26. März 201313 J. Vielleicht kennt sich jemand von Euch damit aus. Klar ist a.) aber b.).... wer weiss was genauer? a.) Zeitungsbeiträge oder Internetzeitungs- bzw. Portalbeiträge auf der eigenen (erwerbsbezogenen) Website zu posten, und verlinken, selbst wenn lediglich nur eine einzige Zeile dazu steht und an sich nur sinngemäß den Inhalt wiedergibt, ist brenzlig.... und wenn Quellenangabe zwar nicht fehlt, die Verlinkung auch richtig ist, aber man nicht um Erlaubnis gebeten hatte, dann gibt es 100% eine Abmahnung, insofern das dort jemand ausfindig gemacht hatte...und dafür gibt es mittlerweile Spezialisten mit Vollzeitarbeitsstellen b.) Internetzeitungs- bzw. Portalbeiträge auf dem eigenen (erwerbsbezogenen) Facebook oder GooglePlus-Webauftritt zu posten....also eigentlich nur darauf zu verweisen...? Ist das auch eine Urheberrechtsverletzung, oder eher nicht? Danke und Gruss Bearbeitet (26. März 201313 J. von AFS427)
26. März 201313 J. Einige Puplikationen verzichten ausdruecklich: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/in-eigener-sache-spiegel-online-und-das-leistungsschutzrecht-a-890335.html Auch Heise verzichtet, musst Du aber selbst suchen. Eine Abmahnung erhaellst Du meines Wissens nach nicht, sondern eine Rechnung des "Geschaedigten". Gruss Matthias
26. März 201313 J. Ersteller Einige Puplikationen verzichten ausdruecklich:http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/in-eigener-sache-spiegel-online-und-das-leistungsschutzrecht-a-890335.html Auch Heise verzichtet, musst Du aber selbst suchen. Eine Abmahnung erhaellst Du meines Wissens nach nicht, sondern eine Rechnung des "Geschaedigten". Gruss Matthias danke, ja - also zu a.) gibt es auf jeden fall eine rechnung des geschädigten.... EDIT: bei b.) ist es mir nach wie vor schleierhaft, wie es gemeint ist, denn eine blosse verlinkung auf FB etwa bewirkt ja schon eine art vorschau auf den verlinkten bericht, so dass es an sich automatisch längere "visuelle/virtuelle" textkopien und bildvervielfältigung bedeutet.... Bearbeitet (26. März 201313 J. von AFS427)
26. März 201313 J. danke, ja - also zu a.) gibt es auf jeden fall eine rechnung des geschädigten.... Na, "auf jeden Fall" nicht. Sondern nur wenn der "Geschaedigete" das fuer Sinnvoll und Erfolg versprechend erachtet. Es kann wohl doch eine Abmahnung geben, aber im Gegensatz zu einem Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht ist nicht jeder x-beliebige geschaedigt, sondern nur der Autor. Ianal, das ist nur meine Meinung! Wie die Umsetzung erfolgt, und ob auch Foren von Zeitungen abgemahn werden kann man nur ahnen. Das Gesetz ist ja auch in seiner Genauigkeit umstritten und soll ja eigendlich nur gegen Datensammler, wie Google gerichtet sein .Was aber sein kann, wenn es das Gesetz hergibt, dass es wieder einige "Honigtoepfe" gibt: http://www.heise.de/ct/artikel/Abgekocht-291092.html . mit dem der Heimseitenbetreiber abgekocht werden soll. Gruss Matthias Bearbeitet (26. März 201313 J. von MatthiasM)
26. März 201313 J. Soll und das jetzt etwas für das Forum sagen ?? Keine Zeitungsartikel mehr linken ?
26. März 201313 J. Ersteller nein, ich dacht v.a. an eine verlinkung von artikeln auf einer FB- oder Google+ Präsenz, aber nicht als Privatmann, sondern als Dienstleister, der seine Besucher mit eiiner aktuellen und informativen Nachrichtensammlung (vie Google Alert etwa) unterhalten will.
26. März 201313 J. Was du unter a) geschrieben hast, ist hahnebüchener Unsinn. Das, was die anderen dazu geschrieben haben dito. Von mal ganz abgesehen... Avanti Dilletanti! Lese dich erst mal in den Unterschied zwischen "Urheberrecht", "Lizenzierung" und "Leistungsschutzrecht (speziell für Presseverleger)" ein. Und dann frage dich mal, warum bei Blogs wie z. B. blog.fefe.de immer noch fleißig verlinkt wird. Und dann schaust du noch nach, was ein "Zitat" ist, welchen Umfang ein Zitat haben darf und wie die Quellenangabe zu erfolgen hat. Wenn du s vorgekaut haben willst, zahl Beratungshonorar an nen Fachanwalt. Oder hab weiterhin Schiß. Aber hör auf "dann gibt es 100% eine Abmahnung" zu schreiben, weils Blödsinn ist. Wäre es keiner, würde sich deine Frage ja eh erübrigen...
26. März 201313 J. Ersteller Was du unter a) geschrieben hast, ist hahnebüchener Unsinn. Das, was die anderen dazu geschrieben haben dito. Von mal ganz abgesehen... Avanti Dilletanti!Lese dich erst mal in den Unterschied zwischen "Urheberrecht", "Lizenzierung" und "Leistungsschutzrecht (speziell für Presseverleger)" ein. Und dann frage dich mal, warum bei Blogs wie z. B. blog.fefe.de immer noch fleißig verlinkt wird. Und dann schaust du noch nach, was ein "Zitat" ist, welchen Umfang ein Zitat haben darf und wie die Quellenangabe zu erfolgen hat. Wenn du s vorgekaut haben willst, zahl Beratungshonorar an nen Fachanwalt. Oder hab weiterhin Schiß. Aber hör auf "dann gibt es 100% eine Abmahnung" zu schreiben, weils Blödsinn ist. Wäre es keiner, würde sich deine Frage ja eh erübrigen... immer schön locker bleiben schau mal hier abgesehen davon rede ich kein unsinn. erst recht nicht hahnebüchen. auch der fachanwalt konnte es leider nicht abwenden, dass zumindest die (nicht gerade geringfügige) forderung gezahlt werden musste. wenn, wie in meinem fall die dpa kohlen haben will und die spezialisierte abmahn-anwaltskanzlei bereits arbeit für recherche, rastersuche und zielperson-kontaktierung geleistet hatte, dann kannst du relativ SICHER sein, dass die es gewiss nicht anbrennen lassen. dummerweise kannst du nicht einmal eine rechtschutzversicherung für urheberrechtsverletzungen abschliessen. auch meine hat abgesagt.... so dass, in einem solchen fall jeder vernünftige mensch (sinnvollerweise mit einem FA für medien- und urheberrecht und nicht für scheidungs-oder pubertätskonfliktsschlichtungs-FA) ein paar mal überlegt: lohnt sich das, dagegen anzugehen und bei pech evtl. 10x mehr zahlen zu müssen?? hast du echt gemeint, ich schreibe hier ein angstmachthread aus profilneurose? ich will gar nicht frage a.) beantwortet wissen, weil ich die antwort SCHON KENNE! also bitte leute, wenn ihr keine ahnung habt, dann bitte lieber anderswo rumtexten - denn solche beiträge bringen wirklich nichts Bearbeitet (26. März 201313 J. von AFS427)
26. März 201313 J. Ersteller bezüglich a.).... bitte schön. reicht das? glaube mir, ich habe sogar einen guten FA dafür gehabt. Nur die RA-Vergütung der Gegenseite war unnachvollziehbar und daher angreifbar. Die Bevollmächtigung war nach vorangehender Abfrage auch korrekt. Die Forderungen im Grunde auch rechtens. Fies war nur, dass sie 4 Jahre nach Ermittlung der UV gewartet haben, ohne mich sofort nach Feststellung des Vergehens unkompliziert aufzufordern, den Beitrag bitte schleunigst zu entfernen oder eben dafür zu zahlen, wenn ich darauf bestehen sollte, ihn stehen zu lassen. Ich wusste es leider nicht besser, obwohl ich damals nicht wenig sicherheitshalber recherchiert hatte, doch ich habe nichts dazu gefunden.... jetzt habe ich - glaube ich - genug Lehrgeld zahlen müssen also ich weiss es - doch die Frage b.) ist immer noch unklar. „(...) die dpa Deutsche Presse Agentur (...) hat uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der unserer Mandantschaft aufgrund von Urheberrechtsverletzungen zusteht. Sie verwenden auf Ihrer Website unter den als Anlage aufgeführten URLs Texte, an welchen unsere Mandantschaft das ausschließliche Nutzungsrecht i. S. d. Urheberrechtsgesetzes hat. Eine Zustimmung zur Nutzung und Verbreitung hat Ihnen unsere Mandantschaft nicht erteilt. Für die unberechtigte Nutzung schulden Sie unserer Mandantschaft Schadensersatz. Auf Basis einer Lizenzanalogie kann dasjenige verlangt werden, was zwischen Ihnen und unserer Mandantschaft bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung des Textes als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Für die von Ihnen genutzten Texte ist auf Basis der dpa-Preistabelle, welche sich an den Vergütungsregeln des Deutschen Journalisten-Verbandes (www.djv.de) orientiert, eine hypothetische Lizenzgebühr als Schadensersatz anzusetzen. Die Schadensersatzansprüche unserer Mandantschaft berechnen sich der Höhe nach der Anzahl der Übernahme der von Ihnen genutzten Artikel bzw. Texte: < 750 Zeichen je EUR 150,00 > 750 Zeichen je EUR 250,00 > 2000 Zeichen je EUR 350,00 Der sich hieraus errechnete Schadensersatz für 1 Artikel /Texte beträgt: insgesamt EUR 350,00 Ferner sind Sie zur Erstattung der unserer Mandantschaft entstandenen Dokumentationskosten für die Ermittlung der Urheberrechtsverletzung verpflichtet. Hierneben haben Sie auch die für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten, insbesondere die Rechtsanwaltsvergütung, zu tragen. Der zu zahlende Gesamtbetrag berechnet sich wie folgt: Schadensersatz gemäß vorstehender Berechnung EUR 350,00 Dokumentationskosten EUR 25,00 Zinsen EUR 20,21 Rechtsanwaltsverqütunq mit Gegenstandswert: EUR 350,00 à 1,5 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG = EUR 67,50 Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG EUR 13,50 Gesamtbetrag: EUR 476,21 Den Eingang des Gesamtbetrages in Höhe von EUR 476,21 erwarten wir spätestens bis zum xxxx. Bei fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Insbesondere behalten wir uns vor, zusätzlich die unserer Mandantin zustehenden Unterlassungsansprüche einschließlich Abmahnung gegen Sie geltend zu machen. In diesem Zusammenhang dürfen wir Ihnen den Hinweis unserer Mandantschaft geben, dass Sie verpflichtet sind, trotz Schadensersatzleistung die hier betroffenen Texte umgehend aus dem Netz zu nehmen sowie von Ihrer Website und von sämtlichen Datenträgern zu löschen. Sofern Sie Fragen zu der Forderung haben, erreichen Sie uns unter der Rufnummer xxxx“
26. März 201313 J. Ersteller Was du unter a) geschrieben hast, ist hahnebüchener Unsinn. Das, was die anderen dazu geschrieben haben dito. Von mal ganz abgesehen... Avanti Dilletanti! geht es vielleicht konstruktiver, als nichts ausser sinnlosen beleidigungen produzieren zu wollen, wunschvorstellungen und annahmen zu reflektieren ohne es eigentlich besser zu wissen? das muss doch wirklich nicht sein. ich war in vergangenheit gewiss nicht zimperlich in meiner diskussionsweise, aber auch Matthias M diskutiert völlig normal mit und zwar mit richtig guten inputs...weil wir es offenbar eingesehen haben, dass es auch ohne stress geht. und jetzt kommt hier wieder einer und macht auf dicke hosen. Bearbeitet (26. März 201313 J. von AFS427)
27. März 201313 J. Ah ja. Aber bitte gerne doch. Und auch die Komplimente gebe ich gerne zurück. Zur Sache: Du hast (unter anderem) geschrieben: "und verlinken, selbst wenn lediglich nur eine einzige Zeile dazu steht und an sich nur sinngemäß den Inhalt wiedergibt, ist brenzlig" Aber selbst im neuen Leistungsschutzrecht sind Verlinkungen und sogenannte "Snippets" (meiner Erinnerung nach, die mich täuschen kann bis 160 Zeichen) legitim. Verlinkungen und kurze Zitate (auch da gibts ne Gesetzgebung die du dir leicht ergooglen kannst) sind überhaupt nicht brenzlig, solange du dich dabei an Recht und Gesetz hältst. Insofern also hahnebüchen... Wenn sich irgend ein Abmahnanwalt da ein abmahnwürdiges Verhalten zusammen phantasiert, heißt das noch lange nicht, dass dies Abmahnung Relevanz haben muss. Anders natürlich der Fall, wenn du einen Text eines Urhebers ohne rechtsgültig eine Lizenz einzuholen, veröffentlichst. Was du da aber bekommen hast, war keine Abmahnung sondern die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruch. Deswegen habe ich auch deine Tatsachenbehauptung "dann gibt es 100% eine Abmahnung" zum hanebüchenen Unsinn erklärt. Und ja, das ist keine Wortklauberei sondern spätestens vor Gericht ein großer Unterschied. Glaub mir, die dpa war da noch äußerst fair dir gegenüber. Abmahnung inklusive "strafbewehrte Unterlassungserklärung" (auch das kann man googlen) wäre deutlich unangenehmer für dich geworden. Was den Preis angeht: Der erscheint mir etwas hoch. Ich z. B. bekomme für Artikel in Fachzeitschriften ca. 30 bis 60 Euro für 1000 Zeichen. Wenn man jetzt aber bedenkt, dass ich kein Starreporter bin und die Zeitschriften für die ich schreibe ca 30000 bis 60000 Auflage haben, während dpa ne deutlich größere Marktmacht hat, kann das schon noch in Ordnung gehen. Das ist übrigends auch der Grund, warum ich mich mit Urheberrecht leidlich gut auskenne. Ich bin selber Urheber und musste mich deshalb in die Materie einarbeiten. Und auf gibt es von mir eine einfache Antwort, der du glauben schenken kannst, oder auch nicht: Selbstverständlich darfst du Texte (analog dazu auch Bilder, Softwarecode und anderes geistiges Eigentum) nicht veröffentlichen, ohne die entsprechende Lizenz dazu zu besitzen. Egal ob als Printmedium oder im Internet. Auch eine Veröffentlichung auf Facebook u.ä. ist eine Veröffentlichung im Sinne des Urheberrechts. Also auch da: Finger weg. Und dann noch ein Hinweis zu "nichts ausser sinnlosen beleidigungen produzieren zu wollen": Von "sinnlos" kann ja schon mal nicht die Rede sein. Von "Beleidigung" im juristischen Sinne ja wohl offensichtlich auch nicht. Ich kann keine Textstelle entdecken, an der ich dich persönlich herabwürdigend angegangen wäre. Merke: Nicht jedem Beleidigtsein geht zwingend ein Beleidigtwerden voran. Solltest du dich von "Avanti dilletanti" persönlich angesprochen gefühlt haben, so sei versichert, dass dem nicht so ist. Im Gegenteil: Du bist voll der Blicker, was Urheberrecht anbetrifft. Das wurde mir durch deine Einlassungen sehr deutlich gemacht. Insofern glaube ich auch, dass weitere Einlassungen meinerseits zum Thema nicht nötig und auch nicht erwünscht sind. Stimmts?
27. März 201313 J. INn der letzten C't (8/2013) ist dazu ein Beitrag, der sicherlich nicht alle deine Fragen beantwortet, aber ganz interessant ist: http://www.heise.de/ct/inhalt/2013/08/148/ Gruss Matthias
27. März 201313 J. Ersteller Und auf gibt es von mir eine einfache Antwort, der du glauben schenken kannst, oder auch nicht: Selbstverständlich darfst du Texte (analog dazu auch Bilder, Softwarecode und anderes geistiges Eigentum) nicht veröffentlichen, ohne die entsprechende Lizenz dazu zu besitzen. Egal ob als Printmedium oder im Internet. Auch eine Veröffentlichung auf Facebook u.ä. ist eine Veröffentlichung im Sinne des Urheberrechts. Also auch da: Finger weg. na, das geht doch mit einer konstruktiven antwort! ja, ich bin kein "blicker", was urheberrechte angeht, deswegen habe ich ja hier die frage gestellt! war das nicht klar genug? dafür blicke ich wahrscheinlich andere dinge wesentlich besser, wo du vielleicht nur aus der wäsche gucken würdest. ist doch völlig normal, dass wir uns nicht in allen belange des lebens auskennen. und ja, wirklich: wenn jemand bloss fragt und dazu noch eine eigene erfahrung als faktum beschreibt, weil das nunmal tatsächlich passiert ist, so ist man ja nicht gleich ein dilettant. inwieweit dpa die forderung noch nett gemeint hat, das kannst du pauschal nicht sagen. 4 jahre nach beweisermittlung schön abzuwarten und dann zinsen zu berechnen, finde ich nicht gerade nett. und auch wenn ich es zwar nicht genau wissen kann, rein subjektiv betrachtet muss doch die anwältliche kontaktaufnahme mit absicht derart spät erfolgt sein (wahrscheinlich deswegen, weil ich etwa 6 monate vor kontaktaufnahme der dpa-anwälte diese news-untersite meiner webpräsenz in einem update-zug komplett gelöscht habe, so dass der text weder auf meiner site noch auf der verlinkten quellsite - es war glaube ich das web.de-Portal - übrigens weiter präsent war...). das ist also einfach abartig, weil ich (wie viele andere betroffene auch) sicherlich nicht mit absicht falsch gehandelt habe. der Fachanwalt hat aber alles klar geregelt. er kennt sich damit aus. und übrigens, sein honorar ist dabei in einem völlig akzeptablen rahmen geblieben. doch deine schreibweise ist, bis auf die o.g. passage mit brauchbaren inhalten, einfach nicht okay. lese doch mal die neulich geschlossenen threads ggf durch. im nachhinein sollten doch einige begriffen haben, dass es eigentlich anders gehen kann und sogar muss - mich inklusive. glaube kaum, dass du schon soweit bist. Bearbeitet (27. März 201313 J. von AFS427)
27. März 201313 J. na, das geht doch mit einer konstruktiven antwort! ... dafür blicke ich wahrscheinlich andere dinge wesentlich besser, wo du vielleicht nur aus der wäsche gucken würdest. ... glaube kaum, dass du schon soweit bist. Dir fällt aber schon auf, dass du es bist, der die ganze Zeit persönlich nimmt und persönlich wird? Verunglimpfen soll man dich nicht, verglimpft werden willst du aber auch nicht... Wie du mich einschätzt, ob dir mein Ton gefällt, wie deine werte Befindlichkeit heute ist, das alles kannst du deinem Friseur erzählen! Meine Motivation, überhaupt an diesem Thread teilzunehmen war folgende: Ich habe dich aufgefordert, das Schreiben von hahnebüchenem Unsinn zu unterlassen, weil ich als Urheber mit Sorge sehe, wie manche Leute das Urheberrecht völlig zu Unrecht schlecht machen. Die einen verwechseln es mit dem (tatsächlich unsäglichen) Leistungsschutzrecht, die anderen gönnen uns Schreiberlingen die Butter auf dem Brot nicht. Wir Urheber bekommen im Regelfall garnix, wenn der Verlag oder die Agentur jemanden abmahnt oder auf Schadenersatz verklagen will, weil wir meist Lizenzbedingungen einräumen müssen, in denen drin steht, dass jedwede Zweitverwertung schon mit abgegolten ist. Außerdem ist niemandem damit gedient, wenn du hier mit dem Schreckgespenst, schon eine Verlinkung oder ein kurzes Zitat würde mit dem Fegefeuer bestraft, die Leute kirre machen willst. Und ja wirklich, du hast nicht "blos gefragt" , nein du hast zu a) hahnebüchenen Blödsinn in deinem Eingangspost behauptet. Noch was zu dem Fachanwalt, den du wohl beauftragt hast: Ich hätte dem den Marsch geblasen, wenn er noch nicht mal geprüft hat, ob die Forderung verjährt ist (Wenn deine Einlassungen zum Thema tatsächlich zutreffen).
27. März 201313 J. Nachtrag zum Artikel in der Ct: "Eine Novellierung des Urheberrechts sollte es Presseverlegern ermöglichen, für die Fremdnutzung ihrer Texte im Web zu kassieren." steht da als Werbetext zum Thema auf www.heise.de. Und genau das zeigt, wieviel hahnebüchener Unsinn zum Thema Urheberrechte in Umlauf gebracht wird. Sogar von den Qualitätsjournalisten der Ct. "ihrer Texte"? Weit gefehlt! Das Urheberrecht an einem Text bleibt beim Autor. Der Verleger kann von "seinem" Text nur sprechen, wenn er ihn tatsächlich selbst geschrieben hat. Man kann ein Urheberrecht weder verkaufen, noch verleihen noch verschenken. Der Text gehört also rechtlich gesehen immer dem Autor. So steht es im Gesetz und das ist gut so. Was ein Presseverleger tun kann, ist: Eine Abdrucklizenz vom Autor erwerben. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Die meisten Urheber sind jung und brauchen das Geld. Oder alt und arm. Also lassen sie sich dazu erpressen, weitgehende Lizenzen, die auch Zweitverwertungen für einen unbegrenzten Zeitraum beinhalten, für wenig Geld zu verkaufen. (Googelt doch mal, warum schon lange keine neue Tigerenten-Filme mehr veröffentlicht wurden. Der Autor würde schon gerne...) Das Problem sind also manche Verleger, die der unbedarften Öffentlichkeit weiß machen wollen, sie hätten Urheberrechte. Die wollen Geld von Google, von Blog- und Webseitenbetreibern die nicht genug aufpassen, was sie wie veröffentlichen wollen und die unseriöseren scheuen sich auch nicht, windige Abmahnorgien abzuziehen. Sie sind aber nicht bereit, den tatsächlichen Urhebern der Texte etwas vom Zweitverwertungskuchen abzugeben. Deshalb sollte das Leistungsschutzrecht noch mal gründlich überdacht werden. Die "Leistung" der Verleger ist es, Inhalte zu veröffentlichen. Eigentlich sollten die Verleger dem Urheber für jede Veröffentlichung Geld zahlen. Das Wort "Verleger" kommt von "Geld vorlegen" - heute bekannt als "Vorschuss". Einige Verleger begreifen ihre Funktion heute aber anders. Sie wollen den Leser mehrmals abkassieren ohne dem Urheber was davon abzugeben.
27. März 201313 J. Ersteller Dir fällt aber schon auf, dass du es bist, der die ganze Zeit persönlich nimmt und persönlich wird? Verunglimpfen soll man dich nicht, verglimpft werden willst du aber auch nicht... Wie du mich einschätzt, ob dir mein Ton gefällt, wie deine werte Befindlichkeit heute ist, das alles kannst du deinem Friseur erzählen! oh mann, soll ich das jetzt echt noch en detail kommentieren? komme übrigens grad von der friseuse und da sprachen wir über haarspalter Die einen verwechseln es mit dem (tatsächlich unsäglichen) Leistungsschutzrecht, die anderen gönnen uns Schreiberlingen die Butter auf dem Brot nicht. als ob schreiberlingsein gar nicht etwa schnipseln, basteln, umtexten, copy n paste wäre okay, berichtest du aus einem krisengebiet? arbeitest du für den verbraucherschutz? usw? wenn ja, dann gönne ich die butter. ansonsten....habe eine weile musik produziert und von anfang an nach creative commons angeboten. weil ich es gut finde. zum thema fachwanwalt: nein, es war nicht verjährt. auch sonst alles andere wurde in betracht gezogen, aber ohne erfolg. aber unter'm strich: danke für deine infos - die haben nämlich weitergeholfen Bearbeitet (27. März 201313 J. von AFS427)
27. März 201313 J. ...als ob schreiberlingsein gar nicht etwa schnipseln, basteln, umtexten, copy n paste wäre okay, berichtest du aus einem krisengebiet? arbeitest du für den verbraucherschutz? usw? wenn ja, dann gönne ich die butter. ansonsten.... ) Nicht dass ich dich um deine Meinung zu meinem Broterwerb befragt hätte, aber ohne die Unterstellung, ich oder Kollegen würden eh nur copy&paste betreiben und den zarten Hinweis darauf, dass du Journalismus als Beschäftigung nur dann ernst nehmen kannst, wenn man mindestens sein Leben für seinen Beruf aufs Spiel setzt, gings wohl nicht? Was Open Source und CC betrifft: Das ist vollkommen legitim. Die Lizenzierung über CC ist löblich. Ich würde auch gerne, dass meine Texte frei lizenziert erscheinen (z. B. mit Erstabdruckrecht für den, der zahlt). Bei Sachen, die mir sehr am Herzen liegen und für die ich keinen Verleger finde, mache ich das auch gelegentlich. Bei den Artikeln für Zeitschriftenverlage siehts anders aus. Die Gründe stehen im Vorpost. Die wollen eine CC-Lizenzierung nicht und sind mir gegenüber leider in der stärkeren Position. Immerhin habe ich meist Verträge, bei denen ich vom Erlös durch Zweitverwertungen noch 25% bekomme. Andere haben keine so guten Verträge. Grundsätzlich bin ich sehr für CC. Aber es sollte dem Künstler/Autor überlassen bleiben, ob er das will oder nicht. Nur weil du ein paar Lieder so lizenziert hast, kannst du doch nicht erwarten, dass dir andere den gleichen Gefallen tun. Beispiel für die entgegengesetzte Problematik: Ein Freund von mir ist mit seiner Hauptband bei der Gema und hat massive rechtliche Probleme, die Sachen seiner Zweitband so zu lizenzieren, dass die Gema da außen vor bleibt, obwohl er das gerne täte. Frage: Hast du wenigstens dein Leben riskiert beim "Musikproduzieren"? Ich damals beim Musikmachen schon. Ich war mit meiner Anarcho-Punkband öfters in "Krisengebieten", sprich Veranstaltungsorten, wo es vor ekligen kleinen Neonazis nur so gewimmelt hat. Wir haben trotzdem gespielt. Mist. Vergiss es, ich ziehe die Frage zurück. Sonst geht das hier ewig weiter mit dem nervigen "ich bin aber viel toller als du". Ich verabschiede mich hiermit aus dem Thread. Die Fachfrage scheint ja wohl zu deiner Zufreidenheit geklärt zu sein.
27. März 201313 J. Komische Einstellung. Sehe schreiben oder Musik machen als Berufe an, die den Zweck haben, Butter aufs Brot zu bringen. Bei nem Maurer würde auch keiner auf die Idee kommen, seine Leistungen gratis zu fordern oder das entsprechende Entgelt an Dritte zu bezahlen. Auch dann nicht, wenn auch woanders schon eine Mauer steht.
27. März 201313 J. Ersteller Komische Einstellung. Sehe schreiben oder Musik machen als Berufe an, die den Zweck haben, Butter aufs Brot zu bringen. das finde ich nicht unbedingt. und viele künstler denken ebenso - sieh CC - und das ist echt gut
27. März 201313 J. Ersteller Mist. Vergiss es, ich ziehe die Frage zurück. Sonst geht das hier ewig weiter mit dem nervigen "ich bin aber viel toller als du". Ich verabschiede mich hiermit aus dem Thread. Die Fachfrage scheint ja wohl zu deiner Zufreidenheit geklärt zu sein. ja ist geklärt. und ich bin genausowenig daran interessiert, das alphatier exakt ausfindig zu machen Bearbeitet (27. März 201313 J. von AFS427)
27. März 201313 J. das finde ich nicht unbedingt. und viele künstler denken ebenso - sieh CC - und das ist echt gut Glückwunsch an jeden, der sich das leisten kann.
27. März 201313 J. Ersteller Glückwunsch an jeden, der sich das leisten kann. das muss man nur wollen, mensch. vielleicht geht es doch bei manchen nicht bloss um kohle und groupies. ich meinte ja gewiss nicht strassenmusiker, die um jeden cent akkorde hauen müssen, sondern sog. "talente" die eine ätzende, 100x gehörte nichtssagende nullmusik mit trivialen textaussagen machen/klimpern, das dann als hohe "kunst" verstehen (labeln) und dafür auch noch die rollende rubel sehen wollen...das ist doch echt erbärmlich. sowas in schutz nehmen zu wollen ist ehrlich gesagt genauso lächerlich. für manche sog. profimusiker wäre eine ehrliche arbeit wesentlich sinnvoller...als unschuldige digitale/analoge datenträger mit müll zuzuspeichern Bearbeitet (27. März 201313 J. von AFS427)
27. März 201313 J. Ich sprach nicht von irgendwelchen Superstars, sondern grundsätzlich von musischen Berufsbildern. Wie viele Berufskünstler (Musiker, Maler, Schreiber, Fotografen) gibt es? Wie viele davon erlangen nennenswerten Ruhm? Wie viele können grad so existieren? Aha, ok.
28. März 201313 J. Bei nem Maurer würde auch keiner auf die Idee kommen, seine Leistungen gratis zu fordern oder das entsprechende Entgelt an Dritte zu bezahlen. Auch dann nicht, wenn auch woanders schon eine Mauer steht. Doch, genau auf die Idee ist man nun gekommen: wenn einer hergeht und die gleiche Mauer eine Straße weiter exakt baugleich hochzieht wie besagter Maurer zuvor, kann dieser ihn verklagen Ja was meinst Du denn, warum sich alle bei diesem tollen neuen Leistungsschutzrecht an den Kopf packen?
30. März 201313 J. Ersteller Aha, ok. mach doch bitte nicht auf Lehrer, aus dem Alter sind wir denke ich schon raus
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