12. Januar 201313 J. Hallo zusammen! Immer wieder nachgrübelnd, was ein guter Wintercitro sein könnte, bin ich auf eine Idee gekommen: Ein Xantia Diesel mit LKW Zulassung. Und wie? Ganz einfach: Indem man die hinteren Türen verschließt und alle Fenster auch... Sähe dann so aus: Haben will! Wer baut ihn mir? ;-) Grüße Martin PS: Nicht ganz ernst gemeint...
12. Januar 201313 J. Salut! Ich würde im Inneraum Bleche vor die Scheiben setzen und dann von aussen mittels Folie die Scheiben silber bekleben. Rene
12. Januar 201313 J. Ersteller Ääääähm... Winterdepression? Sozusagen... Aber Nixe, du musst zugeben, dass ein BX 16V jetzt nicht wirklich DAS ideale Winterauto ist... Und der Anbieter von dem netten C15 Anfang Dezember meldet sich nicht mehr...
12. Januar 201313 J. Hi,Tja,sowas läßt sich machen..Hab ich vor einigen Jahren in Unterschiedlichen Varianten und verschiedenen Standards(vongrob/funktionell bis Professionell)gemacht,hptsl um die Finanzämter zu ärgern.BIn sozusagen in der Nachbarschaft... 40km.Bei Interesse einfach mal melden.gr Sw
12. Januar 201313 J. Wäre interessant zu wissen was Zulassungsstellen und Finanzämter zu einem echten Xantia Break Entreprise sagen würden. Der hat hinter den Vordersitzen eine durchgehende Ladefläche und keine Möglichkeit Sitze oder Gurte zu montieren. 5 Türen und Verglasung dürften kein Hindernis sein, es gibt schließlich auch verglaste Kastenwagen mit Türen zum Laderaum auf beiden Seiten... Vielleicht sind die hinteren Türen auch nur Atrappen, beim BX Entreprise konnte man sie nicht öffnen. http://www.citroenet.org.uk/utilities/xantia-entreprise-break/images/xanent2.jpg Bearbeitet (12. Januar 201313 J. von bx-basis)
12. Januar 201313 J. Die Akzeptieren es ohne weiteres,vor allem deshalb,weil die Ladefläche lang genug ist,dh,entspricht den gesetzl Vorgaben,näml muß sie das 1,4fache des Fahrerraum betragen.das ist bei einem Kombi immer leicht erfüllt,sogar bei Polo 86C ging es mit einigen guten willen.Bei der Werksversion sowieso anerkannt.Das seitl verblecht sein muß,egal ob vo inen od außen ist sowieso klar.es gibt vo anderen Herstellern sogar ebensfalls solche Komis vom Werk.Bsp Opel Astra,skoda Fabia,auch diverse Escort.Gr Sw
12. Januar 201313 J. Warum muss es denn eigentlich verblecht sein ? Jumpy/Jumper, Vito/Sprinter etc. gibt es ab Werk auch als Kastenwagen mit reichlich Scheiben rund um den Laderaum, da würde niemand auf die Idee kommen das als PKW anzusehen...
12. Januar 201313 J. Wenn Du einen Xantia Break schon verschandeln willst, dann bitte gleich richtig! Zum Beispiel so:
13. Januar 201313 J. Moin, zum Thema LKW kann ich nur sagen mein schwager fährt einen FIAT PUNTO TD als LKW die Hinteren scheiben müssen nicht verblecht sein. Es reicht den meisten Finanzämtern wenn man Gitter vor die scheiben Setzt egalob geschraubt oder geschweisst. die Rückbank muss raus und alle Gurtbefestigungen müssen zugeschweisst werden damit ein nachträglicher wiedereinbau der Gurte nicht möglich ist. Meines Wissens nach muss ein LKW mindestens 50 % der Fahrzeuglänge als Ladefläche haben. So sagt zumindest mein Finanzbeamter habe mich da auch mal erkundigt. da ich vor dem XM erst einen Volvo 850 6 Zylinder Diesel angeboten bekommen hatte das würde mir dann aber in der Versicherung zu teuer 700 Euro im Jahr bei 45%.
13. Januar 201313 J. Meines Wissens nach muss ein LKW mindestens 50 % der Fahrzeuglänge als Ladefläche haben. So sagt zumindest mein Finanzbeamter habe mich da auch mal erkundigt. Soweit ich weiss sind es >50% der Grundfläche des Fahrzeuginnenraums. So war es jedenfalls 1997 bei uns ( Landkreis LG ), wo mir ein in diesen Dingen Erfahrener meinen damaligen MB 240 D T-Modell ( = Kombi ) zum 3-Sitzer umgebaut hatte. Wegen des grossen Kofferraums war es möglich, den kleineren Teil der Rücksitzbank und -Lehne drinzulassen ; der grössere Teil der Sitzbank wurde herausgenommen, Lehne um gelegt; ein Riffelblech mit vorne hochgebogener Kante draufgeschraubt, die überzähligen Gurte entfernt, das war's. Der Tüv-ler hatr bisschen rumgemessen, bestätigt dass >50% des Innenraums Ladefäche waren, und das war's. Fenster blieben wie sie waren; FA hat TüV-Eintragung akzeptiert. mfg Klaus
13. Januar 201313 J. Soweit ich weiss sind es >50% der Grundfläche des Fahrzeuginnenraums.Der Tüv-ler hatr bisschen rumgemessen, bestätigt dass >50% des Innenraums Ladefäche waren, und das war's. Fenster blieben wie sie waren; FA hat TüV-Eintragung akzeptiert. mfg Klaus das kann durchaus sein dass mir da der FA mensch letztes mal was anderes erzählen wollte, da er sich generell weigern wollte . .. Das kommt immer auf den "freundlichen" Beamten im FA an. mfg Aik
13. Januar 201313 J. die nutzfläche muss länger sein als der fahrerraum. dann geht das. btw-wenn du willst bau ich dir sowas. ist ernst gemeint.
13. Januar 201313 J. Hi,@bx basis,Klar gibts die Transporter mit Scheiben ab werk mit Lkw-zulassung,is eigentlich eher selten,wenn es vollverglaste sind,haben sogar offene Gurtpunkte.Dies liegt daran,daß diese Autos Den sogenannten NUTZFAHRZEUGcharakter haben.Is dann meist ein Kombinatonkraftwagen,auch die geländewagen früher. Leider Haben die Finanzämter halt vor 12-14Jahren,als sie die Dieselstrafsteuer so heraufsetzten,halt dann es sehr erschwert,als halt viel Leute dann auf Lkwzulassung umgeschwenkt sind,die Vorschriften stark verschärft,um Schlupflöcher zu verengen.Gab dann auch oft so absurde sachen wie Camaro mit Lkwzulassung,daher sind die FAs halt auch aufgeschreckt @ nordlictXm.Es muß nicht zwingend die Scheibe durch eine Blechplatte ersetzt werden,bzw davor od dahinter is auch egal.Völlig ok ist natürlich auch ein lochblech od ein Gitter was eigentlich unlösbar angebracht sein muß(sprich schweißen),Manchen Tüverer is es relativ wurst,und FA-Beamten sind oft keine Fachleute(mechaniker,Metaller)u können es nicht unterscheiden....Hab da schon einiges erlebt.Und obendrein sind diese Personen sehr unterschiedlich mit ihrer Beurteilung...Meistens sind sie eher negativ eingestellt,sie sollen ja eher dem Staat Einnahmen zuführen,nicht vermeiden.gr SW
14. Januar 201313 J. FindIchGetzAberNichSoSchick na sicher doch, das ist doch ein xantia self-shooting break
14. Januar 201313 J. das kann durchaus sein dass mir da der FA mensch letztes mal was anderes erzählen wollte, da er sich generell weigern wollte . .. Das kommt immer auf den "freundlichen" Beamten im FA an. mfg Aik Das kommt "nur" auf den TÜV an. Wenn im Brief LKW steht hat der freundliche Finanzbeamte das so zu akzeptieren. Falls nicht wäre ein gespräch mit dem freundlichen Vorgesetzten den freundlichen FinBea ratsam.
14. Januar 201313 J. eben nicht (mehr). das finanzamt kann als LKW zugelassene fahrzeuge auch wie PKW besteuern, das liegt im ermessensspielraum der ämter.
14. Januar 201313 J. eben nicht (mehr).das finanzamt kann als LKW zugelassene fahrzeuge auch wie PKW besteuern, das liegt im ermessensspielraum der ämter. das stimmt, und besonders die Kombination -Privatperson und LKW- ist denen ein Dorn im Auge. Am Ende zahlst du Steuern für einen PKW und Versicherung für einen LKW- Höchststrafe also. LG Uwe
14. Januar 201313 J. Wenn Du es schaffst einen Xantia "Enterprise§ gebaut und zugelassen zu bekommen, dann bitte hellgrau mit orangem Zierstreifen und als Kennzeichen: N-CC 1701
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren