23. August 201412 J. Die Zeugen im Auto und auch der Typ der da rumhampelte...machten doch arg aufriss...das wuerde ich mal nachpruefen lassen in welcher Beziehung diese zum auto stehen
23. August 201412 J. Ersteller Also der Begriff "Unfall" für diesen Vorgang ist meines Erachtens überhaupt nicht passend. Da wurde ja kein Fahrzeug geschrotet oder stak beschädigt. Es war ein bisschen eng auf dem Parkplatz, weil weiter hinten auch gerade rückwärts aus der Lücke fuhr und der Mercedes, in dem der Fahrer gesessen hat, der angeblich alles gesehen hat fuhr ein, um einen Parkplatz zu finden. Er konnte aber nur einen Parkplatz finden, wenn jemand raus fuhr, als ich und eben das übernächste Fahrzeug. Die Situation konnte am besten dadurch auflöst werden, dass ich erst einmal ganz raus fahre. Ich hatte die Möglichkeit, in kleines Stück in eine Lücke zu fahren, die sich neben dem Fahrzeug befand, das ich touchiert haben soll. Und nur dadurch, dass ich dann nach links vorwärts gefahren bin, hätte es sein können, dass mein Heck das Heck des betreffenden Fahrzeugs - für mich unmerklich - gestreift hat, sozusagen an der Ecke. Ich hatte nicht im mindesten den Eindruck, ich hätte einen Unfall verursacht. Dass ich dem Impuls, einfach wegzufahren, nicht folgte, lag nur daran, dass ich diesem Mercedesfahrer zutraute, Anzeige zu erstatten. Ich hatte das Gefühl, der Vorgang muss wohl geprüft werden. Dann hatte ich diesmal leider aberauch gar nichts zum Schreiben. Ich musste mir erst einmal Schreibzeug besorgen. Blöderweise habe ich mir dann die Nummer des Mercedes nicht sofort aufgeschrieben, sondern habe erst mal nachgesehen, was an dem Fahrzeug ist. Und da war so unfähr gar nichts. Nur eben dieser schwarze Strich, der wahrscheinlich durch abputzen schon weggegangen wäre. Aber da war eben weiter unten noch ein anderer Strich, der den Lack auch beschädigt hat - also nicht durch abputzen ganz weg zu bekommen. Aber das bringt jetzt eigentlich nichts, dass alles noch einmal zu wiederholen. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass dieser Mercedes-Fahrer wirklich keinen Versicherungsbetrug unterstützen wollte. Denn auch dieser Kratzer ist ja nicht so kapital, dass man zu solchen Mitteln greifen muss. Aber leider kann man dem nicht nachgehen, weil ich eben die Nummer nicht aufgeschrieben habe. Das Fahrzeug, das ich angeblich beschädigt habe, stand sozusagen illegal auf dem Parkplatz von Kaisers, weil der ja nur Kunden vorbehalten ist. Aber auch das ist unwichtig. Aber blöd, weil ich ja gleich mit dem Fahrer sprechen wollte, um mündlich den Sachverhalt zu klären. Das Ganze war kurz vot 14:00 Uhr. Das Fahrzeug stand aber um 17:00 Uhr immer noch dort. Also der Weg, die Angelegenheit mündlich zu regeln ging einfach nicht. Und dadurch ist nun ein aufwendiges Verfahren in Gang gesetzt und ich habe noch den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort an der Backe. Ich stelle mir vor, dass alleine das Gutachten einfach den Wert des Schadens übersteigt.
23. August 201412 J. Doro ganz einfach: welche Farbe hat dein xantia und waren Spuren mit deiner Farbe am anderen Fahrzeug? Abgesehen davon dass es nicht erst ein Totalschaden sein muss, der Begriff Unfall wird in dem fall einfach nur verwendet um diesen Umstand zu beschreiben. Wenn mich ein Auto mit 10kmh anfährt und ich nur ne Prellung hab die man von außen nicht sieht ist es ja trotzdem ein Unfall - wenn du verstehst worauf ich hinaus will. Also ein Schaden muss nicht groß oder dramatisch sein um als solcher durchzugehen und so klein ein Schaden ist muss man sich dennoch darum kümmern das zu melden und irgendwie zu beheben - in dem Sinne hättest du dich unerlaubt entfernt. Zur Not wenn der Halter nicht aufzutreiben ist ruft man die Polizei, die is nunmal auch für sowas da. Bleibt aber nach wie vor die frage: Hast du jetzt den Wagen touchiert, berührt und in irgendeiner Art beschädigt oder eben nicht. DAS ist es was es nun herauszufinden gilt und das geht nunmal anhand der lackspuren über einen Gutachter. Ob Du den nun einschalten willst oder nicht bleibt ganz klar dir überlassen. Allerdings sollte es so sein dass die dir diesen Schuh anziehen, dann wäre nunmal eine Straftat begangen worden. Und mir wäre es das Geld schon Wert um meine Unschuld zu beweisen wenn ich davon überzeugt bin anstatt mich zu "fügen" und die Strafe zu akzeptieren. Wie du gesagt hast, ob sich das Fahrzeug da "zu recht" aufhielt oder nicht ist vollkommen unerheblich. Also ganz klar kurz und knackig: find heraus ob du das Fahrzeug berührt hast..
23. August 201412 J. Anderer Leute Geld lässt sich gut und schnell ausgeben. Schnell zum Anwalt, schnell einen Gutachter bestellen. Fallen stellen, vielleicht noch einen Privatdetektiv einschalten. Das würden 99,9% aller hier wohl auch nicht machen. Liegt Betrugsverdacht in der Luft: Polizei einschalten und die eigene Versicherung über den Verdacht informieren. Das ist gratis. Anwalt ist meist auch gratis ...
23. August 201412 J. Ersteller Hallo neiya, ich verstehe schon, was du meinst. Mein Xantia ist schwarz. Aber die Striche können nur aus Höhe des Stoßfängers kommen, der auch schwarz ist. Deshalb ja meine Meinung, dass eine Berührung statgefunden haben könnte. Ich habe ja Photos gemacht. Und die möchte die Versicherung gern haben, um entscheiden zu können, ob sie zahlt und eventuell wieviel. Auch die Polizei riet mir, keinesfalls meine Photos zu löschen. Sie haben sich die Photos und das Fahrzeug auch angesehen.
23. August 201412 J. Hallo neiya, ich verstehe schon, was du meinst.Mein Xantia ist schwarz. Aber die Striche können nur aus Höhe des Stoßfängers kommen, der auch schwarz ist. Deshalb ja meine Meinung, dass eine Berührung statgefunden haben könnte. Ich habe ja Photos gemacht. Und die möchte die Versicherung gern haben, um entscheiden zu können, ob sie zahlt und eventuell wieviel. Auch die Polizei riet mir, keinesfalls meine Photos zu löschen. Sie haben sich die Photos und das Fahrzeug auch angesehen. Hey doro, ja dann bleibt tatsächlich nur der Gang zum Gutachter damit geklärt werden kann ob die schwarzen Spuren tatsächlich von dir stammen. Leider ist vom ersten Ansatz her dann der Vorwurf gerechtfertigt, weil du leider nicht sofort jemanden eingeschaltet hast, auch wenn ich dein handeln nachvollziehen kann.. Allerdings würde ich auch aufgrund deiner Erklärung davon ausgehen dass es -wenn es überhaupt geahndet wird- sehr glimpflich ablaufen dürfte. Trotzdem solltest du dir einen Anwalt nehmen und dich mindestens beraten lassen. Wenn du keine Rechtsschutz hast und meinst dir keinen Anwalt leisten zu können dann kannst du dir einen beratungshilfeschein ausstellen lassen. Viele Anwälte nehmen aber auch eine günstige pauschale für eine erstberatung.. Ich drück dir auf jeden fall die Daumen. Berichte mal wie es weiter ging..
23. August 201412 J. Ersteller Danke! Ich bin im Verkehrsrechtsschutz des ADAC. Den werde ich wohlin Anspruch nehmen müssen. LG Doro
23. August 201412 J. Tu das auf jeeeeeden fall! Kostenlose Hilfe schadet nicht! Frag die mal wie es mit nem Gutachter aussieht, vll kriegste da ja auch Hilfe.. Fragen kostet ja nix wie gesagt drücke die Daumen dass alles gut ausgeht
7. September 201411 J. hallo doro, hier ist wohl alles schief gelaufen für dich, was man sich so vorstellen kann. keifende und nickende leute, die dir einreden wollen, du hättest was beschädigt, haben wohl dafür gesorgt, das du eine einfache linie nicht eingehalten hast (verständlich für jederman) hättest du nur die polizei gerufen (zettel hinterlassen ist wie du jetzt weiss, gefährlich), hätten die sherrifs die sache mit dem übergrossen lineal (so machen die das in köln) vermessen. ausserdem hätten die schon mal grob festgestellt, ob die spuren frisch sind und irgendwie zusammen passen. ich hoffe, das du aus der nummer, die schon getürkt aussieht, gut rauskommst.
12. September 201411 J. Ersteller Bis jetzt hat sich noch nichts richtig bewegt. Ich bin aber inzwischen regelrecht nervös auf Parkplätzen. Noch einmal mache ich das nicht so, dass ich mir gar den Kopf mache, ob und wie es passiert sein könnte. Meine Nervosität besteht darin, dass ich ja ständig denke, ich hätte etwas gemacht, obwohl ich gar nichts gemacht habe. Dabei habe ich eine noch verrücktere Geschichte gehört. Eine Frau, die aber tatsächlich das Fahrzeug touchiert hatte, will die Polizei gegenüber holen. Sie lässt das Fahrzeug stehen und ihre alte Tante drin sitzen. Inzwischen fährt das touchierte Fahrzeug weg. Natürlich hat sie sich die Nummer nicht notiert. Auch das ist unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Aufgelöst konnte das werden, weil die Fahrerin des touchierten Fahrzeuges ebenfalls zur Polizei fuhr. Aber eben höchst unangenehm. Doro
21. September 201411 J. Ersteller Na sowas! Meine Versicherung teilt mir mit, dass sie den Schaden reguliert habe. Finanziell entsteht dadurch für mich kein Nachteil, vorausgesetzt, es findet kein weiterer Schadensfall im Kalender Jahr statt. Ich wurde überhaupt nicht gebeten, den Vorgang zu schildern. Da hieß es gleich, man könne die Aussage des Gutachtens nicht entkräften. Von "anstoßbedingten Lackrissen" ist in dem Gutachten die Rede. Na klar, woher denn sonst. Aber die müssen doch nicht von einem Anstoß mit meinem Fahrzeug stammen. Aus meiner Sicht kann doch nur an der Stelle ein Schaden entstehen, wo der Stoßfänger am weitesten heraus ragt. Und das ist bei meinem Fahrzeug in einer Höhe von 63cm. Der Lackschaden am anderen Fahrzeug ist aber in Höhe von 47cm; beide Fahrzeuge sind nach unten nach innen abgerundet. Mal sehen, was der Anwalt dazu sagt.
21. September 201411 J. Aus meiner Sicht kann doch nur an der Stelle ein Schaden entstehen, wo der Stoßfänger am weitesten heraus ragt. Und das ist bei meinem Fahrzeug in einer Höhe von 63cm. Der Lackschaden am anderen Fahrzeug ist aber in Höhe von 47cm; beide Fahrzeuge sind nach unten nach innen abgerundet. Mal sehen, was der Anwalt dazu sagt. Nicht optimal gelaufen! Aber das ist Zivilrecht, da wird auch danach entscheieden was am "wahrscheinlichsten" ist. Ein wenig mitverursact hast Du das natuerlich auch indem Du das nicht ernst genommenb hast. Die Fahrerflucht ist aber Strafrecht, da muss dir eindeutig ein Verschulden nachgewiesen werden. Auch wenn Du die Beschaedigung verursacht haettest, musst Du sie auch bemerkt haben. Da stehen doch deine Chacen nicht schlecht. Grundsaetzlich koennen auch beide Verfahren widerspruechlich ausgehen, wenn es auch sicherlich sehr selten ist das man zwar den Schaden nicht verursacht haben soll, aber trotzdem wegen Fahrerflucht bestraft wird.
21. September 201411 J. Ersteller Nicht optimal gelaufen! Aber das ist Zivilrecht, da wird auch danach entscheieden was am "wahrscheinlichsten" ist. Ein wenig mitverursact hast Du das natuerlich auch indem Du das nicht ernst genommenb hast. Die Fahrerflucht ist aber Strafrecht, da muss dir eindeutig ein Verschulden nachgewiesen werden. Auch wenn Du die Beschaedigung verursacht haettest, musst Du sie auch bemerkt haben. Da stehen doch deine Chacen nicht schlecht. Grundsaetzlich koennen auch beide Verfahren widerspruechlich ausgehen, wenn es auch sicherlich sehr selten ist das man zwar den Schaden nicht verursacht haben soll, aber trotzdem wegen Fahrerflucht bestraft wird. Deine Worte in Gottes Ohr ... Doro
16. Oktober 201411 J. Ersteller Merkwürdig! Ich bekam im August vom ADAC den Rat, dringend die Polizei zu rufen, weil ein Passant gesehen haben will, dass ich ein anderes Fahrzeug beim Ausparken berührt hätte. Auch die Polizei, die ich dann tatsächlich rief, tat so, als hätte ich mir wer weiß was zuschulden kommen lassen. Zum meinem großen Erstaunen lese ich folgendes in der letzten „Motorwelt“ auf Seite 56 zu der Frage: Wann brauchen sie die Polizei (nach einem Crash)? „Bei Mietwagen und Firmenwagen immer. Ansonsten nur bei hohem Sachschaden oder wenn jemand verletzt wurde. Die Polizeibeamten entscheiden allerdings nicht, wer am Unfall schuld ist und für den Schaden aufkommt“ Ehrlich gesagt, da verstehe ich die Bohai gar nicht, weil ich nach über einer Stunde Suche nach dem Fahrer des angeblich berührten Fahrzeugs einfach weggefahren bin, weil ich meine Enkelin von der Kita abholen musste. Da muss ich wohl mal beim Verlag nachfragen, wie das gemeint ist?
16. Oktober 201411 J. Bei Sachschäden muss man keine Polizei rufen, man kann sich auch mit dem Unfallgegener austauschen. Den Rest regeln die Versicherungen ohne Dein Zutun. In Deinem Fall muss man entweder warten, bis der Geschädigte kommt eine zumutbare Zeit, oder die Polizei informieren und die Adresse angeben. Nicht rufen, nur informieren. Ich persönlich würde immer die Polizei rufen, weil fast kein Unfall zu 100% eindeutig ist. Die Polizei entscheidet zwar nicht, wer schuld ist, die gerufenen Beamten geben aber sehr wohl eine Einschätzung ab, in dem sie den aus Ihrer Sicht verursachenden Fahrer unter "zu 1)" eintragen, den Geschädigten unter "zu 2)", danach folgen die Zeugen. AUsserdem werden Zeugenaussagen protokolliert, was später hilfreich sein kann. mike
16. Oktober 201411 J. Da muss ich wohl mal beim Verlag nachfragen, wie das gemeint ist? Ganz einfach: Du verursachst einen Schaden, der Eigener/ Fahrer ist anwesend: Ihr tauscht die Adressen und fuellt ein Unfallprotokoll aus. Geht sicherlich auch bei Miet und Firmenwagen, koennte da aber zu erhoetem Diskussionsbedarf fuehren. Du verursachst einen Schaden bei der der Eigner oder Fahrer nicht zu erreichen ist, du rufst die Polizei an un meldest das. Die protokolieren das und informieren den Eigner, kommen aber nicht vorbei. Die Zettelloesung hat einfach zu zu vielen "Missverstaendnissen" gefuehrt. Bei Personenschaden kommt die Polizei vorbei und fuellt sozusagen fuer die Unfallgegener den Unfallbericht aus, und verteilt dabei oft auch noch eine Kostennote. Polizei kostet auch Geld!
16. Oktober 201411 J. Da hab ich NSU MIKE eigentlich nix hinzuzufügen außer dass meine Mama immer zu mir gesagt hat: egal wer schuld is, egal wie schlimm es ist, ruf IMMER die Polizei dazu. Oft genug gibt es die Situation dass da einer was zu seinen Gunsten drehen will..
16. Oktober 201411 J. Ersteller Verstehe! Übrigens habe ich noch nichts Neues gehört, ob ich nun mit einer Strafe zu rechnen habe. Ich berichte zu gegebener Zeit. Inzwischen bin ich aber auf die seltsame Logik gestoßen, dass der Beschuldigte schon deshalb schuld ist, weil die meisten Beschuldigten behaupten, sie hätten nichts bemerkt. Tolle Logik! Andererseits finde ich das ganze Ding so etwas von Püppifax, dass ich nach Möglichkeit keine weiteren Untersuchungen veranlassen werde, wenn das Verfahren eingestellt würde, bzw. ich habe es dem Anwalt anheim gestellt, meine Richtigstellungen ins Feld zu führen oder eben nicht. Doro
24. Oktober 201411 J. Ersteller So, die Entscheidung ist gefallen. Das Verfahren wird eingestellt. Aber der Vorgang wird an die Polizei übergeben, d.h. ich darf jetzt auf ein Bußgeld und Punkte in Flensburg warten. Der Anwalt rät, das so anzunehmen. Innerlich rebelliere ich. Wieso soll ich ein Bußgeld zahlen und mit Strafpunkten einverstanden sein? Ja, ich weiß es: weil ich blöd war. Aber so blöd ja nun auch wieder nicht. Konnte ich doch erwarten, dass ein auf einem Kundenparkplatz abgestelltes Fahrzeug auch in absehbarer Zeit von seinem Fahrer abgeholt wird? Also sich alles innerhalb eines kurzen Zeitraumes besprechen lassen würde. Warum habe ich nicht von diesem angeblichen Zeugen verlangt, dass er die Polizei holt, wenn er etwas gesehen hat, das ich nicht nachvollziehen kann? Und eben dieser sogenannte Zeuge mit seinen 3 nickenden Beifahrerinnen war mir so unangenehm. Ich gebe allerdings zu, dass ich gegen Mercedes-Fahrer sowieso gewisse Vorbehalte habe. Ihr merkt, dass es mir richtig schwer fällt, die Sache einfach abzuschließen. Und zwar aus psychohygienischen Gründen. Was wäre denn die Alternative? Ich müsste ja eine Untersuchung fordern, in der der Sachverhalt geklärt werden müsste. Ich stelle mir diesen Vorgang sehr stressig vor. Mitunter kann das ja sogar so sein, dass ich vielleicht recht bekomme, aber noch mehr Kosten anfallen würden, die ich möglicherweise vielleicht tragen müsste. Wie leicht es mir fallen wird, die Sache zu vergessen, hängt wahrscheinlich von der Höhe des Bußgeldes und der Anzahl der Strafpunkte ab. Bisher hatte ich übrigens noch keine Strafpunkte in Flensburg. Und die Versicherung habe ich bisher auch noch nie belastet. Soll heißen, ich bin bisher noch nicht durch rowdymäiges Verhalten im Straßenverkehr aufgefallen. Den Pannendienst des ADAC musste ich leider schon einige Male in Anspruch nehmen. Gruß Dorothea
24. Oktober 201411 J. Den Pannendienst des ADAC musste ich leider schon einige Male in Anspruch nehmen. Das ist allerdings ein echter faux pas! Im ADAC zu sein . Druecke dir die Daumen! Punkte sind vergaenglich, Geld auch.
24. Oktober 201411 J. Hatte einen ähnlichen Fall vor 10 Jahren. Musste nur ein Bußgeld zahlen. Nix Punkte.
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