16. Dezember 201312 J. Info vom TÜV-Nord: http://www.tuev-nord.de/de/hauptuntersuchung/haeufig-gestellte-fragen-2606.htm#Was_passiert_wenn_ich_nicht_rechtzeitig_zur_Hauptuntersuchung_komme Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet: Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen): Mehr als zwei Monate : € 15,-- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,-- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist: Bis zu zwei Monate: € 15,-- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,-- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,-- kosten. Beim TÜV wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft.
16. Dezember 201312 J. Ich bin ja mal gespannt, was mein TÜV Mann zu meinem Wohnwagen sagt. Den hab ich eingelagert, ohne die fällige Prüfung zu machen. Wenn ich da im März aufschlage, hat er schon ein gutes dreiviertel Jahr keinen TÜV mehr
16. Dezember 201312 J. Ich habe beim TÜV Süd eine "Überziehungsgebühr" von 20 Prozent Aufschlag für 6 Monate Überziehung bezahlt. Dafür wird aber nicht mehr zurückdatiert, man hat also wieder volle 24 Monate bis zum nächsten HU-Termin.
16. Dezember 201312 J. Bin mal gespannt wie das bei unserem ZX wird. Der hätte im März zur HU gemußt, ich werde ihn nun im Dezember vorführen. Das sind zwar 9 Monate, von denen war der Wagen aber insgesamt 7 Monate in Sommerpause, denn er hat Saisonkennzeichen von 11-03. So gesehen bin ich also erst im 2. Überziehungsmonat...
16. Dezember 201312 J. Ich habe beim TÜV Süd eine "Überziehungsgebühr" von 20 Prozent Aufschlag für 6 Monate Überziehung bezahlt. Dafür wird aber nicht mehr zurückdatiert, man hat also wieder volle 24 Monate bis zum nächsten HU-Termin. Das ist keine Überziehungsgebühr sondern der Preisaufschlag für eine sogenannte erweiterte HU.
16. Dezember 201312 J. Ja, die schauen "theoretisch" mehr nach bzw. genauer hin. Da die aber bei alten Autos eh schon wie die Blöden suchen, um ja was aufschreiben zu können, fällt nur der Preisaufschlag ins Gewicht.
16. Dezember 201312 J. Bei meinem BX hat der Prüfer tatsächlich recht genau hingeschaut, z.B. auch die Elektrik der AHK geprüft. Die Rostlöcher hat er glücklicherweise trotzdem nicht gefunden, sonst hätte ich noch ein ganzes Wochenende schweißen müssen...
16. Dezember 201312 J. Ich bin ja mal gespannt, was mein TÜV Mann zu meinem Wohnwagen sagt. Den hab ich eingelagert, ohne die fällige Prüfung zu machen. Wenn ich da im März aufschlage, hat er schon ein gutes dreiviertel Jahr keinen TÜV mehr Wenn er abgemeldet war oder ein Saisonkennzeichen für den Zeitraum hat, ist das egal ...
18. Dezember 201312 J. Hallo Leute, bei der GTÜ bzw. DEKRA passiert garnichts. Wegen Auslandsaufenthaltes war mein Motorrad mehr als 2 Jahre zu spät dran. Hingefahren, alles für in Ordnung befunden, Plakette für die nächsten 2 Jahre drauf, fertig. Uwe
18. Dezember 201312 J. Ich mein jetzt so ernsthafte Sachen wie Zwangsstillegung etc.? Eine Zwangsstilllegung gibt es in der Tat. Wenn man einen Mängelbericht wegen abgelaufener HU unterm Scheibenwischer hat - und den gibt es zum Knöllchen immer dazu - und das Fahrzeug nicht innerhalb der Frist zur HU vorführt. Dann bekommt man einen Brief von der Behörde mit nochmaliger Fristsetzung; wenn die verstrichen ist, wird das Fahrzeug von Amts wegen stillgelegt. Bearbeitet (18. Dezember 201312 J. von holger s)
19. Dezember 201312 J. Ich habe in den letzten Jahren Folgendes gelernt: Solange man von unseren Ordnungshütern oder deren Erfüllungsgehilfen nicht mit abgelaufenem Tüv erwischt wird, dürfte man "ewig" fahren. Nachdem man ertappt worden ist fängt der Streß erst an: Kosten/Auswirkungen siehe #2. Denn mit dem Erhalt des Tickets fangen dann die Fristen an zu laufen, die dann bis zur Zwangsstillegung führen können. siehe #11 Mit abgelaufenem Tüv darf man im Ausland (ganz offiziell) so lange fahren, wie man möchte. Nach Rückkehr nach D hat man "unverzüglich" die nächste Prüfstelle aufzusuchen, sonst kostet es wie unter #2 beschrieben, wenn ertappt. Grüße Fred Bearbeitet (19. Dezember 201312 J. von ACCM Fred)
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