Zum Inhalt springen

C-Crosser mit Mängeln als Firmenwagen von Citroen Deutschland und [gelöscht]?!


Laguna

Empfohlene Beiträge

Ich bitte darum, von der Nennung persönlicher Daten und Namen abzusehen. Ich habe den Beitrag nun bereinigt.

Davon abgesehen wäre es sicher zielführender, wenn sich die Beteiligten zusammen setzen oder sich notfalls mit rechtlichem Beistand auseinandersetzen würden, als dies hier im Forum breit zu treten.

Viele Grüße!

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

Ist das der übliche Weg, das ein Vertragshändler zugesicherte

Eigenschaften in einem für beide Seiten verbindlichen Kaufvertrag

nicht einzuhalten braucht?

Wenn z.B. ein im Kaufvertrag festgehaltener CD-Wechsler fehlt

und die Anmeldung zur Select-Garantie nicht vom Autohaus er-

folgt, warum schließt man dann noch Kaufverträge ab?

Muß man als Kunde jedes Detail gerichtlich einfordern?

Wird die rechtsbindende Verpflichtung des Kaufvertrages

nur zu Gunsten des Autohauses ausgelegt???

Im Vertragsrecht schuldet der Verkäufer die Ware laut

Kaufvertrag und der Käufer die fristgerechte Bezahlung.

Der Kaufpreis wurde sofort verlangt - deshalb kann der

Käufer dann selbst sehen wie er zu seinem Recht kommt.

Auf solche Vertragspartner kann man gut und gerne ver-

zichten!

Ich werde Euch berichten, ob das Autohaus seinen ver-

traglichen Verpflichtungen noch nachkommt.

Schönen Tag noch

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ganz ehrlich: das mit dem CD-Wechsler verstehe ich nicht. Du hast eine Festplatten-Jukebox, die viel mehr kann als ein CD-Wechsler. Wechsler gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Und das ist auch gut so. Wer schonmal ein Auto bei mobile.de o.ä. inseriert hat, weiß, wie schnell das gehen kann, dass man da was falsches anklickt. Wobei noch die Frage wäre, ob das in dem Fall ganz so falsch ist.

Was aber ganz sicher ist: durch Dein Posting hier, bekommst Du weder den Wechsler noch irgend eine andere Forderung erfüllt. Das musst Du mit Deinem Vertragspartner ausmachen. Notfalls gerichtlich.

Viele Grüße!

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schönen guten Abend

Mein persönliches Fazit lautet in der Angelegenheit:

-Ein Vertragshändler kann falsche Angaben in Verkaufsanzeigen machen

-ein Vertragshändler braucht keine vereinbarte Gebrauchtwagengarantie leisten

-ein Vertragshändler kann Mängel am Fahrzeug verschweigen

-ein Vertragshändler muß Mängel am Fahrzeug nicht beheben

-ein Vertragshändler darf "mängelfrei" mit "fahrtüchtig" umschreiben

-ein Vertragshändler legt den Kaufvertrag ganz nach seinem Wohlwollen aus

-der Vertragshändler kann dann den Kunden als Abzocker hinstellen

-der Vertragshändler kann alle Versuche des Käufers auf Klärung abblocken

Der gutgläubige Kunde hat jedoch das Recht, sein Recht per Rechtsbeistand einzufordern?!

Sehr nettes Geschäftsmodel, durchdacht, effizient und gewinnbringend. Aber auch zukunftsorientiert?

Schönen Abend und nochmals vielen Dank in meiner Bestätigung, daß dies leider kein Einzelfall ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

warum gibst Du den Wagen denn nun nicht einfach zurück ? Das Angebot hast Du doch ...

Komm, glaubst Du ans Christkind? :-)

Wenn die nicht mal (finanziell?) in der Lage sind, den C-Crosser zur Gebrauchtwagengarantie anzumelden, ganz ehrlich, mir ist das jetzt auch sowas von egal.

In der Faschingswoche hab ich Zeit und seh mich nach einem X3 mit 3,0 Liter Sechszylinder Diesel oder einem GLK um.

Die stehen bei uns im Raum München als Werksfahrzeug auch zu annehmbaren Preisen rum, allerdings muß man sich dann nicht

über den Tisch ziehen lassen und mit so einem Firlefanz rumärgern. BMW, Audi, VW oder Mercedes geben sich nicht diese Blöße

wie bei besagten Autohaus oder dem Importeur.

Echt schade, denn der C-Crosser ist wirklich ein nettes Auto, aber unter diesen Umständen - nein Danke!

Trotzdem vielen Dank für Eure Unterstützung

Bearbeitet von Laguna
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Laß' doch, manch einer hat hier Erfahrungen mit Menschen und Autos gemacht, die nicht toll waren.- Zur Sache mag ich mich nicht äußern, da ich keinen der Herren persönlich kenne- allerdings bekommt man doch recht schnell einen Eindruck, wenn sich ein persönlicher Kontakt einstellt. MEINE Erlebnisse mit Cit Köln habe ich gemacht- und von einem Kauf abgesehen.-- Mich überrascht vielmehr, dass Citroen Deutschland hier irgendwie doch mitliest. Sollte man da umsichtiger geworden sein?!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Im November 2013 kaufte Herr [gelöscht] besagtenCitroën C-Crosser HDI 155 DCS Exclusive aufgrund einer Anzeige im Internet beiuns. Das Fahrzeug hatte seine Erstzulassung am 31.07.2012 auf die CitroënDeutschland GmbH und wurde von einem Mitarbeiter für ca. 2.400 Km genutzt,soweit auch die Bestätigung der CDG. Der Listenneupreis am Tag derErstzulassung betrug ca. 44.240,- €. Wir boten das Fahrzeug als„Gebrauchtwagen“ für 26.880,- €, also mit erheblichem Preisvorteil an. [gelöscht] meldete sich auf die Anzeige hin und erwarb das Fahrzeug nachPreisverhandlung für 26.299,- € und bekam zudem noch einen Satz Winterräder aufAlufelge (Citroën-Listenpreis 1.157,- €) geschenkt dazu. Man kann sagen, er hatdas Auto zu einem äußerst günstigen Preis erworben (Preisvorteil 19.098,- €),oder?...

Ein gutes Angebot hört sich für mich aber auch anders an.

Im November herum habe ich auch nach Fahrzeugen gesucht, weshalb mir noch drei baugleiche Mitsubishi Outlander mit dem gleichen Motor in Erinnerung sind, mit nahezu Vollausstattung (Allrad, Leder, Navi, jedoch nur in Weiß erhältlich), Tageszulassung ein halbes Jahr zuvor (Mai 2013 - also noch 1,5 Jahre Neuwagengarantie) und kaum Kilometer (um die 10km) für ganze 21 T€!

Da der C-Crosser die bekannte Kupllungsproblematik hat, somit auch bei den baugleichen Fahrzeugen Outlander und Peugeot 4007, haben wir u.a. damals trotzdem Abstand davon genommen.

... Wir boten das Fahrzeug als„Gebrauchtwagen“ für 26.880,- €, also mit erheblichem Preisvorteil an. [gelöscht] meldete sich auf die Anzeige hin und erwarb das Fahrzeug nachPreisverhandlung für 26.299,- € und bekam zudem noch einen Satz Winterräder aufAlufelge (Citroën-Listenpreis 1.157,- €) geschenkt dazu. Man kann sagen, er hatdas Auto zu einem äußerst günstigen Preis erworben (Preisvorteil 19.098,- €),oder?...

Der Verkäufer hält sein Fahrzeug selbst anscheinend nahezu für einen Neuwagen. Diesen Eindruck hatte scheinbar auch "Laguna", da hätte auch ich beim Kauf vom Vertragshändler nicht unters Auto geguckt.

Einen angeblichen Preisvorteil im Verhältnis zum Listenpreis anzugeben, ist bei Citroen geradezu lächerlich! Der Verkäufer disqualifiziert sich gerade dadurch selbst. (Oder glaubt der gar wirklich daran??)

... Der C-Crosser wurde von uns gewissenhaft zur Auslieferungvorbereitet und komplett aufbereitet. ...

Ist ja bei einem "nahezu Neuwagen" auch unheimlich aufwändig!

...Zur Übergabe (Fahrzeug stand in derAusstellungshalle) stellte Herr [gelöscht] keine Beschädigungen fest. DasAngebot unseres Verkäufers, das Auto Probe zu fahren und auch auf der Hebebühnevon unten zu begutachten schlug Herr [gelöscht] aus. Es wurden also keineMängel verschwiegen oder sonstiges vertuscht. ...

Wenn ich weiß, was ich kaufen will, brauch ich bei einem "nahezu Neuwagen" vom Vertragshändler keine Probefahrt machen! Das ist wichtig bei "Gekauft wie gesehen".

Dann muss man einem auch nicht vorhalten, dass man dann aber Mängel (ja welche bei einem nahezu Neuwagen!!) hätte entdecken können! Genauso gucke ich bei einem solchen Fahrzeug nichts unters Auto - was soll ich da sehen außer einen verkleideten Unterboden! Bei 2400 km hat kein Motor, Getriebe oder Federbein zu ölen - etwaige Fehler hätte die verkaufende Fachwerkstatt sowieso sehen und einen drauf hinweisen müssen! Das erscheint mir hier das Hebebühnenangebot sehr nach Alibisuche und Reinwaschung. Für gewerbliche Verkäufer gelten besondere Sorgfaltspflichten, auf die man gerade bei einem Vertragshändler vertraut.

Laguna, warst du schonmal beim Ombudsmann der Kfz-Innung? (Wenn du nicht zum Anwalt willst - was ich auch verstehen kann)

Und was hat es nun mit den Reifen genau auf sich? Von wann sind die?

Bei dem weiten Fahrtweg und dem Gefühl, zwar irgendwie angeschissen worden zu sein aber doch ein halbwegs ordentliches Auto zu haben, hätte ich den Kauf ohne einen finanziellen Ausgleich vermutlich auch nicht rückgängig gemacht.

Und auch wenn du dir jetzt einen BMW kaufen willst, pass auf. Im Bekanntenkreis wurde auch einem ein Fahrzeug unter falscher Legende (zudem verschwiegener Unfallschaden) von einem führenden BMW-Autohaus verkauft. Das zudem in einer Preisklasse, die alle meine bisherigen Fahrzeuge zusammen noch nicht erreicht haben.

loa2gkzs04pbew.jpg

Bearbeitet von Pillhuhn
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

juristisch gesehen hat Laguna ein Recht auf Vertragserfüllung, d.h. der Händler muß die Anmeldung zu Citroen Select usw. erfüllen, keine Frage. Das hätte man schriftlich einfordern müssen - und zwar max. 14 Tage nach Übergabe. Auch ein "Nahezu-Neufahrzeug" (fast anderthalb Jahr alt?) ist eben kein Neufahrzeug. Kauft jemand dieses Fzg. und fährt damit eine erhebliche Strecke (500km), um hinterher Gebrauchtspuren (Krazter am Unterboden ...) zu reklamieren, wird er damit nicht Erfolg haben. Allerdings ist der Händler darauf eingegangen, was er nicht hätte müssen. Wenn Laguna die Unterbodenreparatur ersetzt bekäme und vielleicht noch das Einstellen der Spur, dann hätte er schon viel erreicht, vielleicht mehr, als per Rechtsweg, mal ganz abgesehen von den Kosten dort.

Und alle anderen lernen wieder, dass man sehr wohl auch beim Fachhändler IMMER ein Gebraucht-Fzg. gründlich und auch von der Unterseite her anschauen soll !

-Lupus

Bearbeitet von lupus2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und es ist gut, dass sowas auch im Forum diskutiert wird, dafür

ist es auch da.

Ich lerne auch nach über 25 Jahren Auto kaufen gerne dazu.

Zumal ich aktuell ähnliche Erfahrungen gemacht habe.

Es wird einem als Kunde des Doppelwinkels nicht gerade leicht gemacht.

Wenn ich nicht meine örtliche Vertragswerkstatt hätte...

Bearbeitet von Thomas Hirtes
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

juristisch gesehen hat Laguna ein Recht auf Vertragserfüllung, d.h. der Händler muß die Anmeldung zu Citroen Select usw. erfüllen, keine Frage. Das hätte man schriftlich einfordern müssen - und zwar max. 14 Tage nach Übergabe. Auch ein "Nahezu-Neufahrzeug" (fast anderthalb Jahr alt?) ist eben kein Neufahrzeug. Kauft jemand dieses Fzg. und fährt damit eine erhebliche Strecke (500km), um hinterher Gebrauchtspuren (Krazter am Unterboden ...) zu reklamieren, wird er damit nicht Erfolg haben. Allerdings ist der Händler darauf eingegangen, was er nicht hätte müssen. Wenn Laguna die Unterbodenreparatur ersetzt bekäme und vielleicht noch das Einstellen der Spur, dann hätte er schon viel erreicht, vielleicht mehr, als per Rechtsweg, mal ganz abgesehen von den Kosten dort.

Und alle anderen lernen wieder, dass man sehr wohl auch beim Fachhändler IMMER ein Gebraucht-Fzg. gründlich und auch von der Unterseite her anschauen soll !

-Lupus

Hallo Lupus

Ich bin kein Jurist, aber wie kommst Du auf deinen Hinweis, daß z.B. die Select-Garantie nur innerhalb von 14 Tage einzufordern ist? Frist verstrichen und dann kein Recht mehr drauf???

Die "Gebrauchsspuren" am Unterfahrschutz, Motorunterverkleidung waren nachweislich schon bei der Fahrzeugübergabe vorhanden, da z.B. der abgeschürfte Abschlepphaken und der Auspuff-

endtopf bereits Rost angesetzt haben. Und das geht nicht innerhalb 7 Stunden wenn es draussen staubtrocken ist. Also ohne irgendwelche Zweifel sind die Mängel schon vorhanden gewesen.

Gut auch für Deinen Tipp an uns Alle, daß wir bei jedem Fahrzeugkauf ganz genau unten drunter sehen müssen.

Nochwas, soviel ich informiert ist bedeutet das Select-Siegel auch das das Fahrzeug sogar Dekra-geprüft ist. Das zeigt doch recht schön, alles nur Marketing-Verarsche gegenüber den Kunden.

In so einem Fall muß der Kunde eigentlich zu 100% auf der sicheren Seite beim Fahrzeugkauf eines Vertragshändlers stehen. Da frag ich mich schon, wenn Lieschen Müller, Hausfrau, bei solchen

Händlern einen Kleinwagen kauft. Soll die auch unter dem Wagen rumturnen oder eine Lackschichtdickenmessung vornehmen? Ja gehts noch?

@Pillhuhn

Du hast die Gegendarstellung des Autocenters auch zwischen den Zeilen gelesen - Respekt - denn wenn man dies richtig interpretiert, heißt das doch:

Lieber Kunde, wir sagen Dir du hast ein billiges Auto von uns bekommen, deshalb halt die Schnautze, wenn die Kiste Mängel aufweist.

Aus meiner Sicht wäre die Angelegenheit sofort erledigt, wenn das Autohaus sich für Ihr Verhalten entschuldigt und den C-Crosser unverzüglich zur Select-Garantie anmeldet.

Die bisher immer noch nicht übernommenen Restkosten für die Mängelbehebung und den fehlenden CD-Wechsler würde ich als "Lehrgeld" verbuchen.

Dann Schwamm drüber, Deckel drauf, vergessen.....

Bearbeitet von Laguna
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Laguna,

nein, ich meinte dass man die offenen Leistungen des Kaufvertrages zeitnah, also binnen 14 Tagen einfordern hätte sollen, einfach um keinen unnnötigen Verzug eintreten zu lassen. Natürlich verfällt der Anspruch daraus nicht nach 14 Tagen. Eine aussergerichtliche Einigung wäre wohl ratsam, da sollten beide Seiten Interesse dran haben. Dabei sollte man sich auf Fakten konzentrieren und emotionelle Tiefschläge vermeiden, auch wenn es noch so verlockend ist, es wäre eher kontraproduktiv.

Der fehlende Wechsler stellt nun nicht gerade einen soooo großen Wert dar, wenn ein USB-Datenträger mit Musik drauf auch so anzuschließen geht, ist das mindestens gleichwertig und praktisch einfach besser, als mit CD´s zu hantieren. Das würde ich mal als Tippfehler bei der Anzeigengestaltung des Händlers und nicht als Betrugsversuch werten. (Andernfalls hätte ich noch einen CD-Wechsler im Keller, d.h. von meinem C5 anzubieten ...)

Die Frage ist ja einfach, womit man juristisch wirklich durchkommt - und da solltest Du nicht in ein offenes Messer laufen, denn wie gesagt - auf dem Meer und vor Gericht ...

-Lupus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

Guten Abend zusammen

Bei uns geht es zur Zeit extrem los mit Blütenstaub. Und da hab ich mir heute Nachmittag den schwarzen Metalliclack mal etwas

genauer angesehen und mich gewundert, warum man bei dem C-Crosser diesesmal den Blütenstaub so massiv sieht wobei dies

bei meinen Vorgängerfahrzeugen z.B. Grand Cherokee CRD (auch Schwarzmetallic damals) nie so schlimm war.

Auch ist der Lack wohl sehr kratzempfindlich. Der Lack des Jeep hat nach 30.000 km in keinster Weise so schlimm ausgesehen wie

jetzt der des C-Crosser nach 10.000 km.

Jetzt wird mir auch klar, warum das Autohaus den C-Crosser mit nur 2500km beim Verkauf schon komplett aussen aufbereiten musste.

Da gab es wohl beim Vorbesitzer Citroen Deutschland GmbH nur Waschstrasse und deshalb wurde vor der Übergabe eine komplette

Politur durchgeführt. Hat man an den Waxresten an den Chromleisten und Kanten recht gut gesehen.

Irgendwie scheint das Autohaus Z. in A. es überhaupt nicht genau genommen zu haben mit den Fahrzeugdetails beim Verkauf, denn

ich bin mir sicher, daß der C-Crosser gar keine echte Metalliclackierung (wie in der Verkaufsanzeige und im Kaufvertrag aufgeführt)

hat.

Ich sehe keine Metallikpartikel im Lack. Deshalb fallen auch die Microkratzer und der Blütenstaub so extrem auf.

Bin echt ziemlich angesäuert. Aber was solls.

Noch was hab ich letzte Woche beim genauen Durchsehen des Fahrzeugbriefes bemerkt. Der Verkäufer hat mich auch hier

besch..... da der Wagen nicht wie von dem Herren (leider nur mündlich) bestätigt 4 Wochen sonder richtiger Weise ein Jahr

auf Citroen Deutschland zugelassen war. Wer mir jetzt noch erzählt, das die angegebenen 2500 km auf dem Tacho stimmen

sollen, glaubt bestimmt auch an den Weihnachtsmann. Hab in letzter Zeit recherchiert, aber der Kilometerstand ist beim

C-Crosser wohl sonst nirgends ausser im Kombigerät (Tacho) abgespeichert.

Mir stinkt am meisten, daß ich nach zig Fahrzeugkäufen in meinem Leben zum ersten Mal auf so eine grundehrliche Firma reingefallen bin.

Bearbeitet von Laguna
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ACCM Stefan mit BX

wie du hast die unerträgliche kiste immernoch? du hältst es ja ganze schön lange aus. dachte der iss schon lange abgestoßen und dafür ein X3 mit 3,0 liter sechszylinder diesel angeschafft worden um die nerven zu schonen. die stehen ja zum angemessenem preis an jeder ecke.

gib gas mit dem abstoßen, es kommen sicher noch mehr sachen dazu.

;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt fehlen auch noch die Metallicpartikel, ich werd' verrückt! Aber die Farbe muss im Verkaufsraum doch zu erkennen gewesen sein, auch im dunklen Winter. Sind denn nun die Rechnung bezahlt und die Garantieversicherung abgeschlossen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch ist der Lack wohl sehr kratzempfindlich. Der Lack des Jeep hat nach 30.000 km in keinster Weise so schlimm ausgesehen wie

jetzt der des C-Crosser nach 10.000 km.

Hoffentlich kommt der C-Crosser bald in gute Hände.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Laguna:

Bei allem angemessenen (?) Verständnis für deinen Ärger:

es wird schon seinen Grund gehabt haben, warum die hiesige Administration Händlernamen und -Ort aus deinen Beiträgen gelöscht hat. Bisher ist nämlich keine deiner Behauptungen von offizieller Seite bestätigt worden und das Autohaus dürfte sich daher gegen die deine Berichterstattung zu wehr setzen. Dies würde auch den ACC betreffen, weil dieser am Ende die Verantwortung trägt für die Beiträge der Mitglieder.

Also lösche doch bitte Ross und Reiter aus den öffentlichen Bereichen, sprich deiner Signatur. Der interessierte Leser kann die Daten ja per PN bei dir anfragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

stimme Donkey voll zu. Eigentlich hätte der Moderator hier seinen Einsatz, oder ?

Das Forum ist kein rechtsfreier Raum.

-Lupus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

Das scheint das das gleiche schwarz wie beim baugleichen Outlander oder Peugeot 4007 zu sein, also eine

Perleffektlackierung und keine Metalliclackierung wie diese mir der Händler per Kaufvertrag verkauft hat:

Citroen-Codes Akzo-Code Farbname deutsch Farbname französisch

KCZ, H9 ACKCZ Antarktisweiß Blanc Antarctique

KDG, CMS10018 AC9689:06 Barkhanebeige Met. Beige Barkhane Met.

KGJ, CMT10065 AC9688 Istriablau Met. Bleu Istria Met.

KTR, CMA10039 AC9686 Pilbaragrau Met. Gris Pilbara Met.

KTS, CMA10031 AC9685 Cool Silver Grau Met. Gris Cool Silver Met.

KTT, CMU10003 AC9684 Manitobagrau Met. Gris Garrigue Met.

KTZ, AC11342 AC9683 Schwarz Perl. Noir Perle Perl.

Auf Nachfrage beim Lackhersteller Sikkens in Stuttgard handelt es sich definitiv beim

Schwarz des Outlander, 4007 und C-Crosser um keinen Metallic-Lack!!!!

Es sind absolut keine Metallic-Partikel im Lack enthalten. Nach Aussage des Spezialisten

dort wird der Lack zwar als Perleffekt-Lack beworben, aber nach der Rezeptur kann man von einem Unilack

schwarz mit sehr wenig transparenten und violett/blau eingefärbten Kunststoffeffektkügelchen sprechen.

Mein Verdacht hat sich nun doch bestätigt.

Da wurde wieder mal nur einfach vom Verkäufer schlampig oder vorsätzlich bei der Anzeige in Mobile.de das

Häckchen bei "metallic" gesetzt um den Anschein von noch mehr Ausstattung zu erwecken. Das gleiche haben

die auch beim CD-Wechsler gemacht, der natürlich beim Navidrive auch nicht sein kann.

Als unwissender Käufer suchst du nach ...schwarzmetallic...CD-Wechsler...und kommst dann auf eben dieses Fahrzeug.

Dann ist der Händler auch noch so frech und führt diese Ausstattungen auch im Kaufvertrag auf. Und das bei einem

Citroen Vertragshändler. Wenn eine Hinterhofklitsche sich mit den einzelnen Ausstattungen nicht auskennt ist das noch

vertretbar, aber bei einem Markenhändler stinkt das schon ganz gewaltig.

Muß mich da jetzt mal schlau machen, ob man sich das alles bieten lassen muß.

Und Ihr habt Recht, ich bin hier kleinlich.

Aber die Aussage des Verkäufers kurz nach dem Fahrzeugverkauf: "...sie haben doch ein verkehrstüchtiges Auto bekommen..."

kann man sich als Kunde/Käufer einfach nicht bieten lassen.

Schönen Tag noch

Bearbeitet von Laguna
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

wenn ich unter mobile.de nach Citroen C-Crosser mit den Kriterien "schwarz metallic" und Anzeigen nur "Händler" suche, bekomme ich 55 Treffer angezeigt!

Gruß

Karl-Heinz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gut, bei mir sind es sogar 65, aber anscheinend bieten auch 19 Händler das Fahrzeug richtig an ohne Metallic!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ACCM Stefan mit BX

dass man wirklich 3 monate braucht um zu erkennen dass das auto eine andere farbe hat... ;)

Bearbeitet von ACCM Stefan mit BX
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...