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2CV. 14 km

Hervorgehobene Antworten

Es würde sich um eine sog. Tageszulassung handeln, damit verwendungsfähige Papiere erstellt werden.

Damit lässt sich dann in ganz D zulassen / umnmelden.

Aber dann halt auch schon eine "Hand" in der Enten-Vita.

Und wenn ein Sammler lieber die Jungfräulichkeit schätzt, lässt man die Zulassung halt.

Zulassung soll auf die Gemeinde erfolgen.

Klar kann man damit überall ummelden/zulassen. Aber die Antwort auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit ist das immer noch nicht. Die kann es aus meiner Sicht auch nicht abschließend geben und mit dieser Unsicherheit wird der Käufer dann eben leben müssen.

vor 3 Stunden, wackelpudding sagte:

Und wenn ein Sammler lieber die Jungfräulichkeit schätzt, lässt man die Zulassung halt.

Was manche Sammler so alles sammeln beklopptbeklopptbekloppt

Oder wird hier "Sammlerobjekt" mit "Spekulationsobjekt" verwechselt?

Ich kenne zwar nicht das aktuelle Höchstgebot, aber ich denke, um diese Summe sind wesentlich sammelwürdigere 2CV als die besprochene Portugal- Ente zu bekommen. Und diese würden in ihrem Wert auch nicht wie ein Taxameter mit jedem gefahrenen Kilometer runterrasseln.

 

Neue Ente ist neue Ente. Ob Levallois oder Mangualde interessiert den Markt da anscheinend nicht so sehr.

vor einer Stunde, ...hannes sagte:

Was manche Sammler so alles sammeln beklopptbeklopptbekloppt

 

Das muss sich nicht für Außenstehende nicht erschließen. Einfach:"Jedem das seine!" :D

vor 1 Stunde, JK_aus_DU sagte:

Neue Ente ist neue Ente. Ob Levallois oder Mangualde interessiert den Markt da anscheinend nicht so sehr.

Hannes spricht auch nicht den Markt an, er gibt einen sehr guten Rat für Leute die hier mitlesen und deren Verstand stärker als die Gier ist.

wenn man sich in den Kopf gesetzt hat eine neue (und nicht zweifelhaft restaurierte) Ente besitzen zu wollen, werden die Alternativen langsam rar. 

Lass doch den Interessierten der Ente ihren Spaß. Wo ist das Problem?! Einen Rat geben, an was man Freude haben sollte, ist schon ziemlich gediegen. Das Problem ist doch ein ganz anderes: Sobald der Preis hoch heraussticht wird die angebotene Ware schlecht gemacht. Es soll aber tatsächlich hier und da noch Leute geben, denen solch ein Fahrzeug als was Besonderes ansehen und sich möglicherweise was kosten lassen. 

 

Hallo Zusammen, zuerst möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin 53 Jahre, habe eine liebe Frau sowie drei Kinder und nutze die Ente als Alltagsfahrzeug und das rund um die Uhr. So komme ich auf über 40.000 Kilometer pro Jahr.

Speziell sammle ich Neufahrzeuge und kann nicht so ganz verstehen weshalb sich das „Gerücht“ ein Neufahrzeug könne ohne eine frühere Zulassung nicht mehr zugelassen werden so hartnäckig in den Köpfen hält.

Gerade in Deutschland gibt es unendlich viele Neufahrzeuge jeglicher Marken. Vermutlich überwiegend als Wertgegenstand aufbewahrt.

Gerade durch die Vielzahl an Neufahrzeugen hat der Gesetzgeber vor Jahren bereits neue Regelungen für das „H“ Kennzeichen geschaffen.

Durch diese Fassung ist jedes Neufahrzeug völlig problemlos, ohne jemals eine Erstzulassung besessen zu haben, zulassungsfähig.

Also keine Angst vor einem Neufahrzeug. Die Zulassung ist sicher. Vielleicht hat es sich aber nicht herumgesprochen da kaum jemand von dieser Regel Gebrauch macht.

Sind nämlich die ersten Kilometer gefahren so ist es kein Neufahrzeug mehr und für Sammler uninteressant.

Viele Grüße 

 

 

 

@2 CV6,

die Zulassung ist für mich inzwischen weniger das Thema als die zweifelhaften Eigentumsverhältnisse. 

Gruss

Andreas

 

PS: vielleicht kannst Du uns an Deinem Wissen was die Zulassungsmodalitäten angeht mal teilhaben lassen und zu einer Vorstellung gehört für mich eigentlich noch ein Name ;-)

vor 2 Stunden, 2CV6 sagte:

Also keine Angst vor einem Neufahrzeug. Die Zulassung ist sicher. Vielleicht hat es sich aber nicht herumgesprochen da kaum jemand von dieser Regel Gebrauch macht.

 

 

 

 

Welche Regel? Quellen? Link?

So ist das leider nur bla, bla.....

Was war mit den letzten Bullis aus Mexiko? Die waren nicht zulassungsfähig.

Ronald

  • Ersteller

.

Bearbeitet ( von lll)

vor 6 Stunden, $.trittbrettfahrer sagte:
Völlig anderes Thema .
 

Wieso?

Zitat :"Im Jahr 2014 kam dann allerdings erneut eine behördliche Hürde auf mich zu. Die Sondergenehmigung wurde von den Zulassungsstellen nicht mehr anerkannt… .Hermann setzte alle Hebel in Bewegung und bekam nach unzähligen Behördengängen zwei Jahre später von einem ihm wohlgesonnenen Mitarbeiter des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine weitere Ausnahmegenehmigung erteilt. Nur es gab eine Auflage zu erfüllen: Alle Fahrzeuge müssten umgehend zugelassen werden."

Ronald

Letze Pressemeldung:

Der Versuch der Gemeinde Oberwolfach, eine zufällig gefundene »Ente« zu verkaufen, läuft bisher recht gut. »Unsere Erwartungen sind erfüllt«, berichtet Bürgermeister Matthias Bauernfeind auf Nachfrage des Offenburger Tageblatts. Sieben Gebote lägen der Gemeinde mittlerweile vor, dabei sei das erste bisher das höchste.

Daneben gingen nach wie vor zahlreiche »Spaßgebote« ein, wie Bauernfeind sie nennt, die sich um die 1000 Euro bewegen. Dies sei eine Folge davon, dass sich der Gemeinderat mehrheitlich gegen die Angabe eines Mindestpreises entschieden hatte. Zu Recht, wie Bauernfeind nach wie vor findet, denn: »Die Angebote liegen nun doch ein Stück über dem Mindestgebot, das der Gemeinderat formuliert hätte.« Zwischen 15 000 und 25 000 Euro würden sich die Preise für vergleichbare Modelle im Internet bewegen.

Facebook-Diskussion

Auf der Facebookseite der Lokalredaktion Kinzigtal wurde derweil angeregt darüber diskutiert, ob das Fahrzeug schon einmal zugelassen war oder nicht – wenn nicht, entsprächen die Abgaswerte nicht der heutigen Norm und das Fahrzeug sei wertlos, schrieben einige Internetnutzer. Der Bürgermeister beruhigt nun die Interessierten: »Das Fahrzeug war schon einmal zugelassen, es besteht kein Problem.« Weitere Angebote können abgegeben werden.

https://www.bo.de/lokales/kinzigtal/nach-fund-in-holzschopf-sieben-fans-moechten-die-ente-haben
 

Da es ja einigen hier Kopfzerbrechen bereitet, nur mal eine (rhetorische) Frage am Rande. An welchem typischen Merkmal kann man denn zuverlässig ein nie zugelassenes altes ‚Neufahrzeug‘ mit unbekannter Historie unterscheiden, von einem ehemals zugelassenen, bei dem die Papiere verloren gingen? Daß die Behörden da nicht hilfreich sind, wg. Datenlöschung nach sieben Jahren, wurde ja schon erwähnt. ;)

vor 10 Minuten, Oldieopa sagte:

Da es ja einigen hier Kopfzerbrechen bereitet, nur mal eine (rhetorische) Frage am Rande. An welchem typischen Merkmal kann man denn zuverlässig ein nie zugelassenes altes ‚Neufahrzeug‘ mit unbekannter Historie unterscheiden, von einem ehemals zugelassenen, bei dem die Papiere verloren gingen? Daß die Behörden da nicht hilfreich sind, wg. Datenlöschung nach sieben Jahren, wurde ja schon erwähnt. ;)

Die Behörden sind ja hilfreich weil sie keine alten Unterlagen haben ;)

Wo Du Recht hast, hast Du Recht! :)

  • Ersteller

.

Bearbeitet ( von lll)

Das Thema mit der Zulassung ist also schon mal aus der Welt.

vor 1 Stunde, JK_aus_DU sagte:

Das Thema mit der Zulassung ist also schon mal aus der Welt.

ja, aber das viel schwerwiegende Problem des zweifelhaften Eigentums nicht; das lässt sich auch nicht abschließend und für den Erwerber sauber klären 

Aber mir ist natürlich klar, dass diese Unwägbarkeit viele nicht stört

  • Ersteller

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Bearbeitet ( von lll)

vor 7 Stunden, AStrunk sagte:

ja, aber das viel schwerwiegende Problem des zweifelhaften Eigentums nicht; das lässt sich auch nicht abschließend und für den Erwerber sauber klären 

Aber mir ist natürlich klar, dass diese Unwägbarkeit viele nicht stört

Du solltest alle Deine Typenscheine von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen prüfen lassen, es könnte ja ein Typenschein gefälscht sein. Und natürlich eine krimanalpolizeiliche Untersuchung ob derjenige der Dir ein Auto verkauft hat auch wirklich der rechtmäßige Besitzer ist. Zumindest seinen Paß zeigen lassen sowie eine lücklose Historie vom Neuwagenkauf weg sollte schon sein damit man ruhig schlafen kann.

Bearbeitet ( von jozzo_)

vor 33 Minuten, jozzo_ sagte:

Und natürlich eine krimanalpolizeiliche Untersuchung ob derjenige der Dir ein Auto verkauft hat auch wirklich der rechtmäßige Besitzer ist.

Eben nicht Besitzer sondern Eigentümer. Genau das ist der entscheidende Unterschied. ;)

Bearbeitet ( von JK_aus_DU)

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