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Wildschaden


schmitz

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Hallo, ich habe gestern leider ein Reh angefahren. Hatte so 80/90 KM/h drauf. Es kam von links angerannt, ich hab es erst gesehen als es auch schon krachte. Es ging alles so schnell,ich bekam noch nicht mal den Fuß auf die Bremse. Das Reh war sofort Tod. In Anbetracht der Größe des Tieres und der Geschwindigkeit ist doch erstaunlich wenig Kaputt.

Leider hab ich nur Haftpflicht aber die paar Teile kosten ja nicht die Welt, die bekomme ich heute.

Gruß Rainer

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Puh! Wirklich Schwein gehabt!

Bei mir im Nachbarort ist letzte Woche auch ein Wildunfall passiert:

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Die Viecher fusseln aber ganz schön... ;)

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So, fertig. Bei Auto France in Darmstadt beim Claudius Opitz die Teile besorgt, Einbau war kein Problem. Nebelscheinwerfer- Blinkerkombination, Standlicht und Scheinwerfer alles da. Die sind gut Sortiert mit Teilen für XM.

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Ja, das wissen wir doch, deshalb die Schmeilies! :)

Aber wirklich Glück gehabt, dass da kein lackiertes Teil zu Bruch ging, noch nicht einmal die Kunststoffmaske um die Scheinwerfer?

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In Deutschland erfüllt das behalten von totgefahrenem Wild den Straftatbestand der Wilderei :-)

Ach du Sch... :(

Ich dachte immer, ich müßte mit dem Activa jagen, weil ich keinen Waffenschein hab ---

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Aber wirklich Glück gehabt, dass da kein lackiertes Teil zu Bruch ging, noch nicht einmal die Kunststoffmaske um die Scheinwerfer?

kleiner riss an der maske neben dem standlicht, konnte ich kleben.

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Hallo "Bambi-Mörder" :-)

Da hast Du wirklich Glück gehabt.

Hatte vor 10 Jahren mal morgens um 5:30 ein Reh mit meinem Escort Express auch mit ca. 80 Km/h erlegt. Linker Scheinwerfer und Blinker wurden atomisiert, der Platz für den Blinker war im Kotflügel nicht mehr zu finden, dafür aber eine Delle in der Motorhaube. Und da der Karren damals kein ABS hatte, waren auch noch zwei neue Winterreifen fällig.

Da ist der Schaden an deinem XM echt gering.

Gruß

Markus

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..allerdings. Hatte das "Vergnügen" mal mit einem Reh kurz vor Ibbenbüren, standhaftes Vieh, mit 110km/H getroffen. BX fuhr noch, hatte allerdings 3 Kommilitonen mit im Auto, die ihrer Tränen nicht so ganz Herr waren. Wir mußten zur Chorprobe, und erst von dort aus hatte ich Handyempfang. Also zurück zur Unfallstelle, Freunde und Helfer nahmen sich das Reh, der Förster stempelte einen Wisch ab, ..und der bx war Totalschaden: Motorhaube gebrochen, Stoßfänger dito, Schweinferfer re fratze, Kotflügel ausgerissen, Kühlerventilatorverkelidung hinweg. Rep-Kosten bei 2700, Wert drunter, da schon spärliche 313tkm... . Dann kam ein TRD Turbo Break--

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Hoppla! Muss zugeben, von sowas graut mir ungemein. Vor einer Woche wollte tatsächlich so eine Rehkuh vor mir die Strasse überqueren. Doch erstens fuhr ich nur 45 Km/h und zweitens hatte das Reh somit noch Zeit, sich umzubesinnen und die Strassenpassierung später vorzunehmen. Ist schon fies, die Viecher kommen scheinbar urplötzlich aus dem Nichts...

Gruss,

Max Moritz

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Was mir dazu einfällt:

Wenn ich die Möglichkeit hätte, mal eine winzige Änderung an der Straßenverkehrsordnung vorzunehmen, dann würde ich den Einsatz von Nebelscheinwerfern auf unbeleuchteten Straßen bei Dunkelheit legalisieren.

Ich finde, Nebelscheinwerfer blenden auch nicht mehr als das Abblendlicht, bringen aber den riesigen Vorteil, den Fahrbahnrand auszuleuchten.

Das hilft nicht nur, um Tiere etwas frühzeitiger zu erkennen. Wir haben hier z.B. so ein paar städtische Waldgebiete (unbeleuchtet). Da ist es abends wirklich dunkel, und da dort Waldwege kreuzen, laufen oder fahren immer wieder Fußgänger und Radfahrer quer über die Straße. Mit normalem Abblendlicht hat man null Chance so jemanden rechtzeitig zu erkennen. Wenn der nicht aufpasst, und einfach auf die Straße läuft oder fährt, reagiert man erst, wenn der schon auf der Haube liegt, (selbst wenn man sich penibel ans Tempolimit hält).

Zudem wäre ich dafür, dass das Abblendlicht bei Neufahrzeugen zumindest den rechten Fahrbahnrand ordentlich auszuleuchten hat. Ich verstehe nicht, warum es das nicht heute schon tut.

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Was mir dazu einfällt:

Wenn ich die Möglichkeit hätte, mal eine winzige Änderung an der Straßenverkehrsordnung vorzunehmen, dann würde ich den Einsatz von Nebelscheinwerfern auf unbeleuchteten Straßen bei Dunkelheit legalisieren.

Ich finde, Nebelscheinwerfer blenden auch nicht mehr als das Abblendlicht, bringen aber den riesigen Vorteil, den Fahrbahnrand auszuleuchten.

Deshalb fahre ich außerorts nachts oft mit Nebelscheinwerfern, auch wenn kein Nebel weit und breit zu sehen ist. Gerade dann, wenn ich auf schmalen unbeleuchteten Straßen abbiege, verbessert es die Sicht enorm.

Die Formulierung dazu in der StVO ist sehr schwammig, ungefähr "wenn die Sicht schlecht ist" oder so. Das läßt m. E. den Spielraum zur eigenen, von der Witterung unabhängigen Entscheidung. Und ich entscheide sehr gern selbst, wenn es um die Sicherheit geht.

Die Deppen, die mich dann gelegentlich per Lichthupe grüßen, grüße ich zurück.

Anders aber innerorts, da gelten enge Grenzen.

Gruß

Torsten

Bearbeitet von TorstenX1
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Zudem wäre ich dafür, dass das Abblendlicht bei Neufahrzeugen zumindest den rechten Fahrbahnrand ordentlich auszuleuchten hat. Ich verstehe nicht, warum es das nicht heute schon tut.

Die Fussgänger und Radfahrer werden es lieben :)

Nebelscheinwerfer bringt`s nur bei Fröschen, Igeln und co. Bei Mietzen aufwärts ist das Problem, dass die Viecher unverhofft und schnell wie Schmitz`s Katze von der Seite hervorschnellen. Da hat das Flutlicht von den NSW keine Chance, höchstens noch das Fernlicht bei übersichtlichen Strecken (flache Felder).

Andere Möglichkeiten bestehen doch mit Geräuschen im hohen Frequenzbereich, die das Getier von den Strassen fernhalten soll...hab` ich mal irgendwo gelesen.

Man Grüss,

Jägermeister Weidmann

Bearbeitet von Vulcan
Pardon, ich habe ein "i" vergessen, entschuldigung!
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gestern noch zwischen Kornelimünster und Brand ein Reh mitten auf der Strasse. Es war völlig verwirrt, hat sich auf der Strasse einmal gedreht und wieder zurück gelaufen. Da ich langsam fuhr, was ich nach einem toten Reh abends und nachts jetzt immer mache, ist nichts passiert.

Es war aber schon seltsam, das bei der Handvoll Bäumen, die sie in dem Abschnitt noch nicht abgeholzt haben, da noch Wild ist.

Es soll mal einen Fördertopf für Wildbrücken gegeben haben. Ich seh die immer nur im Ausland.

Eine ausgediente Eisenbahnbrücke diente schon lange nur noch den Spaziergängern und dem Wild. Die wurde jetzt abgerissen. So viel Fantasie kommt in deutschen Verwaltungen leider nicht auf, das man ein solche Brücke einfach nur stehenlassen braucht.

Bearbeitet von BX-Hempel
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Was mir dazu einfällt:

Wenn ich die Möglichkeit hätte, mal eine winzige Änderung an der Straßenverkehrsordnung vorzunehmen, dann würde ich den Einsatz von Nebelscheinwerfern auf unbeleuchteten Straßen bei Dunkelheit legalisieren.

Ich finde, Nebelscheinwerfer blenden auch nicht mehr als das Abblendlicht, bringen aber den riesigen Vorteil, den Fahrbahnrand auszuleuchten.

Das hilft nicht nur, um Tiere etwas frühzeitiger zu erkennen. Wir haben hier z.B. so ein paar städtische Waldgebiete (unbeleuchtet). Da ist es abends wirklich dunkel, und da dort Waldwege kreuzen, laufen oder fahren immer wieder Fußgänger und Radfahrer quer über die Straße. Mit normalem Abblendlicht hat man null Chance so jemanden rechtzeitig zu erkennen. Wenn der nicht aufpasst, und einfach auf die Straße läuft oder fährt, reagiert man erst, wenn der schon auf der Haube liegt, (selbst wenn man sich penibel ans Tempolimit hält).

Zudem wäre ich dafür, dass das Abblendlicht bei Neufahrzeugen zumindest den rechten Fahrbahnrand ordentlich auszuleuchten hat. Ich verstehe nicht, warum es das nicht heute schon tut.

StVO §3

Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegen kommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Fahr halt langsamer oder akzeptiere, dass deine Reaktionszeit im Dunkeln einfach zu schlecht ist. ;)

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