28. August 201511 J. Ich habe eine Frage an diejenigen im Forum, die in Frankreich leben: Ein Überziehen des CT-Termins wird anders als in D offenbar nicht toleriert. Gibt es eigentlich vergleichbar dem belgischen Prinzip in F eine Frist vor dem Termin, innerhalb derer trotzdem die vollen 2 Jahre gegeben werden oder müsste man punktgenau zur CT. (Anmerkung: In B darf man bereits zwei Monate vor Fälligikeit zum TÜV, ohne dass sich dies auf das nächste Ablaufdatum auswirkt. Hintergrund: Habe ein Auto in F, das von uns nur im Urlaub genutzt wird. Der Hauptnutzer ist aber im kommenden Jahr in Übersee, so dass der Wagen maximal 9 Monate in der Garage steht und dabei die CT fällig wird. Denke gerade darüber nach, die CT eventuell vorzuziehen.
28. August 201511 J. Das Belgische Prinzip gibt es in F nicht. Die Frist läuft ab erster Vorstellung, auch die alte Methode bei der der Termin der endgültigen Abnahme galt ist nicht mehr möglich. Mit abgelaufener CT fahren ist riskant da 135€ winken und der Staat viel Geld braucht. Andererseits wie oft haben sie dich bisher Kontrolliert? Je nach konstellation würde ich vorziehen und eben 20€ für zu frühes Vorfähren "verschwenden" oder eben vor der ersten Fahrt einen Prüftermin ausmachen und hoffen.
28. August 201511 J. Ersteller Dann werde ich wohl vorziehen, auch wenn das blöd auskommt, weil die Osterferien recht früh sind nächstes Jahr, aber CT heißt für mich mit dem Auto fahren statt fliegen, wegen des Werkzeugs.
1. September 201510 J. Moin! wie funktioniert das mit CT und Zulassung in France überhaupt im normalfall? Hintergrund: Ich hab seit kurzem ne scheune in Frankreich (an der Stromrechnung arbeite ich noch...) und ein paar Autos mit CG die ich demnächst über die französische Adresse anmelden möchte. Wer kann mir grob sagen in welcher reihenfolge ich da was machen muß und was ich alles brauche damits klappt? Danke schonmal! >> Mattes
2. September 201510 J. Für die Zulassung braucht man eine CT die jünger als 6 Monate ist. Dann Formular ausfüllen, Copie von Stromrechnung, Perso, CG durchgestrichen und vom Verkäufer unterschrieben, Certificat de cession und einen Scheck und das alles zum Amt und schon gibt es eine neue CG.
2. September 201510 J. Moin! Danke schonmal! Aber was fürn Formular ist das (und wo krieg ich das her) und was ist ein "Certificat de cession"? >> Mattes
2. September 201510 J. Schick mir deine emil adresse dan gebe ich dir den link. Sprichst/liest du französisch?
2. September 201510 J. Mailadresse ist unterwegs per PN. Französisch ist so ne sache...fürs allergröbste reichts... >> Mattes
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