. Beim 2CV werden viele Teile (die ja zugegebenermassen auch noch einfacher gebaut sind) auch heute noch nachgefertigt, da es sich aufgrund der Stückzahlen immer noch lohnt. Sogar für den 11CV wird die Teileversorgung in eine paar Jahren wohl immer noch besser sein als für gewisse Exoten... ist alles eine Frage der Menge. Herzlich, delage.
12. Dezember 201213 J. Ich glaube, der 2CV ist minimal einfacher gestrickt, als der C6. Das Problem ist, dass es zu wenige C6 gibt. Es traten ja sogar zu "Lebzeiten" schon Engpässe auf. Z.B. bei Achsteilen und Windschutzscheiben. Nicht jeder kann 4 oder 8 Wochen sein Auto stehen lassen und auf Mietfahrzeug oder Zweitwagen zugreifen. T.
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