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Euro5 - Diesel - Fahrverbot: schon 3 Jahre alte Citroën betroffen!


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vor einer Stunde, sasala sagte:

Ich habe nur geschrieben das Autofahrer für die Straßennutzung zahlen und Radfahrer nicht.

In D gilt das sogenannte Gesamtdeckungsprinzip - ALLE Einnahmen des Staatshaushaltes werden zur Deckung ALLER Ausgaben heranzogen. Insofern zahlen also auch Radfahrer, Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Skater für den Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur, sofern sie irgendeine Art von Steuer entrichten.

ABER: ausländische Radfahrer etc. kommen wiedermal ungeschoren davon. Der polnische Radler beispielsweise, der in Swinemünde die Grenze passiert und eine Radtour nach sagen wir Bansin unternimmt, Stullen und Getränk dabei hat und sich unterwegs nur an einem privaten Stand mit Kasse des Vertrauens einen mehrwertsteuerfreien Apfel kauft, der zahlt: NIX! Darauf wird die CSU auch noch kommen, die Vignette für ausländische Radfahrer ist nicht mehr fern. Und eine für Fußgänger etc. gleich mit, wird vermutlich auf die linke Wange exakt 0,75 cm unterm Unterlid  geklebt werden müssen...

Bearbeitet von didomat
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vor 19 Minuten, sasala sagte:

Bei der KFZ-Steuer kann man von einer solchen Benutzungsgebühr ausgehen:

Also erst zahlen,sonst keine Straßenbenutzung. Was ich da für mein großes Bakfiets bezahlen müßte wenn das eingeführt würde will ich mir gar nicht vorstellen,ist ja ein "Lastentransporter":lol:.

Wie kann es dann sein, dass Autos auf den Straßen fahren, deren Halter keine KFZ Steuer bezahlt haben?

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vor 1 Stunde, sasala sagte:

Ich habe nur geschrieben das Autofahrer für die Straßennutzung zahlen und Radfahrer nicht.Alles andere hast du geschrieben und in meinen Einzeiler reininterpretiert,das ist das Problem.

Wie wäre es mit einfach lesen was andere Forenteilnehmer schreiben und nicht was du meinst was sie damit sagen wollen?

Ach so Du wolltest nur eine alternative Faktenfeststellung machen . Sorry, das ich das als Ausweinen mit Anspruch gesehen habe. Na, dann ist doch alles schoen. Ich befuerchtete schon, Du wolltest das Fahrverbot auch auf Radels ausdehnen....der Gerechtigkeit wegen.

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Du meist die Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen? Und dann hoheitlich,Polizei,Feuerwehr usw.?

Bei den Landwirten eindeutig eine Subvention,bei der Polizei wäre es rechte/linke Tasche....

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vor 12 Minuten, MatthiasM sagte:

[...] Ich befuerchtete schon, Du wolltest das Fahrverbot auch auf Radels ausdehnen....der Gerechtigkeit wegen.

Das wäre auch nur gerecht, schließlich sind auch Fahrräder an der Feinstaubbildung beteiligt: Reifen-, Brems- uind Schuhsohlenabrieb... ;)

Bearbeitet von didomat
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vor 41 Minuten, sasala sagte:

Du meist die Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen? Und dann hoheitlich,Polizei,Feuerwehr usw.?

Bei den Landwirten eindeutig eine Subvention,bei der Polizei wäre es rechte/linke Tasche....

Ist es so schwer sich zu informiern, bevor man Unsinn schreibt. Eine Steuerbefreieung, gibt es fuer fahrbare Arbeitsmaschienen, also fuer Fahrzeuge dessen primaerer Zweck es nicht ist auf der Strasse zu fahren, sondern beispielsweise auf dem Acker, also auf Eigentum. Die Strasse darf nur genutzt werden um dort hin und wieder zurueck zu kommen. Parken auf der Strasse ist natuerlich auch nicht! Deshalb sind zB Landwirte wegen Steuerbetrug verklagt worden, die mit ihrem gruen gekennzeichneten Traktor auf eine Demonstration gefahren sind. Fuer Erbsenzaehler natuerlich ein unertraeglicher Zustand.

Aber ausser alternativen Fakten und Wehklagen kommt irgendwie gar kein Vorschlag zur Loesung der Kostenfrage. Wie wuerdest du denn das Lösen? Vollueberwachung, Maut fuer jeden Schritt? Alles aus allgemeinen Steuern?  Steuererleichterung fuer den, der am lautesten jammern kann?

Bearbeitet von MatthiasM
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vor 14 Minuten, MatthiasM sagte:

Aber ausser alternativen Fakten und Wehklagen kommt irgendwie gar kein Vorschlag zur loesung der Kostenfrage. Wie wuerdest du denn das Lösen? Vollueberwachung, Maut fuer jeden Schritt? Alles aus allgemeinen Steuern?  Steuererleichterung fuer den, der am lautesten jammern kann?

Ich habe nichts dergleichen gefordert.Das alles erträumst du dir in deinem Wolkenkuckucksheim!

 

vor 22 Minuten, Auto nom sagte:

Ja,stufe ich als Subventionen ein...

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vor 23 Minuten, sasala sagte:

Ich habe nichts dergleichen gefordert.Das alles erträumst du dir in deinem Wolkenkuckucksheim!

Ja, Du hast gar keine Vorschlaege! Nur klagen und neiden. 

vor 23 Minuten, sasala sagte:

Ja,stufe ich als Subventionen ein...

Das der Landwirt nichts bezahlen muss wenn er auf seinem Acker faehrt ist Subvention? Wenn er uebrigens die Zuckerrueben zur Fabrik faehrt, darf er das nicht mit seinem steuerbefreiten Traktor mache.

Zitat

Schausteller,Boots-und Pferdeanhänger...

Du hast Landwirten die Subventionierung vorgeworfen! http://www.andre-citroen-club.de/forums/topic/115411-euro5-diesel-fahrverbot-schon-3-jahre-alte-citroën-betroffen/?do=findComment&comment=1352934

Nur klagen und neiden. Du bist schon eine arme Haut! Vielleicht haettest Du Schausteller werden sollen, die Begabung scheinst Du zu haben und die werden ja von Staat richtig gepudert:D.

Bearbeitet von MatthiasM
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@MatthiasM

Hat keinen Zweck auf deinen dauernden "Hate speech" einzugehen,du zweifelst alles an was ich schreibe,selbst das Radfahrer Straßen benutzen....ich neide niemanden etwas,hab nur geschrieben das es eine Subvention ist,nichts weiter...

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vor 13 Minuten, sasala sagte:

@MatthiasM

Hat keinen Zweck auf deinen dauernden "Hate speech" einzugehen,du zweifelst alles an was ich schreibe,selbst das Radfahrer Straßen benutzen....ich neide niemanden etwas,hab nur geschrieben das es eine Subvention ist,nichts weiter...

Das ist eben genau keine Subvention der Radfahrer. Die KFZ Steuer ist eine Lenkungssteuer. Es gibt in D keinen Betrag X, der dazu berechtigt, eine Straße zu benutzen. 

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vor 4 Stunden, Auto nom sagte:

Wie kann es dann sein, dass Autos auf den Straßen fahren, deren Halter keine KFZ Steuer bezahlt haben?

Da kanns immer mal Ausnahmeregelungen geben. Gibts woanders auch. In CH für Behinderte, bei der LSVA Für Armee, Feuerwehr, öffentlichen Dienst, teilweise für Holztransporter und Fahrzeuge im Kombinierten Verkehr. Deswegen ists noch lange nicht so, dass die Steuer NICHT dafür geschuldet ist, am Strassenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Und dann gibts da noch die, die die Steuer schuldig bleiben und dennoch fahren. Dennoch ist die Steuer voraussetzung für die Nutzung öffentlicher Strassen. Dass sie nicht Streckenabhängig ist, tut nichts zur Sache. Sowas nennt man Pauschale, und das gibts auch woanders. Die Autobahnvignette in CH ist auch nicht Streckenabhängig, das Pickerl in A auch nicht. Dennoch ist es die Gebühr, die zur Nutzung von Autobahnen berechtigt, und damit werden die Autobahnen bezahlt.

Andere Frage: Die Nutzung des ÖV ist nur mit gültigem Fahrschein gestattet. Dennoch gibts Schwarzfahrer, und dennoch fahren die Begleitpersonen von zum Beispiel Blinden gratis, und auch Kontrolleure fahren einfach so mit, werden dafür sogar bezahlt.

Und wenn man eine Monatskarte hat, oder ne Jahreskarte, hat das Entgeld gleich gar keinen Zusammenhang mehr mit den zurückgelegten (Tarif-)Kilometern...

Kann man nun deshalb behaupten, der (übrigens nur sehr bedingt streckenabhängige) Fahrpreis habe mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nichts zu tun?

Kann man schon. Wahr ist es trotzdem nicht.

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vor 2 Stunden, sasala sagte:

@MatthiasM

Hat keinen Zweck auf deinen dauernden "Hate speech" einzugehen,du zweifelst alles an was ich schreibe,selbst das Radfahrer Straßen benutzen....ich neide niemanden etwas,hab nur geschrieben das es eine Subvention ist,nichts weiter...

Na , das habe ich nicht bezweifelt, aber Schwamm drauf.  Da habe ich mich natuerlich in deiner Intention vertan, die meisten fuehren "Subventionen" oder das andere irgendjemand etwas nicht bezahlen muss, auf weil sie damit unzufrieden sind. Deine Intention bleibt mir jetzt weiterhin verborgen. 

Aber die PKWs werden ja auch subventioniert, der Diesel muss weniger Energiesteuer bezahlen und Maut bezahlt man in Deutschland mit dem PKW auch noch nicht. Aber diese Subvention soll ja abgeschafft werden.

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vor 10 Minuten, MatthiasM sagte:

Aber die PKWs werden ja auch subventioniert, der Diesel muss weniger Energiesteuer bezahlen und Maut bezahlt man in Deutschland mit dem PKW auch noch nicht. Aber diese Subvention soll ja abgeschafft werden.

Diesel-PKW werden über die geringere Treibstoffsteuer subventioniert. LKW noch stärker.

Der Rest ist Blödsinn. Die PKW-Maut soll ja belastungsmässig neutral werden, für die die in D KFZ-Steuer zahlen. Nix da von Subvention beenden.

Die einzige Intention der PKW-Maut ist die, dass Ausländer und im Ausland zugelassene PKW deutsche Strassen mitzahlen sollen, weil sie die mitnutzen. Übrigens auch da: Nicht Streckenabhängig!

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vor 32 Minuten, bluedog sagte:

Der Rest ist Blödsinn. Die PKW-Maut soll ja belastungsmässig neutral werden, für die die in D KFZ-Steuer zahlen. Nix da von Subvention beenden.

Abwarten! Viele sind sich ja sicher, dass die Steuer ueber die Hintertuer (EU?) doch wieder den alten Stand erreicht. Dann waere ja die Subvention weg und zumindestens PKW, LKW und der schmarozende Auslaender gleich behandelt. (Du darfst Dir ruhig ein paar Ironiesmlleys dazu denken ;))

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vor 12 Minuten, MatthiasM sagte:

Abwarten! Viele sind sich ja sicher, dass die Steuer ueber die Hintertuer (EU?) doch wieder den alten Stand erreicht. Dann waere ja die Subvention weg und zumindestens PKW, LKW und der schmarozende Auslaender gleich behandelt. (Du darfst Dir ruhig ein paar Ironiesmlleys dazu denken ;))

LKW werden auf Autobahnen streckenabhängig besteuert, PKW nicht. Die PKW-Maut ändert daran nichts. Sie gleich auch dann keine Subventionen aus, wenn sie zu einer Mehrbelastung führt. (Wird sicherlich der Fall sein, vielleicht nicht bei allen, aber zumindest bei denen, die 20€ oder weniger KFZ-Steuern zahlen, so dass selbst eine Verrechnung bis auf 0 mit der PKW-Maut zu einem Restbetrag führt, der vorher nicht fällig wurde.)

Die Subvention Dieselgetriebener Fahrzeuge wird nicht ausgeglichen, soviel ich weiss, und ob die PKW-Maut für LKW fällig wird, weiss ich auch nicht.

Jedenfalls sehe ich keinen Ausgleich irgendwelcher indirekter Subventionen. Korrigier mich, wenn ich irre.

Bei dieser Sachfrage helfen Ironiesmilies auch nicht weiter... der behauptete Ausgleich wird dadurch nicht plausibler.

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vor 7 Stunden, bluedog sagte:

Da kanns immer mal Ausnahmeregelungen geben. Gibts woanders auch. In CH für Behinderte, bei der LSVA Für Armee, Feuerwehr, öffentlichen Dienst, teilweise für Holztransporter und Fahrzeuge im Kombinierten Verkehr. Deswegen ists noch lange nicht so, dass die Steuer NICHT dafür geschuldet ist, am Strassenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Die KFZ-Steuer ist aktuell viel zu unterschiedlich um daraus vorrangig, bzw. ausschliesslich den Erwerb zur Berechtigung der Nutzung öffentlicher Straßen abzuleiten. Es ist eine Lenkungssteuer, die aktuell von 0 EUR bis, je nach Hubraum, Alter und Emissionseinstufung auch über 1000 EUR betragen kann. Um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, bedarf es noch der Erfüllung einiger weiterer Bedingungen. Das KFZ muss angemeldet werden (falls dabei Steuerschulden festgestellt werden, müssen diese zunächst beglichen werden), es muss eine gültige Tüv-Untersuchung vorliegen und es muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. 

vor 6 Stunden, bluedog sagte:

LKW werden auf Autobahnen streckenabhängig besteuert, PKW nicht. Die PKW-Maut ändert daran nichts.

Mir ist das sprachlich zu unpräzise. LKW zahlen in Deutschland Maut. 

Zitat

Die LKW-Maut in Deutschland ist eine streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr.

 https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeugsteuer_(Deutschland)#Geschichte

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vor 39 Minuten, Auto nom sagte:

Die KFZ-Steuer ist aktuell viel zu unterschiedlich um daraus vorrangig, bzw. ausschliesslich den Erwerb zur Berechtigung der Nutzung öffentlicher Straßen abzuleiten. Es ist eine Lenkungssteuer, die aktuell von 0 EUR bis, je nach Hubraum, Alter und Emissionseinstufung auch über 1000 EUR betragen kann. Um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, bedarf es noch der Erfüllung einiger weiterer Bedingungen. Das KFZ muss angemeldet werden (falls dabei Steuerschulden festgestellt werden, müssen diese zunächst beglichen werden), es muss eine gültige Tüv-Untersuchung vorliegen und es muss eine Haftpflichtversicherung bestehen.

Klar. Aber wer die fällige KFZ-Steuer nicht zahlt, der darf nicht auf die Strasse, und wenns darum geht, was die Strassenbenützung kostet, dann denkt man dabei zu Recht an die KFZ-Steuer. Die ist jedenfalls nicht nur dazu da, die Strassenverkehrsämter zu finanzieren. Auch wenn die Steuer im Staatshaushalt aufgeht... und bekanntlich nicht ausreicht zur Strassenfinanzierung.

Zitat

Mir ist das sprachlich zu unpräzise. LKW zahlen in Deutschland Maut. 

 https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeugsteuer_(Deutschland)#Geschichte

Ja, sie zahlen Maut. Allerdings bis auf wenige Ausnahmen soweit ich weiss nur auf der Autobahn. Auf der Landstrasse und innerorts fehlen die Mautbrücken. Da muss man also mit der KFZ-Steuer vorlieb nehmen. Oder ist die für LKW entfallen?

Dann hätte das Strassentransportgewerbe nicht so schlecht lobbiert. Autobahnen kosten mit jedem km, dafür fährt man abseits steuerfrei, abgesehen natürlich von Treibstoffsteuern und der MWSt.

Falsch? Wenn ja, was ist falsch?

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vor einer Stunde, Auto nom sagte:

Die KFZ-Steuer ist aktuell viel zu unterschiedlich um daraus vorrangig, bzw. ausschliesslich den Erwerb zur Berechtigung der Nutzung öffentlicher Straßen abzuleiten.

Um mit einem Auto am Straßenverkehr teilzunehmen muß es angemeldet sein.Zum Anmelden ist die KFZ-Steuer für ein Jahr im Voraus zu entrichten sowie ein Haftpflichtversicherungsnachweis vorzuweisen.Nur dann gibt es ein Kennzeichen zugeteilt und gestempelt.

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vor 12 Minuten, sasala sagte:

Um mit einem Auto am Straßenverkehr teilzunehmen muß es angemeldet sein.Zum Anmelden ist die KFZ-Steuer für ein Jahr im Voraus zu entrichten sowie ein Haftpflichtversicherungsnachweis vorzuweisen.Nur dann gibt es ein Kennzeichen zugeteilt und gestempelt.

Eben nicht. Es ist eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen. Falls das bei Dir anders ist, dann hat das seinen Grund.

https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-steuer-nicht-bezahlt/

 

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vor einer Stunde, bluedog sagte:

Klar. Aber wer die fällige KFZ-Steuer nicht zahlt, der darf nicht auf die Strasse, und wenns darum geht, was die Strassenbenützung kostet, dann denkt man dabei zu Recht an die KFZ-Steuer. 

Ja, sie zahlen Maut. Allerdings bis auf wenige Ausnahmen soweit ich weiss nur auf der Autobahn. Auf der Landstrasse und innerorts fehlen die Mautbrücken. Da muss man also mit der KFZ-Steuer vorlieb nehmen. Oder ist die für LKW entfallen?

Falsch? Wenn ja, was ist falsch?

In letzter Konsequenz wird bei Nichtzahlung der höchst individuellen KFZ-Steuer (falls denn eine im Einzelfall erhoben wird) die Zulassung entzogen.

Ob in D zugelassene LKW Steuern zahlen müssen, lässt sich per Suchmaschine, bzw. Besuch von Wikipedia leicht heraus finden:

Zitat

Die Gelder im Rahmen dieser Harmonisierungsmaßnahmen fließen zurück an die Logistik-Branche. Mit ihnen wird u. a. die KFZ-Steuer auf das in der EU zulässige Mindest-Niveau abgesenkt, die Aus- und Weiterbildung in der Branche unterstützt und Beihilfen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt gewährt

https://de.wikipedia.org/wiki/LKW-Maut_in_Deutschland#Mautaufkommen_und_seine_Verwendung

und

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/lkw-maut-absenkung-der-kfz-steuer.html

Bearbeitet von Auto nom
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Also bis jetzt wurde anhand dieser Einzugsermächtigung immer die Steuer auch abgebucht....wenn ich die nicht erteile gibts keine Zulassung.

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Und man glaubt es kaum: Zur Teilnahme am Strassenverkehr muss man auch noch sogenannte Kennzeichen ans Auto schrauben. Ich poste mal ein Bild das ihr euch das vorstellen koennt:

330px-KFZmod.png

 

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