19. Februar 20179 J. Hallo zusammen, wie ja einge wissen, habe ich meinem BX zum Saisonende 2016 noch schnell eine AHK spendiert. Es handelt sich um ein altes NOS Teil der Firma AL-KO. Leider habe ich hierzu keine Unterlagen für die Eintragung bzw. zur Nutzung. Im Anhang habe ich ein Bild des Typenschilds gemacht, Vll. hat ja jemand die gleiche AHK verbaut und kann mir mit entsprechenden Unterlagen aushelfen? Parallel zu diesem Thread läuft auch eine Anfrage direkt bei AL-KO. Wobei ich mir da, bei einem Produkt das auf Grund der 4 Stelligen PLZ schon mindestens fast 25 Jahre bzw. noch älter ist, wenig Hoffnung mache. Aber ich lasse mich überraschen. Im Netz habe ich leider auch nichts gefunden. Weiter würde mich die Stützlast des 16er BX seitens Citroen interessieren. In der Zulassungsbescheinigung I und auch im alten Fahrzeugschein und alten Originalbrief ist im dazugehörige Feld nichts eingetragen. Hier stehen nur Angaben zum Zgg. von 1100kg gebremst bzw 480kg ungebremst und noch als Zusatz 1300kg bis 10% Steigung. Kann ich die Stützlast von 75kg der AHK beim BX nutzen, oder hat der BX eine geringere Stützlast? Benötige ich hierzu auch noch irgendwelche Unterlagen zur Eintragung? Würde mich freuen, wenn mir jemand mit den benötigten Unterlagen weiterhelfen kann. Gruß, Stefan Bearbeitet (19. Februar 20179 J. von ACCM Stefan mit BX)
19. Februar 20179 J. Hallo Stefan, vielleicht kann ich Dir helfen. ich habe vor vielen Jahren mal bei einer Auflösung eines Citroën-Autohauses ich glaube 6 große Leitz-Ordner mit ebensolchen und anderen Unterlagen von Zubehör, Reifenfreigaben usw. vor dem Müllcontainer bewahrt, da könnte so etwas drin sein. Ich kann nicht versprechen, dass ich es heute noch schaffe, da reinzuschauen aber in den nächsten Tagen sollte das klappen. Viele Grüße Alex
19. Februar 20179 J. Ersteller Hallo Alex, vielen Dank schonmal für deine Mühe, das ist ein erster Lichtblick. Vll. ist ja tatsächlich was dabei, wäre super. Mach dir keinen Stress, schau nach wenn du Zeit hast. Die Saison 2017 geht erst in 6 Wochen los. Gruß, Stefan Bearbeitet (19. Februar 20179 J. von ACCM Stefan mit BX)
19. Februar 20179 J. Hallo Stefan, es ergab sich vorhin doch noch die Zeit, die Ordner zu wälzen. Hättest Du eine AHK von Westfalia oder ORIS verbaut hätte ich helfen können, bei AL-KO muss ich leider passen. Dafür habe ich aber etwas anderes Interessantes gefunden sofern Du oder/ und Jelle auch Literatur über den BX sammelst. Ich habe hier eine technische Information von Citroën über den BX DIGIT. Da sind die Schaltpläne drin, Zeichnungen, Erklärungen, wie die ganzen Elektronik-Spielereien funktionieren usw. Dürfte ja nicht allzu häufig sein. Könnte das interessant sein oder hast Du so etwas schon? Grüße Alex
19. Februar 20179 J. Ersteller Hallo Alex, Danke für die Mühe, schade dass nichts dabei ist. Die Westfalia ist 1zu1 baugleich zur AL-KO AHK, bis auf das Typenschild. Wer da jetzt von wem den Vertrieb übernommen hat, oder ob sie sogar zeitgleich angeboten wurden, weiss ich nicht. Richtig, ich sammel alles zum BX. Die Informationen zum DIGIT habe ich tatsächlich schon. Habe die 5 Werkstattordner hier liegen, der DIGIT Teil war darin vorhanden. Aber danke dass du dabei an mich gedacht hast. Dann werde ich auf die Reaktion von AL-KO warten bzw. auf weitere Hilfe über das Forum setzen. Die Suche ist also weiterhin aktuell. Gruß, Stefan Bearbeitet (19. Februar 20179 J. von ACCM Stefan mit BX)
19. Februar 20179 J. Ersteller Hallo Hendrik, auch dir Danke für die Infos, Dann passt die Stützlast der AHK ja zum BX. Kenne das von anderen Fahrzeugen, dass bei der AHK mehrere Stützlastaufkleber dabei sind, da die Kupplung für mehrere Fahrzeuge der Modellreihe passen und man dann den entsprechenden Stützlastaufkleber klebt. Die max. Stützlast der AHK kann dabei also zur max. Fahrzeugstützlast höher sein und man klebt dann eben den entsprechend niedrigen Aufkleber der Fahrzeugstützlast. Gut dass diese beim BX identisch ist. Nur warum steht diese nicht schon in den Fahrzeugdokumenten, das entsprechende Feld ist ja vorhanden! Oder wurde das damals erst mit der Eintragung der AHK ergänzt? Das man "aktuelle" AHKs die über ein e-Prüfzeichen verfügen nicht mehr eintragen muss ist mir bekannt, von älteren Kupplungen wusste ich nicht, dass es da eine Änderung gab. Also bin ich rein durch den fachgerechten Anbau der AHK legal mit dem Gesapann (auch im falle eines Unfalls) unterwegs, sofern, Stützlast und zgg. passen ;-) . Falls ich aber dennoch Unterlagen in die Hand bekomme, werde ich diese trotzdem zur Komplettierung meiner Fahrzeugdukomente in die Bordmappe legen. Dann muss ich mich nur noch um einen E-Satz kümmern. Gruß, Stefan Bearbeitet (19. Februar 20179 J. von ACCM Stefan mit BX)
19. Februar 20179 J. War kürzlich mit einem CX zur H-Abnahme plus Eintragung AHK (mit ABE, kein e-Prüfzeichen). Der Prüfer versicherte mir daß eine Eintragung nicht mehr erforderlich ist. Mitführen der Papiere ist sicher nicht verkehrt aber wohl nicht vorgeschrieben. Stützlast steht erst seit Einführung der neuen Zulassungsdokumente im Schein, zu BX-Zeiten gab es die Angabe nicht. Deshalb ist das Feld vermutlich frei.
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