9. April 201313 J. Die Bremse ist OK. HU-Bremsenrichtlinie - Richtlinie für die Prüfung der Bremsanlagen von Fahrzeugen bei Hauptunterschungen nach § 29 StVZO Bei der Messung der Bremswirkung im Rahmen der HU ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug nicht nur die geforderte Mindestabbremsung erreicht, sondern auch die erforderliche Bremskraftverteilung zwischen Vorder- und Hinterachse besteht. Ronald
25. Mai 201412 J. Ersteller hallo liebe XM-ler, bitte hier - mal wieder,nach langer zeit - um eure hilfe!Ja, ich hab ihn noch und mal wieder ne neue batterie gekauft - keine info in der anleitung wie ich die roten stopfen raus bekomme ....ist ne Varta 11. <3
25. Mai 201412 J. ...hab alle ratschläge befolgt.....gestern zu a.t.u - bitte tüv....heute abgeholt - ohne festgestellte Mängel - auch ohne Polabdeckung. TOLL! Hinweis: Bremswirkung gemäß punkt 8 Nr. 1 der HU-Bremsenrichtlinie ohne Beanstandung- was bedeutet das??? wieder mal herzliches DANKEschön an EUCH Das heißt nichts anderes als das deine bremse als in ordnung befunden wurde. Dieser Hinweis wird eingefügt, wenn die erforderliche mindestabremsung nicht erreicht wird, aber die bremse trotzdem blockiert oder vom Prüfer alles als gut befunden wird, weil alles neu ist. viele grüße janbo
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