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Kabelbaum Fahrertür XMY4


ACCMCarstenSeemann

Empfohlene Beiträge

Nicht unbedingt. In der Arbeitsanweisung für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO steht Folgendes geschrieben:

"Eine Hauptvoraussetzung für die positive Begutachtung ist das Datum des Inverkehrbringens. Hierfür ist insbesondere
dann das Herstellungsdatum des Einzelfahrzeuges ausschlaggebend, wenn die Voraussetzungen der
Erstzulassung nicht erfüllt sind. Ist das Datum nicht konkret feststellbar, ist der 01.07. des Herstellungsjahres zu
Grunde zu legen. Dies ist in Feld 22 der ZB I zu dokumentieren"

Das bedeutet, wenn das Erstzulassungsdatum zwar bekannt ist, aber noch keine 30 Jahre zurück liegt, dann sind die Voraussetzungen der Erstzulassung nicht erfüllt. Damit ist dann das Herstellungsdatum ausschlaggebend. Ob aber die verschiedenen Zulassungsstellen das dann auch so akzeptieren weiß ich nicht. Aber mit der Arbeitsanweisung in Händen, einem entsprechenden H-Gutachten und einem netten Gespräch mit dem Leiter der Zulassungsstelle sollte es trotzdem klappen.

Denn Fall hatte ich kürzlich bei einem 190E 2,3 azzurro. Die wurden nachweislich nur von 01/92 bis 01/93 gebaut. Das vorgestellte Fahrzeug wurde glaub erst in 94 zugelassen. Der Besitzer hat eine Herstellerbescheinigung besorgt und wollte/will ihn dann damit anmelden. Leider ist mir nicht bekannt, ob es geklappt hat, oder ob er es überhaupt schon gemacht hat.

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ACCMCarstenSeemann

Ich habe jetzt den Kabelbaum in der Fahrertür da, das Stück dass verbrannt ist sitzt aber vor dem Stecker, das Ende aus dem AHolm bis zu dem Stecker in der Gummitülle. Ist der Kabelbaum auch am anderen Ende mit Steckern belegt?

 

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Das ist der Kabelstrang PB (Armaturenbrett). Wie kommt man darauf, dass das zum Türkabelbaum gehören könnte? Egal. Nix mit Stecker. Da darfst du flicken. Frage: Brandursache? Fotos? Ich habe an diesen Kabeln bis jetzt keine Auffälligkeiten feststellen können - durchgeriebene Isolierung etc. Und bewegt werden diese Kabel da ja auch nicht.

https://citroen.tramontana.co.hu/en/the-circuit-diagram-project

Bearbeitet von schwinge
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Am 21.2.2023 um 09:38 schrieb ACCMCarstenSeemann:

Für späteres H Kennzeichen zählt wohl die Erstzulassung denke ich. 

Das ist unklar. Das Gesetz spricht nur von "Verkehr" und lässt damit offen, ob Handelsverkehr oder Straßenverkehr gemeint ist.

Grüße
Andreas

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ACCMCarstenSeemann

Das Stück ist voll beweglich, geht von der Tür durch die Gummitülle in den A Holm. Ich bin davon ausgegangen dass er bis in die Tür duchgeht. Hab jetzt erst mit dem anderen Kabelbaum gesehen dass er an der Tür endet. Hoffe jetzt verständlicher

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Ohweh. Ohwei. Vorne gehört der bewegliche Teil in der Tülle tatsächlich zum fahrzeugseitigen Kabelstrang, hinten zu den Türen.

Um Platz zum reparieren zu bekommen:

Innen Platz machen, die Abdeckung nach innen weghebeln, durch die der Kabelstrang in die A-Säule geführt wird (hinter Teppich? und Dämmstoff, links dürfte auch noch die Handbremse im Weg sein) und alles nach innen fummeln. Siehe Foto unten wird von den weißen Rastnasen gehalten. Dann kannst du die auf den Stecker aufgesteckte Gummitülle hinterschieben und hast gut Platz, an den Kabeln herumzudoktern.

Eine suboptimale Konstruktion, das.

img_20230225_215713_6yzc8g.jpg

Bearbeitet von schwinge
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vor 35 Minuten schrieb AndreasRS:

Das ist unklar. Das Gesetz spricht nur von "Verkehr" und lässt damit offen, ob Handelsverkehr oder Straßenverkehr gemeint ist.

Grüße
Andreas

Wenn von "in Verkehr bringen" gesagt wird, ist das Datum der Erstzulassung gemeint. Und dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug in D oder in einem anderen Land erstmals zugelassen wurde. Ist das nicht eindeutig feststellbar, kommt das Herstelldatum zum Zuge.

Was verstehst Du unter Handelsverkehr?

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vor 10 Minuten schrieb Oldieschrauber:

Was verstehst Du unter Handelsverkehr?

Eine Ware, die verkauft wird, ist im Handelsverkehr. Zum Beispiel braucht man Genehmigungen, ob Medikamente "in Verkehr zu bringen." Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen

Das H-Gesetz ist unklar. Würde es Straßenverkehr meinen, so sollte dies m. E. dort stehen.

Grüße
Andreas

Bearbeitet von AndreasRS
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Du bist wirklich der Erste, der nicht versteht, dass man mit "Inverkehrbringen" eines Fahrzeugs die erste Zulassung, bzw. die erstmalige Erteilung einer Betriebserlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde durch Ausstellen einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist. Man muss doch nicht mit aller Gewalt alles nochmal verkomplizieren. Die Vorschriften sind doch schon kompliziert genug.

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vor 30 Minuten schrieb Oldieschrauber:

Du bist wirklich der Erste, der nicht versteht

Vielleicht bin ich der erste, der merkt, dass "Straßenverkehr" und "Handelsverkehr" nicht dasselbe sind. Da im Gesetz für H-Zulassungen nichts genaues definiert ist, gucken wir mal in andere Gesetze:

Batteriegesetz "(16) „Inverkehrbringen“ ist die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung. Die gewerbsmäßige Einfuhr in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gilt als Inverkehrbringen. [...] "

Medizinprodukterichtlinie (MDD): „das erste entgeltliche oder unentgeltliche Überlassen eines Produkts [...] im Hinblick auf seinen Vertrieb und/oder seine Verwendung innerhalb der Gemeinschaft, ungeachtet dessen, ob es sich um ein neues oder ein als neu aufbereitetes Produkt handelt.“

Grüße
Andreas

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Aber Batteriegesetz oder Medizinproduktrichtlinie bringt man nicht unbedingt mit Kraftfahrzeugen und Oldtimern in Verbindung, ebensowenig wie bspw. Chemikaliengesetz, Arzneimittelgesetz, Bundesnaturschutzgesetz usw.

Es gibt bspw. auch Firmen, die sich auf dem Betriebsgelände einen Fuhrpark leisten, der niemals zugelassen wurde. Diese Fahrzeuge wurden auch innerhalb der Firma in (Werks-)Verkehr gebracht, aber das ist im Bezug auf die Oldtimereinstufung irrelevant. Zur Beurteilung der Oldtimervorgaben wurden Prüfingenieure besonders geschult, die ihren Kunden das entsprechend Nahe bringen (sollen).

"Eine Hauptvoraussetzung für die positive Begutachtung ist das Datum des Inverkehrbringens. Hierfür ist insbesondere dann das Herstellungsdatum des Einzelfahrzeuges ausschlaggebend, wenn die Voraussetzungen der Erstzulassung nicht erfüllt sind. Ist das Datum nicht konkret feststellbar, ist der 01.07. des Herstellungsjahres zu Grunde zu legen. Dies ist in Feld 22 der ZB I zu dokumentieren."

Und wenn man die Vorgabe zerlegt, wie man es beim Lesen von Gesetzestexten auch macht, steht da erst mal "Inverkehrbringen". Liest man weiter, wird das "Inverkehrbringen" nochmals näher erläutert: "Hierfür ist insbesondere dann das Herstellungsdatum des Einzelfahrzeuges ausschlaggebend, wenn die Voraussetzungen der Erstzulassung nicht erfüllt sind.

Wenn die Angaben zur Erstzulassung nicht ausreichend sind, dann ist das Herstelldatum für die Oldtimerbegutachtung heran zu ziehen. Ich denke, damit ist der Begriff "Inverkehrbringen" in diesem Bereich indirekt erklärt.

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ACCMCarstenSeemann

Hier Ergänzung zur Fehlerbeschreibung. Der Kabelbrand ist in der Steckverbindung an der Tür, so dass beide Enden zusammengeschmort sind, die beiden Stecker lassen sich nicht trennen. Hoffe jetzt dass der Elektriker das hinkriegt.

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ACCMCarstenSeemann

Der Elektriker vermutet dass Feuchtigkeit eingedrungen ist. Gibt es noch eventuell eine weitere Erklärung? Die Stecker auf der Beifahrerseite die die Werkstatt mit geprüft hat sehen ähnlich angegriffen aus. 

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Wasser im Stecker ist mir nix neues, dass das allerdings einen Kurzschluß verursacht der gut genug ist um das Ding abfackeln zu lassen ist mir neu. Übergangswiderstand im Stecker der hohe Wärmeentwicklung verursacht leuchtet mir auch nicht ein. In der Tür gibts nix, was hohen Dauerstrom zieht.

Potentielle Eindringstellen für Wasser in Rangfolge der Wahrscheinlichkeit:
Tülle hochgerutscht. Die Kabel sind zwar im Stecker eingegossen, das ist dort aber nicht dicht. Deswegen beim Saubermachen immer kontrollieren, Tülle ggf mit Kabelbinder sichern.
O-Ring der zwischen den Steckerhälften dichtet rissig oder gerissen oder fehlt.
Tülle gerissen.

Bearbeitet von schwinge
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ACCMCarstenSeemann

Und bei meinem gleich beide Seiten, hätte vielleicht gedacht dass die Fensterheber Verursacher sein können weil sie zusammenhängen

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Daß da Kabel wegen Überbelastung abbrennen, erscheint mir nicht plausibel. Eher gibt es Schäden durch Korrosion (ok, sowas kann auch eine Überhitzung verursachen). Ich würde nach unsachgemäßen Basteleien suchen.

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ACCMCarstenSeemann

Die Ursache war eindeutig Wassereintritt. Werde jetzt in Abständen die Stecker mal sichten.

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  • 2 Wochen später...
ACCMCarstenSeemann

Moin, nochmal moin aus Norddeutschland,

Der Elektriker hat beide Kabelbäume an der Beifahreseite jetzt auch getauscht. Es funktioniert allerdings die ZV an der Tür nicht. Gibt es einen Schaltplan für die Pinbelegung an dem Stecker der Fahrzeugseitig sitzt?

 

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  • 1 Jahr später...

Ähnliches Problem, aber ohne Brand hatte ich gerade bei meinem Y3 2.0i.

B im Einsteigen jedes Mal von der Tür eine gewischt bekommen, also mal die Stecker kontrolliert und sieht da, alles voller Wasser. Kontakte zum Glück nur leicht gammelig. 
Also ich kann jedem XM Besitzer raten das mal an seinem Fahrzeug zu prüfen.

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