12. August 201412 J. Hier der Link: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dashcam-videokamera-verstoesst-gegen-datenschutzgesetz-a-985756.html Im Prinzip bedeutet das, das keinerlei Aufnahmen im öffentlichen Raum gemacht werden dürfen, auch, wenn z.B. Straftäter bei der begehung einer Straftat fotografiert werden. Z.B. wenn man Einbrecher fotografiert, die beim Nachbarn gegenüber gerade einsteigen. Man darf diese Bilder nicht der Polizei übergeben. Das bedeutet auch, keine Bilder von Treffen mehr im Internet. Gruß Bernd
12. August 201412 J. Man darf diese Bilder nicht der Polizei übergeben.Das bedeutet auch, keine Bilder von Treffen mehr im Internet. weil sich die Polizei auch für ACC-Treffen interressiert ............
12. August 201412 J. Ersteller weil sich die Polizei auch für ACC-Treffen interressiert ............ Zumindest der Staatsanwalt. Stichwort "Recht am eigenen Bild", aber das gab es auch schon vor dem Urteil und auch nur, wenn jemand Stress machen möchte. Interessant ist in dem Urteil die Passage mit der Weitergabe des Videos. Hier ist ausdrücklich die Polizei erwähnt, die dieses Material nicht erhalten darf.
12. August 201412 J. Du darfst das Material ruhig der Polizei übergeben. Du riskierst damit allerdings ein Verfahren wegen dem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Das muss man im Zweifelsfall abwägen. Wenn es bei dem Unfall um sagen wir mal einen Schaden von 5000 € geht, ist dann die Frage was ggf. wegen dem Datenschutz auf dich zukommt. Wenn das 100 € sind, hat sich der Deal gelohnt. Das ist schon kurios. Ich hatte das Thema vor einigen Jahren bei dem Diebstahl meines Fahrrads auf dem Firmengelände. Auf dem Überwachungsvideo war genau zu erkennen, dass jemand mit einem alten Fahrrad auf das Grundstück gefahren ist und dann mit meinem neuen Rad wieder raus. Diese Aufnahmen wurden damals an die Polizei ausgehändigt. Ich selber durfte sie nicht mitnehmen. Datenschutz!
12. August 201412 J. Typisch deutsches Urteil. Als Geschädigter bist du hier immer der Depp. Die Nutzung meiner Dashcam werde ich deshalb aber nicht einschränken
13. August 201412 J. Kommt ja drauf an, was für Verstöße man da aufzeichnet. Im Falle eines unverschuldeten Unfalles habe ich ja ein deutliches Interesse, meine Sicht der Dinge zu untermauern. Vielleicht auch bei wirklich groben Verstößen gegen mich, die auch gefährlich sind (wie der Ausbremser neulich in seiner BMW 1er Potenzstütze). Aber normalerweise sind die üblichen Verstöße ja pille palle. Wenn ich jeden Parkverstoß, jedes Vorfahrtsdelikt, jeden Rotlichtverstoß anzeigen wollte, würde ich den ganzen Tag bei der Polizei zubringen. Ich mach auch mal Fehler, also die Kirche im Dorf lassen. Manche Dinge belustigen mich eher: Mini Cabrio mit einem Reisenstapel Plastikboxen auf der Rückbank, dazu noch ein kleiner Baum aus dem Gartencenter - Turmbau zu Babel auf der Straße. Oder die Schlafmütze mit FB Nummernschild, die volles Hörnchen bei rot über die Ampel semmelt, der fuhr schon vorher schlafmützig... Viele Grüße Fred
13. August 201412 J. Hier der Link:http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dashcam-videokamera-verstoesst-gegen-datenschutzgesetz-a-985756.html Im Prinzip bedeutet das, das keinerlei Aufnahmen im öffentlichen Raum gemacht werden dürfen, auch, wenn z.B. Straftäter bei der begehung einer Straftat fotografiert werden. Z.B. wenn man Einbrecher fotografiert, die beim Nachbarn gegenüber gerade einsteigen. Man darf diese Bilder nicht der Polizei übergeben. Das bedeutet auch, keine Bilder von Treffen mehr im Internet. Gruß Bernd Es geht nicht darum, daß man etwas aufzeichnet wenn grad was passiert, es geht darum dauerhaft aufzuzeichnen falls was passieren könnte. Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Wird beim Nachbarn eingebrochen darfst nen Beweisphoto machen. Du darfst aber nicht das Haus deines Nachbarn dauerüberwachen, nur weil es sein könnte, das vielleicht irgendwann mal einer einbricht. Das Du keine Bilder von Leuten auf nem Treffen ins Internet stellen darfst, das war schon immer so. Man darf nur Personen im Internet abbilden, die es erlaubt haben.
13. August 201412 J. Es geht nicht darum, daß man etwas aufzeichnet wenn grad was passiert, es geht darum dauerhaft aufzuzeichnen falls was passieren könnte.Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Wird beim Nachbarn eingebrochen darfst nen Beweisphoto machen. Du darfst aber nicht das Haus deines Nachbarn dauerüberwachen, nur weil es sein könnte, das vielleicht irgendwann mal einer einbricht. Das Du keine Bilder von Leuten auf nem Treffen ins Internet stellen darfst, das war schon immer so. Man darf nur Personen im Internet abbilden, die es erlaubt haben. Immer wieder lustig, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Der Staat filmt mich quasi überall im öffentlichen Raum, da ja dort etwas passieren könnte, egal ob hier bei uns im Tunnel oder auf irgendeinem öffentlichen Platz. Meine Cam wird weiter permanent aufnehmen, auch wenn ich parke. Wenn mir wieder einer das Auto zerkratzt, hilft mir weder die aktuelle Gesetzeslage noch irgendeine Behörde. Die Aufnahmen werden automatisch überschrieben, wenn ich keinen Grund habe, sie zu sichten, sie werden nicht veröffentlicht oder sonst wie zweckentfremdet. Scheiß auf irgendwelche Urteile
13. August 201412 J. Pressemitteilung des VG Ansbach ist auch raus: zufinden unter: http://www.vgh.bayern.de/media/vgansbach/presse/p-2014-20.pdf
13. August 201412 J. wenn alles klappt werd ich wohl bald meine firma in polen anmelden und logischerweise dann auf die firma meine autos .....dann kommt an die türen die aufschrift: bei betreten dieses fahrzeug verlassen sie bundesdeutsches hoheitsgebiet
13. August 201412 J. Der Datenschutz in Deutschland ist masslos überzogen! Er behindert die Behörden und hilft den Betrügern. Hinzu kommt, wie schon jemand hier geschrieben hat: Datenschutz ist Opferschutz. Da kann ich auch nur nicken. Von dauerhaft speichen kann wohl bei uns privaten Anwendern von Dashcams nicht die Rede sein. Wer wird denn täglich die aufgenommenen Videos Zuhause auf der Platte speichern? Ich würde doch nur dann etwas speichern, was FÜR MICH interssant ist. Ich glaube eher, dass diese massiven Datenschützer, selber viel zu verbergen haben.
13. August 201412 J. falls es noch niemandem aufgefallen ist, die deutsche justiz ist zu einem system verkommen wo es in erster linie darum geht geld in die staatskasse zu schaufeln recht und unrecht spielt erstmal eine untergeordnete rolle ach, warum nicht die ganzen aufnahmen auf platte speichern? dann hat man im alter, wenn einem der führerschein aberkannt wurde, wenigstens die möglichkeit die ganzen früheren fahrten nochmal virtuell in echtzeit zu erleben
13. August 201412 J. So schlimm, wie man beim ersten Anschein glauben könnte, finde ich das Urteil gar nicht. Hier ist ein Anwalt mit einer Kamera unterwegs gewesen, dem es ausschließlich um das anschwärzen/anzeigen anderer Verkehrsteilnehmer ging - ein echter Denunziant sozusagen. Dem wurde nun zurecht einhalt geboten. Weiter heißt es aber laut Spiegel in dem Urteil Erlaubt ist beispielsweise der Einsatz der Mini-Kameras für persönliche Zwecke. In dem aktuellen Fall habe der Autofahrer mit seinen Videoaufnahmen andere Verkehrsteilnehmer bei der Polizei überführen wollen. Damit habe er "den persönlichen oder familiären Bereich verlassen, womit das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung findet", urteilte das Gericht. Und genau deshalb erwäge ich auch nach diesem Urteil die Anschaffung einer solchen Kamera.Sollte die Polizei mich kontrollieren, müßten sie mir den Beweis für das "verlassen des persönlichen oder familiären Bereiches" erst einmal nachweisen. Im übrigen glaube ich, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Bearbeitet (13. August 201412 J. von RoteZora)
13. August 201412 J. also ich halte diesen absatz aus dem urteil für mehr als bedenklich: Maßgebend hierfür ist, dass das Bundesdatenschutzgesetz heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter grundsätzlich nicht zulässt und solche Aufnahmen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der von den Filmaufnahmen betroffenen Personen darstellen. Das Interesse dieser Personen überwiege deshalb das geltend gemachte Interesse des Klägers an der Fertigung von Aufnahmen mit einer Dashcam. entnommen der verlinkten pdf mit anderen worten: sollte der staat dein geld brauchen, wollen, so können seine vollzugsbeamten diese geräte sicherstellen und falls auf den speicherkarten gesichter von personen, autokennzeichen, etc. zu finden sind, hat man vor gericht definitiv verloren!
13. August 201412 J. Hinzu kommt, wie schon jemand hier geschrieben hat: Datenschutz ist Opferschutz. Da kann ich auch nur nicken. meintest Du nicht eher "Täterschutz" ?
13. August 201412 J. der gesunde menschenverstand hingegen sagt mir (und hoffentlich auch vielen anderen) das es scheißegal ist ob aufnahmen festgehalten werden, da sich die betroffenen personen (und kennzeichen, etc.) ja auch im öffentlichen raum befinden und somit dort prinzipiell auch von jedermann gesehen werden können wer das nicht möchte, sollte am besten zuhause bleiben
13. August 201412 J. mit anderen worten: sollte der staat dein geld brauchen, wollen, so können seine vollzugsbeamten diese geräte sicherstellen und falls auf den speicherkarten gesichter von personen, autokennzeichen, etc. zu finden sind, hat man vor gericht definitiv verloren! Dann müsste aber der Staat als Kläger auftreten. Der Staat kann nicht stellvertretend für die im Film sichtbare Person deren Persönlichkeitsrechte einklagen. Wir dürften uns da eher auf rein zivilrechtlicher Ebene bewegen. Wenn einer meine Kamera sieht und sich auf dem Video vermutet, dann kann er mich anzeigen und ggf. sein Recht einklagen.
13. August 201412 J. nein, nicht unbedingt ...wenn die staatsorgane der meinung sind das du gegen ein bundesgestz verstösst (und darum handelt es sich beim datenschutzgesetz) dann kann das auch strafrechtliche konsequenzen haben falsch ausgedrückt, es muss heissen: dann wird das strafrechtliche konsequenzen haben Bearbeitet (13. August 201412 J. von Thunderstorm Technologies)
13. August 201412 J. Naja, dann müssten wohl auch die 1330 Webcams in Deutschland erstmal verboten werden! http://www.deutschland-webcam.de/
13. August 201412 J. das ist die idiotie bei der ganzen thematik ...solche gesetze werden bewusst schwammig gehalten und letztendlich gilt: solang sich niemand an deiner kamera stört, geniesse das leben ...stört sich egal wer daran ists mit dem genuß ganz schnell vorbei
13. August 201412 J. In ein paar Jahren werden Rundumkameras mit Datenrekorder und Ultraschallauslösung beim Parken von den Versicherungen als gesetzlich vorgeschrieben durchgedrückt. Gernot
13. August 201412 J. Ich möchte auch meinen Senf dazugeben, nachdem ich die Pressemitteilung des Gerichts sowie die Auslegungen der Journaille gelesen habe. Die Fakten waren hier: ein Anwalt, der ca. 30 Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer mittels Videoaufzeichnung dokumentiert und der Polizei übergeben hat. Er ist entweder ein notorischer Denunziant oder er hat es bewußt darauf angelegt, durch provozierendes Verhalten die Mühlen der Justiz in Gang zu bringen um Rechtssicherheit zu schaffen. Das Urteil sagt doch: Videos, die nur gedreht werden, um sie später im Internet zu veröffentlichen oder der Polizei zur Verfügung zu stellen, verstießen gegen das Datenschutzgesetz. Denn die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten seien höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis. Dem stimme ich zu! Anders sieht es aus, wenn eine Straftat (Unfallflucht), eine Falschaussage zum Unfallgeschehen vor Gericht oder z.B. ein Versicherungsbetrug mit provozierten Unfällen mittels Video dokumentiert ist und dieses der Justiz übergeben wird. Denn hier gibt es Interessen, die schwerer wiegen, als das Datenschutzinteresse der Gefilmten. Meine Kamera läuft weiter und das gefällt mir ! mike
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