28. März 201313 J. Moin, seit dem 27.3.12 hat die Mitfahrgelegenheit.de die Unsitte eingeführt, auf Fahrten schon ab 100 km von den Fahrern 11% des Fahrpreises zu erheben. Angabe der Bankverbindung und eine Einzugsermächtigung sollen obligatorisch werden. Das hängt wohl damit zusammen:http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=.faz.net%2Faktuell%2Fwirtschaft%2Fcarpooling-daimler-steigt-bei-mitfahrzentrale-ein&source=web&cd=1&cad=rja&sqi=2&ved=0CDAQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fwirtschaft%2Fcarpooling-daimler-steigt-bei-mitfahrzentrale-ein-11832210.html&ei=kLBTUdemJoTYswaAw4H4CA&usg=AFQjCNG5M6YtlNZ9iHL17-MiBPjU7fnGcg Die meisten wechseln zu Drive 2 day, flinc oder fahrgemeinschaft.de
28. März 201313 J. Ohne Google geht´s auch: carpooling-daimler-steigt-bei-mitfahrzentrale-ein Was ist das "Problem" ein Taxifahrer bezahlt Steuern, weshalb soll dann der Fahrer nicht auch "abkassiert werden"? Ronald Bearbeitet (28. März 201313 J. von Ronald)
28. März 201313 J. Oha ... das ist ja sehr interessant. Früher habe ich den Dienst auch öfter genutzt um Leute mitzunehmen .... mittlerweile fahre ich zu so ungünstigen Zeiten dass ich keinen mehr mitnehmen will. Aber gut zu wissen. Früher gab es noch mitfahrzentrale.de ... kann man das noch gebrauchen ?
28. März 201313 J. Was ist das "Problem" ein Taxifahrer bezahlt Steuern, weshalb soll dann der Fahrer nicht auch "abkassiert werden"? Ronald Weil es der Idee der MITFAHR-Gelegenheit widerspricht. Wenn du trampst und der Fahrer verlangt plötzlich von dir Geld, ist die ID auch im Eimer. blossom, früher zur Penne getrampt und nie zu spät gewesen, Mitfahrgelegenheitsnutzer für Langstrecken und Polen-Tramper
28. März 201313 J. Eben... ein Taxifahrer fährt eine bestimmte Strecke nur wenn er einen Fahrgast für die Strecke hat. Bei Mitfahrgelegenheit fährt man die Strecke so oder so... ob nun einer mitfährt oder nicht. Aber mittlerweile stimmt das ja auch nicht mehr... da gibt es Leute die regelmäßig mit nem Kleinbus die Strecke Berlin - Hamburg fahren und machen damit richtig Kohle... alles ohne Gewerbe und ohne P-Schein .. sowas ist natürlich auch illegal ... aber eben auch keine Mitfahrgelegenheit.
28. März 201313 J. Weil es der Idee der MITFAHR-Gelegenheit widerspricht.Wenn du trampst und der Fahrer verlangt plötzlich von dir Geld, ist die ID auch im Eimer. blossom, früher zur Penne getrampt und nie zu spät gewesen, Mitfahrgelegenheitsnutzer für Langstrecken und Polen-Tramper Der Unterschied ist aber, dass der Fahrer bei einer "Zentrale" angemeldet ist, verwaltet wird und so durch die Mitfahrer "gebucht" wird (wie beim Taxi). Das kostet und wird entweder über Werbung oder Gebühr finanziert. Nehmen die "Fahrer" etwa die "Mitfahrer" umsont mit? Der Sinn wäre für mich entweder die Kosten aufzuteilen oder an eine günstige Reisegelegenheit zu kommen oder ist das eine andere Form der "Partner-Börse": "Speed-Dating"? Beim Trampen war es "Zufall" und eine Gefälligkeit des Fahrers. Ronald
28. März 201313 J. Aus verfahrenstechnischer Sicht ist die Seite sowas von werbefinanziert .... Und der Verwaltungsaufwand ist sicherlich auch nicht so immens. Aus Sicht der Webseitenbetreiber kann ich deren Schritt ja nachvollziehen. Aus Sicht eines überzeugten Trampers jedoch nicht. Und da ich eben eher letztgenannter denn erstgenannter bin, ist mir die Entscheidung eben NICHT wohl. Und die Grundidee ist doch das Bereitstellen von Mitfahrplätzen (oder Fahrtgelegenheiten, je nach Sichtweise). Und wenn die Fahrer jetzt mit Kosten belegt werden, wird Otto Normalmitnehmer (also nicht der Busunternehmer) eben einfach keinen mehr mitnehmen bzw. auf kostenlose Portale setzen. Fahren muss er ja eh.... Bearbeitet (28. März 201313 J. von _blossom_)
30. März 201313 J. Ersteller Die eigentliche Dimension, die durch die Änderung der AGB bei Mitfahrgelegenheit entsteht, wird in zwei Beiträgen aus dem Gästebuch von Drive2day aufgezeigt: " otto01, Fr, 29.03.2013 Hallo, ich glaube den meisten Nutzern bei Mitfahrgelegenheiten ist nicht klar,dass sich die rechtlichen Verhältnisse der Nutzer grundlegend geändert haben. Bei Nutzung des Zwangsbuchungssystems werden (siehe AGB MFG 2.2.1.) Beförderungsverträge zwischen Fahrern und Mitfahrern abgeschlossen. Aus meiner Sicht ergibt sich hier mit großer Wahrscheinlichkeit die Steuerpflicht der Einnahmen der Fahrer. Bei der nächsten Betriebsprüfung von MFG werden nach dem Kontencheck von Carpool in 4 Jahren viele Fahrer ein böses Erwachen haben. Selbst das lasche Blah Blah in den AGB zu gewerblicher Nutzung werden da keinem helfen, da sich die Steuerpflicht nicht nach der Höhe der Fahrtkostenbeteiligung richtet, sondern nach dem Charakter des Geschäftes. Nur die Fahrgemeinschaft ist steuerlich kein Problem und in diesem Bereich kommen keine Beförderungsverträge zustande, da es sich um eine Art Nachbarschaftshilfe handelt. Weil ich keine Mitfahrmöglichkeit mit gewerblichen Charakter sondern simpel nur eine Mitfahrmöglichkeit im Rahmen der Nachbarschaftshilfe anbiete, habe ich mein Konto bei MFG konsquent gelöscht. Ich kann jedem nur Raten wer das Zahlungsystem von MFG nutzt sollte sich dringend steuerliche Beratung einholen. Für mich ist nach 11 Jahren MFG.de jetzt tabu. otto01 antworten Fehler / Missbrauch melden Antworten Re: Wechsel von mitfahrgelegenheit.de railach, Fr, 29.03.2013 Hallo Bernd, genau so sehe ich das auch, ob man nun 11% oder 0,5% abführt. Der Knackpunkt ist das Buchungssystem, das es dem Finanzamt ermöglicht die ganaue Höhe eines möglicherweise steuerpflichtigen Gewinns zu ermitteln, auch wenn die meisten das nicht wahrhaben wollen. Deswegen lehne ich es auch ab, von Mitfahrern bewertet zu werden. Das wollten die Vielverkäufer bei ebay auch nicht glauben als Finanzamt plötzlich auf sie aufmerksam wurde und seinen Teil davon abhaben wollte. Wie dem auch sei, jetzt bin ich auch hier. " Zitat Ende Es macht fast den Eindruck, als ob Mitfahrgelegenheit bzw. Carpool die Fahrer ins offene Messer laufen läßt. Bearbeitet (30. März 201313 J. von Der Käufer)
31. März 201313 J. ... Der Knackpunkt ist das Buchungssystem, das es dem Finanzamt ermöglicht die ganaue Höhe eines möglicherweise steuerpflichtigen Gewinns zu ermitteln ... Mein Fall:Ich bin Privatmann und fahre PRIVAT eine grössere Strecke und nehme dazu gegen Betriebskostenbeteiligung Mitfahrer mit. Ich reduziere damit meine privaten Fahrtkosten, die ich ja übrigens (da kein Firmenwagenfahrer und kein Selbständiger) von versteuertem Einkommen bezahle! Wo da ein zu versteuernder Gewinn liegt, das dürfen mir gern mal die Fachleute erklären!
31. März 201313 J. Und die Grundidee ist doch das Bereitstellen von Mitfahrplätzen (oder Fahrtgelegenheiten, je nach Sichtweise). Und wenn die Fahrer jetzt mit Kosten belegt werden, wird Otto Normalmitnehmer (also nicht der Busunternehmer) eben einfach keinen mehr mitnehmen bzw. auf kostenlose Portale setzen. Fahren muss er ja eh.... Die "Fahrer" nehmen den "Mitfahrer" nicht kostenlos mit. Die lassen sich das bezahlen und der "Mitfahrer" spart sich die teure Bahnkarte. z.B. Mein Fall:Ich bin Privatmann und fahre PRIVAT eine grössere Strecke und nehme dazu gegen Betriebskostenbeteiligung Mitfahrer mit. Ich reduziere damit meine privaten Fahrtkosten, Konkurrenz gibt es jetzt wohl durch die Fernbusse: Berlin-Hamburg 30 €. Ronald Bearbeitet (31. März 201313 J. von Ronald)
31. März 201313 J. Ersteller Früher gab es noch mitfahrzentrale.de ... kann man das noch gebrauchen ? Hier ein kurzer Auszug aus der Geschichte von Mitfahrgelegenheit: "... 2009 beteiligte sich Earlybird Venture Capital an der Betreibergesellschaft Reinicke, Siedler, Weeber. Mit der VC-Beteiligung gingen die Betreiber eine Verpflichtungen zur Monetarisierung des bislang kostenlosen Portals ein. 2010 erfolgte die europaweite Expansion. Es wurde die Carpooling.com als Dachmarke gegründet. 2011 wurde der Mitbewerber Mitfahrzentrale.de gekauft. 2012 beteiligte sich die Daimler AG an Carpooling.com. ..."
1. April 201313 J. Mein Fall:Ich bin Privatmann und fahre PRIVAT eine grössere Strecke und nehme dazu gegen Betriebskostenbeteiligung Mitfahrer mit. Ich reduziere damit meine privaten Fahrtkosten, die ich ja übrigens (da kein Firmenwagenfahrer und kein Selbständiger) von versteuertem Einkommen bezahle! Wo da ein zu versteuernder Gewinn liegt, das dürfen mir gern mal die Fachleute erklären! genau so sehe ich das auch...und werde mein account bei MFG löschen bzw. nicht mehr nutzen Bearbeitet (1. April 201313 J. von AFS427)
2. April 201313 J. Ersteller [h=4]Und hier noch eine Info zu dem Thema: 30.03.2013 23:09 Uhr[/h][h=3]von ALTERNATIVE:[/h]Quelle: http://www.webstadion.de/gunstig-reisen-mitfahrgelegenheit-de/ (Kommentarbereich) Aufgrund der Einführung eines kostenpflichtigen Zwangsbuchungssystems bei Mitfahrgelegenheit.de möchte ich Dich auf weitere Hintergrundinformationen von Fahrgemeinschaft.de aufmerksam machen. Ich selbst habe Mitfahrgelegenheit.de vor 14 Jahren gegründet und bin enttäuscht dass die bisher gut funktionierende und umweltschonende Idee von Mitfahrgelegenheit.de nun kommerziell ausgeschlachtet wird sowie das Vertrauen der dort registrierten User erschüttert wird. Da diese Entwicklung bereits seit einiger Zeit absehbar war und von mir nicht mehr aufgehalten werden konnte, habe ich mich entschlossen den „alten“ Gedanken von Mitfahrgelegenheit.de in einem „neuen“ Portal zu erhalten. Um für einen Ersatz zu sorgen, habe ich mich daher vor einigen Monaten mehrheitlich an http://www.Fahrgemeinschaft.de/ beteiligt und die Funktionalität des Portals seitdem grundlegend überarbeitet. Du findest dort eine gute und kostenlose Alternative. Fahrgemeinschaft.de wird auch in Zukunft kostenlos bleiben. Derzeit enthält Fahrgemeinschaft.de ca 1,7 Mio Fahrtenangebote mit einem täglichen Zuwachs von ca 7.000 Fahrten. Eine Kurzinformationen über die Entwicklungen bei Mitfahrgelegenheit.de seit der Gründung findest Du unter http://www.domroes.de/mfg Zur abschließenden Klärung: Ich selbst halte auch noch virtuelle Anteile an carpooling.com. Jedoch habe ich dort kein Mitsprache- und Entscheidungsrecht mehr bzgl. zukünftigen Ausgestaltungen. Obwohl ich an einem finanziellen Erfolg der carpooling.com profitiere, sehe ich es dennoch als notwendig an eine kostenlose Funktionalität wie sie bisher im “alten” Mitfahrgelegenheit.de zu finden war weiterhin aufrecht zu erhalten. Ich würde mich freuen wenn Du mithilfst Fahrgemeinschaft.de als weitere Alternative zur Vermittlung von Fahrgemeinschaften bekannt zu machen. Vielen Dank + Gruss Sven Domroes SD@fahrgemeinschaft.de siehe auch: http://www.facebook.de/fahrgemeinschaft
2. April 201313 J. Mein Fall:Ich bin Privatmann und fahre PRIVAT eine grössere Strecke und nehme dazu gegen Betriebskostenbeteiligung Mitfahrer mit. Ich reduziere damit meine privaten Fahrtkosten, die ich ja übrigens (da kein Firmenwagenfahrer und kein Selbständiger) von versteuertem Einkommen bezahle! Wo da ein zu versteuernder Gewinn liegt, das dürfen mir gern mal die Fachleute erklären! Nach der gängigen Auffassung der Finanzbehörden ist eine Einnahme vorhanden. Woher Du das Geld zur Vorfinanzierung der Einnahmequelle nimmst, spielt dabei keine Rolle.
2. April 201313 J. Ersteller Nach der gängigen Auffassung der Finanzbehörden ist eine Einnahme vorhanden. Woher Du das Geld zur Vorfinanzierung der Einnahmequelle nimmst, spielt dabei keine Rolle. Und die Krankenkassen sehen das genauso.
3. April 201313 J. Okay, dann ich nochmal. Also sind wir uns einig, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass das Finanzamt mit einer entsprechenden Forderung an mich herantreten wird? Es wird schliesslich nirgends einen Beleg geben, wenn da mal 30,- € in bar den Besitzer wechseln. Selbst ein entsprechendes Inserat in einer Internetbörse ist ja kein Nachweis, dass die entsprechende Fahrt stattgefunden hat... Gut, dann müssen wir das auch nicht höchstrichterlich klären lassen!
3. April 201313 J. Ersteller @Juergen_: du sprichst von der klassischen Fahrgemeinschaft: der Verabredung zu einer gemeinsamen Autofahrt im Sinne von Nachbarschaftshilfe. Dabei kommt auch kein Beförderungvertrag zustande und das hat auch keinen gewerblichen Charakter. Insofern hast du völlig recht. Aber das, was mitfahrgelegenheit jetzt macht, nämlich - Zwangsbuchungssystem für Fahrer und Mitfahrer, - Registrierung der Buchungen für jede Fahrt - Abgreifen von 11% Vermittlungsprovision pro Buchung durch Lastschrift vom Fahrerkonto und - Zensur der Telefonnummern in den Anzeigentexten der Fahrer ist eine völlig andere Nummer. Das ist weiter oben in Beitrag #9 schon angesprochen worden. Daher sollte man zu den (provisions-) freien Portalen fahrgemeinschaft.de oder Drive2day.de wechseln. Bearbeitet (3. April 201313 J. von Der Käufer)
3. April 201313 J. selbst ein entsprechendes Inserat in einer Internetbörse ist ja kein Nachweis, dass die entsprechende Fahrt stattgefunden hat... übrigens selbst dann noch nicht, wenn jemand eine bewertung über einen schreiben täte. ich geb doch keine quittung für die 20 eur, die mir ein student dankend zahlt, wenn er schnell und oberbillig von hamburg ins rheinland kommen kann...und auch er würde sicher keine quittung verlangen
3. April 201313 J. Aber das, was mitfahrgelegenheit jetzt macht, nämlich - Zwangsbuchungssystem für Fahrer und Mitfahrer, - Registrierung der Buchungen für jede Fahrt - Abgreifen von 11% Vermittlungsprovision pro Buchung durch Lastschrift vom Fahrerkonto und - Zensur der Telefonnummern in den Anzeigentexten der Fahrer ist eine völlig andere Nummer. und genau deswegen mache ich da mit sicherheit nicht mehr weiter mit Daher sollte man zu den (provisions-) freien Portalen fahrgemeinschaft.de oder Drive2day.de wechseln. selbstverständlich
3. April 201313 J. Mit gefällt www.drive2day.de sehr gut. Die Seite ähnelt vom Aufbau der von www.mitfahrgelegenheit.de ist aber völlig kostenlos und sehr bekannt. Da kann man Treffpunkte anlegen, mit Uhrzeiten usw. Super gemacht.
3. April 201313 J. Ich war auch mal kurz bei so einem Mitfahrportal registriert. Ich hab mich immer geweigert, für die Mitfahrt einen fixen Betrag zu verlangen. Wenn ein Tramper am Strassenrand den Daumen hebt, verlang ich von dem ja auch keine Kohle. Von da her stellt sich die Frage für mich schon gar nicht, ein Portal zu nutzen, wo ich zwingend Kontodaten angeben muss. Wozu? Entweder es fährt einer mit, oder nicht. Kost mich aber gleichviel Sprit. Und Fahrten, die so lang sind, dass die Kosten dafür ins Gewicht fallen, die mach ich eh nur selten. So 1000km am Stück oder so... Da würd ich glaub ich dann wohl auch nicht mehr nur übers net Mitfahrer suchen... Von da her: Schade, wenn sowas dann zwangskommerzialisiert wird. Fällt dann von vornherein durchs Raster. Da würd ich nicht mal überlegen ob ich mitmachen soll.
3. April 201313 J. ich habe mich bei mitfahrgelegenheit auch grad gelöscht und bei fahrgemeinschaft angemeldet.
3. April 201313 J. @Juergen_: du sprichst von der klassischen Fahrgemeinschaft: ... Aber das, was mitfahrgelegenheit jetzt macht ... ist eine völlig andere Nummer. Das ist weiter oben in Beitrag #9 schon angesprochen worden... Nö, ich hab den Unterschied schon verstanden, bin ja nicht blöd. Hier wurde ja über eine fiktive Belastung durch das Finanzamt diskutiert, und da dürfte es keinen Unterschied machen, wie die MFG zustande gekommen ist. ... Daher sollte man zu den (provisions-) freien Portalen fahrgemeinschaft.de oder Drive2day.de wechseln. D'accord, das werde ich auch beim nächsten Bedarfsfall machen.
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