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Fahrschemel schweißbar (erlaubt?)

Hervorgehobene Antworten

Hallo, Ihr Schwebenden,

jetzt nachdem ich 520 € im BX (14 TGE) versenkt habe (Einschweiß-KAT, Querlenker und Antriebswelle re. neu), sehe ich heute, daß an der Fahrschemelbefestigung (Beifahrerseite) an dem Teil, wo der FS (besteht aus 2 Blechen, innen hohl) mit der Karosserie von unten verschraubt ist, etwas Rost ist. Gehe mit dem Schraubendreher dran und bin gleich durch die erste Blechlage gekommen. Da ich nächsten Monat zum TÜV muß, wird das sicher bemängelt.

Frage: darf das auch geschweißt werden oder muß der Fahrschemel neu? Dann wäre das wohl das Aus für den BX. Gibt es überhaupt das Teil noch im Ganzen neu/Nachbau? Die Schwellerspitze Beifahrerseite ist von vorn auch durch (beim aufbocken biegt sich der Ansatzblechfalz nach aussen um), leider heute erst gesehen. Da hätte mich die Werkstatt auch mal drauf hinweisen können, BEVOR die oben genannten Teile getauscht wurden, dann hätte ich es wahrscheinlich gelassen.

Danke für Eure Hinweise,

Markus.

Moin, gut, dass er noch lebt;-). Ehrlicherweise ist der Fahrschemel fällig- darf eigentlich(!) nicht geschweißt werden (da verschraubt), obwohl er es doch ehedem auch war- denn geschweißt hat da jemand am Faahrschemel, schon allein die Aufnahmen für Drehmomentstützen etc... .- Wie auch immer: Ich habe das damals bei meinem 19rd mit 311ztkm schweißen lassen, wenn das ordentlich gemacht ist, sieht es keiner und es ist auch nicht weniger stabil. Schweißbar ist es, dazu würde ich auch raten- die Nacharbeiten müssen dann gewissnehaft gemacht werden und/oder Unterbodenschutz, dann aber auf dem gesamten vorderen Teil.Weiß vermutlich niemand mehr, wenn das Auto gut dasteht, wird der Prüfer sonst wohl kaum auf die Stocheridee verfallen- wann waren Autos zuletzt seit Ople, Ford und Cermedes durchgerostet?!??

....überall das selbe Leid! siehe: http://www.dark-net-hunter.de/index-Dateien/Fahrschemel.htm Um ordentlich daran arbeiten zu können, muss das Ding jedenfalls raus. Die Arbeit auch ohne Tausch veringert sich also nicht.

Frage: darf das auch geschweißt werden

Nein

Seh ich ein wenig anders.Die Ausläufer des Achskörpers zu schweißen,wird im allgemeinen vom TÜV schon akzeptiert.hab dies schon zigmal gemacht und ist immer von verschiedenen Prüfern akzeptiert worden.Allerdings muß es entsprechend professionell gemacht sein.Irgendwie ein 0,8er Blech mit 3 Punkt draufzukleben wird mit Sicherheit nicht akzeptiert werden.Kann es dir machen,mit hinterher neuer Plakette drauf.Bin Schweißfachmann.Kenn die Diskussionen auch vom LKW-Rahmen,die man schon schweißen darf,halt nach den entsprechenden Richtlinien.

Gr SW

so isses,

du musst schon so schweissen können, ohne das man es hinterher nicht mehr sieht.

Seh ich ein wenig anders.Die Ausläufer des Achskörpers zu schweißen,wird im allgemeinen vom TÜV schon akzeptiert.hab dies schon zigmal gemacht und ist immer von verschiedenen Prüfern akzeptiert worden.Allerdings muß es entsprechend professionell gemacht sein.

Erlaubt ist es jedenfalls nicht. Wenn es bei der HU nicht bemerkt wird, ist das eine Sache, die andere ist, dass Schweißarbeiten am Fahrschemel nur vom Hersteller durchgeführt werden dürfen. Und ich kennen keinen Prüfingenieur, der das anders akzeptieren würde, egal wie professionell das aussieht - es sei denn, er bemerkt es nicht.

Und die Frage war, ob es erlaubt ist, und das ist es nicht.

Moin Markus,

vielleicht schreibst du mal wo du wohnst, dann kann sich das ein Kundiger mal ansehen. Und um deine Frage exakt nach der Fragestellung zu beantworten: Der Vorderachskörper ist schweißbar. Nach offiziellen Angaben von Citroën darf es nicht gemacht werden. Wenn es ordentlich geschweißt wird, sollte die Stabilität des Vorderachskörpers weiterhin gegeben sein. Um das machen zu können benötigt man Erfahrung. Die Frage, ob du so etwas "illegales" machen lassen willst, kannst nur du selbst beantworten. Es werden einige Stunden Arbeit zusammen kommen. Es kommt auch darauf an, wie der Gesamtzustand des BX ist und wie gut er dir gefällt.

Fröhliche Grüße

Norbert

jenau so isses.......

  • Ersteller

Hallo,

vielen Dank für Eure Statements. Fast habe ich das geahnt, daß es offiziell nicht erlaubt ist. Ich werde mal meine Werkstatt dazu befragen, was sie mir raten. Schweißen kann ich selber nicht gut, die Bleche sind ja auch dünn, vl. 1/2 mm dick. Es ärgert mich nur, daß es nicht eher entdeckt worden ist. Abhängig davon, wie teuer ein Neuteil mit Aus- Einbau wäre, habe ich dann die 520,- € der Vorreparaturen evtl. in den Sand gesetzt. Es sind 2 längliche Löcher jeweils in Größe eines 20-Cent-Stückes. Man hätte den FS im Hohlraum konservieren können - Bohrlöcher sind ja genug vorhanden. Wenn ich vor 12 Jahren gewußt hätte, daß ich den BX noch so lange fahre, hätte sich eine gründliche Konservierung des gesamten Fahrzeuges sicher gelohnt. Aber hätte - wäre - wenn bringt mich nicht weiter.

Ob die Rep. sich noch lohnt?

Positiv: Seit 2001 fahre ich das Teil (BJ 1989) schon 130 Tkm (gesamt 185 Tkm), im Schnitt jährlich 800,- € an Reparaturen und Verschleißteilen = all inclusive. Achsmanschetten, Zahnriemen + WaPu + die wichtigen Gestänge u. Gelenke vorn (Traggelenk, Stabi- u. Spurstangen) vor 20 Tkm neu, 3 Radlager neu, Kat neu, ATW u. Querlenker neu, Kugeln + Batterie 1 Jahr alt + Ölwechsel neu + Luftfilter neu (die 4 Sachen selbst gemacht). Röstlöcher im Kofferraum selbst vor ca. 4 Jahren mit Blechen geflickt (genietet).

Negativ: Schwellerspitze im Spritzbereich durchgerostet (Radhausverkleidungsbefestigung unten hängt in der Luft), Rostloch im Schwellerbereich unter Dichtungsgummi Fahrertür (nicht sichtbar). Wummerndes Geräusch auf der Fahrerseite, Werkstatt schliesst Radlager aus (wurde vor 2 Jahren neu gemacht), hat keine Lösung, vl. auch ATW? Kühler müsste auch mal neu, seit 2 Jahren durch Dichtungsmittelbeigabe abgedichtet. 3 - 4 rostige Hydraulikleitungen vorn schreien auch nach einem Wechsel (die anderen habe ich schon vor ca. 7 Jahren neu machen lassen). Genug der gruseligen Details :-).

Wenn der FS in jedem Falle ausgebaut werden müsste (auch zum schweißen), würde ich fast zum Neuteil tendieren, wenn es denn noch lieferbar ist (dann sicher nicht unter 200 €).

Bin im Chemnitzer Raum (Sachsen) beheimatet

Vielen Dank für Euren Rat,

Markus.

Bearbeitet ( von landy.)

Hi, vielleicht findest Du ja jemanden, der so ein Teil noch arbeitslos irgendwo herumstehen hat- bei (Ex-)Bxlern würde mich das nicht sooo sehr wundern...

Der Fahrschemel am BX ist in recht kurzer Zeit gewechselt, ich meine mich daran erinnern zu können dass ich zu einer Zeit als ich dass manchmal gemacht habe keine 2h brauchte. Da BX noch überall verschrottet werden gibt es die auch noch in gut. Die Frage ist aber ob die Substanz des Restautos das noch rechtfertigt. Prüfe zuerst die restlichenn neuralgischen Punkte deines 25 Jahre alten Autos. Auch BXe rosten.

So einfach geht das beim BX leider nicht mit dem Fahrschemel, auch wenn er nur mit 4 Schrauben an der karosserie fest ist. Durch den ganzen Hydraulikkrempel der da mit dranhängt gehen da leicht 4-5 Stunden ins Land...

Moin,

ganz banale Frage aus der Sicht des Fahrzeugbauers:

Wie ist so ein Fahrschemel denn hergestellt - mittels Schweißen, oder Handauflegen?

Na denn,

Uwe

oh mann, mir hat mal ein pruefer beim cx 2 loecher in den vorderen fahrschemel geklopft ....jetzt sind an der stelle 2 flacheisenplatten 8x15cm verschweisst, 5mm dick ...da geht jetzt eher der hammer kaputt bevor er da auch nur ne beule reinbringt ....und wurde nie mehr beanstandet

Moin,

ganz banale Frage aus der Sicht des Fahrzeugbauers:

Wie ist so ein Fahrschemel denn hergestellt - mittels Schweißen, oder Handauflegen?

Na denn,

Uwe

Niemand hat behauptet, dass Fahrschemel durch Handauflegen, Stricken oder Häkeln gebaut werden. Natürlich werden die geschweißt. Trotzdem dürfen Schweißreparaturen nur vom Hersteller durchgeführt werden.

Moin,

danke für den Hinweis. Habe ich doch glatt vergessen dass die jeweiligen Hersteller anders schweißen als die anderen Schweißer - da kommst echt in Schweiß!

Na denn,

Uwe

Ohne es zu wissen, denke ich mal, daß es so gemeint ist, daß auch nur an den Stellen geschweißt werden darf, wo auch ursprünglich geschweißt wurde.

Und nicht irgendwo mitten im Blech, wo ein Loch reingerostet ist.

Wenn man das Ding eh ausbauen muß zum Schweißen, ist es doch sinnvoller einen Neuen (falls verfügbar) reinzubauen, oder mindestens einen Neuwertigen.

Ich denke auch das man nicht einfach nach Lust und Laune "rumschweißen" darf! ;-)

Ich weiß es. Es ist nicht erlaubt. Selbst ein Profi-Schweißer-As mit allen Berechtigungen, Scheinen und Können darf das nicht, es sei denn er macht das für den Hersteller. Und diese Schweißer kommen meist von KuKo oder anderen Automatenherstellern. Ich will gar nicht bestreiten, dass es Leute gibt, die das können - ich rechne mich unbescheidenerweise auch dazu, weil ich das mal gelernt habe. Ich darf es aber trotzdem nicht. Schweißarbeiten an Achskörpern sind (bis auf ganz wenige, technisch beschriebene Ausnahmen) nicht erlaubt. Bei der HU ist so etwas ein No Go wenn es auffällt und ich kann nicht glauben, dass ein Prüfingenieur da die Augen zudrückt, wenn er so eine Reparatur bemerkt.

Bearbeitet ( von Tim Schröder)

Moin,

danke für den Hinweis. Habe ich doch glatt vergessen dass die jeweiligen Hersteller anders schweißen als die anderen Schweißer - da kommst echt in Schweiß!

Na denn,

Uwe

Du scheinst es ja genau zu wissen. Wie wird es denn geschweißt? MIG, MAG, WIG, Plasma?

Ähm, ist irgendwie nicht totzukriegen. Es gibt kein Gesetz und keine Vorschrift, die das Reparaturschweißen an tragenden Teilen (nichts anderes ist ein Fahrschemel) verbietet. Beim Blechersatz muss nur auf gleiche Blechstärke, gleiche Blechart und gleiche Schweißpunkte geachtet werden. Wird ein Blech teilweise erneuert, muss die geschnittene Verbindungsstelle nahtverschweißt werden. Es gibt noch nicht mal eine Vorschrift, die autogenes Schweißen verbietet. AchsKÖRPER sind keine tragenden Teile, sondern eben Achskörper, die genau dann nicht geschweißt werden dürfen, wenn sie kaltgezogen wurden oder Gussteile enthalten oder aus Gussmaterial sind oder aus Alu/Magnesium sind. Dass ein TÜV/Dekra/etc. da ganz genau hinguckt, ist eine andere Sache, da die Prüforganisation die technische einwandfrei-heit feststellen muss, also z.B. jeden Hauch oder gar nur die Vermutung eines Blechverzug oder simples Auftragsschweißen ausschließt. Mit solchen Arbeiten geht man also besser zur Prüfung mit blankem grundiertem Blech, damit der Prüfer das ganz genau sehen kann. Dass ein Hersteller selbst für sich festlegt, nicht zu schweißen, sondern auszutauschen, ist eher der internen "Policy" zuzuordnen, v.a. dann, wenn die Anforderung an Werkstattmitarbeiter keinen zertifizierten Schweißer enthält (nicht jede Werkstatt hat eine qualifizierte Karosseriewerkstatt).

Am Besten macht man es so, daß man hinterher nicht sieht, daß geschweißt wurde. Statt zur Nachprüfung geht man einfach zu einer anderen Prüforganisation und zahlt komplett nochmal neu

Ähm, ist irgendwie nicht totzukriegen. Es gibt kein Gesetz und keine Vorschrift, die das Reparaturschweißen an tragenden Teilen (nichts anderes ist ein Fahrschemel) verbietet. Beim Blechersatz muss nur auf gleiche Blechstärke, gleiche Blechart und gleiche Schweißpunkte geachtet werden. Wird ein Blech teilweise erneuert, muss die geschnittene Verbindungsstelle nahtverschweißt werden. Es gibt noch nicht mal eine Vorschrift, die autogenes Schweißen verbietet. AchsKÖRPER sind keine tragenden Teile, sondern eben Achskörper, die genau dann nicht geschweißt werden dürfen, wenn sie kaltgezogen wurden oder Gussteile enthalten oder aus Gussmaterial sind oder aus Alu/Magnesium sind. Dass ein TÜV/Dekra/etc. da ganz genau hinguckt, ist eine andere Sache, da die Prüforganisation die technische einwandfrei-heit feststellen muss, also z.B. jeden Hauch oder gar nur die Vermutung eines Blechverzug oder simples Auftragsschweißen ausschließt. Mit solchen Arbeiten geht man also besser zur Prüfung mit blankem grundiertem Blech, damit der Prüfer das ganz genau sehen kann. Dass ein Hersteller selbst für sich festlegt, nicht zu schweißen, sondern auszutauschen, ist eher der internen "Policy" zuzuordnen, v.a. dann, wenn die Anforderung an Werkstattmitarbeiter keinen zertifizierten Schweißer enthält (nicht jede Werkstatt hat eine qualifizierte Karosseriewerkstatt).

Es gibt aber Arbeitskreise, Fachausschüsse in den Technische Leiter der ÜO's sitzen, Vertreter der Verkehrsausschüsse, Vertreter der FZG-Hersteller, Bauteile-Hersteller(.z.B. Hella), Lobbygruppen(ADAC) in denen solche Gegebenheiten beschlossen werden und verbindlich für ALLE ÜO's (TÜV, KUES, GTÜ etc.) sind. Es muss nicht immer irgendwo im Gesetzt stehen. Und so eine Angelegenheit ist eben das Schweißen an Achskörpern..und da wird halt gesagt: Nur Hersteller dürfen daran schweißen. Punkt.

btw: Das schwierigsten am Schweißen ist das w

viele Grüße

Janbo

Bearbeitet ( von JanBo.Sattler)

Theorie und Praxis, 2 welten prallen aufeinander.

der bx ist immer noch nicht fertig

hättest du den vorbeigebracht, wäre alles schon längst erledigt.:):):):):):)

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