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Verheddert in Vorschriften

Hervorgehobene Antworten

"Millionen Radler nutzen seit Jahren illegale Akku- und Batterie-Lampen. Nun hat der Bundesrat endlich das Ende der Dynamo-Pflicht beschlossen. Doch leider ist die Regelung wenig durchdacht, die beliebten Stecklampen bleiben weiter verboten."

http://www.spiegel.de/reise/deutschland/ende-der-dynamo-pflicht-revolution-am-fahrradlenker-a-909881.html

Da geht es in der Schweiz, die wie der Deutsche durch Herrn Steinberger weiss, auch manchmal etwas ueberreguliert ist, regelrecht anarchistisch zu:

Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Art. 30: Fahrzeugbeleuchtung allgemein (Art. 41 SVG)

1. Das Fahrzeug ist zu beleuchten, sobald die übrigen Strassenbenützer es sonst nicht rechtzeitig erkennen könnten.

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

Art. 216: Beleuchtung

1. Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung nach Artikel 30 Absatz 1 VRV erforderlich ist, mindestens mit einem nach vorn weiß und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Diese Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein. Sie können fest angebracht oder abnehmbar sein.

2. Die Lichter an Fahrrädern dürfen nicht blenden.

3. Für die Farben zusätzlicher Lichter gilt Anhang 10.

4. Richtungsblinker sind nur zulässig an Fahrrädern mit geschlossenem Aufbau.

Gruss

Matthias

Nur die wenigsten Politiker wissen aus eigener Erfahrung, wie man Fahrrad fährt.

Und immer noch kriegt man diese Billigdynamos als Standardausrüstung, die bei der geringsten Feuchtigkeit heulend durchdrehen ohne Licht zu produzieren.

Ich bin allerdings auch kein Freund von abnehmbaren Batterielicht. Man vergisst es auszumachen, vergisst es zu laden, vergisst es zu Hause, oder vergisst es am Fahrrad, dann ist es geklaut. Für Sportradler ok, aber an einem richigen Fahrrad will ich einen Nabendynamo.

Wurden jetzt eigentlich endlich die 12 Volt Anlagen legalisiert?

Bearbeitet ( von Sensenmann)

  • Ersteller
Nur die wenigsten Politiker wissen aus eigener Erfahrung, wie man Fahrrad fährt.

Na immerhin ist der ehemalige Ministerpraesident, MdB, Verteidigungsminister, Kanzlerkandidat, Rudolf Scharping, seit 2005 Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer. Ob der jetzige Verkehrsminister in der Lage ist sich auf einem unmotorisierten Zweirad fortzubewegen, entzieht sich meiner Kenntniss, so schlimm wie bei Verkehrsminister Zimmermann der sich auf dem Mofa blamiert hat, indem er in eine Hecke gefahren ist, wird es schon nicht sein.

Und immer noch kriegt man diese Billigdynamos als Standardausrüstung, die bei der geringsten Feuchtigkeit heulend durchdrehen ohne Licht zu produzieren.

Selbst mit einigermassen wertigen Komponenten, ist die vorgeschriebene Beleuchtungsanlage recht anfaellig.

Ich bin allerdings auch kein Freund von abnehmbaren Batterielicht. Man vergisst es auszumachen, vergisst es zu laden, vergisst es zu Hause, oder vergisst es am Fahrrad, dann ist es geklaut. Für Sportradler ok, aber an einem richigen Fahrrad will ich einen Nabendynamo.

Sei Dir auch unbenommen. Viele Fahrraeder werden sehr selten oder nie in Dunkelheit oder Daemmerung genutzt. Entscheidend ist fuer mich das die Lichtanlage funktionieren muss wenn sie gebraucht wird. Andernfalls gibt es eben eine Strafe. Reflektoren sind eigendlich immer zumutbar.

Den Rest kann man der Vernunft und dem Ueberlebenstrieb ueberlassen.

Wurden jetzt eigentlich endlich die 12 Volt Anlagen legalisiert?

Sieht so aus:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradbeleuchtung#Dynamobetrieb

Gruss

Matthias

Bearbeitet ( von MatthiasM)

Ich bin allerdings auch kein Freund von abnehmbaren Batterielicht. Man vergisst es auszumachen, vergisst es zu laden, vergisst es zu Hause, oder vergisst es am Fahrrad, dann ist es geklaut. Für Sportradler ok, aber an einem richigen Fahrrad will ich einen Nabendynamo.

Das sei dir gegönnt, ich fahre jedenfalls sehr gern mit Akkulampe: 5 Stunden Laufzeit auf hellster Stufe, sonst ca. 20 Stunden. Ladezustandswarnung wenn noch ca. 1 Stunde volle Leistung oder 4 Stunden normale Leistung zur Verfügung stehen. Halterung an allen meinen Rädern, ich muss nur die Lampe umstecken. Und mit 40 Lux wirklich nicht zu übersehen: http://www.bumm.de/produkte/akku-scheinwerfer/ixon-iq.html

Ich habe natürlich zusätzliche Reflektoren hinten, vorne und seitlich. Bin auch im sehr pingeligen Oldenburg noch nie deswegen angehalten worden, und hier bekommt man selbst für das Fahren auf der "falschen" Seite ein Knöllchen.

Ciao, Daniel

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