Zum Inhalt springen

GTI Turbo in Harrislee


DominikK

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb Frank Möllerfeld:

Ich bekomme langsam den Eindruck die DUH ist ein U-Boot der Autoindustrie.

So viele fast neue Autos die grad auf den Schrott landen und sich neue gekauft werden.

Für was ? Seit der ZDF-Reportage bin ich jedenfalls richtig stinkig. 

Umweltschutz muss sozial gerecht sein und das ist er so jedenfalls nicht.

Die DUH ist, so die Medien, ein Abmahn-Verein gesponsert von der Automobilindustrie! Voran Toyota.

In der neuen Oldtimer Markt ( 01.19 ) wird das Thema ganz gut beleuchtet!

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

....wer hätte gedacht ,dass wir bei diesem Anfangs-Tread derart vom Thema abkommen....

Es scheint alle arg zu bewegen.

Ich habe leider beruflich mit dem Thema zu tun und bekomme jeden Tag ne´Krawatte....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb elektromicha:

Vor allem, wo es doch um einen Turbo Benziner ging. Nix Diesel.

Das ist ja irgendwie das schöne am ACC-Forum. Ist wie bei normalen Gesprächen.

Wo man von einem zum anderen Thema kommt. 

OK, manchmal nicht so sinnvoll. Aber der Thread ist eh schon ein Teller bunte Knete :D

Bearbeitet von Frank Möllerfeld
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb wackelpudding:

 

Und wenn dort die Oldtimer mit H-Zulassung nicht extra genannt sind, gilt die Schadstoffklasse, ergo Einfahrverbot.

Das ist ja ,mit Verlaub, totaler Blödsinn.

Welche Schadstoffklasse soll denn da gelten??? Ein Oldtimer hat bekanntlich keine, bzw. keine mehr. Ich glaub auch nicht das ausgerechnet der ADAC die beste Quelle für Oldtimerthemen ist.

Und auch die hier gehen nicht von einem kommenden Fahrverbot aus:

https://www.h-kennzeichen24.net/umweltzone/

Bearbeitet von Gsxkatana
Tippfehler
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb Gsxkatana:

Das ist ja ,mit Verlaub, totaler Blödsinn.

Welche Schadstoffklasse soll denn da gelten??? Mein GTI hatte vorm H-Gutachten 0401, also EURO 1.  Nach Zulassung auf H nur noch "Oldtimer" unter Punkt 14, was ja wohl kaum einer Schadstoffklasse entspricht (erst recht nicht nach EU Norm). 

Und auch die hier gehen nicht von einem kommenden Fahrverbot aus:

https://www.h-kennzeichen24.net/umweltzone/

A

bist Du wirklich so ignorant?  Es ist echt unfassbar. Ein aktuell mit H Kennzeichen versehenes Fahrzeug hat natürlich keine und damit die schlechteste Schadstoffklasse. Selbst das, was in dem von Dir gesetzten Link steht, hast Du entweder nicht richtig gelesen oder mutwillig falsch verstanden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Wichtigste!: Wenn sich jemand das Auto anschauen möchte, sollte er sich die Fahrgestellnummer(n) genau ansehen, auf den Bildern die ich habe erkennt man, das daran gearbeitet wurde .

Wenn an der FGST.Nummer dran gerbeitet wurde, das ist aber nicht klasse und wird evtl. wohl Probleme beim zulassen werden, oder ?

 

Das geht hier schon wieder voll vom Thema ab ! Ein neues anfangen !

Bearbeitet von ACCM Chris Falk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der von gsxkatana (schönes Moped) verlinkte Artikel ist vom März 2018.

Habe bei meiner Recherche festgestellt, das derzeit fast täglich Neues zum Thema "Oldtimer in Fahrverbotszonen" ( denn um die geht es, nicht um Umweltzonen!) erscheint, sowohl im Netz als auch in den anderen Medien.

Meine Mail an den Oldtimerverband ist leider bis dato unbeantwortet. Und deren Website hängt noch in Weihnachts- und Neujahrswünschen.

 

MfG

Volker

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb ACCM Chris Falk:

Das Wichtigste!: Wenn sich jemand das Auto anschauen möchte, sollte er sich die Fahrgestellnummer(n) genau ansehen, auf den Bildern die ich habe erkennt man, das daran gearbeitet wurde .

Wenn an der FGST.Nummer dran gerbeitet wurde, das ist aber nicht klasse und wird evtl. wohl Probleme beim zulassen werden, oder ?

 

Das geht hier schon wieder voll vom Thema ab ! Ein neues anfangen !

Das wollte ich damit sagen, aber mein GTI Turbo Thread hat leider ein Eigenleben entwickelt....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie Gsxkatana richtig schreibt hat der Oldtimer keine unterscheidbare Schadstoffklasse mehr. Da der Gesetzgeber sich entschieden hatte die "Kulturguteinstufung" automatisch mit einer pauschalierten Schadstoffklasse zu verbinden (ob der Besitzer das nun jeweils so haben wollte oder nicht) kann das nur bedeuten die Oldtimer-Schadstoffklasse nicht mit der schlechtesten sondern vielmehr mit der besten "Normalfahrzeug"-Klasse gleichzusetzen. Unter den H-gekürten Fahrzeugen (und das sind jetzt bereits welche von 1989) kann und wird es welche geben die durch Umschlüsselung und spätere Nachrüstung vor der H-Umschreibung schon besser als Euro 2 waren. Niemand hätte erwarten können und müssen aus der Erlangung eines H-Kennzeichens - welche für den Besitzer auch mit Aufwand, Kosten und besonderen Erhaltungsobligationen verbunden und nicht einfach nur ein staatliches "Geschenk" ist - dadurch später einen Nachteil hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit in Kauf nehmen zu müssen. Auch wenn den Regierenden prinzipiell jegliche Arglist zuzutrauen ist, so wäre das jenseits von Betrug. Was wohl gehen würde, wären Diesel-Fahrverbote falls sie einheitlich sämtliche Schadstoffklassen mit umfassen würden.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich versteh die ganze Aufregung um die Fahrverbote eures als erhaltenswertes Kulturgut gekürten Fahrzeuges gerade überhaupt nicht, da die Nutzung vom Gesetzgeber ja sowieso generell schon eingeschränkt ist und die Einstufung ja mitnichten als Freifahrtschein für Alltagsfahrzeuge gedacht ist. Ich möchte generell davor warnen da jetzt ein Faß aufzumachen sonst sind diese steuerlichen Vergünstigungen die per Gesetz beschlossen wurden irgendwann wieder weg denn Gesetze kann man auch wieder ändern und ich muss ganz ehrlich sagen, das diejenigen die ihr H-Kennzeichen im Alltag benutzen dann der Mehrheit, die diese Fahrzeuge Gesetzeskonform nutzt, einen Bärendienst erweisen wird!

  • Danke 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb Manson:

da die Nutzung vom Gesetzgeber ja sowieso generell schon eingeschränkt ist und die Einstufung ja mitnichten als Freifahrtschein für Alltagsfahrzeuge gedacht ist.

Mit dem H-Kennzeichen sind zulassungsrechtlich keinerlei Einschränkungen verbunden, eine Nutzung im Alltag (sogar gewerblich) ist uneingeschränkt zulässig.

Einschränkungen gelten nur für rote 07er Nummern.

  • Like 1
  • Danke 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Begriff des Oldtimers

Als Oldtimer sind solche Fahrzeuge zu bezeichnen, die erstmals vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie als historisches Sammlerstück in der Regel nicht als Beförderungsmittel eingesetzt werden. Damit sind keine Oldtimer solche Fahrzeuge, die zwar das Fahrzeugdienstalterkriterium erfüllen, jedoch hauptsächlich im Alltagsverkehr als Verkehrsmittel benutzt werden. Für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Im Falle des Einsatzes des Fahrzeuges mit Oldtimerkennzeichen über den Zweck des § 23 Abs. 1c StVZO hinaus sind die Voraussetzungen zum Wegfall der Kennzeichenerteilung erfüllt. 

Beachte:

Der Einsatz des Fahrzeuges entgegen der Voraussetzung während der Kennzeichenerteilung ist nicht bußgeldbewehrt. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Voraussetzungen zur Erteilung

Gemäß § 23 Abs. 1c StVZO kann auf Antrag ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden. Neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung eines Kennzeichens sind die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1c StVZO : 

a) Antrag auf Erteilung eines Oldtimerkennzeichens,
b) Fahrzeug wurde vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr genommen,
c) es soll vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden,
d) erteilte Betriebserlaubnis ( § 21 c StVZO ),
e) Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich ( § 21c StVZO )

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Woraus man da eine Alltagsnutzung ableiten kann ist mir ein Rätsel! Und nur weil das viele tun und der Gesetzgeber beide Augen zudrückt leitet man daraus ein Recht ab?

Ihr bewegt euch auf ganz dünnem Eis!

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Kennzeichen

Wenn die Voraussetzung des § 23 Abs. 1c StVZO vorliegen, ist ein Oldtimer-Kennzeichen zuzuteilen ( Anlage 5c StVZO - Muster und Maße der Oldtimerkennzeichen). Ist eine Oldtimer-Betriebserlaubnis erteilt, so darf nur für dieses bestimmte Fahrzeug ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden (§ 21 c Abs. 2 StVZO). Nach § 1 49. StVZOAV (49. Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) darf ausnahmsweise ein rotes Kennzeichnen ausgegeben werden. Somit können Sammler, die mehrere Oldtimer besitzen, die sie nur zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen benutzen, die Möglichkeit der 49. StVZOA nutzen und rote Kennzeichen verwenden.
Macht der Halter von der Möglichkeit der Erteilung eines Kennzeichens nach der 49. StVZOA unter Verwendung eines roten Kennzeichens Gebrauch, so ist die Erteilung eines Oldtimerkennzeichens ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall. Dies bedeutet, es kann entweder nur ein Oldtimerkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen nach § 1 der 49. StVZOA erteilt werden. Es soll damit sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge mit einem Oldtimerkennzeichen unter die steuerbegünstigende Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG fallen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Einschränkung erfolgt dich eigentlich nur durch die Oldtimerversicherung.

Begrenze KM-Fahrleistung und 

nicht erlaubter Alltagsnutzung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist das gleiche mit den Geschwindigkeitslimits. Ich befürworte nicht umsonst ein generelles auch auf Autobahnen denn dort gilt seit nunmehr Jahrzehnten eine Richtgeschwindigkeit welche im Grunde nur überschritten werden darf wenn die Witterung und die Verkehrslage es zulässt. Auch da sind ja viele der Meinung das sie immer und generell das Recht haben so schnell zu fahren wie sie gerne möchten. Wegen solcher Idioten die nicht Vernunftbedingt einfach mal vom Gas gehen können stehen ja schon überall im Land und nicht nur auf Autobahnen Schilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen rum. Aber anstatt das eigene Verhalten zu Hinterfragen wird sich nur unberechtigt beschwert. Vielen herzlichen Dank!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb Frank Möllerfeld:

Die Einschränkung erfolgt dich eigentlich nur durch die Oldtimerversicherung.

Begrenze KM-Fahrleistung und 

nicht erlaubter Alltagsnutzung.

Nein, die Versicherung folgt nur den Vorgaben der Gesetzgebung und legt dann Grenzwerte fest die der Gesetzgeber ausspart. Wollt ihr wirklich alles Haarklein reglementiert haben? Ich kann euch versprechen, wenn das getan wird dann habt ihr alle noch mehr Grund zum jammern.

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei uns hier fahren teils alte Doppeldeckerbusse mit H-Kennzeichen in der Umweltzone Stadtrundfahrt. Ganz abgesehen von den Unmengen alter Wohnmobile mit H-Kennzeichen, die teils sogar zum Dauerwohnen genutzt werden. Anarchie.

Man kann eben nicht alles regeln und auch noch durchsetzen. In Stuttgart sind Oldtimer anscheinend ja ausgenommen, bin mal gespannt wie das in den anderen Städten konkretisiert wird - das ist ja noch unklar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das einzige was ich zum §23 StVZO finde ist folgendes:

Zitat

§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird. Für das Erteilen der Prüfplakette gilt § 29 Absatz 3.

Den von @Manson zitierten Absatz 1c finde ich nicht. Gab es da zwischenzeitlich eine Änderung? Dieser Text ist Stand 12/2017.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb AStrunk:

bist Du wirklich so ignorant?  Es ist echt unfassbar. Ein aktuell mit H Kennzeichen versehenes Fahrzeug hat natürlich keine und damit die schlechteste Schadstoffklasse. Selbst das, was in dem von Dir gesetzten Link steht, hast Du entweder nicht richtig gelesen oder mutwillig falsch verstanden.

Jetzt wisch dir erstmal den Schaum vom Mund, ich bin nicht ignorant, sondern überlege mit welchen Grundlagen überhaupt ein Fahrverbot von den Behörden zu rechtfertigen wäre.

Die Schadstoffklasse ergibt sich über die Schlüsselnummer, die aber beim Oldtimer gar nicht mehr vorhanden ist. Müßte ich jetzt nach Umschreibung auf H meine grüne Plakette abkratzen OBWOHL ich technisch EURO1 habe? Lt. deiner Argumentation ja. Dann dürfte ich aber in keine Umweltzone mehr einfahren...

Ich wette mit dir um nen Liter LHM+, das sich keine Kommune wegen ein paar H Kennzeichen den aus so einem Verbot resultierenden bürokratischen und rechtlichen Stress antuen würde!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb Gsxkatana:

Ich wette mit dir um nen Liter LHM+, das sich keine Kommune wegen ein paar H Kennzeichen den aus so einem Verbot resultierenden bürokratischen und rechtlichen Stress antuen würde!

Hahahahaha !

Du hast anscheinend keine Ahnung zu was deutsche Behörden im Stande sind !

TV-Tip : Extra3, Rubrik : Irrsinn der Woche

  • Haha 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Achso hatte noch mal wegen dem öl nach geschaut in meiner orginalen Betriebsanleitung für den turbo steht ebenfalls drin das endweder 10w40 oder sogar 10w30 reingeht. 

 

34850504lt.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6131 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.
E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...