19. Mai 201412 J. folgende Mitteilung habe ich erhalten: >Bitte prüfen Sie folgende Auflage aus dem Gutachten: EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. Die Auflage Ef0 bezieht sich auf die eingetragene Felgengröße (z.B. 6,5x15, 7x16, etc) in den Fahrzeugpapieren bzw. der EWG Übereinstimmungsbescheinigung. Bitte teilen Sie uns diese mit.< Kann mir das einer übersetzen?! Die Komplettreifen kommen von reifen.com. Felgenhersteller,Typ RH-ALURAD GmbH Teiletyp : BE 756 Mein Auto ist wie in der Signatur zu ersehen serienmäßig Reifen sin original 225er 60 16" drauf, so sind die Alus auch. Bearbeitet (19. Mai 201412 J. von jan-erik)
19. Mai 201412 J. Die wollen nur wissen welche Felgengröße in den Originalpapieren steht (vorn und hinten). Es dürfen keine kleineren Felgen verbaut werden. Eine Felge hat Höhe (in Zoll) und Breite= Maulweite (in J). Was steht in deinen Papieren 6,5J x 16 oder 7J x 16 oder was? Das mit der 16 Zoll Größe (Höhe der Felge) ist dir bestimmt Klar, oder? Weiterhin wollen die die Maulweite (Breite der Felge von Felgenhorn zu Felgenhorn) der Felgen in deinen Papieren wissen (ob 6,5J, oder 7J oder 7,5J oder??)
19. Mai 201412 J. Es geht um den C5, nehme ich an, und nicht um den Berlingo? Die Anfrage bedeutet im Klartext, jedenfalls verstehe ich das so: wenn auf deinem C5 in Abhängigkeit der Motorisierung ab Werk 16" Felgen in einer bestimmten Breite montiert waren, dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass 15" Felgen in einer kleineren Breite nicht über die Bremssättel passen. Zum Beispiel. Ist bei meinem Picasso auch so. 16" ist kleinstmögliche Felgengröße bei meinem Motor - mit den schwächeren (oder leichteren?) Motoren dürfte ich auch 15" Felgen fahren.
19. Mai 201412 J. Ersteller Ja es geht um den C5, also in den Papieren steht 225/60R16 98H. Kann das auch im Brief stehen? Auf den Winterreifen Stahlfelgen ist nichts eingestanzt.
19. Mai 201412 J. Ersteller RH-Alurad BE Twin 7,5 X 16 racing schwarz, lackiert ET35 , diese habe ich bestellt In meinem Brief steht noch folgemdes, Typ Variante RWRHR*, VERSION: RWRHRJ Berrifung und Räder: 225/60r16 98h 7.00x16/et32 ww et 28 Oder oder oder... Ich hab jetzt nur die Zollgröße genommen die in meinem Fall zuttifft. Könnt ihr damit was anfangen!?
20. Mai 201412 J. Also auf den ersten Blick würde sagen, die Räder, die du bestellt hast, kannst du auf dem Wagen nicht fahren. Es sei denn, es ist noch irgendwo was anderes angegeben. Allein schon wegen der Einpresstiefe (ET = Abstand der Auflagefläche der Felge von deren Felgenmitte). Mit einer grösseren ET sind die Reifen weiter im Radhaus drin (korrigier mich einer, wenn ich falsch liege). Ausschlaggebend ist aber das Gutachten des Felgenherstellers. Wenn im Gutachten dein Wagentyp (unbedingt Motorleistung beachten!) aufgeführt ist, dann heisst das, der Felgenhersteller hat es testen lassen und es geht doch. Du musst aber trotzdem noch zum TÜV und die Felgen eintragen lassen (ca. 50 EUR). Je nach Laune des Prüfers füllt er nur das Papier aus oder kontrolliert auch noch, ob du auch die richtigen Radschrauben verwendet hast. Er will aber auf jeden Fall das Fahrzeug sehen... . Noch ein Tipp für Paranoide: Fahr nicht einfach so zum Tüv, sondern mach einen Termin - mit Name, Kennzeichen und Grund der Tüv-Vorfahrt. Denn wenn du die Reifen drauf machst, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und du dürftest theoretisch gar nicht fahren. Dumm gelaufen, wenn gerade dann was passiert. Wenn du aber nachweisen kannst, dass du gerade auf dem Weg (ohne Umweg) zum Tüv bist, bist du aus dem Schneider.
20. Mai 201412 J. Ersteller Folgende Antwort habe ich bekommen: hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Bestellung wie folgt geändert haben: Anzahl Artikel Einzelpreis Gesamtpreis --------------------------------------------------------------------------------------- 4 BE Twin 7,5x16 5x108 ET35 MB72,6 G 4 ZP 4661 Citroen/Peugeot RS5 weiß groß 4 225/60 R16 102V EcoDriver3 (F109) XL 4 Komplettmont. - Verpackung Alu ab 16" 4 Metallventil 1,00 € 4,00 € 4 Frachtkosten / Paketdienst Und auf die Frage wegen Eintragung folgendes: Sehr geehrter Herr xxx vielen Dank für Ihre Nachricht! Die Felgen müssen nicht eingetragen werden. Es reicht aus, dass TÜV-Gutachten im Fahrzeug mitzuführen. Bearbeitet (20. Mai 201412 J. von jan-erik)
20. Mai 201412 J. Evtl hilft das? http://www.lochkreisdaten.de/auto/Citroen/C5%20%282008%20-%20%29/ Ok, Reifengröße steht ja schon auf der Bestellung. Bearbeitet (20. Mai 201412 J. von phantomas)
20. Mai 201412 J. Die Felgen müssen nicht eingetragen werden. Es reicht aus, dass TÜV-Gutachten im Fahrzeug mitzuführen. Das TÜV-Gutachten sagt nur aus, dass etwas technisch möglich ist. Unsere Bürokratie verlangt aber auch eine Bescheinigung, dass es zudem "gesetzeskonform" ist. Die Aussage des Verkäufers trifft nur zu, wenn die 7,5x16 bereits in den Papieren von deinem Fahrzeug vorhanden sind. Da du hier eine Felgengröße fahren willst, die nicht in der ABE deines Fahrzeuges aufgeführt ist, wirst du da nicht drum herum kommen, sie eintragen zu lassen. Und es reicht nicht, wenn die 7,5x16 bei irgendeinem C5 aufgeführt sind, es muss in den Papieren von "deinem" Wagen stehen...
20. Mai 201412 J. Das TÜV-Gutachten sagt nur aus, dass etwas technisch möglich ist. Unsere Bürokratie verlangt aber auch eine Bescheinigung, dass es zudem "gesetzeskonform" ist. Die Aussage des Verkäufers trifft nur zu, wenn die 7,5x16 bereits in den Papieren von deinem Fahrzeug vorhanden sind. Da du hier eine Felgengröße fahren willst, die nicht in der ABE deines Fahrzeuges aufgeführt ist, wirst du da nicht drum herum kommen, sie eintragen zu lassen. Und es reicht nicht, wenn die 7,5x16 bei irgendeinem C5 aufgeführt sind, es muss in den Papieren von "deinem" Wagen stehen... Das ist so nicht zwingend richtig. Aus der ABE der Felge geht für mich tatsächlich hervor, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist. Da hätten wir als erstes folgende Angabe: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigungder Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß Â§13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung(FZV) nicht erforderlich. Des Weiteren ist die Auflage A01 ist nicht gefordert und da die bereits eingetragene Serienreifengröße verwendet wird kommt A02 auch nicht zur Anwendung. Für mich heißt das Rad drauf, ABE mitführen und gut ist.
20. Mai 201412 J. Doch, das TÜV-Gutachten mitführen reicht aus. Hat mir mein TÜV-Prüfer damals auch gesagt. Man kann sie natürlich auch beim TÜV eintragen lassen kostetauch nicht die Welt. Auf jeden Fall kann man mit der Eintragung bis zum nächsten TÜV-Termin warten. Oder immer mit den Winterschlappen beim TÜV vorfahren.
20. Mai 201412 J. Bisher war aber nicht von einer ABE die Rede, sondern lediglich von einem TÜV-Gutachten! Und ich bin mal davon ausgegangen, dass es sich hierbei lediglich um ein TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO handelt. Das muss eingetragen werden, da für solche Teile eben keine ABE besteht, bzw. die ABE des Fahrzeuges erlischt. Mit einer ABE sind die Räder natürlich plug and play! (Aber nicht nur das Gutachten, sondern die ganze ABE dabeihaben)
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